Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 10.05.2019
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den
Antrag die Tagesordnung zu erweitern. Einstimmig wurden folgende
Tagesordnungspunkte aufgenommen: „Nichtöffentlicher
Teil“ Tagesordnungspunkt 1: Friedhofsangelegenheiten / „Öffentlicher Teil“ Tagesordnungspunkt 2: Bekanntgabe der
Beratungsergebnisse „Nichtöffentlicher Teil“
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher
Teil:
Zu 1. Friedhofsangelegenheiten: Der
Öffentlichkeit wird mitgeteilt, dass mehrheitlich einem Antrag zur Gestaltung
zweier Urnenreihengräber (Verbindung der beiden Einzelgräber mit einer
zusätzlichen Abdeckung) zugestimmt wurde.
3. Einwohnerfragestunde
Schriftlich wurden keine Fragen
eingereicht. Seitens der anwesenden Zuhörer wurden ebenfalls keine Fragen gestellt
Der Gemeinde und Städtebund
Rheinland-Pfalz ehrt langjährige Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen,
die sich um die gemeinsame kommunale Sache verdient gemacht haben. Ehrungen
erfolgen für mindestens 20 Jahre kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit in
folgenden Funktionen: Ratsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und
ehrenamtliche Ortsbürgermeister. In Würdigung der Verdienste um das Gemeinwesen
wurde Thomas Mockenhaupt für seine 20-Jährige Tätigkeit als Ratsmitglied und
Beigeordneter, Herrmann-Josef Christian für seine 22-jährige Tätigkeit als
Ratsmitglied, Dieter Schuster für seine 25-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied
und Beigeordneter, Jürgen Hauft für seine 30- jährige Tätigkeit als
Ratsmitglied und Beigeordneter sowie Thomas Ax für seine 30-jährige Tätigkeit
als Ratsmitglied und Ortsbürgermeister mit einer Ehrenurkunde Dank und
Anerkennung ausgesprochen. Diesen Auszeichnungen schloss sich die Gemeinde an
und überreichte den Geehrten ein Präsent.
Um bei der Modernisierung der
Gemeinde nicht unnötig Zeit zu verlieren sollte die Gemeinde die Möglichkeit
nutzen vorzeitig – gefördert durch das Land Rheinland-Pfalz- in die
Dorfmoderation einzusteigen. Der Wählergruppe Ax ist es wichtig, dass alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess von Anfang an
transparent beteiligt werden und an diesem Konzept mitarbeiten können. Im Vorgriff auf die mögliche Auswahl der
Ortsgemeinde Mörlen als Schwerpunktgemeinde des Landes im Jahr 2020 beschließt
der Gemeinderat einstimmig zur Vorbereitung der dann durchzuführenden Maßnahmen
die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts. Die Verwaltung wird beauftragt
ein Planungsbüro zu beauftragen und die notwendigen Anträge zu stellen.
Gemäß Gesetz müssen alle
Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum Jahresende
2022 barrierefrei umgerüstet werden. Durch die neue Buslinie 270, die mit
modernen Niederflurbussen von früh morgens bis spät abends im Stundentakt, an
Wochenenden alle zwei Stunden,
Mörlen mit den Städten Hachenburg und Betzdorf verbindet, ist es jetzt möglich,
durch Veränderungen an den Bushaltestellen in der Westerwaldstraße, einen
Einstieg in die Busse ohne Stufen zu schaffen. Einstimmig beschließt der Rat
den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Westerwaldstraße. Die
Verwaltung wird ermächtigt ein Büro mit den Planungen zu beauftragen und diese
dem Rat in der zweiten Jahreshälfte vorzulegen.
Einstimmig ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung
Angebote für den Neuanstrich der beiden Brunnen einzuholen. Alternativ soll
geprüft werden, ob es langfristig günstiger ist den Brunnen am Bürgerhaus
ebenfalls mit einer Edelstahlwanne zu versehen. Nach Prüfung, wird die
Verwaltung das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot in Auftrag geben.
Der Vorsitzende informiert:
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 15.03.2019
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Fraktion „Farbe für Mörlen“ den Antrag Tagesordnungspunkt 4: Aufstellen eines Bebauungsplanes im Bereich Kirchweg, aus Gründen neuer Gegebenheiten, von der Tagesordnung abzusetzen. Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden den Top nicht abzusetzen, wird der Antrag zurückgenommen. Weiterhin stellt der Vorsitzende den Antrag um Erweiterung der Tagesordnung um Ergänzung nachfolgender Punkte: Neuer Top 2 / Bekanntgabe der Beratungsergebnisse „Nichtöffentlicher Teil“ und die Erweiterung des Tagesordnungspunktes 5. Neuer Top 5b; Auftragsvergabe für die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Kirchweg. Dieses wird einstimmig angenommen.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher
Teil:
2. Bekanntgabe
der Beratungsergebnisse „Nichtöffenlicher Teil“
Zu
1a) es wird bekannt gegeben, dass die 8 gemeindeeigenen Baugrundstücke im
zweiten Bauabschnitt im Baugebiet „Auf der Struth“ bis zur Erschließung
verpachtet werden.
Zu
1b) Hier wurde über Eigentumsverhältnisse und Grundstückseigentümer
gesprochen.
Schriftlich wurden keine Fragen
eingereicht. Seitens eines Einwohners wurde darauf hingewiesen, dass sich am
Auslauf des neuen Regenrückhaltebeckens vermehrt Plastikmüll etc. ansammelt.
Die Verbandsgemeindewerke sollen angesprochen werden, den Auslauf regelmäßig zu
kontrollieren und gegebenenfalls ein zusätzliches Auffanggitter anzubringen. Eine Frage bezog sich darauf, warum die
Kindertanzgruppen des SV Mörlen und die Kindergartenkinder nicht zur
Seniorenfeier eingeladen wurden. Antwort: in der Vergangenheit gab es mehrere
Teilnahmen seitens der Mörlener Kindertanzgruppe. Aus organisatorischen
Gründen, die auch mit der Übungsleiterin besprochen wurden, hat man in diesem
Jahr von einer Beteiligung abgesehen. Noch eine zurückliegende Frage bezüglich
Pflasterangleichungen im Ausbaugebiet Hasselweg wurde beantwortet. Die
Pflastersteine werden im Zuge der Restarbeiten getauscht. Ein Zeitpunkt steht
jedoch noch nicht fest.
Zu diesem Top übernahm der 1.
Beigeordnete Thomas Mockenhaupt die Sitzungsleitung, da Ausschließungsgründe
gemäß § 22 GemO bestanden.
a) Beratung
und Beschlussfassung über die im Rahmen der ergänzenden Beteiligungen der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Stellungnahmen
Zu diesem Top war Frau K. Eiteneuer vom Planungsbüro, Planeoingenieure,
Hachenburg erschienen. Frau Eiteneuer erläuterte dem Rat die eingegangenen
Stellungnahmen zur erneuten Offenlage des Bebauungsplanes. Die Stellungnahmen
Nr. 1 – 7 erhalten keine abwägungsrelevanten Anregungen oder Bedenken gegen die
Planungen. Sie werden daher einstimmig vom Rat zur Kenntnis genommen.
b)
Satzungsbeschluss
Nach Abwägung über die
eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Gemeinderat einstimmig den
Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen,
der Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz (Textteil und Bestandskarte)
als Satzung.
Frau Eiteneuer erläutert dem Rat
die Notwendigkeit der Aufstellung des Planes. Der Planbereich umfasst ein
Gebiet von ca. 1.1 ha. Um ein geordnetes und rechtssicheres Verfahren bezüglich
der Kanalsanierungsarbeiten, dem damit verbundenen Straßenausbau und der
festzulegenden Abrechnungsgebieten zu erzielen, ist es unumgänglich einen
Bebauungsplan aufzustellen. Da durch die derzeitige Straßenführung mehrere
private Grundstücke mit der Straße überbaut sind und sich private Einfriedungen
auf Gemeindegrund befinden, müssen in diesem Zuge die genauen Grenzen festgestellt
werden. Inwiefern die Sanierungsmaßnahmen in der jetzigen Straßenführung weiter
geplant werden können, steht in der Bereitschaft der Grundstückseigentümer, ob sie
einem Verkauf einer dazu benötigten Parzelle zustimmen. Gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat einstimmig die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich des Kirchweges. Der Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Kirchweg.
b) Auftragsvergabe
für die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Kirchweg
Hierzu lagen der
Gemeindeverwaltung zwei Angebote vor. Einstimmig wird beschlossen den Auftrag
an den Billigstbieter das Planungsbüro Planeo Ingenieure, Hachenburg zum
Angebotspreis von 12.865,78 Euro zu vergeben.
6. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Vorschläge der Einwohner zum Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
Seitens der Einwohner der Gemeinde sind während
der Offenlage des o.g. Entwurfes keine Vorschläge bzw. Anregungen eingegangen.
Als Vorbericht wurde dem Rat folgendes mitgeteilt: Nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2017 hatte die Ortsgemeinde einen negativen Finanzmittelbestand
in Höhe von minus 2.118629 €. Im Jahr 2018 war zur Gesamtfinanzierung des
Haushaltes eine Zunahme des Liquiditätskredit bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg in Höhe von 38.750,00 € vorgesehen.
Nach Ablauf des Jahres 2018 musste die Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2017 ihren
Liquiditätskredit sogar um rund 221.350,00 € auf nunmehr 223.480,21 € erhöhen. Ursächlich
ist in erster Linie die noch nicht geflossene Landeszuweisung für die
energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses. Daneben konnten auch die
veranschlagten Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge für die verschiedenen
Straßenbaumaßnahmen noch nicht bzw. nicht in der veranschlagten Höhe
vereinnahmt werden. Der Haushaltsplan 2019 enthält die
folgenden Festsetzungen: Ergebnishaushalt: Erträge 636.830,00 €
Aufwendungen 682.580,00 € Jahresfehlbetrag 45.750,00 €. Finanzhaushalt: Einzahlungen 1.106.060,00 €
Auszahlungen 777.760,00 € Veränderung des Finanzmittelbestandes plus 328.300,00
€. Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber
dem Vorjahr verbessert. Eine sogenannte freie Finanzspitze, die für die
Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin
nicht vorhanden (./. 30.500,00 € gegenüber./. 61.830,00 € im Vorjahr). Dabei
ist bei dem Produkt 6111 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“
ein gegenüber dem Vorjahr um 12.700,00 € erhöhter Überschuss zu verzeichnen.
Des Weiteren sind geringere Aufwendungen bei der Gebäudeunterhaltung des
Dorfgemeinschaftshauses (11.000, - €) bei der Wartung der Gemeindefahrzeuge (4.000,
- €) sowie bei den Personalkosten bei den Grünanlagen, beim Friedhof und der
Grillhütte (14.170, - €) vorgesehen. Demgegenüber steht aufgrund der
vorgesehenen Dachsanierung ein um 10.000,00 € erhöhter Ansatz bei der
Gebäudeunterhaltung des gemeindlichen Mietwohngebäudes. Zudem verschlechtert
sich der laufende Forsthaushalt um 6.200 €. Bei den Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit kommt es zu einem Überschuss in Höhe von 358.800,00 €, welche
in erster Linie auf die in diesem Jahr erwartete Landeszuweisung aus dem
„kommunalen Investitionsprogramm 3.0“ sowie die veranschlagten Beitragseinnahmen für
die verschiedenen Straßenbaumaßnahmen zurückzuführen ist. Als wichtigste
Vorhaben sind hier die Fertigstellung des Baugebietes „Wiesenstraße / Hasselweg
/ Weinsgarten“ sowie die Errichtung einer Rampenanlage am Friedhof zu nennen.
Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung ist die Gemeinde in der Lage, den
Liquiditätskredit bei der Verbandsgemeindekasse vollständig zurückzuzahlen. Die
darüber hinaus zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 104.810,00 € werden
dem Finanzmittelbestand zugeführt.
Unter
Berücksichtigung aller Pflichtausgaben der Ortsgemeinde (z.B. Kreis- und
Verbandsgemeindeumlage, Grundschulumlage, Gemeindeanteil an den ungedeckten
Kosten für den Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung,
Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen,
Löhne etc. (runde 500.000,- €) sind
folgende Maßnahmen für 2018 beabsichtigt: Renovierung Bürgermeisterbüro
2.000,- €, Unterhaltung und Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 5.000,- € /
Anschaffungen für den Bauhof 1.500,- € / Neuanschaffung einer Wippe und Unterhaltungsarbeiten
am Kinderspielplatz 1.500,- € / Wiederholungsveranschlagung Sanierung Denkmal
1.500,- € / Unterhaltung Sportplatz und Zuschüsse für die Jugendmannschaften 1.000,-
€ / Innenenovierungsarbeiten Grillhütte 2.000,- € / Umsetzung und Steuerung von
Planung (Aufstellen Bebauungspläne, Dorfmoderation, Planung Schwerpunktgemeinde
/ Unterhaltung Grundstücke 3.500,- € / Dachsanierung am gemeindeeigenen
Wohnhaus 20.000,- € / Unterhaltungsarbeiten und kleinere Neuanschaffungen Bürgerhaus
6.500,- € / Bereitstellung des Grünabfallcontainers 3.000,- € / Winterdienst
3.000,- € / Unterhaltungsarbeiten am Friedhofsgebäude
2.000,-€, barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches an der Friedhofshalle 55.000,-
€, Einebnen eines Grabfeldes 8.000,- €.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss wird einstimmt dem
Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zugestimmt. Der Reinertrag aus der
Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt; er ist im Haushaltsplan 2019
veranschlagt.
Zu diesem Top übernahm der 1.
Beigeordnete Thomas Mockenhaupt die Sitzungsleitung, da Ausschließungsgründe
gemäß § 22 GemO bestanden.
a) „Wiesenstraße“ -Teilstück- (Verlängerung)
(Flur 2, Flurstück Nr. 923 teilweise)
Für die Herstellung der vorgenannten
Erschließungsanlage sind für deren Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und
den von der Gemeinde zu zahlenden Investitionskostenanteil für die
Straßenoberflächenentwässerung, Kosten in Höhe von insgesamt 74.822,86 € zu
erwarten. Unter
Zugrundelegung von 80 v.H. der vorstehenden Kosten, eines Gemeindeanteils von
10 v.H. beschließt der Gemeinderat einstimmig eine Vorausleistung auf den
Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative
(Herstellungsalternative) BauGB zu erheben.
b) „Hasselweg“ -Teilstück- (Verlängerung) (Flur
2, Flurstück Nr. 930/1 teilweise)
Für die Herstellung der
vorgenannten Erschließungsanlage als Baustraße sowie für deren Planung,
Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden
Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung sind bisher
Kosten in Höhe von 10.297,01 € entstanden. Für die Fertigstellung der
vorgenannten Erschließungsanlage sind voraussichtlich noch Kosten in Höhe von
22.931,97 € zu erwarten. Unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorstehenden
Gesamtkosten in Höhe von 33.228,98 €, eines Gemeindeanteils von 10 v.H. und der
Summe der nach dem Vollgeschossmaßstab gewichteten Grundstücksflächen der
erschlossenen Grundstücke von 1.294,8 Quadratmetern, beschließt der Gemeinderat einstimmig eine 2. Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB zu
erheben. Die von den Anliegern bereits gezahlten Vorausleistungen werden
angerechnet.
c) „Hasselweg“ -Teilstück- (Flur 2, Flurstück
Nr. 930/1 teilweise) und „Weinsgarten“ (Flur 2, Flurstück Nr. 933)
Für die Herstellung der vorgenannten
Erschließungsanlage als Baustraße
sowie für deren
Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung sind bisher Kosten
in Höhe von 97.668,65 €
entstanden. Für die Fertigstellung der vorgenannten Erschließungsanlage
sind voraussichtlich noch Kosten in Höhe von 198.321,59 €
zu erwarten. Unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorstehenden
Gesamtkosten in Höhe von 295.990,24 €,
eines Gemeindeanteils von 10 v.H. beschließt der Gemeinderat einstimmig eine 2.
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2.
Alternative (Herstellungsalternative) BauGB zu erheben. Die von den Anliegern
bereits gezahlten Vorausleistungen werden angerechnet.
Der Vorsitzende informiert:
-
Schul- Linienbus fährt wieder nach Marienstatt!
Nach der Fahrplanumstellung im Dezember 2018 wurde die Haltestelle in Mörlen
für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in Marienstatt nicht mehr
angefahren. Eine Beschwerde wurde an die Gemeindeverwaltung herangetragen mit
der Bitte sich dem Problem anzunehmen. Zwischenzeitlich konnte seitens des
Westerwaldkreises und des Verkehrsverbundes des Landkreises Altenkirchen
Abhilfe geschaffen werden.
-
Entfernen von Gräbern: Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, werden die noch
vorhandenen Gräber im rechten unteren Grabfeld in Kürze eingeebnet. Der
Abräumtermin wird festgesetzt auf spätestens 15.04.2019.
-
Situation Forst! Nach den schweren Stürmen in
den vergangenen Tagen ist neben den vielen Einzelwürfen auch ein besonders
hoher Anteil in unserem Altfichtenbestand gefallen. Förster Esper schätzt, dass
incl. dem noch anfallenden Käferholz weit mehr als der Jahreshiebsatz
aufgearbeitet werden muss. Das Holz zu vermarkten ist schwer, da die deutschen
Säger alle überlastet sind. Zurzeit wird überwiegend für unter 50,- € der
Festmeter nach China, Vietnam etc. verschifft.
-
Die von der Familie Greb an die Gemeinde
geschenkte Betonfertiggarage wird im April von der Firma Hundhausen umgesetzt.
Die Firma Pfligl wird den Unterbau (Auflagefundamente) herstellen. Als Standort
ist die Pflasterfläche neben dem Feuerwehrhaus vorgesehen. Mit diesem Geschenk
wird die Gemeinde für kleines Geld (Umsetzen und Erdarbeiten rund 1.500, - €)
ein zusätzliches Bauhofgebäude erhalten, welches sie sehr gut nutzen kann. Wenn
man bedenkt, dass eine solche Garage rund 10.000, - € kostet, möchten wir uns
ganz herzlich bei Familie Greb bedanken.
-
Die durch den Winterdienst in der Wiesenstraße
beschädigten Rinnensteine werden von der Fa. Giehl getauscht.
-
Zuschussantrag JSG Wolfstein (Spanienfahrt). Seitens der acht angeschriebenen
Ortsgemeinden hat man sich auf einen Betrag von 100,- € pro Gemeinde geeinigt.
-
Bei einer Feuerwehrübung im Bürgerhaus wurde
eine Wand im Treppenhaus beschädigt. Die anfallenden Kosten für einen Neuanstrich
übernimmt die Versicherung der Verbandsgemeinde.
-
Ebenfalls wird der Wasserschaden im
Heizungskeller des Bürgerhauses von der Versicherung übernommen.
-
Ein Teilerlös des Frühschoppens und des Sonntagscafe
in Höhe von 500,- € wurden bei der
Verbandsgemeindekasse eingezahlt. Dieses Geld soll mitverwendet werden für die
Anschaffung einer neuen Wippe für den Spielplatz.
- Rückblick Seniorenfeier. Es war ein sehr gelungener Nachmittag zur Freude unsere Seniorinnen und Senioren. Nochmals an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an das Vorbereitungsteam, an alle Akteure und die Helferinnen und Helfer, die am Tag der Feier ihre Unterstützung eingebracht haben.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2018
Tagesordnungspunkt 1: Forstangelegenheiten
Vorab informiert Förster Esper
über den derzeitigen Sachstand bezüglich Eschentriebsterben und die
Übersättigung des allgemeinen Brennholzmarktes. Hinsichtlich des Windwurfes im
vergangenen Winter konnte dieser in der ersten Jahreshälfte schnell aufgearbeitet
werden und noch zu akzeptablen Preisen verkauft werden. Die langanhaltende
Trockenheit führte zu einem überdimensionalen Borkenkäferbefall an den Fichten.
Hier war Mörlen, nach der Gemeinde Neunkhausen, die am zweitstärksten
betroffene Ortschaft im Forstrevier. Dieses befallene Holz musste ebenfalls
schnellst möglich aus dem Wald um eine weitere Ausbreitung des Befalls zu
verhindern. Da der inländische Absatzmarkt aber total überfüllt ist, wird das
Holz derzeit nach China, Vietnam, etc., mit einem Erlös von ca. 50% - 60 %
exportiert. Somit zeigt sich, dass der Klimawandel auch im Westerwald nicht
Halt macht und die Fichtenwirtschaft auch weiterhin stark unter Druck steht.
Der Waldumbau (z.B. Umstellung auf Weißtanne) wird in den nächsten Jahren einen
Kraftakt für die Gemeinde darstellen und mit nicht unerheblichen Kosten
verbunden sein.
1.1
Betriebsergebnis
2017
Der Rat nimmt das
Betriebsergebnis 2017 zur Kenntnis. Hier konnte ein Überschuss von 14.630,00 €
erzielt werden.
1.2
Beratung
und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2019
Förster Esper erläutert dem Rat
den Wirtschaftsplan 2019. Geplant ist ein
Holzeinschlag von 1.185 Fm. mit einem geplanten Erlös nach Aufwendungen
von ca. 23.962,00 €. Für Waldpflegemaßnahmen, Waldbegründung, Wildschutz,
Wegeunterhaltung, Verkehrsschutz und Umweltvorsorge, usw. sind Ausgaben von
rund 27.050,00 € veranschlagt. Weiterhin verbleiben nach Aufwand noch 10.630,00
€ an Beiträgen die an das Land abzuführen sind. Damit wäre mit einem negativen
Betriebsergebnis von 13.718,00 € zu rechnen. Einstimmig wird dem Forstwirtschaftsplan
2019 zugestimmt.
Ein Waldbegang für alle
Interessierten ist für Mai / Juni geplant. Der Termin wir mit Förster Esper
abgesprochen.
1.3 Brennholzpreise
2017
Die Preise bleiben unverändert: Hartholz
50,- € Fm. / Weichholz 35,- € Fm.
Tagesordnungspunkt 2: Auftragsvergabe
barrierefreier Umbau Friedhofshalle
Aufgrund der derzeitigen
Hochkonjunktur explodieren momentan bei allen Baumaßnahmen die Preise und ein
Ende ist nicht in Sicht. Eine verlässliche Kostenschätzung scheint daher
einfach nicht möglich zu sein, da die Auftragsbücher der Unternehmen gut
gefüllt sind und weiterhin an der Preisschraube gedreht wird. Gegenüber der
Kostenschätzung vom 16.08.2017 (stellen des Zuschussantrages) hat das Ausschreibungsergebnis
eine Kostensteigerung von 33,5 % ergeben. Es handelt sich hier um keinen
Luxusanbau, sondern um eine behindertengerechte Rampenanlage, die den
gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Zum bestehenden Förderbescheid des
Landes in Höhe von 12.000,00 € soll für das Jahr 2020 eine Nachbewilligung bei
der ADD eingereicht werden. Der Rat sieht die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme
und die Aufträge werden wie folgt vergeben: Außenanlagen: Fa. Schell
Baggerbetrieb, Fehl- Ritzhausen 16.554,63 Euro. Mauerabdeckungen und
Abdichtungen: Fa. Fischer, Gehlert 3.332,00 Euro. Schlosserarbeiten: Fa. Metallbau Kolb,
Unnau-Korb 11.873,82 Euro. Stahlbetonarbeiten: Fa. Moritz Bau, Steinebach
18.737,38 Euro. Alle vier Aufträge wurden einstimmig an die jeweils billigst
bietende Firmen vergeben.
Tagesordnungspunkt 3: 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Wiesenstraße -Haselweg“
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen
Die eingereichten Stellungnahmen
mit Stand November 2018 lagen jedem Ratsmitglied vor. Frau Eiteneuer vom
Planungsbüro Plane Ingenieure, Hachenburg
erläutert den Ratsmitgliedern die im Rahmen der förmlichen Beteiligungen
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen. Die eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und beachtet. Alle Beschlüsse
erfolgten einstimmig. Die Beschlussvorlagen werden der originalen Niederschrift
beigefügt und können während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters
eingesehen werden
b) Beschluss
zur Durchführung eines ergänzenden Beteiligungsverfahrens
Aufgrund der beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes wird ein ergänzendes
Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch durchgeführt. Bei der
erneuten Beteiligung können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße –
Haselweg“ abgegeben werden. Die erneute öffentliche Auslegung der
überarbeiteten Planunterlagen wird verkürzt vorgenommen. Die Abstimmung
erfolgte ebenfalls einstimmig.
Tagesordnungspunkt 4: Beratung und
Beschlussfassung Erschließungsbeitragssatzung
Die derzeitige
Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde vom 25.05.1991 entspricht nicht
mehr den rechtlichen Anforderungen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche
Städte- und Gemeindebund stellt eine Mustersatzung zur Verfügung. Um den
aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und damit Rechtssicherheit
zu erlangen, beschließt der Rat einstimmig, die vom Deutschen Städtetag und dem
Deutschen Städte- und Gemeindebund bereitgestellte und aktuelle Mustersatzung
zu übernehmen.
Tagesordnungspunkt 5: Neuabgrenzung der
Forstreviere
In der vergangenen
Bürgermeisterdienstbesprechung erläuterte Kirburgs Ortsbürgermeister erneut die
Hintergründe des Widerspruchsverfahrens der Ortsgemeinde Kirburg gegen die
Neustrukturierung der Forstreviere. Die Forstreviere wurden bereits in der
Vergangenheit innerhalb der Verbandsgemeinde vergrößert. Ein Revierleiter viel
weg. Besonders durch die jetzt festgestellten Schäden durch die Borkenkäfer
zeigt sich, dass die Förster in den geplanten größeren Forstrevieren eine
solche zusätzliche Arbeit nur schwerlich leisten können. Seitens der Verwaltung
wurde darauf hingewiesen, dass bis zum 28.12.2018 ein Widerspruch gegen den
Bescheid zur Neueinteilung möglich ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung des
Bescheides war fehlerhaft und deshalb besteht die Möglichkeit, innerhalb eines
Jahres nach Zugang des Bescheides Widerspruch einzulegen. Es wird
vorgeschlagen, dass die Stadt- und die Ortsgemeinden fristwahrend Widerspruch einlegen
und das Ruhen des Verfahrens beantragen bis über den Rechtsbehelf von Kirburg
entschieden ist. Dafür ist eine schriftliche Mitteilung der Stadt- und
Ortsbürgermeister/innen notwendig. Darüber hinaus ist zu klären, ob die
früheren Aussagen des Forstamtes zu den Kosten und einer möglichen
Kommunalisierung in Folge eines Erhalts der bestehenden Forstreviere den
aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Der Rat beschließt einstimmig Widerspruch
gegen den Bescheid vom 22.12.2017 zu erheben. Zur Begründung wird sich der
Ortsgemeinde Kirburg angeschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Kenntnisgaben /
Verschiedenes
Der Vorsitzende
informiert:
-
Trotz bekannter
Verzögerungen ist es den Firmen gelungen, die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im
Hasselweg, Weinsgarten und der Wiesenstraße noch vor dem Winter abzuschließen.
-
Am 18.12.2018
erfolgte um 11.00 Uhr die Abnahme der vorgenanten Baumaßnahme. An diesem Termin
nahmen die ausführenden Firmen, dass Planungsbüro, die Vertreter der
Verbandsgemeindeverwaltung- und der Werke sowie die Gemeindeverwaltung teil.
-
Kleinere
Nachbesserungsarbeiten im Ausbaubereich Hasselweg – teilweise - sowie im
Erschließungsbereich Hasselweg, Weinsgarten und Wiesenstraße -teilweise -
werden, wenn es die Witterung zulässt, im neuen Jahr abgearbeitet.
-
Der Vorsitzende
bedankt sich seitens der Ortsgemeinde bei allen Beteiligten:
-
Der Firma Müller,
der Firma Koch, den Mitarbeitern des Planungsbüros Planeo Ingenieure, den
Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung und der Verbandsgemeindewerke.
-
Ebenfalls ein
Dankeschön an die Anlieger, die Verständnis für notwendige Baumaßnahmen und
damit verbundene Unannehmlichkeiten gezeigt haben.
-
Die Verwaltung wurde
darauf angesprochen wer die Verkehrssicherungspflicht für den noch offenen
Graben (Arbeitsraum zur Herstellung des Gehweges) an drei Baugrundstücke im
Weinsgarten hat. Ebenfalls wurde angefragt wie es mit der winterlichen
Räumpflicht bestellt ist.
-
Für den nicht wieder
geschlossenen Arbeitsraum an den drei Baugrundstücksgrenzen ist nicht die
ausführende Firma oder die Gemeindeverwaltung verantwortlich. Dieses wurde von
einem von mehreren Besitzern der Grundstücke untersagt. Auch ein zweiter
Versuch den Arbeitsraum zu schließen und die Grundstücke anzugleichen,
scheiterte. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt allein den
Grundstückseigentümer. Diese stehen bei Sach- und Personenschäden
vollumfänglich in der Haftung. Bezüglich der Räumpflicht ist die
Straßenreinigungsatzung der Ortsgemeinde zu beachten.
-
Auf Vorschlag der VG
Verwaltung wird der externe Datenschutzbeauftragte das Bürgermeisteramt einer
Ortsgemeinde stellvertretend für alle Gemeinden prüfen. Die Vorgehensweise wie
mit den Personenbezogenen Daten umzugehen ist, wird dann auf alle Ortsgemeinden
übertragen. Die anfallenden Kosten werden aufgeteilt. Die Prüfung findet auf
Vorschlag in der Ortsgemeinde Norken statt. Für die Kindergärten ist dieses
bereits erfolgt. Hierfür hatte sich die Ortsgemeinde Langenbach zur Verfügung
gestellt.
-
Die
Verbandsgemeindewerke senken die Gebühren für die
Straßenoberflächenentwässerung von 56 Cent auf 43 Cent pro Quadratmeter. Dieses
ergibt eine Ersparnis von rund 2700 Euro.
-
Die neuen Jalousien
am Bürgerhaus sind montiert. Bedingt durch einen Trauerfall werden die noch zu
erfolgende Elektrikerarbeiten im neuen Jahr durchgeführt.
-
Im Heizungskeller
des Bürgerhauses ist ein Wasserschaden aufgetreten. Mit einer Kamerabefahrung
konnte der Schaden lokalisiert werden. Ein Abflussrohr von der Küche ist in
einer Wand undicht. Der Schaden wird von dem Beigeordneten J. Hauft beseitigt
und die Wand wird ebenfalls von ihm neu verputzt.
-
Der Kreistag hat am
10.12.2018 beschlossen, vorsorglich 30 Millionen Euro für den Breitbandausbau
in den Haushalt 2019 einzustellen.
-
Am Freitag,
14.12.2019 wurde in die Sportlerhütten am Sportplatz erneut eingebrochen. Der
Zaun wurde zerschnitten, alle vier Türen an den beiden Sportlerhütten wurden
gewaltsam aufgebrochen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 2.000,- €
bis 2.500,- €. Entwendet wurden lediglich ein Heizstrahler und mehrere
Fußbälle. Strafanzeige wurde gestellt.
-
Die Aktion „Saubere
Landschaft“ findet am 06.04.2019 statt.
-
Rückblick
Weihnachtsmarkt: Dieser hat sich wieder großer Beliebtheit erfreuen können.
Alle Beteiligten waren zufrieden. Die Gemeinde hat diese Veranstaltung gerne
unterstützt und die Kosten für die Bereitstellung des Bürgerhauses, die Kosten
für die Reinigungsarbeiten durch das Hausmeisterehepaar und den
Gemeindearbeiter sowie die Elektroinstallationsarbeiten für die Versorgung der
einzelnen Stände übernommen. Hierfür sind Kosten von rund 600,- €
entstanden.
-
Am Montag,
07.01.2019, 19.00 Uhr findet ein Vorbereitungstreffen für die am 23.02.2019
geplante Seniorenfeier statt.
-
Seitens eines
Ratsmitgliedes wird moniert, dass der Lagerplatz für die Baumaterialien der
vergangenen Straßenbaumaßnahmen am Sportplatz nicht ordnungsgemäß
wiederhergestellt wurde.
-
Im neuen Jahr soll
der defekte Absperrungspolder am Sportplatzparkplatz erneuert werden.
-
Ein weiteres
Ratsmitglied regt an, neue Weingläser für das Bürgerhaus anzuschaffen. Der
Vorsitzende wird den Kauf vornehmen.
- Ein Zuhörer fragt, wann der Grenzstein an seinem Grundstück im Hasselweg neu gesetzt wird. Da die Baufirmen dazu nicht befugt sind, wird im Frühjahr 2019 durch einen öffentlich bestellten Vermesser das Ausbaugebiet vermessen und die Steine neu gesetzt.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 02.11.2018
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Fraktion „Farbe
für Mörlen“ folgende Frage: Warum beginnt in unserer Gemeinde die Sitzung immer
mit dem Nichtöffentlichen Teil? Die Zuhörer müssten warten bis es mit dem
Tagesordnungspunkt „Öffentlicher Teil“ weitergeht. Würde der Öffentliche Teil
zuerst behandelt, könnten diejenigen Zuhörer jederzeit die Sitzung verlassen,
wenn sie die Inhalte der restlichen Tagesordnungspunkte nicht mehr interessieren. Antwort:
Der Ortsbürgermeister stellt im Einvernehmen mit den Beigeordneten die
Tagesordnung auf und entscheidet auch mit welchem Teil der Sitzung begonnen
wird. Ein weiterer Grund ist die Transparenz bezüglich der Beratungsergebnisse
im nichtöffentlichen Teil. Der Vorsitzende lässt abstimmen ob zukünftig der
nichtöffentliche Teil wieder an das Ende der Sitzung gestellt werden soll. Abstimmung: Mit 2 Dafür und 7 Dagegen
Stimmen wird dem Antrag der Fraktion „Farbe für Mörlen“ auf Änderung der
Reihenfolge der Tagesordnung nicht zugestimmt. Des Weiteren stellt der
Vorsitzende einen Antrag auf Erweiterung des Tagesordnungspunkt 9. Neuer Top: 9b Aufgabenübertragung auf den Westerwaldkreis bzgl. Breitbandausbau.
Einstimmig wird dieses so angenommen.
Nichtöffentlicher
Teil:
1.
Grundstücksangelegenheiten
2.
Kenntnisgabe
/ Verschiedenes
Öffentlicher Teil:
3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse
Nichtöffentlicher Teil
Zu 1: Grundstücksangelegenheiten
a)
Stellungnahme der Ortsgemeinde zu einem
Bauvorhaben
Einem Bauantrag für
eine Garage mit einer in dem Bebauungsplan abweichenden Dachneigung in der Nassauer
Straße wurde einstimmig stattgegeben.
b)
Aufhebung eines Gestattungsvertrages
Ein bestehender
Gestattungsvertrag für die Nutzung zweier gemeindeeigener Parzellen zwischen Ortsgemeinde
und einem Privateigentümer in der Roten Erde, wurde aufgehoben. Auf Antrag der
neuen Hauseigentümer wird der zuvor aufgehobene Vertrag zu gleichen Bedingungen
mit diesen geschlossen. Beide Sachverhalte wurden einstimmig verabschiedet.
Zu 2: Verschiedenes
Der Vorsitzende
berichtet, dass eine Betonfertiggarage im Ort entsorgt werden soll. Da diese
nach Rücksprache mit dem Eigentümer noch in Ordnung ist, sollte man eventuell
überlegen, ob diese nicht für den Gemeindebauhof genutzt werden könnte.
Zustimmend wird der Ortsbürgermeister beauftragt, Kontakt zum Eigentümer
aufzunehmen. Bei einer positiven Zusage müsste die Gemeinde dann selbstverständlich
für den Abtransport sowie das Aufstellen sorgen. Ebenfalls müssten neben der
Standortherstellung kleinere Schönheitsreparaturen (neuer Anstrich, etc.) finanziert
werden.
4.
Einwohnerfragestunde
Schriftlich
gestellte Fragen wurden keine eingereicht. Eine Frage aus dem Zuhörerraum bezog
sich auf die Grünabfallcontainertermine. Frage: Warum wurde der
Container bereits schon das zweite Mal entgegen des angekündigten Termins
aufgestellt und frühzeitig wieder abgeholt? Antwort: Dieses Problem
wurde bei der beauftragten Firma angemahnt, da alle Termine schon seit
Saisonbeginn mitgeteilt wurden. Ebenfalls hat man den Bürgerinnen und Bürgern
weitergeholfen Kleinschnitt über die Benjeshecke zu entsorgen. Bei einem
weiteren Termin wurde der Container ein zweites Mal über einen längeren Zeitraum
aufgestellt. Somit wurde das Problem weitestgehend behoben.
5. Jahresabschluss 2017
5.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Ortsbürgermeister
Th. Ax sowie die beiden Beigeordneten Th. Mockenhaupt und J. Hauft verlassen den
Sitzungstisch und begeben sich in den Zuschauerraum. Die Sitzungsleitung
übernimmt der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Hermann-Josef Christian.
Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet über die Prüfung des
Jahresabschlusses vom 07.09.2018. Hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. Einstimmig
stellt der Rat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2017 fest.
5.2
Beschluss über die Entlastung des
Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten
Einstimmig erteilt der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister,
den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit
sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
6.
Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Gemäß
Datenschutzgrundverordnung ist die Gemeinde Mörlen verpflichtet, einen externen
Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nach einer Angebotsabfrage durch die
Verbandsgemeindeverwaltung hat man sich in einer Bürgermeisterdienstbesprechung
darauf verständigt mit der Firma J. Schneider, Hattert einen Vertrag
auszuhandeln. Herr Schneider arbeitet schon seit vielen Jahren als
Datenschutzbeauftragter für verschiedene Verbands- und Ortsgemeinden. Die
einhellige Meinung war, Herrn Schneider mit den Aufgaben für die
Verbandsgemeinde, Ortsgemeinden, usw. zu beauftragen. Einstimmig wird dem
vorliegenden Vertragsentwurf zugestimmt.
7. 4. Änderung
des Bebauungsplanes „Wiesenstraße – Hasselweg“
Der Vorsitzende informiert:
Nachdem die noch
fehlenden Stellungnahmen von Landesforsten und dem Landesbetrieb Mobilität
eingegangen sind, hat die Verwaltungsführung kurzfristig entschieden das geplante
Baugrundstück im Weinsgarten nicht mehr zu erschließen. Gründe hierfür: Der LBM hat erhebliche Bedenken bezüglich des Schallschutzes
für dieses neu zu erschließende Baugrundstück (Nähe zur Kreisstraße). Seitens
Landesforsten wird die Nähe zum Wald bemängelt. Die Baumfallgrenze muss
mindestens 30 Meter betragen. Dieses hätte zur Folge, dass bei einer Bebauung
das Haus so geplant werden müsste, dass im Falle eines umstürzenden Baumes
keine Personen im Haus zu Schaden kommen. Alternativ wird vorgeschlagen: Den
angrenzenden Wald ankaufen, diesen mindestens 15 Meter zurückroden und mit
neuen Büschen anpflanzen. Da es sich um sehr viele Parzelleneigentümer handelt,
wird dies als problematisch angesehen. Die zuvor genannte Mehrbelastung und die
hohen Erschließungskosten würden einer Vermarktung zu ortsüblichen Preisen
entgegenwirken. Der in der
Bebauungsplanänderung vorgesehene Wendehammer muss aus Verkehrssicherheits- und
Beitragsrechtlichen Gründen auch ohne die Erschließung des Baugrundstückes
gebaut werden. Alle Planänderungen werden in der, noch in diesem Jahr
stattfindenden, Ratssitzung vom beauftragten Planungsbüro Planeo Ingenieure,
Hachenburg vorgestellt.
8.
Festlegung der Steuerhebesätze 2019
Einstimmig
beschließt der Rat die Steuerhebesätze auch in 2019 nicht zu verändern. Diese
bleiben somit unverändert bei:
|
bisher |
Grundsteuer A |
350 % |
Grundsteuer B |
395 % |
Gewerbesteuer |
365 % |
Hundesteuer für den 1. Hund |
50,00 € |
Hundesteuer für den 2. Hund |
70,00 € |
[u1] Hundesteuer
für jeden weiteren Hund |
90,00 € |
Hundesteuer für den 1.
gefährlichen Hund |
350,00 e |
Hundesteuer für jeden weiteren gefährlichen Hund |
500,00 € |
9. Sachstand Breitbandausbau
a)
Sachstandsinformation
Nachdem die Gemeinde
die erste Ausschreibung zum Breitbandausbau aufgehoben hatte und eine zweite in
die Wege geleitet wurde, konnte beim Submissionstermin auf kein Angebot
zugegriffen werden. Lediglich die Deutsche Telekom teilte mit, dass sie trotz Bundes-
und Landeszuschuss (180.000,- €), kein für sie wirtschaftliches Angebot abgeben
könnte. Somit haben sich alle Bemühungen der Ortsgemeinde erst einmal
zerschlagen. Der Vorsitzende dankt der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Marienberg, für die Zusage, das geplante Vorhaben ebenfalls mit 5.000,- € aus
dem Topf „Zukunftsinitiative 2030“ zu unterstützen.
b)
Aufgabenübertragung auf den
Westerwaldkreis
Im Juli 2018 wurden
die Förderrichtlinien novelliert. Ziel dabei soll zunächst sei, nun auch die
letzten „Weißen Flecken“ (Versorgung > 30 Mbit/s) zu erschließen. Der Kreis
hat bereits damit begonnen, vorbereitende Maßnahmen für die nun aussichtsreichere
Beantragung von Fördermitten zu treffen. Hierzu gehören eine Aktualisierung der
Markterkundung sowie eine, auf der Grundlage der Ergebnisse der Markterkundung
vorzunehmende Kostenschätzung. Diese beiden Punkte befinden sich aktuell in der
Bearbeitung. Da die Breitbandversorgung eine Aufgabe der freiwilligen
Daseinsvorsorge der örtlichen Kommunen darstellt, ist zudem eine (nahtlose)
Aufgabenübertragung auf den Landkreis erforderlich, damit dieser für die
Ortsgemeinden tätig werden kann. Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst: Die
Ortsgemeinde Mörlen überträgt dem Westerwaldkreis die Aufgaben:
a)
Beantragung
der Fördermittel für den Lückenschluss im Breitbandausbau und
b)
Erarbeitung
einer Versorgungslösung auf Gigabitniveau.
Die
Investitionskosten (nach Abzug der zu erwartenden Förderungen durch Bund 50%
und Land 40%) für den Lückenschluss trägt in voller Höhe der Westerwaldkreis
als kommunaler Eigenanteil. Der Ortsbürgermeister wird zum Abschluss eines
entsprechenden öffentlich- rechtlichen Vertrages ermächtigt.
10. Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert zu den derzeitigen
Baumaßnahmen im Baugebiet Wiesenstraße/Haselweg und stellt klar:
- Der Bebauungsplan hat seit März 1987
Rechtskraft
- Jeder der in diesem Baugebiet ein Grundstück
besitzt, wusste, dass das besagte Gebiet irgendwann erschlossen und
endausgebaut wird und somit auch entsprechende Ausbaubeiträge gezahlt werden
müssen.
- Eine Schotterstraße wurde bereits Ende der
1980er Jahren angelegt und die Erschließung erfolgte im Jahre 2007.
- Bereits Anfang der 1990er Jahre wurde auf
Wunsch von einem Grundstückseigentümer eine Genehmigung für einen
Wohnhausneubau in dem neuen Bauabschnitt stattgegeben.
Daher sind nachfolgend aufgeführte Gegebenheiten kaum nachvollziehbar,
verursachen weitere Kosten und schädigen Anlieger und Gemeinde:
- Unendliche Verhandlungen und Gespräche zu
Grunddienstbarkeiten
- Immer wieder gibt es Streit mit einem
Landwirt einer Nachbargemeinde. Flächen könnten durch den Straßenbau nicht mehr
hundertprozentig landwirtschaftlich genutzt werden. Mehrmals wurde die Polizei
eingeschaltet. Kühe wurden durch die Baustelle getrieben, rannten gegen
abgestellte Baufahrzeuge, ein überdimensional großer Traktor passierte die
Baustelle und verstreute Mist auf den Baugrundstücken. Die Baumaßnahmen mussten
durch diese Belästigung vorübergehend eingestellt werden.
- In diesem Zusammenhang wurde durch einen von
mehreren Besitzern der besagten Grundstücke ein Baustopp erwirkt.
- Zwei Anlieger behaupten, Grenzsteine seien
versetzt, verschoben und sogar entfernt worden. Im Vorfeld jeder Baumaßnahme
wird durch einen amtlichen Vermesser eine Grenzfeststellung durchgeführt. Das
gleiche erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Ortsgemeinde handelt auf
rechtlicher Basis und hat keinerlei Interesse ihren Anliegern zu schaden.
- Im Vorfeld der Baumaßnahme fand eine
Anliegerversammlung statt. Hier wurde die Ausbauvariante incl. den
Straßenprofilen und Querschnitten erläutert. Es ist daher unverständlich, dass
Beteiligte sich über fehlende Informationen beklagen.
- Die Mitarbeiter der Verwaltung und der
ausführenden Firmen, sowie der Ortsbürgermeister werden beschimpft. Die
ausführende Firma hat bereits eine Bauverhinderungsanzeige in Erwägung gezogen,
da sie den zeitlichen Ablauf durch die nicht vom Auftragnehmer verursachten
Verzögerungen/Bauverhinderungen, nicht einhalten können. Jeder verlorene Tag
würde die Maßnahme zusätzlich mit 4000,- € - bis 5000,- € belasten.
- Ein verantwortlicher Mitarbeiter der Baufirma
berichtete, dass sich diese Problematik auch unter den Firmen herumspricht und
es fraglich ist, ob in Zukunft überhaupt noch eine Firma bereit ist in Mörlen
Baumaßnahmen durchzuführen.
- Wenn die Baumaßnahmen in diesem Jahr nicht
mehr abgeschlossen werden können ist ebenfalls nur mit einem stark
eingeschränkter Winterdienst zu rechnen.
Weitere Informationen:
- Die Situation im Forst ist katastrophal.
Bezüglich der Aufarbeitung von Käferholz ist noch lange kein Ende in Sicht. Bereits
rund 1700 Festmeter wurden bis Anfang Oktober eingeschlagen. Vorsichtig
geschätzt stehen noch fast 800 – 1000 Festmeter die dringend gefällt werden
müssen. Der Markt ist übervoll und somit der Absatz mit enormen Schwierigkeiten
verbunden. Die Preise sind im freien Fall. Derzeit wird für 50,- € nach China
verkauft. Dieses wird unseren Forsthaushalt in diesem aber auch in den nächsten
Jahren sehr stark belasten und wahrscheinlich nur negative Ergebnisse mit sich
bringen. Ausführlich wird Förster Esper zum Sachstand in der nächsten Sitzung
berichten.
- Obwohl die Rückmeldefrist für den Ankauf
eines benötigten Grundstückes für den Straßenausbau im Kirchweg schon seit
Wochen verstrichen ist, hat man nochmals das Gespräch mit einem der betroffenen
Eigentümer gesucht. An diesem Termin waren der Ortsbürgermeister, der kath.
Pfarrer und ein Ortsausschussmitglied der Kirche anwesend. In dem Gespräch war
keinerlei Zugang möglich und somit auch keine zielsetzende Lösung in Sicht.
Dieses wurde auch seitens der Kirchenvertreter so gesehen. Somit kann die
Straßenführung in ihrer jetzigen Form nicht mehr bestehen bleiben
(Kurvenbereich auf privatem Grundbesitz). Nach der ablehnenden Haltung werden
die Planungen mit einem Fußweg im Bereich der Kirche fortgeführt.
- Die Baumaßnahme am Gemeindewohnhaus
(Putzreparaturarbeiten, Sanierung der Dachüberstände, Austausch aller
Fensterbänke und ein kompletter Neuanstrich) sind abgeschlossen. Der geplante
Kostenrahmen von 10.000,- € konnte eingehalten werden.
- Während der Sanierungsmaßnahme wurde
festgestellt, dass das Dach undicht ist und bereits tragende Balken und Bretter
verfault sind. Dieses wurde provisorisch repariert und abgedichtet. Der Rat
wird sich im neuen Jahr mit dieser Angelegenheit beschäftigen müssen und
gegebenenfalls muss die Dacheindeckung (fast 60 Jahre alt) erneuert werden.
- Die Anstreicharbeiten an der Friedhofshalle werden
ins neue Jahr verlegt.
- Bedingung für die Zusicherung des
Landeszuschusses für den Umbau der Friedhofshalle ist: die Ausschreibung und
Auftragsvergabe muss noch in diesem Jahr erfolgen.
- Noch in diesen Monat werden zwecks
Bodenproben, Sondierungsbohrungen im Kirchweg durchgeführt. Hierfür muss die
Fahrbahn teilweise abgesperrt werden.
- Die Sonnenschutzjalousien fürs Bürgerhaus werden
voraussichtlich in der KW 45 geliefert. Diese werden dann auch zeitnah von der
Fa. Kapp montiert.
- Die seitens der Gemeinde im Frühsommer neu
angeschafften Steine (Gletscher Blau) für die Grabumrandungen sind leer.
Kostenfaktor 1 Tonne fast 500,- €. Diese haben für sieben/acht Gräber gereicht.
Das sind pro Grab über 60,- €. Diese Serviceleistung soll den Bürgerinnen und
Bürgern auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
- Ein neues Notebook wurde angeschafft.
- Ein neues Laubgebläse für den Bauhof wurde
erworben
- In der Zeit vom 31.10. – 25.11.2018 wird die
Haus- und Straßensammlung des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“
durchgeführt. Da wir ja in Mörlen keine Sammler mehr finden, wird dieses
voraussichtlich durch die Soldaten aus der Kaserne in Rennerod erfolgen.
- Der Weihnachtsmarkt findet in der gewohnten
Form statt.
- Die Seniorenfeier soll Ende Januar / Anfang Februar
2019 stattfinden. Die Ratsmitglieder werden gebeten sich an der
Programmgestaltung zu beteiligen.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.08.2018
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher
Teil:
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Verschiedenes
Öffentlicher Teil:
4. Bekanntgabe der
Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil
Ein Anlieger beabsichtigte eine Grundstücksparzelle für den
Neubau einer Garage in der Nassauer Straße von der Gemeinde anzukaufen. Da man
hier durch eine erhebliche Veränderung der Bauflucht einen Präzedenzfall
geschaffen hätte, wurde einstimmig von einem Verkauf abgesehen.
Diese sind immer nicht öffentlich zu behandeln und somit auch
nicht bekannt zu geben.
3. Verschiedenes
Ein überbautes Grundstück im Kirchweg welches die Gemeinde
für den Straßenausbau (Maßnahme in 2019 vorgesehen) in der jetzigen Form ankaufen
wollte, konnte von der Mehrheit der verschiedenen Eigentümer nicht erworben
werden. Somit müssen die Planungen den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Weiterhin wurde seitens eines Ratsmitgliedes über den
Sachstand Brandruine in der Nassauer Straße nachgefragt. Hierzu haben sich bis
Dato keine neuen Erkenntnisse ergeben wann ein Abriss erfolgen wird.
5. Einwohnerfragestunde
Schriftlich gestellte Fragen waren nicht eingegangen.
Seitens der Zuhörer wurde zwei Frage gestellt: Wieso konnte am Morgen des Kirmessonntags
kein warmes Wasser aus dem Bürgerhaus geholt werden? Antwort: Dieses ist
nicht nachvollziehbar, da sich bereits am frühen Morgen die Frauen der
Kirmesgesellschaft in der Küche des Hauses befanden um den Kirmesbrunch
vorzubereiten. Ebenfalls bestand, wie auch in den vergangenen Jahren, die
Möglichkeit Wasser aus dem Boiler im Putzraum zu holen. Die zweite Frage: Wie werden die einzelnen Glasfaseranschlüsse
bei einer Breitbandversorgung in die einzelnen Grundstücke/Häuser verlegt? Antwort:
Diese Frage konnte nicht detailliert beantwortet werden, da es verschiedene
Möglichkeiten der Anbindung gibt. Im Ausbaugebiet „Hasselweg-Teilstück“ und der
Erschießungsanlage „Hasselweg/Weinsgarten und Wiesenstraße“ lässt die Gemeinde
bereits auf ihre Kosten vorsorglich Leerrohre verlegen. Ob diese jedoch bei
einem Ausbau genutzt werden, ist fraglich.
6.a) Beratung
und Beschlussfassung über die Neustrukturierung der Holzvermarktung ab dem
01.01.2019
Die Holzvermarktung
kann ab dem 01.01.2019 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr landesweit
durch die Forstverwaltung vorgenommen werden. Das Land Rheinland-Pfalz wird
nach
entsprechender
Änderung des § 27 LWaldG die Holzvermarktung für den Gemeindewald daher ab
diesem Zeitpunkt nicht mehr übernehmen. Da die Ortsgemeinde Mörlen über keine
eigene Verwaltung für diesen Bereich verfügt, obliegt die Aufgabe der Holzvermarktung
somit gemäß § 68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung, ohne
das es sich um eine eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt. Die
Ortsgemeinde Mörlen spricht sich für einen größtmöglichen Zusammenschluss von
Gemeinden zur Holzvermarktung aus. Frühestens nach 5 Jahren bzw. nach Ablauf
der Anschubfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde
erneut über die Organisation der Holzvermarktung entscheiden. Das Verfahren zur
Brennholzabgabe bleibt hiervon unberührt und wird in der bisherigen Form fortgeführt.
Gemäß den vorgenannten Maßgaben wird die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg
beauftragt, im Namen der Ortsgemeinde Mörlen alle weiteren Schritte im Rahmen
der Neustrukturierung bzw. Organisation
der Holzvermarktung abschließend durchzuführen. Einstimmig wird vom Rat dieser
Verfahrensweise zugestimmt.
b) Änderung der Verträge gemäß §27 LWaldG /
Holzvermarktung
Im Mai 2018 hat der
Landtag Rheinland-Pfalz eine Änderung des § 27 Landeswaldgesetz (LWaldG)
beschlossen. Zur Umsetzung der Trennung der Holzvermarktung aus Staatswald und
dem Körperschafts- Privatwald wurde insbesondere in § 27 Abs. 3 LWaldG die
gesetzliche Verpflichtung des Landesbetriebs Landesforsten zur Übernahme des
Holzvermarktung für kommunale Forstbetriebe gestrichen. Die Gesetzesänderung
wird am 01.01.2019 in Kraft treten. In der Vergangenheit hat die Ortsgemeinde
Mörlen auf vertraglicher Basis aus dem Gemeindewald zusammen mit Holz aus den
übrigen Gemeindewäldern des Forstamtes sowie Privat- und Staatswald durch das
Forstamt Rennerod verkaufen lassen. Diese gemeinsame Holzvermarktung wird gemäß
der „Zehn Eckpunkten zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“,
die mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Waldbesitzerverband abgestimmt und
dem Bundeskartellamt vorgestellt wurden, zum 1. Januar 2019 beendet. Eine
entsprechende Anpassung der bestehenden Verträge im Sinne des § 27 LWaldG wird
hierdurch erforderlich. Landesforsten bieten auf Grundlage des mit
Wirkung vom 01.01.2019 geänderten § 27 LWaldG einen angepassten und mit dem
Gemeinde- und Städtebund abgestimmten Geschäftsbesorgungsvertrag an, der, wie
bisher, die Übertragung der Verwertung der Walderzeugnisse (neu: mit Ausnahme
von Holz), die Beauftragung von Unternehmen und die Beschaffung der für den
Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien auf das Forstamt. Der Rat
beschließt einstimmig den bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag vom 09.11.2001
fristgerecht mit Wirkung vom 30.09.2018 zu kündigen. Der fristgerecht
gekündigte Vertrag soll bis zum 31.12.2018 zu den bisherigen Konditionen
fortgeführt werden. Weiterhin wird dem geänderten Vertrag mit Wirkung
01.01.2019 zugestimmt.
7. Änderung der Ausbaubeitragssatzung
Die derzeitige
Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde vom 10.06.1996 entspricht nicht mehr den
rechtlichen Anforderungen. Der Gemeinde- und Städtebund stellt seinen
Mitgliedern eine Mustersatzung mit einer Kostenverteilung nach Vollgeschossen
zur Verfügung. Um Rechtssicherheit zu erlangen beschließt der Rat einstimmig,
die vom Gemeinde- und Städtebund für seine Mitglieder bereitgestellte und
aktuelle Mustersatzung mit einer Kostenverteilung nach Vollgeschossen. Die
Aktuelle Satzung wurde bereits an dieser Stelle in der 36 Kalenderwoche
veröffentlicht.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von
Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag für den Ausbau der Verkehrsanlage
„Hasselweg“ -Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2 Flurstücke Nr. 930/1
teilweise und 167/9)
Für den Ausbau der
Verkehrsanlage „Hasselweg“ -Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2, Nr. 930/1
teilweise und 167/9) sind voraussichtlich beitragspflichtige Aufwendungen in
Höhe von insgesamt 155.243,47 € zu erwarten. Hiervon entfallen voraussichtlich
127.032,71 e auf die Fahrbahn und voraussichtlich 28.210,82 e auf die
Nebenanlagen. Einstimmig beschließt der Rat gemäß § 9 die beschlossene und noch
vom Ortsbürgermeister auszufertigende und in Kraft zu setzenden
Ausbaubeitragssatzung eine Vorausleistung auf den einmaligen Ausbaubeitrag unter
Zugrundelegung von 80 v.H. der vorgenannten Kosten zu erheben.
9. Barrierefreier Umbau der Friedhofshalle
Mit Schreiben vom 30.06.2018 wurde der
Ortsgemeinde eine Zuwendung in Höhe von 12.000,- € (rund 33%) aus dem
Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz für die Umbaumaßnahme zugesichert.
Diese werden im Haushaltsjahr 2019 ausgezahlt. Einstimmig ermächtigt der Rat
die Verwaltung den Planer, Architekt J. Mudersbach, mit der Ausschreibung zu
beauftragen.
10. Beratung und Beschlussfassung Ausbau Kirchweg
Eine seit
Jahrzehnten überbaute private Grundstücksfläche (55 m²) die die Gemeinde für
den Ausbau des Kirchweges in seiner jetzigen Straßenführung benötigen würde,
konnte von den Eigentümern nicht erworben werden.
Da aber dringender
Handlungsbedarf bezüglich der teilweise gravierenden Straßenschäden besteht,
muss die Straße neu ausgebaut werden.
Nach derzeitigem Sachstand wird die Straßenführung somit zukünftig
unterbrochen (es entstehen zwei Sackgassen) und nur noch mit einem Fußweg
verbunden werden. In Anbetracht der Tatsache, dass nicht nur wegen der
anstehenden Kanalsanierung, sondern auch bezüglich der gravierenden
Straßenschäden (die Gemeinde steht diesbezüglich in der Haftung)
Handlungsbedarf geboten ist, beschließt der Rat einstimmig das Planungsbüro
Planeo Ingenieure, Hachenburg mit den Detailplanungen zu beauftragen. Die
Sanierungs- bzw. Ausbaumaßnahme ist für das Jahr 2019 vorgesehen.
11. Beratung und Beschlussfassung über den Anbau von
Sonnenschutzjalousien am Bürgerhaus
Seit der
energetischen Sanierung des Hauses heizen sich die Räume sehr stark auf. Die
warme Luft kann nicht mehr (wie früher) durch die gedämmten Außenwände und das
gedämmte Dach entweichen. Die Nutzer beschweren sich darüber. Bereits in den
Berechnungen des Wärmeschutzgutachtens wurde das Anbringen eines Sonnenschutzes
empfohlen. Seitens der Verwaltung wurden mehrere Unternehmen zur Abgabe eines
Angebotes angeschrieben. Bei einer Gegenstimme beschließt der Rat das Anbringen
von Sensoren gesteuerten Außenjalousien für die fünf großen Fenster am
Bürgersaal. Den Auftrag erhält die Firma Kapp, Gehlert zum Angebotspreis von
8.782,20 Euro.
12. Sachstand Breitbandausbau
Beim Submissionstermin
am 17.08.2018 hat sich ergeben, dass kein konformes Angebot abgegeben wurde.
Wie bekannt, durfte die durch Landes- und Bundesmittel geförderte Maßnahme,
(90% jedoch max. 180.000,- Euro) die Grenze von 200.000,- Euro nicht
übersteigen. Das einzige abgegebene Angebot lag fast bei der doppelten Summe.
Der mit der Sache beauftragte 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt erläutert dem
Rat die weitere Vorgehensweise. Der Rat beschließt einstimmig die Ausschreibung
aufzuheben. Da es erlaubt ist die Maßnahme erneut auszuschreiben, wird dieser
Vorgehensweise ebenfalls zugestimmt. Die Gemeinde hofft, so doch noch einen
Anbieter zu finden. Die zugesagte Förderung bleibt weiterhin bestehen. Zusätzlich berichtet der Vorsitzende über die
am Montag, 20.08.2018 stattgefundene Bürgermeisterdienstbesprechung mit Landrat
Achim Schwickert und den Kreistagsmitgliedern zum Thema „Flächendeckende
Breitbandversorgung im Westerwald“.
13. Kenntnisgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Forst:
- Grabeninstandsetzung entlang des Weges zum
Mühlengrund: Nach dem nun endlich ein Unternehmen gefunden wurde, konnte dieser
Auftrag vergeben werden. Es wurde jedoch noch kein genauer Zeitpunkt für die
Ausführung der Arbeiten genannt.
- Das Eschentriebsterben ist weiter auf dem
Vormarsch: Mittlerweile sterben auch die älteren Bäume ab (125 Jahre und
älter).
- Das Eschenstammholz lässt sich zwar noch halbwegs
gut vermarkten; die Säger verlangen aber dazu einen 50% Buchenanteil. Dieses
steht in den Revieren jedoch nicht immer in ausreichender Menge zur Verfügung.
- Fichte und Trockenheit: Die Fichten sind
stark geschwächt und der Borkenkäfer hat sich extrem vermehrt. Zunehmend werden
Fichten befallen und sterben ab - werden rot.
Der Fichtenstammholzmarkt ist durch den Windwurf im Frühjahr
(überwiegend in NRW) noch übersättigt und der Absatz somit nicht
sichergestellt. All dieses wird das Finanzergebnis im Forsthaushalt erheblich
beeinträchtigen.
- In der Bürgermeisterdienstbesprechung sagte
Forstamtsleiter Weber zu, in einer der nächsten Ausgaben des Wäller Blättchens
über die aktuelle Situation zu berichten.
Weitere Informationen:
- Die Sanierungsarbeiten an der Grillhütte sind
abgeschlossen und somit ist diese (gern genutzte Einrichtung) wieder in einem
ansehnlichen Zustand.
- Der Anstrich der Holzvertäfelung an der
Friedhofshalle und die Außenputzsanierung sowie der Neuanstrich am
Gemeindewohnhaus werden Ende August / Anfang September beginnen.
- Am 16.07.2018 fand eine Ortsbegehung mit dem
Büro Redlin, Dreikirchen bezüglich des Antrages auf Anerkennung als
Schwerpunktgemeinde statt. Ebenfalls fand eine Woche später ein Termin mit dem
zuständigen Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung statt. Bei dem Rundgang wurde
nochmals deutlich, wie viele Häuser in unserem Dorf marode und heruntergekommen
sind. Diesem Erscheinungsbild will die Gemeinde entgegenwirken und wird sich
gemäß Ratsbeschluss beim Land für die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde
bewerben. Die vom Büro erstellte Dokumentation ist fertig und wird somit form.-
und fristgerecht beim zuständigen Ministerium in Mainz eingereicht.
- Der Anteil der Ortsgemeine für die
ungedeckten Kosten im Kindergartenjahr 2017 betrugen 25.386, 04 Euro.
- Im Zuge von Verkehrssicherungsmaßnahmen muss
die Allee in der Nassauer Straße in absehbarer Zeit zurückgeschnitten werden. Da
es sich um eine nicht unerhebliche und kostenintensive Maßnahme handelt, müssen
im Haushalt 2019 entsprechende Gelder bereitgestellt werden.
- Auf Anfrage der AWO wird in absehbarer Zeit
probeweise ein Altkleidercontainer im Bereich der Bushaltestelle Nassauer
Straße aufgestellt. Hierfür erhält die Gemeinde ein Standgeld.
- Mit der Anfrage eine Taschengeldbörse für
Kinder und Jugendliche über die Gemeinde ins Leben zu rufen konnte der Rat sich
nicht anfreunden. Gründe hierfür waren nicht nur Verwaltungs- und
Organisationsfragen, sondern vor allen Haftungs- und Versicherungsfragen.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 14.06.2018
Nichtöffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt 1: Personalangelegenheiten
Tagesordnungspunkt 2: Verschiedenes
Öffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt 3: Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt 4: Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Wahlperiode 2019 – 2023
In der Ratssitzung am 04.05.2018 wurde ein Formfehler bei der Durchführung der Schöffenwahl begangen. Aus diesem Grund muss die Wahl wiederholt werden. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder des Gemeinderates (mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder) erforderlich. Da es sich bei der Aufnahme in Vorschlagsliste um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO handelt, ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden. Für die Wahl von Schöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Westerburg hat die Ortsgemeinde Mörlen eine Person zu wählen, die sich für die Amtszeit 2019 - 2023 als Schöffe zur Verfügung stellt.
Die Wahl wird geheim durchgeführt.
Den Vorsitz der Wahl übernimmt der Ortsbürgermeister. Als Beisitzer wird Anja Löwe und Gabriele Lück ausgewählt.
Bewerbungen:
Astrid Müller-Ax, Dipl. Sozialarbeiterin
Uwe
Herbert Peine, Beamter im Ruhestand
Keiner der beiden Bewerber konnte die notwendige Stimmenzahl erreichen. Somit wird seitens der Ortsgemeinde Mörlen kein Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen. Die Gemeindeverwaltung bedankte sich bei beiden Bewerbern recht herzlich für die grundsätzliche Bereitschaft ein solches Ehrenamt übernehmen zu wollen.
Tagesordnungspunkt 5: Barrierefreier Umbau der Friedhofshalle
Bis zum Sitzungsdatum
war noch kein Förderbescheid (I-Stockantrag) für den barrierefreien Umbau der
Friedhofshalle vom zuständigen Ministerium eingegangen.
Der Rat sprach sich
dafür aus, den Top zu vertagen.
Tagesordnungspunkt 6: Kenntnisgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Tagesordnungspunkt 1: Einwohnerfragestunde
Schriftliche gestellte Fragen waren keine eingegangen. Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes, wurde seitens der Zuhörer eine Frage bezüglich eines Zuschussantrages der Ortsgemeinde für den Gemeindeanteil an den Ausbaubeiträgen im Hasselweg gestellt und beantwortet.
Tagesordnungspunkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 eingegangenen Vorschläge.
Während der Offenlage sind keine Vorschläge seitens der Bürgerschaft eingegangen.
Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2018
Als Vorbericht wurde dem Rat folgendes mitgeteilt: Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 hatte die Ortsgemeinde einen Finanzmittelbestand in Höhe von 215.269,49 €. Im Jahr 2017 war für die Gesamtfinanzierung des Haushaltes die nahezu vollständige Abnahme des Zahlungsmittelbestandes geplant (215.000,- €). Nach Ablauf des Jahres 2017 weist die Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2017 sogar einen negativen Kassenstand in Höhe von 2.118,62 € aus. Hier konnte trotz enormer Minderausgaben, aufgrund von nicht bzw. nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführten Investitions- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen, die in 2017 noch nicht geflossene Landeszuweisung für die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses letztlich nicht vollständig kompensiert werden.
Der Haushaltsplan 2018 enthält die folgenden Festsetzungen:
Ergebnishaushalt: Erträge 569.870,00 € Aufwendungen 666.970,00 € Jahresfehlbetrag 97.100,00 €
Finanzhaushalt: Einzahlungen 1.083.840,00 € Auszahlungen 1.130.590,00 € Veränderung des Finanzmittelbestandes -46.250,00 €
Die Finanzlage der
Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert Eine sogenannte
freie Finanzspitze, die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (./. 61.830,00 €
gegenüber./. 62.500,00 € im Vorjahr). Dabei ist bei dem Produkt 6111 „Steuern,
allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ ein gegenüber dem Vorjahr um
35.950,00 € erhöhter Überschuss zu verzeichnen. Hier kommt es allein bei dem
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer aufgrund einer „erhöhten“ Schlüsselzahl
bzw. der gestiegenen Verteilmasse zu Mehreinnahmen von 31.600,00 €.
Demgegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, u.a. bei der Gebäudeunterhaltung des
Dorfgemeinschaftshauses (12.000,00 €) oder bei der Wartung der
Gemeindefahrzeuge (4.900,00 €). Auch der Forsthaushalt schließt um rund
5.400,00 € schlechter ab als im Vorjahr. Bei den Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit kommt es zu einem Überschuss in Höhe von 23.080,00 €, was
in erster Linie auf die in diesem Jahr erwartete Landeszuweisung aus dem
„kommunalen Investitionsprogramm 3.0“ zurückzuführen ist (206.000,00 €). Als
wichtigste Vorhaben sind hier die Fertigstellung des Baugebietes
„Wiesenstraße/Hasselweg/Weinsgarten“ sowie die Errichtung einer Rampenanlage am
Friedhof zu nennen. Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung ist die
Gesamtfinanzierung des Haushaltes letztlich nur durch eine Zunahme des
Liquiditätskredites bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg in Höhe von
46.250,00 € möglich. Unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben (z.B. Kreis-
und Verbandsgemeindeumlage, Fond Deutsche Einheit, Grundschulumlage,
Gemeindeanteil an den ungedeckten Kosten für den Kindergarten,
Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der
gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen, Löhne etc. (fast 500.000,- €) der
Ortsgemeinde sind folgende Maßnahmen für 2018 beabsichtigt: Unterhaltung und
Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 5.000,- € / Anschaffungen für den
Bauhof und die Reparatur des Gemeindetraktors 6.000,- € / Unterhaltungsarbeiten
am Kinderspielplatz 1.500,- € / Wiederholungsveranschlagung Sanierung Denkmal
1.500,- € / Unterhaltung Sportplatz 1.500,- € / Wiederholungsveranschlagung
Renovierungsarbeiten Grillhütte 5.000,- € / Unterhaltung Grundstücke 4.000,- €
/ Grunderwerb 3.000,- € / Weitere Sanierungsarbeiten am gemeindeeigenen
Wohnhaus 10.000,- € / Neuanschaffungen Bürgerhaus 16.000,- € (u.a. automatische
Sonnenschutzlamellen für den Bürgersaal, ein Beamer und weitere
Brandschutzmaßnahmen) / Bereitstellung des Grünabfallcontainers 3.000,- € /
Winterdienst 3.000,- € / Rückzahlung eines Zuschusses im Forsthaushalt 11.400,-
€ / Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße-Hasselweg“ 5.000,- € /
Erschließungsbeiträge für einen Gemeindebauplatz im Weinsgarten 34.500,- € /
Gemeindeanteil am Endausbau der Straßen im Baugebiet
„Wiesenstraße/Hasselweg/Weinsgarten“ und dem Ausbau „Teilstück Hasselweg“, rund
160.000,- € / Unterhaltungsarbeiten Friedhof sowie barrierefreier Umbau des
Eingangsbereiches an der Friedhofshalle 37.500,- € / Einebnen eines Grabfeldes
4.000,- €. Für die Folgejahre ist geplant: Erneuerung Kanal und Straße
Kirchweg/ Erneuerung Kanal und Straße Teilbereich Altenklosterstraße/Endausbau
Straße „Auf der Struth“ sowie die Sanierung oder gegebenenfalls sogar der
Abriss der Brücke am Mühlengrund.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2018 den Haushaltsplan
vorberaten und empfiehlt dem Rat die Annahme des Planes. Einstimmig stimmt der
Rat dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zu. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung
wird nicht ausgezahlt; er ist im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.
Tagesordnungspunkt 4: Forstangelegenheiten
Der Vorsitzende informiert:
Tagesordnungspunkt 5: Beratung und Beschlussfassung Breitbandausbau in Mörlen
Der Vorsitzende weist auf die stattgefundene Informationsveranstaltung bezüglich Breitbandausbau im Ländlichen Raum am 16.02.2018 hin. Nach dem das Ergebnis der Markterkundungsstudie des Westerwaldkreises vorliegt, ist die Gemeinde Mörlen die einzige im Kreis die nicht an kabelgebundenes Internet angeschlossen ist. Der Kreis wird keine Schritte einleiten um Mörlen anzubinden. Der heimische Landtagsabgeordnete Hendrik Hering erläuterte den Anwesenden der Veranstaltung, welche Schritte eingeleitet werden müssten um Mörlen an das Breitbandnetz anzuschließen. Da eine Realisierung (Machbarkeitsstudie liegt vor) mit einem sehr hohen sechsstelligen Betrag verbunden ist und dieses seitens der Gemeinde nicht finanzierbar ist, hofft man auf die Unterstützung des Landes Rheinland- Pfalz, des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Der erste Beigeordnete Thomas Mockenhaupt ist bereit sich der Sache anzunehmen, die nötigen Kontakte herzustellen und alle erforderlichen Schritte einzuleiten.
Beschluss: Einstimmig beschließt der Rat, dass Interessenbekundungsverfahren für den Breitbandausbau in unserer Gemeinde einzuleiten und den Antrag auf eine Bezuschussung nach den Vorgaben des Landes Rheinland- Pfalz beim Innenministerium auf den Weg zu bringen.
Tagesordnungspunkt 4: Nachwahl für ein ausgeschiedenes Mitglied im Bauausschuss
Herr Helmut Poganski ist als Mitglied im Bauausschuss ausgeschieden. Daher muss ein neues Mitglied gewählt werden. Nach §36 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden. Die Wahl wird geheim durchgeführt. Vorgeschlagen wurden: Benjamin Güntzel und Gottfried Weller. Bei einer Stimmenthaltung wurde mit fünf zu zwei Stimmen Herr Benjamin Güntzel als neues Mitglied in den Bauausschuss gewählt.
Tagesordnungspunkt 7: Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft“
Die Messlatte um am Wettbewerb teilzunehmen erfordert immer höherer Ansprüche. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten, örtliche Baugestaltung- und Entwicklung, Grüngestaltung “Das Dorf in der Landschaft“ wären Oberbegriffe für einzelne Bewertungskriterien. Einstimmig sieht der Rat auch im Jahre 2018 von einer Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ab.
Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Tagesordnungspunkt 1: Forstangelegenheiten
1.1 Betriebsergebnis 2016
Der Rat nimmt das Betriebsergebnis 2016 zur Kenntnis. Hier konnte ein Überschuss von 16.865,02 € erzielt werden.
1.2 Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2018
Förster Esper erläutert dem Rat den Wirtschaftsplan 2018. Geplant ist ein Holzeinschlag von 940 Festmeter mit einem geplanten Erlös nach Aufwendungen von ca. 34.495,- €. Für Waldpflegemaßnahmen, Waldbegründung, Wildschutz, Wegeunterhaltung, Verkehrsschutz und Umweltvorsorge, usw. sind Ausgaben von rund 20.000,- € veranschlagt. Weiterhin verbleiben noch nach den zuvor genannten Maßnahmen 10.359,- € für die anteiligen Beförsterungskosten die an das Land abzuführen sind. Somit kann mit einem Betriebsergebnis von rund 4.136,- € gerechnet werden. Einstimmig stimmt der Rat dem Forstwirtschaftsplan 2018 in seiner vorgestellten Form zu.
1.3 Brennholzpreise 2018
Die Brennholzpreise bleiben auch im Jahr 2018 unverändert: Hartholz gerückt am Weg 50,- € je Festmeter und Weichholz ebenfalls gerückt am Weg 35,- € je Festmeter.
Ein Termin für einen Waldbegang wird mit Förster Esper abgestimmt.
Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde
Schriftliche gestellte Fragen waren keine eingegangen. Nach Aufrufen des Top`s wurde seitens der Zuhörer eine Frage gestellt. Frage: Wann wird der Briefkasten am Bürgerhaus wieder aufgehangen? Antwort: Dann, wenn alle Baumaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung abgeschlossen sind, wird dieser an geeigneter Stelle neu befestigt. Bis dahin können Briefe, analog der normalen Post beim Ortsbürgermeister privat eingeworfen werden.
Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung Steuerhebesätze 2018
Einstimmig beschließt der Rat die Steuerhebesätze 2018 nicht zu ändern.
Tagesordnungspunkt 4: Auftragsvergabe Treppengeländer Bürgerhaus
Hintergrund der anstehenden Erneuerung ist: Das alte Geländer passt aus Gründen der energetischen Sanierung nicht mehr zur Außenwand und entspricht ebenfalls nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Zu diesem Top wurden drei Firmen angefragt. Zwei haben ein Angebot abgegeben. Einstimmig wird der Auftrag an den Billigstbieter die Firma Uwe Born, Elkenroth zum Angebotspreis von 2841,13,- € vergeben. Da keine Finanzmittel für diese Maßnahme im Haushalt 2017 eingeplant waren, erfolgt die Finanzierung durch die Reduzierung der liquiden Mittel der Ortsgemeinde.
Der Vorsitzende informiert:
- Witterungsbedingt wurde der am 11.11.2017 geplante Austausch der maroden Stützpfosten an der Grillhütte verschoben.
- Am 03.11. und 06.11. wurde das Bankett und der Graben vom Sportplatz zum Nauberg gefräst. Dieses hat nach den bereits im Frühjahr entstandenen Kosten von 1710,- € für die Mulcharbeiten weitere 595,48 € verursacht.
- Der Gemeindetraktor (Deutz Bauj. 1967) ist erneut defekt. Es soll ein Kostenvoranschlag für eine Instandsetzung eingeholt werden. Sollte eine Reparatur sich nicht mehr lohnen, wird der Rat sich mit der Frage um Ersatz beschäftigen müssen.
- Mit einem Zuschuss aus dem Investitionsstock (I-Stock) des Landes Rheinland-Pfalz für den barrierefreien Umbau der Friedhofshalle ist gegebenenfalls schon im Jahr 2018 zu rechnen.
- Am 16.12. findet in gewohnter Form wieder der Mörlener Weihnachtsmarkt statt.
- Bei einem Treffen mit den Ortsvereinen wurde über die neuen Gegebenheiten (Gründung einer Kirmesgesellschaft) bezüglich der zukünftigen Durchführung und Abrechnung der Kirmes gesprochen. Hierzu stehen weitere Gespräche an.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Nichtöffentlicher Teil:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
Öffentlicher Teil:
3. Bekanntgabe der Ergebnisse Nichtöffentlicher Teil
Zu 1: Grundstücksangelegenheiten
Der Rat hat dem Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet „Auf der Struth“ zugestimmt.
Zu 2: Verschiedenes
Bezüglich Beschädigungen an mehreren Bordsteinen wurde der Verwaltung in schriftlicher Form eine Instandsetzung bis spätestens Herbst 2017 zugesagt.
Da auf öffentliche Aufrufe seitens einiger Anlieger nicht reagiert wird, wird durch einige Ratsmitglieder das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum durch Privateigentümer angesprochen. Aus Sicht des Rates ist die Sicherheit für Fußgänger und Autofahrer an vielen Straßeneinmündungen und Fußwegen im Ort nicht mehr gewährleistet. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass nach dem Einreichen von Fotos und Rücksprache, seitens des Ordnungsamtes kein zwingender Handlungsbedarf gesehen wird.
4. Einwohnerfragestunde
Schriftliche gestellte Fragen waren keine eingegangen. Nach Aufrufen des Top`s wurden seitens der Zuhörer keine Fragen gestellt.
5. Jahresabschluss 2016
Ortsbürgermeister Th. Ax sowie die beiden Beigeordneten Th. Mockenhaupt und J. Hauft verlassen den Sitzungstisch und begeben sich in den Zuschauerraum.
Die Sitzungsleitung übernimmt der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Hermann- Josef Christian.
Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet über die Prüfung des Jahresabschlusses. Hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. Bei einer Enthaltung stellt der Rat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2016 fest.
Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten.
Einstimmig erteilt der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
6. Sanierung Bürgerhaus
Mittlerweile liegen alle Schlussrechnungen vor. Der geschätzte Kostenrahmen konnte eingehalten werden.
Durch unvorhersehbare Zusatzarbeiten beim Dach, dem Blitzschutz sowie der Erneuerung der kompletten Holzkonstruktion des Vordaches am Eingangsbereich, können der Austausch der Fensterglasscheiben und das Anbringen des Sonnenschutzes an den Fenstern zum Bürgersaal nicht mehr durchgeführt werden.
Beim Blitzschutz sind Mehrkosten von 2279,79 € entstanden. Es bestand seitens der alten Anlage keine ausreichende Erdung mehr. Aus diesem Grund musste rund um das Haus alles aufgegraben werden um einen neuen Ring mit vier tiefen Erdern einzubauen. Die Kosten für die Erdarbeiten werden alleine von der Gemeinde getragen da diese kein Bestandteil der energetischen Sanierung sind.
Reklamationen am Außenputz und den Fensterbänken werden noch nachgearbeitet.
Alle Lichtschächte mussten erneuert und angepasst werden, diverse Bordsteine neu gesetzt werden und das Pflaster gehoben und neu verlegt werden.
Weiterhin hat sich die Verwaltung entschieden vor den Kellerfenstern zum Parkplatz hin Lichtschächte anzubringen und die Außenleuchten in einem zeitgemäßen Design zu erneuern.
In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende auf den besonderen Einsatz von Jürgen Hauft hin, der diese vorgenannten Arbeiten ausgeführt hat und somit der Gemeinde wesentliche Kosten erspart hat.
Nachdem die Verbandsgemeinde den neuen Gastank für das Feuerwehrgerätehaus in die Erde eingebaut hat und die Fläche gepflastert ist, wird uns die Fa. H. Leiß, Großseifen den Festplatz noch abziehen und somit für ein ansehnliches Erscheinungsbild sorgen. Im Anschluss wird der Festplatz mit einer Absperrung versehen.
7. Umbaumaßnahmen Eingangsbereich Friedhofshalle
Der Haupt- Finanz- und Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.08.2017 und einem gleichzeitigen Ortstermin im Beisein von Architekt Mudersbach ausgiebig mit den Planungen befasst. Für den Umbau des Eingangsbereiches mit Rampe etc. sind Kosten in Höhe von 37.032,- € veranschlagt. Die Ausschüsse empfehlen dem Rat die Annahme, die Baumaßnahme umzusetzen und Fördergelder zu beantragen. Auf Empfehlung des Haupt- Finanz und Bauausschusses vom 11.08.2017 beschließt der Rat einstimmig den barrierefreien Umbau des Eingangsbereiches zur Friedhofshalle. Um Planungssicherheit zu erhalten sollen Zuschussmittel aus dem Investitionsstock (I-Stock) des Landes beantragt werden.
8. Ausbau Kirchweg
Die Gemeindeverwaltung hat das Ingenieurbüro Planeo, Hachenburg mit den Planungen und einer Kostenschätzung für den Ausbau Kirchweg beauftragt. Um die Maßnahme (Erneuerung Kanal, Wasserleitungen, etc.) gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken und den sonstigen Versorgern (RWE, Rhenag und Telekom) durchführen zu können, sollen für den Gemeindeanteil an den Ausbaubeiträgen Fördergelder beantragt werden. Einstimmig stimmt der Rat der Gemeinschaftsmaßnahme Ortsgemeinde, Verbandsgemeindewerke und sonstiger Versorger für den Ausbau des Kirchweges zu. Mit weiteren Detailplanungen wird erst nach einer Förderzusage für den Gemeindeanteil an den Ausbaubeiträgen begonnen werden.
9. Nachwahlen in die Ausschüsse
Da Frau Katja Becker als Ratsmitglied ausgeschieden ist und sie in mehreren Ausschüssen als Vertreterin für Dieter Schuster tätig war, müssen neue Vertreter/innen gewählt werden. Als Vertreter für Herrn Schuster werden jeweils einstimmig folgende Personen gewählt. Für den Haupt-und Finanzausschuss Herrn Jürgen Hauft, für den Bauausschuss Herrn Thomas Mockenhaupt und für den Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Klaus Nauroth.
10. Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Gemeinsame Sitzung des Haupt- Finanz und Bauausschusses vom 11.08.2017:
Hier wurde seitens Architekt J. Mudersbach über den Baufortschritt energetische Sanierung Bürgerhaus informiert.
über die Beanstandungen der Kreisverwaltung bezüglich der Brandschutzmängel im Bürgerhaus. Die Verwaltung wurde ermächtigt in Absprache mit dem Architekten die jeweiligen Aufträge zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch die Reduzierung der liquiden Mittel der Ortsgemeinde.
nachdem mehrere Angebote vorlagen, wurde die Fa. Held, Norken als Billigstbieter mit der Teilerneuerung der Friedhofshecke zum Preis von 3823.90 € beauftragt.
die Ausschüsse empfehlen dem Rat die geplante Umbaumaßnahme an der Friedhofshalle (Barrierefreiheit) anzunehmen und einen Zuschussantrag (I-Stock) an das Land zu melden.
Weiterhin wurde über die Reparaturarbeiten an der Grillhütte gesprochen
Weitere Informationen:
Zwischenzeitlich wurde die Hecke am Friedhof erneuert und sorgt somit wieder für ein ansehnliches Erscheinungsbild. Zusätzlich wurde noch ein Zaun gebaut um den Zugang für Wildtiere zu verhindern.
Zwischenzeitlich sind schon diverse Mängel bezüglich Brandschutzmängel im Bürgerhaus abgearbeitet worden. Die geschätzten Kosten hierfür werden sich um einen Betrag von rund 10.000,- € bewegen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt auch hier durch die Reduzierung der liquiden Mittel der Ortsgemeinde.
Mit Herrn Tim Weber hat die Gemeinde einen Nachfolger für den ausgeschiedenen Gemeindemitarbeiter Herrn Heinz Weyand gefunden.
Nachdem die Schaltung am gemeindeeigenen Traktor repariert wurde, stehen schon wieder neue Reparaturen an. Da der Traktor aus dem Jahre 1967 stammt gibt der Vorsitzende zu bedenken, dass in naher Zukunft eine Ersatzbeschaffung unumgänglich sein wird.
Die Nachfrage, dass sich eine Grundstücksabgrenzung mit Steinen im Baugebiet “Auf der Sruth“ im öffentlichen Verkehrsraum befindet, hat sich nicht bestätigt. Die Steine liegen an der Grenze zur Baustraße - die auf dieser Seite bis an die Grundstücksgrenzen gebaut wurde.
Ebenfalls auf Nachfrage nach Querrissen im Straßenbelag „Wirtschaftsweg Lehmkaute“ spricht sich der Rat mehrheitlich dafür aus vorerst keine Maßnahmen zu ergreifen.
Bei einer Gebührenabrechnung Grillhütte hat sich ein Fehler seitens der Verwaltung ergeben. Eine Zusage zur kostenlosen Nutzung durch den Verein „Farbe für Mörlen für Mensch und Natur e.V.“ wurde übersehen. Der Vorsitzende entschuldigt sich für dieses Versehen und gibt bekannt, dass der Rechnungsbetrag in Höhe von 72,40 € bei der Verbandsgemeindekasse bereits in Abgang gestellt wurde.
Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass jedem Verein das Bürgerhaus sowie die Grillhütte einmal jährlich kostenlos für vereinsinterne Veranstaltungen (Grillfest, gemütlicher Abend, etc.) zur Verfügung gestellt wird.
Die anteiligen ungedeckten Kosten im Kindergarten für das Haushaltsjahr 2016 betrugen für unsere Gemeinde 36.782,27 €, für die Gemeinde Norken 49.657,03 €
Die Entleerung der Klärgrube an der Grillhütte hat Kosten von 320,71 € verursacht.
Der gemeindeeigene Laptop war defekt. Die Reparaturkosten betrugen 359,- €.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gebeten einen Kleidercontainer in unserer Gemeinde aufstellen zu dürfen. Der Rat spricht sich dafür aus einen geeigneten Standort zu suchen um dann eine Entscheidung zu fällen.
Die Feierstunde zum Nikolaus wird nur noch von wenigen Kindern besucht. Da die Durchführung der Nikolausfeier auch mit einem entsprechenden Aufwand verbunden ist, wird die Gemeinde diese Veranstaltung (wenn auch mit Wehmut )einstellen. Zukünftig wird seitens der Gemeinde ein Nikolaus den Mörlener Weihnachtsmarkt besuchen um dort die Kinder mit kleinen Geschenken zu erfreuen.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Nichtöffentlicher Teil:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
Öffentlicher Teil
3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil
Als Bürgerinformation wird bekannt gegeben:
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der Fraktion „Farbe für Mörlen“ das von ihr zur Einsichtnahme gewünschte Schreiben an die Fa. juwi, Wörstadt zur Genehmigung zum Befahren von Forst u. Wirtschaftswegen in der Gemarkung Mörlen im Zusammenhang mit der Planung von Windenergieanlagen in der Gemarkung Langenbach vorgelegt.
Zu 1: Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinde wurden mehrere Grundstücke zum Kauf angeboten. Der Rat stimmt für den Ankauf von allen 9 Grundstücken. Die gesamte Fläche beträgt 6.436 m².
Zu 2: Verschiedenes
Hier wurde über die weitere Vorgehensweise zu mehreren Bordsteinbeschädigungen an einem Privatgrundstück beraten. Weiterhin wurde über die derzeitige Personalsituation informiert und über weitere Vorgehensweisen bzgl. Arbeitszeit, Einsatz und Entlohnung gesprochen.
3. Ausschreibung Gas- und Stromlieferungsverträge; Beschaffungen ab dem Jahr 2019
Die Ortsgemeinde wird sich an der Bündelausschreibung des Westerwaldkreises für die Strom- und Gasbeschaffungen ab dem Jahr 2019 beteiligen. Der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur am „Arbeitskreis Gas und Strom “ teilzunehmen und die Interessen der Ortsgemeinde wahrzunehmen, insbesondere dem wirtschaftlichst bietenden Teilnehmer den Zuschlag zu erteilen.
4. Änderung des Bebauungsplan „Wiesenstraße-Haßelweg“
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Wiesenstraße – Haselweg“ wurde im Jahr 1987 zur Rechtskraft gebracht. Im Jahr 1988 wurde in einem Teilbereich die 1. Änderung beschlossen und durchgeführt. Bis zum Jahr 1995 wurden zwei weitere Änderungen durchgeführt, wobei am Ortseingang an der Kreisstraße Nr. 26 in die Verkehrsfläche ein Fahrbahnverschwenker integriert wurde. Zwischenzeitlich haben sich im Plangebiet Umstände ergeben, die eine erneute, geringfügige Änderung des Bebauungsplanes notwendig machen. Die nun anstehende 4. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet die Aufnahme des Grundstücks Parzelle 191, Flur 2, das durch die Gemeinde erworben werden konnte. Durch Einbeziehung der Fläche in den Bebauungsplan kann zum einen am Ende der Erschließungsstraße „Weinsgarten“ eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge geschaffen und zum anderen ein weiteres Baugrundstück erschlossen werden. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 24.02.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Wiesenstraße - Haselweg“ zu ändern (4. Änderung). Im Zuge dieser Änderung werden weitere, redaktionelle Änderungen und Ergänzungen an der Planzeichnung vorgenommen. Die textlichen Festsetzungen wurden aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen und lediglich in geringem Umfang den örtlichen Gegebenheiten und der neuen Rechtslage angepasst. Im Zuge der Änderung wird der Plan zudem einer digitalen Neuzeichnung unterzogen. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, findet das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch [BauGB] Anwendung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da sich die Änderung des Bebauungsplanes auf das Plangebiet bzw. die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt. Zudem wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
5.1. Anerkennung der vom Ing.-Büro Planeo, Hachenburg, vorgelegten Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz) zur Einleitung der Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat erkennt den vom Ing.-Büro Planeo, Hachenburg, vorgelegten Entwurf (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz) zur Einleitung der Offenlage an.
5.2. Beschluss der Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beauftragung der Bauverwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanes nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bauverwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Planungsbüro das Verfahren durchzuführen.
6: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Zur Sitzung des Bauausschusses vom 05.05.2017:
- Über die Vergabe der Baumaßnahme: Neugestaltung Hof bzw. Garageneinfahrt am Gemeindewohnhaus an die Fa. Held, Norken zum Angebotspreis von 3.991,97 €.
- Folgende Beschlüsse wurden vom Ausschuss gefasst: Der obere Teil der Friedhofshecke soll im Herbst erneuert werden. Das Planungsbüro Mudersbach wurde mit den Planungen für den barrierefreien Umbau des Eingangsbereiches Friedhofshalle beauftragt.
- Es soll ein Riss in der Schulstraße und mehrere Löcher im Kirchweg Einmündung Westerwaldstraße ausgebessert werden.
- Es wurde über den Sachstand Kanalsanierung / Teilstück Altenklosterstraße und Kirchweg gesprochen. Hierzu muss frühzeitig ein Planungsbüro beauftragt werden.
- Architekt Mudersbach wurde beauftragt eine Kostenschätzung für einen weiteren Ausgang vom Bürgersaal zum Festplatz zu erstellen.
Weitere Informationen:
- Am 25.04.2017 erfolgte eine Überprüfung des Bürgerhauses gemäß § 124 Versammlungsstättenverordnung durch die Kreisverwaltung. Hier wurden mehrere Beanstandungen festgestellt.
- Die noch ausstehenden Restarbeiten rund ums Feuerwehrhaus sollen nach Aussage der V.G. zügig abgeschlossen werden.
- Bei der Anliegerversammlung wurde bekannt gegeben, dass die Fertigstellung der Erschließungsanlage Hasselweg, Weinsgarten und Wiesenstraße ins Frühjahr 2018 verschoben wird. Die Baumaßnahmen werden nach der Sommerpause ausgeschrieben.
- Der Anteil für das Wegepflegegerät (Forst) der Gemeinde beträgt 1.665,64 €. Gegenüber der Kostenschätzung konnte das Gerät billiger erworben werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 24990,-€.
- Die Kosten für die Mulcharbeiten vom Sportplatz bis zum Mühlengrund betrugen 1.710,63 €.
- Der Anlasser am Gemeindetraktor war defekt. Die Reparatur in einer Fachwerkstatt würde rund 500,- € betragen. Ein neuen Anlasser wurde im Internet erworben (176,- €). Der Einbau erfolgte in Eigenleistung.
- Instandsetzung Grillhütte: Es ist zwingend Handlungsbedarf geboten. Die Zimmerei Axel Maurer, Katzwinkel wird die defekten Hölzer tauschen. Zuvor muss das Pflaster aufgenommen werden und eine neue Steinreihe zur Abstützung gemauert werden. Dachdecker Kohlhas wird dann Bleche für den Nässeschutz anbringen. Die Maßnahme ist für den Herbst geplant.
- Zukunftsinitiative 2030 – Sanierung lohnt sich –. Erfreulich, dass bereits in einem Jahr 165 Anträge gestellt wurden. Das Auftragsvolumen beträgt rund 2,2 Millionen Euro und kommt überwiegend der heimischen Wirtschaft zu gute. Es wird angeregt noch mehr Werbung für diese Finanzierungsunterstützungen zu machen und Bürgerinnen und Bürger gezielt anzusprechen.
- Am 09.06. nahmen 13 Personen am Waldbegang teil.
- Die Kosten für einen zusätzlichen Ausgang am Bürgerhaus belaufen sich auf rund 9.700 €. Die Verwaltung rät von einer Durchführung ab.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Den Auftrag zur Erneuerung der Garageneinfahrt am gemeindeeigenem Wohnhaus erhält die Fa. Andreas Held, Norken zum Angebotspreis in Höhe von 3.991,97 Euro. Folgende Maßnahmen umfassen die Sanierung: Teilweise Entfernung der asphaltierten Einfahrt, Entsorgung der gesamten Betonfläche vor der Garage, auskoffern der Fläche, Entwässerungsrinnen und sonstige Rohrleitungen erneuern, Bordsteine erneuern und neues Pflaster einbauen sowie das Gelände zur Eingangstreppe angleichen
TOP 2: Besichtigung des alten Teiles der Friedhofshecke. Beratung über die weitere Vorgehensweise.
Da sich der alte Teil der Friedhofshecke in einem nicht akzeptablen Zustand befindet, spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, dass hier eine Erneuerung unumgänglich ist. Für diese Maßnahme sollen Angebote eingeholt werden um diese Maßnahme im Herbst umzusetzen.
TOP 3: Barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches Friedhofshalle.
Im Aussenbereich des Einganges zur Friedhofshalle sind diverse Schäden an den Stufen und dem gefliesten Boden entstanden. Ebenfalls ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Feuchtigkeitsschäden in den Wänden gekommen. Da hier Abhilfe geschaffen werden muss, beauftragt der Ausschuss Architekt J. Mudersbach mit der Maßnahme. Im Zuge der Neugestaltung des Eingangsbereiches soll ebenfalls der barrierefreie Zugang gewährleistet werden. Hierzu sollen Fördermittel aus dem Investitionsstock des Landes beantragt werden.
TOP 4: Straßensanierungsmaßnahmen
Da in den nächsten Jahren noch weitere Kanalsanierungsarbeiten in unserer Gemeinde anstehen (Teilbereich Altenklosterstraße u. Kirchweg), muss bereits in naher Zukunft ein Planer für den Ausbau der betroffenen Straßen bestellt werden. Weiterhin soll ein größerer Fahrbahnriss in der Schulstraße, sowie einige Löcher im Kirchweg- im Einfahrtsbereich aus der Westerwaldstraße kommend- ausgebessert werden.
TOP 5:Verschiedenes
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2017
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende um Aufnahme eines weiteren Beratungspunktes. Der Rat stimmt einstimmig für die Aufnahme des neuen Tagesordnungspunktes 2. Grundstücksangelegenheit
Nichtöffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt 1: Auftragsvergaben Sanierung Bürgerhaus
Tagesordnungspunkt 2: Grundstücksangelegenheiten
Öffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt 3: Bekanntgabe der Ergebnisse Nichtöffentlicher Teil
Zu 1: Auftragsvergaben Sanierung Bürgerhaus
Zu 2: Grundstücksangelegenheiten
Die Gemeinde wird Gespräche mit dem Hauseigentümer Nassauer Straße 24 bezüglich der weiteren Vorgehensweise des durch den Brand zerstörten Wohnhauses führen.
Tagesordnungspunkt 4: Einwohnerfragestunde
Es waren keine schriftlichen Fragen eingereicht worden. Nach aufrufen des Tagesordnungspunktes wurden keine Fragen gestellt.
Tagesordnungspunkt 5: Haushalt 2017
6.1Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage der Haushaltssatzung und Haushaltsplanes 2017 eingegangenen Vorschläge.
Es waren keine Vorschläge eingegangen.
6.2 Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017
Als Vorbericht wurde dem Rat das Ergebnis des Jahresabschluss 2016 mitgeteilt. Zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes 2016 war eine Abnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 109.200,- Euro geplant. Nach Ablauf des Jahres 2016 konnte auf die veranschlagte Reduzierung der liquiden Mittel verzichtet werden. Vielmehr konnte der Finanzmittelbestand der Ortsgemeinde sogar um rund 24.850,00 € erhöht werden. Ursächlich hierfür sind u.a. nicht bzw. nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführte Investitions- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen sowie ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen. Die Ortsgemeinde Mörlen verfügt zum 31.12.2016 über einen Finanzmittelbestand in Höhe von 215.269,49 €. Der Haushaltsplan 2017 enthält die folgenden Festsetzungen:
Ergebnishaushalt: Erträge 548.740,00 € Aufwendungen 636.440,00 € Jahresfehlbetrag 87.700,00 €
Finanzhaushalt: Einzahlungen 901.300,00 € Auszahlungen 1.116.300,00 € Veränderung des Finanzmittelbestandes -215.000,00 €
Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert Eine sogenannte freie Finanzspitze, die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (./. 62.650,00 € gegenüber ./. 58.400,00 € im Vorjahr). Bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es zu einem Defizit in Höhe von 152.350,00 €. Als wichtigste Maßnahmen sind hier die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses im Rahmen des „kommunalen Investitionsprogrammes 3.0“ sowie die Fertigstellung des Baugebietes „Wiesenstraße/ Hasselweg“ zu nennen. Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung ist die Gesamtfinanzierung des Haushaltes letztlich nur durch eine Abnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 215.000,00 € möglich. Unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben (z.B. Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, Fond Deutsche Einheit, Grundschulumlage, Unterhaltung Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen, Löhne etc. (weit mehr als 450.000,- €) der Ortsgemeinde sind folgende Maßnahmen für 2017 beabsichtigt: Unterhaltung und Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 4.000,- € / Anschaffungen Bauhof 3.000,- € / Instandsetzungsarbeiten Kinderspielplatz 1.500,- € / Sanierung Denkmal 1.500,- € (in 2017 nur Treppenerneuerung) / Unterhaltung Sportplatz 1.500,- € / Wiederholungsveranschlagung Renovierungsarbeiten Grillhütte 7.500,- € / Unterhaltung Grundstücke und evtl. Anschaffung von 4 Hundetoiletten 11.000,- € / Grunderwerb 3.000,- € / Weitere Sanierungsarbeiten am gemeindeeigenen Wohnhaus 8.000,- € / Neuanschaffungen Bürgerhaus 4.000,- € (u.a. Beamer) / Neue Schließanlage für alle Gemeindegebäude und Einrichtungen 3.500,- € / Bereitstellung des Grünabfallcontainers 3.000,- € / Winterdienst 3.000,- € / Rückzahlung eines Zuschusses im Forsthaushalt 11.400,- € / Anschaffung eines Wegepflegegerätes für den Forstbauhof 2.000,- € / Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße-Hasselweg“ 5.000,- € / Erschließungsbeiträge für einen Gemeindebauplatz 22.000,- € / Gemeindeanteil Fertigstellung Baugebiet “Wiesenstraße – Haselweg 120.000,- € / Unterhaltungsarbeiten Friedhof sowie barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches an der Friedhofshalle 8.500,- € / Energetische Sanierung Dorfgemeinschaftshaus 236.000,- € . Sollten alle Maßnahmen wie geplant durchgeführt werden, sind alle liquiden Mittel (sprich Bares der Gemeinde) aufgebraucht.
Der Rat stimmt bei zwei Enthaltungen der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zu. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt; er ist im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.
Tagesordnungspunkt 6: Neuorganisation der Forstreviere
Landesforsten Rheinland- Pfalz altern wie die meisten übrigen öffentlichen Verwaltungen, der Personalbestand schrumpft daher stark. Finanzmittel für den vollen personellen Ausgleich der altersbedingten Abgänge fehlen. Zwischen Forstministerium und Personalvertretung wurde eine Dienstvereinbarung zur Personaluntergrenze von 1.461 Vollzeitstellen geschlossen. Die Umsetzungskonzeption sieht neben einem bemessenen Einstellungskorridor u.a. Reviergrößen von 1.500 – 2.000 ha (reduzierte Holzbodenfläche) vor. In diesen vergrößerten Revieren werden zukünftig Forstwirtschaftsmeister zur Unterstützung eingesetzt. Aus diesen Gründen ist auch in unserer Verbandsgemeinde eine Neuorganisation notwendig. Seitens des Forstamtes Rennerod ergeben sich zwei Varianten. Die sogenannte Variante 2 erscheint als sinnvollste Gestaltungsmöglichkeit. Somit würde der Staatswald aus der VG Rennerod dem Revier Bad Marienberg zugeordnet und die Gemeindewälder Stockhausen- Illfurt, Großseifen und Hahn sowie der Kirchenwald ev. Kirche Bad Marienberg zum Revier Kirburg zugeordnet. Die Betriebskostenbeiträge (Beförsterungskosten) würden bei Reviergrößen von rund 1.500 ha relativ konstant bleiben. Einstimmig wird der vorgestellten Variante 2 zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 7: Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft“
Die Messlatte um am Wettbewerb teilzunehmen erfordert immer höherer Ansprüche. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten, Baugestaltung- und Entwicklung, Grüngestaltung “Das Dorf in der Landschaft“ wären Oberbegriffe für einzelne Bewertungskriterien. Aus Sicht der Verwaltung erfüllt unsere Gemeinde keine bzw. nur wenige der geforderten Punkte. Einstimmig spricht sich der Rat auch in 2017 dafür aus, nicht am Wettbewerb teilzunehmen.
Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2016
Nach Verlesen der Tagesordnung bittet der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 4 Verschiedenes abzusetzen und als neuen Tagesordnungspunkt 4 Grundstücksangelegenheiten aufzunehmen.
Tagesordnungspunkt 1: Verabschiedung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Katja Becker für fast 8 Jahre ehrenamtliche Engagement im Gemeinderat. Als Zeichen des Dankes überreicht der Vorsitzende ein Präsent und wünscht Frau Becker und ihrer Familie für die Zukunft alles Gute.
Tagesordnungspunkt 2: Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Herr Klaus- Dieter Nauroth hat sich als nächst berufener Kandidat bereit erklärt das Ratsmandat anzunehmen.
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Nauroth gemäß § 30 Abs. 2 GemO mit dem Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 20,21 und 30 Abs.1 GemO und heißt ihn als neues Ratsmitglied willkommen.
Tagesordnungspunkt 5: Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil
Als Bürgerinformation wird mitgeteilt:
Zu Top 3: Der Rat hat sich entschieden im Zuge der energetischen Sanierung des Bürgerhauses eine Pelletheizung einzubauen.
Zu Top 4: Der Rat stimmt einem Antrag zur kostenlosen Nutzung zweier gemeindeeigener Grundstücke oberhalb der Roten Erde durch einen Anlieger zu. Details werden in einem Gestattungsvertrag geregelt.
Tagesordnungspunkt 6: Einwohnerfragestunde
Schriftlich waren keine Fragen eingegangen
Eine Frage wurde aus dem Zuhörerraum gestellt. Die Frage bezog sich auf die Pflege und eventuelle Nachpflanzungen in der Weihnachtsbaumkultur am Sportplatz in Richtung Nauberg. Der Vorsitzende wird diese Anfrage im Tagesordnungspunkt Forstangelegenheiten an Förster Esper zur Beantwortung weiter geben.
Tagesordnungspunkt 7: 4. Änderung Bebauungsplan „Wiesenstraße – Haßelweg“
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau K. Euteneuer vom Planungsbüro „Planeo“ aus Hachenburg.
Frau Eiteneuer erläutert dem Rat den derzeitigen Planungsstand.
4. Änderung Bebauungsplan „Wiesenstraße – Haßelweg“
Ausbau „Haßelweg“ und Fertigstellung der Erschließungsanlage „Wiesenstraße / Haßelweg / Weinsgarten“
Eine Anliegerversammlung ist für den Monat Februar angedacht.
Tagesordnungspunkt 8: Forstangelegenheiten
8.1. Betriebsergebnis 2015
Der Rat nimmt das Betriebsergebnis 2015 zur Kenntnis. Hier konnte ein Überschuss von 30.363,19 € erzielt werden.
8.2. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2017
Förster Esper erläutert dem Rat den Wirtschaftsplan 2017. Geplant ist ein Holzeinschlag von 1.025 Fm. Mit einem geplanten Erlös nach Aufwendungen von ca. 39.700,- € sind für Waldpflegemaßnahmen, Waldbegründung, Wildschutz, Wegeunterhaltung, Verkehrsschutz und Umweltvorsorge, usw. Ausgaben von rund 21.000,- € veranschlagt. Weiterhin verbleiben nach Aufwand noch 9250,- an Beiträgen die an das Land abzuführen sind. Damit wäre mit einem Betriebsergebnis von 9.552,- € zu rechnen. Weginstandsetzungsarbeiten sollen ebenfalls in diesem Jahr durchgeführt werden. Sollte die ausstehende Rückzahlung des Zuschusses (ca. 10.500,- €) aus dem Jahre 2008 in diesem Jahr erfolgen, würden das Wirtschaftsjahr mit einem Minus abschließen. Der Rat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2017 in seiner vorgestellten Form zu.
Die in der Fragestunde gestellte Frage wird wie folgt beantwortet: Eine Nachpflanzung von Blaufichten als Weihnachtsbaumkultur rentiert sich nicht mehr. Mittlerweile kommen ca. 90% der Weihnachtsbäume aus dafür angelegten Kulturen (Nordmanntanne) in den Handel.
Ein Waldbegang ist für das Frühjahr geplant. Der Termin wir mit Förster Esper abgesprochen.
8.3. Brennholzpreise 2017
Auch im Jahr 2017 kann Brennholz erworben werden. Es fallen mehrere Festmeter bei Durchforstungsmaßnahmen sowie bei Verkehrssicherungsmaßnahmen an.
Die Preise bleiben unverändert: Hartholz 50,- € Fm. / Weichholz 35,- € Fm.
8.4. Anschaffung eines Wegepflegegerätes für den Forstbauhof Bad Marienberg
Den Waldbesitzern wurde bereits mitgeteilt, dass eine Ersatzbeschaffung für das 35 Jahre alte Wegepflegegerät von Nöten ist. In Bezug auf die geschlossene Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Marienberg und den beiden Forstrevieren bedarf diese Anschaffung der Zustimmung durch die Waldbesitzer. Bei geschätzten Anschaffungskosten von max. 30.000,- € entfällt auf unsere Gemeinde ein Kostenanteil von ca. 2000,- €. Der Rat stimmt der Neuanschaffung zu.
Tagesordnungspunkt 9: Neuregelung der Umsatzsteuer (§2b UStG) Ausübung des Optionsrechts gemäß §27 Abs. 22 UStG
Durch eine Änderung des Umsatzsteuerrechts werden die Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts ab 01.01.2017 umsatzsteuerpflichtig. Der Regelsatz von 19 % ist auf alle Umsätze der Jagdgenossenschaften (Jagdverpachtung, Wildschadenspauschale, etc.) anzuwenden. Für einen Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 besteht die Möglichkeit, die Besteuerung nach bisherigem Recht vornehmen zu lassen. Hierzu muss gegenüber dem Finanzamt bis 31.12.2016 eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Der Ortsgemeinderat beschließt, das Wahlrecht, bzg. der Jagdverpachtung etc., nach §27 Abs. 22 UStG auszuüben und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung bzw. den ergänzenden Hinweisen des GStB frist- und formgerecht abzugeben.
Tagesordnungspunkt 10: Änderung der Friedhofssatzung
Dem Rat liegt ein Antrag vor eine Reihengrabstätte zukünftig wieder mit einer zusätzlichen Urne belegen zu lassen.Bei zwei Gegenstimmen wird folgender Beschluss gefasst: Ein Einzelgrabfeld nach § 12 und 14 der Friedhofssatzung kann durch Beschluss des Gemeinderates in ein Gräberfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber, in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte. Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Nutzungszeit verliehen wird. Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt. Die Kosten werden wie folgt festgesetzt:
Tagesordnungspunkt 11: Gewährung eines Zuschusses
Der Verwaltung liegt ein Antrag des MGV Mörlen mit der Bitte um Gewährung eines Zuschusses vor. Der Verein kann aus eigener Kraft, sprich mit den eigenen Einnahmen, die Kosten für den laufenden Sangesbetrieb nicht mehr decken. Der Rat beschließt dem MGV Mörlen mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000,- € zu unterstützen. Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.
Tagesordnungspunkt 12: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 22.07.2016
Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende seitens der Ortsgemeinde und des Rates dem Ratsmitglied Michael Weyand und seiner Ehefrau nachträglich zur Hochzeit, wünscht alles erdenklich Gute und überreicht ein Präsent.
Tagesordnungspunkt 1: Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Paul- Werner Weyand und Benjamin Wengenroth haben ihr Mandat als Nachrücker für das ausgeschiedene Ratsmitglied Klaus- Peter Wahlen nicht angenommen. Herr Hans– Joachim Nauroth hat sich als nächster Kandidat bereit erklärt das Ratsmandat anzunehmen.
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Nauroth gemäß § 30 Abs. 2 GemO mit dem Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 20,21 und 30 Abs.1 GemO und heißt ihn als neues Ratsmitglied willkommen.
Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde
Schriftlich waren keine Fragen eingegangen
Drei Fragen wurden aus dem Zuhörerraum gestellt. Eine Frage bezog sich auf die Bezuschussung der energetischen Sanierung des Bürgerhauses, eine zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein Westerwald sowie zu einem Waldbegang. Zu 1: Hierzu wird der 1. Beigeordnete in der heutigen Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes den aktuellen Sachstand erläutern. Zu 2: Zum Sachstand Raumordnungsplan gibt es keine Neuerungen für unsere Gemeinde. Zu 3: Ein gemeinsamer Waldbegang mit Förster Esper ist bereits für November geplant. Hierzu werden alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen.
Tagesordnungspunkt 3: Ausweisung von Sanierungsgebieten
Nach § 22 sind alle Ratsmitglieder, bis auf Thomas Mockenhaupt, wegen Befangenheit ausgeschlossen.
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. §137 und § 139 BauGB
b) Billigung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB
c) Beschluss der Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB
Hierzu erfolgte bereits eine ausführliche Berichterstattung im Wäller Blättchen KW/32
Tagesordnungspunkt 4: Ersatzbeschaffung einer Gewerbespülmaschine für das Bürgerhaus
Die Spülmaschine im Bürgerhaus (24 Jahre alt) ist defekt. Nach Überprüfung durch eine Fachfirma lohnt sich die Reparatur nicht mehr. Da in Kürze größere Feiern im Bürgerhaus anstehen, ist Handlungsbedarf geboten.
Dem Rat lagen drei Angebote zur Entscheidung vor.
Als wichtig erscheint es dem Rat, dass der Kundendienst in der Nähe ist und auch bei Feierlichkeiten am Wochenende zu erreichen ist. Den Auftrag für die Lieferung und Montage einer neuen Spülmaschine erhält die Fa. Utsch, Elkenroth zum Angebotspreis von 3000,- Euro.
Tagesordnungspunkt 5: Auftragsvergabe Brunnensanierung im Kirchweg
Die Brunnenwanne ist an mehreren Stellen brüchig, undicht und nicht mehr schweißbar. Da ein neuer Brunnen den Kosten- Nutzenfaktor sprengen würde, hat sich die Verwaltung entschieden, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Der Brunnen ist denkmalgeschützt und in jedem Fall zu erhalten.
Vorschlag: Den Brunnen mit einer Edelstahlwanne auszukleiden erscheint die einzige dauerhafte Lösung zu sein. Den Auftrag für die Brunnensanierung erhält die Fa. Born, Elkenroth zum Angebotspreis von 1000,- Euro zuzüglich Mwst.
Tagesordnungspunkt 6: Auftragsvergabe Straßensanierungsarbeiten
a) Der Rat beauftragt die Fa Held, Norken mit den Ausbesserungsarbeiten von mehreren Straßenrissen in der Schulstraße , einem Straßenriss in der Roten Erde, einem größeren Loch sowie einem Streifen von 8 – 10 Metern im vorderen Bereich der Altenklosterstraße. Hierfür sind Kosten von 2250,- Euro veranschlagt. Zusätzlich sollen noch zwei weitere Risse im hinteren Abschnitt der Schulstraße ausgebessert werden. Die Kosten pro laufendem Meter hierfür richten sich nach dem Angebotspreis.
b) Die Gemeindefläche vor dem Anwesen Becker, Altenklosterstraße ist in einem sehr maroden Zustand. Der alte Aufbau (Bitumen) muss ausgekoffert und entsorgt werden; die Fläche mit Erde und Mutterboden aufgefüllt und eingesät werden. Auch hier wird die Fa. Held mit den Arbeiten beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 3500,- Euro.
Tagesordnungspunkt 7: Klärung zur Durchführung der Seniorenfeier
Die diesjährige Seniorenfeier soll am 19.11.2016 stattfinden. Zu einer Vorbesprechung wird sich der Rat am 02.09.2016 treffen. Die Ratsmitglieder werden gebeten zur Programmgestaltung Vorschläge zu machen.
Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Nichtöffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt 9: Personalangelegenheiten
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014
Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 01.06.2014 fest, dass folgende Personen als Ersatzleute im Sinne des § 45 Abs. 4 KWG (Kommunalwahlgesetz) für den Gemeinderat gelten.
1. Lück, Gabriele mit 89 Stimmen
2. Weyand, Paul-Werner mit 88 Stimmen
3. Nauroth, Hans-Joachim mit 85 Stimmen
3. Wengenroth, Benjamin mit 85 Stimmen
5. Nauroth, Klaus Dieter mit 83 Stimmen
6. Rausch-Betz, Gitta mit 78 Stimmen
7. Arndt, Anna-Lena mit 70 Stimmen
8.Lück, Heiko mit 59 Stimmen
8. Schiffer, Peter mit 59 Stimmen
10. Barget, Joachim mit 50 Stimmen
11. Poganski, Helmut mit 49 Stimmen
12. Lück, Andreas mit 28 Stimmen
13. Bendgen, Siegfried mit 25 Stimmen
14. Müller, Ulrike mit 18 Stimmen
15. Grahn, Dieter mit 15 Stimmen
16. Güntzel, Benjamin mit 11 Stimmen
Für eine anstehende Nachberufung in den Gemeinderat war entsprechend der Regelungen der §§ 43 und 45 KWG i.V.m. § 63 Abs. 7 KWO (Kommunalwahlordnung) ein Losentscheid zwischen den Personen mit Stimmengleichheit durchzuführen. Der Losentscheid erfolgte am 21. April 2016 in öffentlicher Sitzung des Wahlausschusses.Nach Durchführung des Losentscheids, ergibt sich nunmehr folgende Reihenfolge:
1. Lück, Gabriele mit 89 Stimmen
2. Weyand, Paul-Werner mit 88 Stimmen
3. Wengenroth, Benjamin mit 85 Stimmen
4. Nauroth, Hans-Joachim mit 85 Stimmen
5. Nauroth, Klaus Dieter mit 83 Stimmen
6. Rausch-Betz, Gitta mit 78 Stimmen
7. Arndt, Anna-Lena mit 70 Stimmen
8. Lück, Heiko mit 59 Stimmen
9. Schiffer, Peter mit 59 Stimmen
10. Barget, Joachim mit 50 Stimmen
11. Poganski, Helmut mit 49 Stimmen
12. Lück, Andreas mit 28 Stimmen
13. Bendgen, Siegfried mit 25 Stimmen
14. Müller, Ulrike mit 18 Stimmen
15. Grahn, Dieter mit 15 Stimmen
16. Güntzel, Benjamin mit 11 Stimmen
Mörlen, den 25. April 2016
Thomas Ax, Wahlleiter für die Gemeinderatswahl
Bürgerinformation zur Ratssitzung vom 23.03.2016
Tagesordnungspunkt 1: Ausweisung von Sanierungsgebieten
Bis auf den ersten
Beigeordneten, Thomas Mockenhaupt, waren alle anwesenden Ratsmitglieder
gemäß §22 auszuschließen. Herr
Mockenhaupt übernahm die Sitzungsleitung, erläutert den Zuhören und den
ausgeschlossen Ratsmitgliedern die Bedeutung der Beschlussfassung. In seinen
Ausführungen weist er darauf hin, dass die Gemeinde für die Ausweisung von
Sanierungsgebieten circa 6.000,- € investiert um somit steuerliche Anreize für
die Sanierung von Immobilien ihre Bürger
zu erhalten.
BESCHLUSS ZUR EINLEITUNG VORBEREITENDER UNTERSUCHUNGEN
NACH § 141 BAUGB
IN DER ORTSGEMEINDE MÖRLEN
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mörlen beschließt in öffentlicher Sitzung am 23.03.2016 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen in der Ortsmitte in Mörlen. Vor Erlass einer Sanierungssatzung hat die Ortsgemeinde Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das „Sanierungsverdachtsgebiet“ durchzuführen. Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen vor. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. Das Untersuchungsgebiet mit einer Größe von ca. 11,6 ha ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Erläuterung: Die Analyse der Ortsgemeinde Mörlen im Rahmen der Entwicklungsstudie „Bad Marienberg 2030, Zukunftsinitiative“ zeigte, dass der ländlich geprägte Wohnort mit Strukturschwächen, Funktionsverlusten und städtebaulichen Herausforderungen bei der Bausubstanz zu kämpfen hat. Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Ortsgemeinde Mörlen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Bürger und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.
Die vorbereitenden Untersuchungen dienen dabei der Beschaffung sanierungsrelevanter Informationen und damit als Beurteilungsgrundlage über
Damit kann abschließend geklärt werden, ob die Voraussetzungen eines förmlichen Sanierungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch vorliegen und ob ein solches Verfahren rechtlich, tatsächlich und finanziell durchführbar ist (Prüfung, ob das „Sanierungsverdachtsgebiet“ als Sanierungsgebiet in Betracht kommt). Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Abschlussbericht dokumentiert und sind Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, die Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes und die Wahl des Sanierungsverfahrens. Die Beteiligung und Beratung der betroffenen Anwohner und anderer Akteure während der Vorbereitenden Untersuchungen ist wichtiges Element des Planungsprozesses. Auch die öffentlichen Aufgabenträger werden eingebunden und sollen im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Es werden zentrale Bürgerinformationen durchgeführt und die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Stellungnahme in der Verbands- und den Ortsgemeinden ausgelegt. Parallel werden die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Anschließend billigt der Ortsgemeinderat die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. Gem. § 141 Abs. 4 BauGB finden mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Dabei ist in der Bekanntmachung insbesondere auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen. Danach sind „Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige (...) Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. (...)“
Tagesordnungspunkt 2: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende Informiert:
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Öffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt 1: Ehrung eines verdienten Bürgers
Wegen Verhinderungsgründen der zu ehrenden Person entfällt dieser Tagesordnungspunkt.
Tagesordnungspunkt 2: Forstangelegenheiten
a) Betriebsergebnis 2014
Der Rat nimmt das Betriebsergebnis 2014 zur Kenntnis. Hier konnte ein Überschuss von 27.034,- € erzielt werden.
b) Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2016
Förster Esper erläutert dem Rat den Wirtschaftsplan 2016. Geplant ist ein Holzeinschlag von 1.185 Fm. Dringende Waldpflegemaßnahmen sowie Weginstandsetzungsarbeiten sollen ebenfalls in diesem Jahr durchgeführt werden. Herr Esper weist darauf hin, dass Zuschüsse zur Wiederaufforstung aus dem Jahre 2006, an das Land zurückgezahlt werden müssten. Grund hierfür sei, dass das Wachstumsziel der Pflanzen nicht erreicht wurde. Der Rat spricht sich gegen eine Rückzahlung aus. Schließlich sind alle Vorgaben des Landes befolgt worden. Es könne ja nicht sein, dass alle Bäume eine bestimmte Wuchshöhe erreicht haben müssten und wegen weniger Zentimeter eine ganze Kultur verworfen würde. Dieses hätte schließlich auch etwas mit dem Klima sowie der Bodenbeschaffenheit zu tun. Sollte der Zuschuss tatsächlich zurückgezahlt werden müssen, blieben lediglich die Zahlungen aus der Jagdpacht übrig. Der Rat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2016 in seiner vorgestellten Form zu.
Tagesordnungspunkt 3: Einwohnerfragestunde
Schriftliche Fragen wurden nicht eingereicht.
Eine mündlich gestellte Frage bezog sich auf den Breitbandausbau in unserer Gemeinde.
Antwort: Derzeit ist keine Aussicht auf die Versorgung mit schnellem Internet (Breitband) für unserer Ortsgemeinde in Aussicht. Nach mehrmaligen Gesprächen wäre es zwar möglich eine Versorgung durch die Telekom zu bekommen, aber die Anschlusskosten in Höhe von rund 35.000,- bis 40.000,- Euro müsste die Ortsgemeinde schultern. Diese Mittel stehen leider nicht zur Verfügung. Eine Förderung durch den Bund ist nicht möglich, da nur Beratungs- und Planungskosten bezuschusst werden. Eine Förderung durch das Land Rheinland- Pfalz ist abhängig von der politischen Entwicklung nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Hier wird teilweise ein flächendeckender Ausbau bis zum Ende des Jahres 2018 anvisiert.
Eine weitere Frage bezog sich auf die mögliche Bezuschussung für die energetische Sanierung des Bürgerhauses.
Antwort: Eine weitere Hürde ist geschafft. Die Ortsgemeinde erfüllt alle Kriterien die für die Bewilligung eines Zuschusses in Betracht kommen. Der Antrag ist über die Kreisverwaltung auf dem Weg nach Mainz. Mit einem Bescheid ist ca. Ende April Anfang Mai zu rechnen.
Weitere Fragen wurden nicht gestellt.
Tagesordnungspunkt 4: Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Als Vorbericht wurde dem Rat das Ergebnis des Jahresabschluss 2015 mitgeteilt. Zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes 2015 war eine Abnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 76.000,- Euro geplant. Durch eine positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft musste der Finanzmittelbestand nicht in der vorgesehen Höhe reduziert werden. Es wurde lediglich eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von rund 16.050,- Euro erforderlich. Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2015 verfügt die Ortsgemeinde noch über einen Finanzmittelbestand in Höhe von 190.402,89 Euro. Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr merklich verschlechtert. Eine sogenannte freie Finanzspitze die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (58.400 € gegenüber 50.200 € im Vorjahr). Unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben (z.B. Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, Fond Deutsche Einheit, Grundschulumlage, Unterhaltung Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen, Löhne etc. / weit mehr als 450.000,.- €) der Ortsgemeinde sind dringend anstehende Unterhaltungsmaßnahmen für 2016 beabsichtigt:
Unterhaltung und Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 5.000,- € / Renovierung Bauhofgebäude 7.000,- € / Instandsetzungsarbeiten am Kinderspielplatz 1.500,- € / Sanierung des Denkmals 8.000,- € / Unterhaltung Sportplatz 1.500,- € / weitere Renovierungsarbeiten an der Grillhütte 7.000,- € / Unterhaltung Grundstücke 4.000,- € / Außengebietsentwässerung Rote Erde 9.000,- € / Neuanschaffung eines Rasentraktors 6.500,- € / Grunderwerb 3.000,- € / Weitere Sanierungsarbeiten am gemeindeeigenen Wohnhaus 11.000,- € / Instandhaltungsarbeiten im Bürgerhaus 2.500,- € / Bereitstellung des Grünabfallcontainers 3.000,- € / Winterdienst 3.000,- € / Gegeben falls Rückzahlung eines Zuschusses im Forsthaushalt 11.400,- € / Sanierung Brunnen im Kirchweg 1.000,- € / Ausweisung von Sanierungsgebieten 5.000,- € / Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße-Hasselweg“ 3.500,- € / Erschließungsbeiträge für einen Gemeindebauplatz 10.500,- € / Fertigstellung Wiesenstraße 10.500,- € / Unterhaltungsarbeiten Friedhof sowie barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches an der Friedhofshalle 8.500,- € / Energetische Sanierung Dorfgemeinschaftshaus 232.000,- €. Bei Durchführung dieser geplanten Maßnahmen schließt die Haushaltsplanung mit einem Minus von 109.200,- € ab.
Anstehende Maßnahmen im nächsten Jahr: Endausbau der Straßen im Baugebiet „Wiesenstraße-Hasselweg“ , Kanalerneuerung Hasselweg. Für die Folgejahre sind geplant: Endausbau der Straßen im Baugebiet „Auf der Struth“, Teilsanierung der Altenklosterstraße sowie sonstige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen. Eine Sanierung der Brücke am Mühlengrund ist aus Kostengründen nicht möglich und muss somit erneut aufgeschoben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 den Haushaltsplan ausgiebig beraten und empfiehlt dem Rat die Annahme des Planes. Der Rat stimmt dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zu. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt. Er ist im Haushaltsplan 2016 veranschlagt. Die im Forsthaushalt vorgesehene Zuschussrückforderung des Landes wird bei eintretender Fälligkeit im Rat neu beraten. Regressansprüche gegenüber dem Forstamt müssten dann geprüft werden
Tagesordnungspunkt 5: Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße – Hasselweg“
Vor einigen Jahren hat die Ortsgemeinde ein an das Baugebiet grenzendes Grundstück (1684m²) erworben. Es besteht die Möglichkeit hier noch ein weiteres Baugrundstück für die Gemeinde zu erschließen. Dieses soll dann im Zuge des Endausbaues der Straße im Weinsgarten erfolgen. Der Rat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Wiesenstraße - Haselweg. Das Grundstück Flur 2 Flurstück 191 soll in ein zusätzliches Baugrundstück umgewandelt werden.
Tagesordnungspunkt 6: Beauftragung eines Planungsbüros
Es empfiehlt sich das Planungsbüro PLANEO, ehemals IU-PLAN, Hachenburg, zu beauftragen. Hiesiges Büro hat auch seinerzeit die Planungen für die Erschließung des Baugebietes vorgenommen und verfügt somit über alle Unterlagen. Die Kosten werden nach der Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Der Rat erteilt dem Architekturbüro PLANEO, Hachenburg den Auftrag für die Bebauungsplanänderung Wiesenstraße – Hasselweg. Mit den Planungen für den Endausbau der Straßen Hasselweg und Weinsgarten im Jahr 2017 wird ebenfalls das zuvor genannte Büro beauftragt.
Tagesordnungspunkt 7: Annahme einer Spende
Die Frauen des Gitarrensingkreises möchten 100,- € für die kostenlose Nutzung des Bürgerhauses spenden. Der Betrag soll dem neu angeschafften Spielgerät gutgeschrieben werden. Der Rat beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 100,- € von den Frauen des Gitarrensingreise
Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Vor Aufnahme des Tagesordnungspunktes bedankt sich der Vorsitzende mit einem Präsent bei Ratsmitglied H.J. Christian für die Spende eines Vordaches für den Nebeneingang des Bürgerhauses.
Der Vorsitzende informiert:
Nichtöffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt 9: Pachtangelegenheiten
Der Rat stimmt der Verpachtung der Grundstück 933/1 und 933/5 zu. Weiterhin soll eine Teilfläche des Grundstückes Flur 9 Flurstück 658/1 zur Verpachtung angeboten werden. Grund hierfür: Die besagte Fläche wurde Jahrzehnte lang unentgeltlich von Landwirten aus Neunkhausen und Mörlen bewirtschaftet, was zwischenzeitlich nicht mehr der Fall ist. Die Gemeindeverwaltung musste feststellen, dass das Gelände ohne jegliche Erlaubnis nun von einem Ortsfremden genutzt wird. Ebenfalls sind schon Schäden an den Entwässerungsgräben und der Fläche entstanden.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 23.10.2015
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 1“ Ehrung eines verdienten Bürgers“ abzusetzen. Aus aktuellem Anlass wird gebeten 2 neue Tagesordnungspunkte mit aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Somit werden die Punkte Stromlieferung ab dem 01.01.2017 und Kauf eines Spielgerätes zur Entscheidung anstehen.
Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschrift vom 24.07.2015
Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde
Bei der Verwaltung waren keine schriftlichen Fragen eingegangen. Während der Sitzung wurden zwei Fragen gestellt. Eine davon bezog sich auf den derzeitigen Ausbau mit schnellem Internet in der Verbandsgemeinde bzw. warum Mörlen hier nicht angeschlossen wird. Antwort: Mörlen ist als einzige Gemeinde in der VG vom RWE versorgt und fällt somit nicht in das Ausbauprogramm der EVM im Westerwaldkreis. Eine weitere Frage bezog sich auf das Betreten der Grillhütte durch Gemeinderatsmitglieder, wenn diese vermietet ist. Den Namen möchte man jedoch nicht nennen. Antwort: Der Verwaltung obliegt das Hausrecht für die Grillhütte. Davon kann der Bürgermeister jederzeit Gebrauch machen. Gemeinderatsmitglieder haben keinen Schlüssel zu der Anlage und waren auch nie beauftragt diese zu kontrollieren.
Tagesordnungspunkt 3: Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2014 nach 2015
Der Rat stimmt bei einer Enthaltung für die Übertragung der Haushaltsermächtigungen von rund 9.000,- € nach 2015 zu. Es handelt sich hier um die Abrechnung der Parkplatzsanierung am Sportplatz die erst in 2015 geleistet wurde.
Tagesordnungspunkt 4: Jahresabschlusses 2014
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Hermann-Josef Christian berichtet über die am 08.10.2015 stattgefundene Prüfung. Nach Überprüfung aller Belege ergaben sich keine Beanstandungen. Der Gemeinderat stellt bei einer Enthaltung den Jahresabschluss 2014 der Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2014 fest. Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten. Der Gemeinderat erteilt bei einer Enthaltung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
Tagesordnungspunkt 5: Festlegung der Steuerhebesätze 2016
Der Rat spricht sich einstimmig dafür aus die Steuerhebesätze für 2016 nicht zu erhöhen.
Tagesordnungspunkt 6: Investitionsplanung 2016 – 2019
Tagesordnungspunkt 7: Ausweisung von Sanierungsgebieten
Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Ausweisung von Sanierungsgebieten aus. Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde (§140 BauGB). Der Verbandsgemeinde liegt ein Angebot über die Planungsleistungen zur Vorbereitung der Sanierung der teilnehmenden Gemeinden sowie der Stadt vor. Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg wird ermächtigt, den Auftrag über die Planleistungen einschließlich der vorbereiteten Untersuchungen zu erteilen. Die Verbandsgemeinde steuert das Verfahren und tritt mit den Planungskosten in Vorleistung. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Sanierung anfallenden Kosten im Verhältnis des mit dem Planungsbüro abgestimmten Gebietes der vorbereiteten Untersuchung der Gemeinde. Das beauftragte Planungsbüro wird das vorgeschlagene Sanierungsgebiet nach Überprüfung Vorort und mit Abstimmung der Gemeindeverwaltung das endgültige Planungsgebiet festlegen. Mit der Ausweisung eines solchen Sanierungsgebietes werden für die Modernisierungen an Gebäuden erhebliche steuerliche Vergünstigungen für steuerpflichtige Privateigentümer sowie Unternehmen geschaffen.
Tagesordnungspunkt 8: Sanierung Bürgerhaus
Der Rat beschließt einstimmig die vorgesehene energetische Sanierung des Bürgerhauses an das kommunale Investitionsprogramm des Landes RLP 3.0 zu melden. Da unsere Gemeinde als finanzschwach eingestuft wurde, könnten wir mit einer hohen Förderung rechnen. Weiterhin soll das beauftragte Planungsbüro die Kosten für eine Solaranlage auf dem Dach ermitteln.
Tagesordnungspunkt 9: Friedhofsangelegenheiten
Nach Aussprache zur Wiederzulassung, einer in den Anfang 2000er Jahren abgeschafften Bestattungsform, wurde dieser Top vertagt.
Tagesordnungspunkt 10: Stromlieferungsvertrag ab dem 01.01.2017
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Stromlieferung ab dem 01.01.2017 für die Dauer von 2 Jahren mit Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre, auszuschreiben. Der Einkauf soll in Tranchen, jeweils zum ersten Handelstag der Monate Januar, März, Mai und Juli im Vorjahr eines jeden Lieferjahres zum jeweiligen Börsenpreis, erfolgen. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde wird für den Fall einer günstigen Preisentwicklung ermächtigt, die gesamte Liefermenge bzw. eine bestehende Restmenge in eigener Entscheidung einzukaufen. Bei einer Gegenstimme spricht sich der Rat für die um ca. 0,03 - 0,05 Cent billigere Normalstromvariante gegenüber Ökostrom aus.
Tagesordnungspunkt 11. Kauf eines Spielgerätes
Der Rat genehmigt einstimmig die im Haushaltsplan vorgesehene Anschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz. Die Verwaltung hatte aus einem Herbstangebot eines Geräteherstellers eine neue Netzschaukel erworben. Hier konnten gegenüber dem Normalpreis von 2350 Euro rund 800 Euro gespart werden. Weiterhin wurden für diese Anschaffung auch Spendengelder vom letzten Weihnachtsmarkt und der Weihnachtsbaumsammelaktion der Feuerwehr bereitgestellt.
Tagesordnungspunkt 12: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert darüber, dass:
- nach Rückmeldung durch einige Bürger, die neue Lautsprecheranlage am Friedhof als sinnvolle Investition angesehen wird
- die Steuereinheit der Heizungsanlage im Bürgerhaus defekt ist. Wegen der hohen Kosten wurde die Anlage notdürftig repariert. Alle Heizkörper müssen wieder mit mechanischen Thermostaten ausgerüstet werden.
- der vom Rat genehmigte Gasanschluss für die Erneuerung der Heizungsanlage auf das Jahr 2016 verschoben wird. Grund hierfür ist, dass die Verbandsgemeinde im kommenden Jahr das Feuerwehrgerätehaus ebenfalls mit einer neuen Gasheizung versehen möchte. Die Herstellungskosten für den Anschluss werden mit der Verbandsgemeinde geteilt.
- Der Grüncontainer soll letztmalig am 28. November gestellt werden.
- Das RWE hat angeregt, die gemeindeeigenen Tannen vor dem Anwesen Becker in der Nassauer Straße zu entfernen.
- Die Gemeinde erhält eine einmalige Entschädigung von 150 Euro für das Verlegen einer verstärkten Telefonleitung über einige Meter Gemeindegrund.
- Sachstand Außengebietsentwässerung “Rote Erde“ sowie Entwässerung Wiesengraben unterhalb der Bebauung Nassauer Straße: Die geplanten Baumaßnahmen werden verschoben. Es besteht weiterer Klärungsbedarf.
- Der Winterdienst wird wieder durch die Firma Giehl, Kirburg gewährleistet.
- Aus gegebenem Anlass wurden zwei Hinweisschilder am Friedhofseingang erneuert. Es handelt sich hierbei um das Verhalten auf dem Friedhof (Friedhofsordnung) sowie ein Verbotsschild, dass Hunde auf dem Friedhof untersagt sind.
- Über ein Schreiben der Kommunalaufsicht. Hier wurden erneut Anschuldigungen und Falschbehauptungen der Fraktion “Farbe für Mörlen“ gegenüber dem Ortsbürgermeister zurückgewiesen.
- Die Aktion “Für jedes neugeborene Kind einen Baum“ findet am 14.11.2015 statt.
Nichtöffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt 13: Jagdangelegenheiten
Hier wurde über die neu zu vergebene Jagdverpachtung ab dem Jagdjahr 2016 beraten.
Tagesordnungspunkt 14: Pachtangelegenheiten
Hier wurde über die Befriedung zweier Gewässer beraten.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Heimat und Erntedankfest
Anlässlich des 9. Heimat u. Erntedankfestes wird wieder eine Doppel CD mit dem Film und den Bildern vom Festumzug angeboten. Der Preis beträgt 9,90 Euro. Reservierungen sind ab sofort während der Sprechstunde dienstags, 19.00 – 20.30 Uhr möglich. Sicherlich ist dies auch eine schöne Geschenkidee für das bevorstehende Weihnachtsfest.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Der Bauausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 13.8.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter
Bürgerinformation über die Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2015
Vor Eintritt in die Tagesordnung gratulierte der Vorsitzende Thomas Mockenhaupt Ratsmitglied Tobias Mintkewitz nachträglich im Namen von Gemeinderat und Ortsgemeinde zu dessen 40. Geburtstag.
Ebenfalls vor Eintritt in die Tagesordnung informierte der Vorsitzende, dass In der Bürgermeisterbesprechung der 1. Beigeordnete der VG Bad Marienberg, Andreas Heidrich über eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht informiert hat. Danach sollen Auftragsvergaben grundsätzlich im nichtöffentlichen Teil behandelt und die Ergebnisse neutral bekannt gegeben werden. Daher. In Zukunft werden daher diese Punkte im nichtöffentlichen Teil beraten und auch Ausschussberatungen mehrheitlich nichtöffentlich stattfinden, wenn Beratungen und Beschlussfassungen zu Auftragsvergaben auf der Tagesordnung stehen.
1. Genehmigung der Niederschrift vom 12. Juni 2015
Der Rat genehmigt die Niederschrift von 12. Juni 2015 mit einer vom Vorsitzenden beantragten Korrektur in der Überschrift. Eine von Ratsmitglied Wahlen beantragte Änderung fand in namentlicher Abstimmung keine Mehrheit.
2. Einwohnerfragestunde
Der Gemeindeverwaltung lagen keine schriftlichen Fragen vor. In der Sitzung wurden keine Fragen gestellt.
3. Kenntnisgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:
Nichtöffentlicher Teil:
4. Beratung und Beschlussfassung Gasanschluss Bürgerhaus
Das Bürgerhaus wird an das Gasnetz angeschlossen. Der Verbandsgemeinde wird
gestattet, ihre Gasleitung für das Feuerwehhaus durch den Keller des
Bürgerhauses zu führen. Die Kosten für den gemeinsamen Leitungsabschnitt bis
zum Bürgerhaus teilen sich Ortsgemeinde und VG.
5. Beratung und Beschlussfassung über Lautsprecheranlage Friedhof
Es wird eine neue Beschallungsanlage auf dem Friedhof installiert. Nach
Vorlage von Vergleichsangeboten erfolgt die Auftragsvergabe in einem der
Ausschüsse.
6. Beratung und Beschlussfassung Grabeinfriedung Friedhof
Die Ortsgemeinde teilt sich einen Grabverbau mit der Ortsgemeinde Norken.
Die Anteiligen Kosten werden Norken überwiesen. Ebenso teilt sich die
Ortsgemeinde eventuell anfallende Reparaturen mit der Ortsgemeinde Norken.
7. Personalangelegenheiten
Für die Rasenpflege, die Treppenhausreinigung, Kehren und Winterdienst von
Zuwegungen und Straße am Gemeindewohnhaus wird ein Gemeindemitarbeiter
eingestellt. Die Kosten tragen die Mieter über die Nebenkostenverordnung und
die jährliche Abrechnung. Die Pflege des Platzes in der Nassauerstraße/Mühlenweg
wird zukünftig von den Gemeindearbeitern durchgeführt.
8. Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung Mörlen einen
Grundstückstausch hinter dem Sportplatz mit dem Antragsteller zu verhandeln.
9. Beratung und Beschlussfassung Ehrungen
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Ratsmitglieds Thomas Mockenhaupt –Wählergruppe
Ax- zu, einen verdienten Bürger mit dem Wappenteller der Ortsgemeinde
auszuzeichnen.
10. Kenntnisgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:
11. Pachtangelegenheiten
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung Mörlen mit dem
Jagdpächter den neuen Vertrag nach Vorgaben des Rats zu verhandeln.
Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter
Bericht über die nichtöffentliche Dringlichkeitssitzung des Gemeinderats vom 17. Juli 2015
Der Gemeinderat nahm in nichtöffentlicher Sitzung den Bericht über die Kündigung der Hausmeisterin entgegen und stimmte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Neubesetzung zu. Eine neue Benutzungsordnung des Bürgerhauses für die Vereine wurde besprochen.
Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter
Bericht über die
Gemeinderatssitzung vom 12. Juni 2015
Ratsmitglied Wahlen wurden Auskünfte zur Umzäunung des Gastanks und zur Absicherung der Böschung am Feuerwehrgerätehaus erteilt und für weitere Informationen an die Verbandsgemeinde verwiesen. Zwei Fragen der Fraktion wurden schriftlich zur Stellungnahme eingereicht.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über Vertragsangelegenheiten mit Bürgern der Gemeinde, die Jagdpacht und einen Antrag auf Grundstückstausch in Sportplatznähe beraten.
Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter
Bürgerinformation zur Bauausschusssitzung vom 3. Juni 2015
Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Grundstückstausch vorberaten.
Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter
Bürgerinformation zu HuFA und Bauausschusssitzung vom 14. Mai 2015
Bürgerinformation zur Bauausschusssitzung vom 7. Mai 2015
Bürgerinformationzur Ratssitzung vom 11.03.2015
Nach Eröffnung der Sitzung und Verlesen der Tagesordnung werden keine weiteren Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht. Der Vorsitzende weist erneut darauf hin, dass während der Ratssitzungen keine Tonaufzeichnungen gestattet sind.
Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschrift
Der Rat genehmigt die Niederschrift vom 05.02.2015 mit 9 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen
Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende erläutert zunächst die Modalitäten zur Einwohnerfragestunde. Der Verwaltung wurden im Vorfeld der Sitzung drei schriftlich formulierte Fragen eingereicht. Der Vorsitzende weist zwei der eingegangenen Fragen mit folgender Begründung zurück:
Hierzu gibt der Vorsitzende folgende Stellungnahme ab:
Bei der Durchführung des Bauvorhabens sind Probleme bei der Beschaffenheit des Untergrundes entstanden, deshalb musste mehr Material eingebaut werden als ursprünglich angenommen. Weiterhin wurde eine Fläche von ca.90 m² zwischen Straße und Tor, sowie entlang des Zaunes begradigt um dem Platz ein vernünftiges Erscheinungsbild zu geben. Für Ausgleicharbeiten wurde mehr Material benötigt. 10 Rohre für die Absperrung wurden einbetoniert. Da alle Gerätschaften vor Ort waren und es sich anbot, entschied die Verwaltung den Weg bis zu den Sportlerhütten und den Vorplatz der Grillhütte neu abzuschottern um auch hier wieder ein attraktives Erscheinungsbild herzustellen. Nach fachlicher Überprüfung der Rechnung hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2015 die Mehrausgaben genehmigt. Die angefallenen Kosten waren durch Haushaltsmittel im Haushalt 2014 gedeckt. Die Baumaßnahme blieb im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel. Der Rat und alle Zuhörer wurden über diese Mehrausgaben bereits im öffentlichen Teil der Sitzung am 05.02.2015 informiert.Zu der Geldfrage: Bereits bei der Beschlussfassung zur Sanierung des Parkplatzes am 19.09.2014 dürfte jedem Ratsmitglied klar gewesen sein, dass die Maßnahme keine 100 % Lösung darstellt.Würde die Gemeinde über ausreichende Finanzmittel verfügen, hätte man sich sicherlich für Teer- oder Pflasterarbeiten entschieden. Dies wäre mit einem zusätzlichen Finanzaufwand von ca. 30.000 € zu stemmen gewesen.
Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2015
Als Vorbericht wurde dem Rat das positive Ergebnis des Jahresabschluss 2014 mitgeteilt. Zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes 2014 war eine Abnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 16.800,- Euro geplant. Durch eine positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft wurde eine Abnahme der Finanzmittel entbehrlich. Vielmehr konnten diese sogar noch um rund 51.150 € erhöht werden. Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2014 verfügt die Ortsgemeinde über liquide Mittel in Höhe von 206.460,04 Euro. Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr drastisch verschlechtert. Eine sogenannte freie Finanzspitze die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (50.200 € gegenüber 15.850 € im Vorjahr). Unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben (z.B. Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, Fond Deutsche Einheit, Grundschulumlage, Unterhaltung Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen, etc.) der Ortsgemeinde sind dringend anstehende Unterhaltungsmaßnahmen für 2015 beabsichtigt:
Bei Durchführung dieser geplanten Maßnahmen schließt die Haushaltsplanung mit einem Minus von 76.000,- € ab.
Anstehende Maßnahmen
werden erneut aufgeschoben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2015 mit dem umfangreichen Zahlenwerk des Haushaltsplanes beschäftigt. Nach ausgiebiger Beratung über die einzelnen Produktkonten empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Planes. Mit 9 Jastimmen, 1 Neinstimme und 3 Enthaltungen wird dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zugestimmt. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt. Er ist im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.
Tagesordnungspunkt 4: Auftragsvergabe Deckensanierung Friedhofshalle
Die Decke der Einsegnungshalle weist deutliche Risse auf. Eine Sanierung ist unumgänglich. Der Rat beschließt einstimmig die Reparaturarbeiten von der Fa. Kappi, Nauroth zum Angebotspreis von 1.108,75 € vornehmen zu lassen.
Tagesordnungspunkt 5: Fortschreibung Flächennutzungsplan ( Teilbereich Windenergienutzung)
Der Vorsitzende setzt den Rat hinsichtlich eines Schreibens an die Verbandsgemeinde Bad Marienberg in Kenntnis. Verfasserin ist eine Mörlener Bürgerin. Diese hat darum gebeten ihr Anliegen und die entsprechende Antwort in der Sitzung am 11.03.2015 der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen.Das Schreiben bezieht sich auf die aktuelle Diskussion rund um das Thema Windenergie. Der Text wird dem Rat und der Öffentlichkeit vorgelesen, ebenso das Antwortschreiben der VG. Aufgrund der umfassenden Texte ist eine genaue Veröffentlichung an dieser Stelle nicht möglich. Beide Schreiben werden der Niederschrift vom 11.03.2015 beigelegt und in den Veröffentlichungskästen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Kenntnis gegeben.
Die Gemeindeverwaltung nimmt im Anschluss Stellung zu aktuellen Behauptungen der Interessengemeinschaft „Farbe für Mörlen“:
Die Verwaltung schließt sich vollinhaltlich der
Stellungnahme der VG an. Weiterhin
sollte sich die Interessengemeinschaft „Farbe für Neunkhausen und Mörlen“
einmal einigen, wieviel Anlagen lt. ihren Informationen gebaut werden sollen. Farbe für Mörlen
behauptet 26, in Neunkhausen ist die Rede von 30 Anlagen und auf der Homepage
der Farbe Neunkhausen sind in der Grafik 16 Windräder eingezeichnet. Was ist
dran an solchen Behauptungen und woher stammen diese Informationen? Auch die
Aussage Anlagen ständen weniger als 800m zur Wohnbebauung ist nicht nachvollziehbar. Woher stammen die
Angaben, dass die Pachtzahlungen um 2/3 gekürzt sind? Der Gemeindeverwaltung
liegen solche Informationen jedenfalls nicht vor.
Der Vorsitzende fordert die Fraktion
auf, diese für die Meinungsbildung des Gemeinderates wichtigen Unterlagen in
der aktuellen Sitzung auf den Tisch zu
legen, damit auch die übrigen Ratsmitglieder, ganz im Sinne der von der Farbe
immer so hochgehaltenen Transparenz, den gleichen Wissenstand haben. Sollten
diese gar nicht existieren und nur
Behauptungen der Interessensgemeinschaft Farbe sein, muss davon ausgegangen
werden, dass man mit solchen Falschaussagen nur die Bürgerinnen und Bürger
verunsichern bzw. verängstigen will. Er bittet darum zur Wahrheit
zurückzufinden und damit aufzuhören, Horrorszenarien zu erfinden. Die Fraktion
legt ständig dar, was sie nicht will, Alternativen werden jedoch nicht benannt.
Die Gemeindeverwaltung steht weiterhin zur Ausweisung von Konzentrationsflächen
für Windenergie in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und hat keinen Grund,
nicht zu ihrem Vertrag mit Vento Ludens zu stehen. Der Gemeinderat wird gebeten darüber abzustimmen,
den Verbandsgemeinderat zur Wiederaufnahme der Planung aufzufordern, denn nur
dort liegt die Planungshoheit. Sollte es nach Abschluss der Planung zu
Bauanträgen kommen, werden Entscheidungen über Gesundheits- und Artenschutz
durch vertiefende Gutachten von der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung)
durchgeführt. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass dieses eine sehr wichtige
Entscheidung für die weitere Zukunft von Mörlen ist. Auf lange Sicht werden die
Einnahmen der Gemeinde nicht besser. Hier ist eher eine Negativentwicklung zu
erwarten. Erspartes ist bei den anstehenden Pflichtaufgaben der Gemeinde ganz
schnell weg bzw. reicht überhaupt nicht aus. Man kann mit den schönsten Plänen
(Dorferneuerungskonzept erstellt mit der Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger) nichts anfangen, wenn das Geld für die Umsetzung fehlt. Liest man in
der Studie „Zukunftsinitiative 2030“ der VG Bad Marienberg, ist ganz klar
erkennbar wie düster es für Mörlen aussehen kann. (Weiterer Verfall des alten Ortskerns, Demografischer Wandel
der Bevölkerung, Leerstände von Häusern, marode Straßen und Wege, kein altersgerechtes
Wohnen, etc.). Man sollte auch nicht glauben, dass die Verwaltung all diese
Anstrengungen unternimmt um die Leute zu
ärgern. Zielsetzung ist vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass in Mörlen auch in
Zukunft die Lichter nicht ausgehen. Nach den Vorfällen in Fukushima haben sich
alle die Energiewende zum großen politischen Ziel gemacht. Mörlen allein wird
die Welt nicht retten, aber Mörlen kann ein Teil davon sein. Positiver
Nebeneffekt: der Gemeinde stünden finanzielle Mittel zur Verfügung, die zum
Wohl der Allgemeinheit investiert würden. Wer gegen die Fortschreibung stimmt,
stimmt auch gegen die zukünftige Handlungsfähigkeit der Gemeinde. Freiwillige
Leistungen (Beispiel: Grüncontainer,
Schneeräumung, Unterstützung der Vereine, der Unterhaltung des Sportplatzes
oder die kostenlose Bereitstellung des Bürgerhauses) sind dann nicht mehr zu
leisten. Selbst bei den Pflichtaufgaben steht die Finanzierung in Frage. Die
Aussage: „es hat ja immer funktioniert“ entbehrt jeglicher Verantwortung. In
der anschließend heftigen Diskussion wird der Gemeindeverwaltung seitens der
Fraktion „Farbe für Mörlen“ der Vorwurf der Missachtung des Bürgerwohls und des
Bürgerwillens gemacht. Vorwürfe beziehen sich auch auf die Nichtbeachtung
gesundheitlicher Gefahren durch Windenergie und die Zerstörung unseres Waldes.
Weiterhin folgt der Vorwurf der Geldverschwendung und die Aufforderung
ehrenamtliche Tätigkeiten ins Leben zu rufen um Kosten für Gemeindearbeiter zu
sparen. Ausführungen des Rechnungsprüfungsvorsitzenden zur Ernsthaftigkeit der
finanziellen Lage der Ortsgemeinde werden mit Gelächter kommentiert. Die
Stimmung ist konfliktgeladen, mitunter persönlich verletzend. Um weitere
Eskalationen zu unterbinden ruft der Vorsitzende zur Abstimmung auf. Mit 9 Dafür Stimmen und 4 Gegenstimmen fordert der Rat die VG auf, die Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes (Teilbereich Windenergienutzung) wieder aufzunehmen.
Tagesordnungspunkt 6: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 05.02.2015
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende folgendes bekannt: Nach persönlicher Auffassung und Wunsch der Beschwerdeführer, dass Top 8: Stellungnahme bezüglich einer Beschwerde (Baustraße im Baugebiet Wiesenstraße / Haßelweg betreffend) im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sei, wird gebeten diesen als neuen Top 9 in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben. Diesem Wunsch wird bei einer Enthaltung statt gegeben.
Weitere Anträge zur Veränderung der Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnungspunkt 1: Forstangelegenheiten
Betriebsergebnis 2013
Hier konnte ein Überschuss von 23.205,- € erzielt werden.
Forstwirtschaftspläne 2015
Förster Carsten Frenzel erläutert dem Rat den Wirtschaftsplan 2015. Geplant ist ein Holzeinschlag von 960 Fm, Nachpflanzungen von rund 1000 Pflanzen, Kulturpflege an rund 5000 Bäumen, sowie weitere kleinere Maßnahmen wie Weginstandsetzung, Verbissschutz gegen Wild, etc.. Sollten die Planungen in der beabsichtigten Weise durchgeführt werden, ist mit einem Minus von rund 11.310,- € zu rechnen. Einstimmig beschließt der Rat die vorgestellten Forstwirtschaftspläne 2015.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung der Niederschrift vom 18.12.2014
Gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung sind Einwendungen gegen die Niederschrift spätestens bei der nächsten Sitzung zu erheben. Der Rat entscheidet hierüber mit Mehrheit. Der Vorsitzende und Schriftführer gibt bekannt: Bei der Auflistung der Stimmberechtigten Ratsmitglieder wurde versehentlich Anja Löwe vergessen. Diese war aber anwesend und ist mit Unterschrift in der Anwesenheitsliste eingetragen. Auf Nachfragen, ob es Einwände gegen die Niederschrift vom 18.12.2014 gibt, wird seitens des Vorsitzenden der Fraktion „ Farbe für Mörlen“ erneut in den Raum gestellt, dass diverse Abstimmungsergebnisse falsch wären. Dieses wird jedoch seitens der Ratsmitglieder und dem Vorsitzenden zurückgewiesen. Seitens eines Ratsmitgliedes wird gebeten die 4 Wochenfrist zum Erhalt der Niederschrift einzuhalten. Auf Nachfragen des Vorsitzenden hinsichtlich der zukünftigen Übernahme der Schriftführertätigkeit herrschte Stillschweigen. Mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wird die Niederschrift vom 18.12.2014 genehmigt.
Tagesordnungspunkt 3: Beitritt zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII
Ziel der Vereinbarung ist es, einschlägig bestrafte Personen von neben- und ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten. Deshalb soll ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt werden, wenn dieses aufgrund der Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen erforderlich ist. Der Rat beschließt einstimmig der Rahmenvereinbarung beizutreten.
Tagesordnungspunkt 4: Rechtsnachfolge Gas-Konzessionsvertrag von der Rhenag auf die Westerwald-Netz GmbH
Einstimmig ist der Rat damit einverstanden, dass die Westerwald-Netz GmbH gemäß §10 des Konzessionsvertrages vom 19.12.2003 / 05.01.2004 als Rechtsnachfolgerin der Rheinische Energie Aktiengesellschaft in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem vorbezeichneten Vertrag eintritt. Es bestehen keine Bedenken gegen die finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Westerwald-Netz GmbH.
Tagesordnungspunkt 5: 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Marienberg (hier Zustimmung der Ortsgemeinden)
Der Vorsitzende erläutert dem Rat die verschiedenen Änderungen im Flächennutzungsplan (Hier nur Städtebaulicher Teil). Es handelt sich hier unter anderem um die Ausweisung von Baugebieten in verschiedenen Ortsgemeinden, die Erweiterung verschiedener Industriegebiete, eine neue gewerbliche Baufläche, die Umwandlung der alten Bahnstrecke Erbach Bad Marienberg in den neuen Radweg sowie die Neudarstellung der südlichen Umgehungsstraße Bad Marienberg. Da Mörlen mit keiner Änderungsmaßnahme betroffen ist, stimmt der Rat bei drei Enthaltungen der vorgestellten 5. Fortschreibung des Planes zu.
Tagesordnungspunkt 6: Genehmigung einer Spende
Beim Weihnachtsmarkt 2014 hatte eine Teilnehmergruppe Sägearbeiten angeboten und Kartoffelklöße verkauft. Hierzu erfolgt seitens der Gruppe ein Bericht in der 3. Ausgabe des Wäller Blättchen. Der Vorsitzende dankt namentlich nochmals allen Spendern. Nach § 94 Abs.3 Satz 5 GemO genehmigt der Rat einstimmig die Annahme der am 06.01.2015 eingegangenen Spende in Höhe von 180,- €. Diese ist zweckgebunden für die Anschaffung der neuen Rutsche am Spielplatz.
Tagesordnungspunkt 7: Zuschussangelegenheiten (hier Teilnahme an einem Jugendfußballturnier in Barcelona / Spanien)
Der Verwaltung liegt mit Datum vom 02.01.2015 ein Antrag des SV Mörlen (Abteilung Jugend) zur finanziellen Unterstützung der o.g. Fahrt vor. Die Fahrt findet vom 27.03.- 02.04.2015 statt. Die Kosten belaufen sich auf rund 7.000,- €. Diese sollen nach Abzug des Eigenanteils der Teilnehmer (14 Jugendliche Spieler auf den Mörlener Verein gemeldet) durch Sponsoren gedeckt werden. Da der Vorsitzende H. Fabig, schon einige Spenden gesammelt hat und der Rat diese Aktion für eine tolle Sache hält, wird sich die Gemeinde mit einen Zuschuss von 1.000,- € an der Reise beteiligen. Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert:
Nichtöffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt 9. Stellungnahme bezüglich einer Beschwerde (Baustraße im Baugebiet Wiesenstraße / Haßelweg betreffend)
Hier beschäftigte sich der Rat mit dem Entfernen einer Bodenwelle in der oben genannten Baustraße.
Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Fraktionsvorsitzenden „Farbe für Mörlen“ auf Einsichtnahme in nichtöffentliche Sitzungsniederschriften vom 22. Februar 2013 und 03. Mai 2013
Die entsprechenden Niederschriften wurden zur Einsichtnahme vorgelegt.
Tagesordnungspunkt 11: Mietangelegenheiten
Der Rat beschäftigte sich mit der Kündigung der oberen Wohnung im gemeindeeigenen Wohnhaus.
Tagesordnungspunkt 12: Friedhofsangelegenheiten
Hier wurde über noch nicht gezahlte Gebühren über das Entfernen von Grabfundamenten beraten.
Tagesordnungspunkt 13: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Rat beschäftigt sich mit Planungsfragen bezüglich des anstehenden Heimat- und Erntedankfestes
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2014
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende den Top 6 der Tagesordnung: Beratung und Beschlussfassung zum Erstellen einer Geschäftsordnung, abzusetzen. Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt. Weitere Anträge werden nicht gestellt.
Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschriften
Es ergaben sich keine Beanstandungen. Bei zwei Gegenstimmen wird die Niederschrift vom 31.10.2014 genehmigt.
Tagesordnungspunkt 2: Quelle am Rand des Baugebietes „Thomasfeld“
Nach dem der TOP bereits in einer der vergangenen Sitzungen behandelt worden war und sich noch Unklarheiten ergeben hatten, wurde der Werkleiter der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Herr Klaus Widerstein, eingeladen. Dieser erläuterte dem Rat den fachlich- und rechtlichen Sachverhalt. Das Quellwasser darf nicht mehr in den Mischwasserkanal der Ortsgemeinde eingeleitet werden. Um eine Lösung des Problems zu erreichen bittet er dem Vorschlag der Werke anzunehmen. Die geschätzten Kosten von rund 36.000,- € würden sich zu je einem Drittel die Ortsgemeinden Langenbach und Mörlen sowie die Verbandsgemeindewerke teilen. Eine Abstimmung zum Tagesordnungspunkt erfolgte nicht. Der Vorsitzende dankt Herrn Widerstein für seine fachlichen Informationen und wünscht ihm für seinen in Kürze anstehenden Ruhestand alles Gute und noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit.
Tagesordnungspunkt 3: Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende weist nochmals auf den Ablauf einer Einwohnerfragestunde hin. Die Einwohner können Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde wird vierteljährlich anberaumt. Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. Fragen werden mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Kann die Frage in einer Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt. Der Vorsitzende hat Fragen zurückzuweisen sowie die Äußerungen von Vorschlägen und Anregungen zu unterbinden, wenn sie nicht in den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen, oder sie sich auf nachfolgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, oder sie Angelegenheiten betreffen, die gemäß § 5 Abs. 2 und 3 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Die Dauer der Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Einwohner können in der Fragestunde nur jeweils eine Frage stellen.
Sechs Fragen waren der Verwaltung schriftlich eingereicht worden. Keine der eingegangenen Fragen wurde zurückgewiesen und selbstverständlich auch beantwortet.
Die Fragen bezogen sich auf geschwindigkeitshemmende Maßnahmen am Ortseingang aus Richtung Kirburg; Gründe warum keine Fragen zu nachfolgenden Tagesordnungspunkten der Sitzung zugelassen werden, inwieweit sich die Gemeinde mit der Thematik Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung und der Beleuchtung des Bürgerhaus beschäftigt hat, dem Ergebnis (Bestandsaufnahme) der Ortsbegehung durch den Gemeinderat und wie die Gemeinde das neu erstellte Dorferneuerungskonzept umsetzen kann. Weiterhin wurde angefragt: wie ernst die Gemeindevertretung Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Windenergienutzung in unserer Gemarkung nimmt und wie man diese in die Planungen zu integrieren gedenkt.
Eine Nachfrage eines Bürgers die sich nicht auf seine schriftlich gestellte Frage bezog, wurde vom Vorsitzenden zurückgewiesen. Obwohl alle eingegangenen Fragen eine sachliche Beantwortung fanden kam es zu Zwischenrufen aus dem Publikum, die als eine persönliche Beleidigung zu werten sind. Der Vorsitzende wird bei solchem Verhalten zukünftig von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
Tagesordnungspunkt 4: Jahresabschlusses
Zu diesem Top übernimmt der 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt die Sitzungsleitung. Der Vorsitzende Thomas Ax und der Beigeordnete Jürgen Hauft verlassen den Sitzungstisch.
Feststellung des Jahresabschlusses 2013
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Hermann-Josef Christian berichtet über die am 28.11.2014 stattgefundene Prüfung. Nach Überprüfung aller Belege ergaben sich keine Beanstandungen. Lediglich bei der Anschaffung einer Schneefräse ergab sich aus Sicht der Prüfer ein Formfehler. Der Rat hatte hierzu keinen Beschluss gefasst, ist aber der Meinung, dass dieses eine sinnvolle Investition gewesen wäre und es sich auch um keine persönliche Bereicherung des Vorsitzenden gehandelt hätte. Nach dem der Fraktionsvorsitzende „Farbe für Mörlen“ mehrmals beim Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden nachfragte ob sich wirklich keine Beanstandungen ergeben hätten und dieses durch den Prüfungsausschuss verneint wurde, empfiehlt der Ausschuss Entlastung zu erteilen.
Der Gemeinderat stellt bei vier Enthaltungen den Jahresabschluss 2013 der Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2013 fest.
Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten.
Der Gemeinderat erteilt bei drei Neinstimmen und einer Enthaltung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
Tagesordnungspunkt 5: Teilnahme am Wettbewerb 2014 „Unser Dorf hat Zukunft“
Der Vorsitzende schlägt dem Rat vor, von einer Teilnahme abzusehen, da Wettbewerbschancen als gering angesehen werden.
Der Rat beschließt einstimmig auch im Jahr 2015 von einer Teilnahme abzusehen.
Tagesordnungspunkt 6: Beratung und Beschlussfassung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald; hier: 2. Anhörung zum Planentwurf
Der seit Ende August veröffentliche Planentwurf wird dem Rat vom Vorsitzenden nochmals in den für Mörlen relevanten Punkten erläutert. Der Nauberg ist immer noch als Vorrangfläche für Basaltabbau ausgewiesen. Dies bedeutet, dass bei einem Abbau eine gesamte Fläche von rund 40-50 Hektar zerstört würde. Der komplette Höhenrücken (Naturwaldreservat und hochwertiger Buchenwald) von Norken bis zur „Weisen Ley“ in Luckenbach würde zerstört und bis zu einer Tiefe von 60 m abgebaut. Bei einem geplanten Betrieb der Anlage von 6.00 – 22.00 Uhr kann man sich vorstellen, welch enormen Belastungen Mensch und Tier ausgesetzt wären. Nach kurzer Aussprache fasst der Rat bei drei Enthaltungen folgenden Beschluss: Die Ortsgemeinde Mörlen nimmt im Rahmen der zweiten Anhörung des Raumordnungsplanes der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald den Entwurf mit der unten genannten Anmerkung zustimmend zur Kenntnis. Die Ortsgemeinde Mörlen weist darauf hin, dass die Basaltabbaufläche im Nauberg (Welsche Hütte), so wie sie im Plan des Jahres 2006 aufgenommen ist, als erledigt angesehen wird.
Die Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der derzeitigen Landesregierung haben vertraglich festgelegt:
„Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, den Bergbau am Nauberg im Westerwald nicht auszuweiten. Dafür wird es keinen Pachtvertrag mit den am Bergbau Interessierten geben.“
Wir bitten die Planungsgemeinschaft den Plan den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Dies erfordert die Herausnahme der Vorrangflächen für Rohstoffgewinnung im Nauberg.
Tagesordnungspunkt 7: Kenntnisgaben / Verschiedenes
Der Vorsitzende gibt dem Rat folgendes zur Kenntnis:
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 31.10.2014
Öffentlicher Teil
Vor Eintritt in die Tagesordnung:
In der Vergangenheit wurden seitens des Vorsitzenden die Geschäftsordnung und die Gemeindeordnung immer großzügig ausgelegt. Im Sinne einer sachlichen und zielorientierten Zusammenarbeit wird dies, nach den Erfahrungen der letzten Sitzungen, zukünftig strenger gehandhabt.
Das bedeutet: Vor Eintritt in die Tagesordnung werden nur noch Wortmeldungen zugelassen, die Anträge zur Veränderung der Tagesordnung nach §34 Absatz 7 Gemeindeordnung stellen und das auch nur dann, wenn nach § 34 Absatz 3 Satz 2 Dringlichkeit vorliegt. Wortbeiträge sind nur zur Begründung der Dringlichkeit zugelassen. Alle andern Anträge und Schriftstücke von Ratsmitglieder bzw. der Fraktion nimmt der Vorsitzende nicht mehr entgegen. Rechtzeitig eingereichte Schriftstücke und Anträge werden in der nächsten Sitzung besprochen. Der Vorsitzende der Fraktion „Farbe für Mörlen“ hat die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass bei der vorletzten Ratssitzung Tonbandaufzeichnungen gemacht wurden. Der Bürgermeister und die Beigeordneten sind dem Vorsitzenden für diesen Hinweis dankbar und nehmen dieses zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass jegliche Tonaufzeichnung und das Fotografieren in den Sitzungen nicht zulässig sind. Die Zuschauer werden ebenfalls gebeten darauf zu achten, dass dieses Verbot eingehalten wird.
Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschriften
Gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung sind Einwendungen gegen die Niederschrift spätestens bei der nächsten Sitzung zu erheben. Der Rat entscheidet hierüber mit Mehrheit. Es dürfen nur Ratsmitglieder abstimmen die anwesend waren.
Der Rat genehmigt die Niederschrift vom 29.08.2014 und vom 19.09.2014
Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Ortsbürgermeisters über Angelegenheiten der Ortsgemeinde
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache vorgesehen ist. Seit der zweiten Sitzung des Gemeinderats haben den Ortsbürgermeister vom Fraktionsvorsitzenden „Farbe für Mörlen“ einige Schriftstücke erreicht, zu denen die Ortsgemeinde wie folgt Stellung nimmt:
Schreiben vom 19.09.2014 Einspruch zum Verfahren: Wahl Bauausschuss und Antrag die Beschlussfähigkeit des Ausschusses auszusetzen
Die Ortsgemeinde nimmt die Einwände ernst und kommt nach Prüfung zum Ergebnis, dass ein Mörlener Bürger fälschlicherweise ausgeschlossen wurde, da er in seinem Beschäftigungsverhältnis überwiegend körperliche Arbeiten ausübt und für die Gemeinde nicht tätig ist. Daher wird der Bauausschuss in der Sitzung neu gewählt.
Der Antrag auf Aussetzung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses ist weder durch die Gemeindeordnung, noch durch die Mustergeschäftsordnung begründbar. Die Beschlussfähigkeit eines Gremiums ist gegeben, wenn die Mehrheit der Ratsmitglieder anwesend ist und kann nicht durch Beschluss hergestellt bzw. ausgesetzt werden. Der Antrag ist unzulässig. Da die Wahl nicht gültig zustande gekommen war, konnte der Ausschuss auch nicht tagen bzw. Beschlüsse fassen.
Antrag vom 19.09.2014 Stellungnahme zu den Schriftstücken ggf. Vorlage der Schriftstücke in Sachen kommunalaufsichtliche Beschwerde
Der Bürgermeister unterrichtet den Rat über Angelegenheiten der Ortsgemeinde und informiert über das Schreiben der Kreisverwaltung an die Antragstellerin aus Neunkhausen und gibt eine Kopie des Schreibens an alle Ratsmitglieder zur Kenntnisnahme. Ein Recht auf Vorlage des Schriftverkehrs besteht grundsätzlich nicht.
Der Gemeinderat hat das Recht, aus seinen Reihen Mitglieder zu beauftragen diese Schriftstücke einzusehen.
Unterrichtung über das Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Beschwerde wegen Beschlussfassung von Gemeinderäten im Zusammenhang mit den Gestattungsverträgen mit den Firmen Juwi und Vento ludens:
Die Kreisverwaltung teilt wörtlich mit:
„Da die Beschlüsse unserer Auffassung nach rechtmäßig in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten, wurde hier auch nicht gegen die Unterrichtung der Einwohner gem. §41 Abs. 5 GemO verstoßen, denn diese trifft für Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurden, gerade nicht zu. Vielmehr verhält es sich, dass hier die Geheimhaltung der Zweck der nichtöffentlichen Sitzung darstellt. Diesem würde eine Unterrichtung der Einwohner gem. § 45 Abs. 5 GemO zuwider laufen.
Daher können wir vorliegend keine Rechtsverstöße feststellen, gegen die wir einschreiten könnten. Folglich halten wir kommunalaufsichtliches Einschreiten weder für gerechtfertigt, noch für geboten.“
Schreiben vom 19.09.2014 Einspruch gegen den Heckenschnitt auf dem Friedhof
Die Entscheidung die Hecke durch eine Firma schneiden zu lassen, war eine Entscheidung der laufenden Verwaltung des geschäftsführenden Gemeindevorstands im Zeitraum zwischen Ende der Wahlperiode und konstituierender Sitzung des neuen Rats. Die Maßnahme ist durch Haushaltsmittel gedeckt und daher nicht zu beanstanden.
Schreiben vom 19.9.2014 Formfehler Sitzungsprotokoll:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.9.2014 mehrheitlich keine Einwände gegen das Protokoll erhoben. Eine Abstimmung gemäß §41 Abs. 3 wurde nicht beantragt. Eine Genehmigung erfolgte in der aktuellen Sitzung.
Schreiben vom 19.09.2014 Nennung von Ratsmitgliedern, die in einem wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnis zu Vento Ludens stehen.
Die Ortsgemeinde wird eine solche Befragung nicht durchführen. Die privaten und finanziellen Verhältnisse von Ratsmitgliedern und Mitgliedern der Gemeindeverwaltung gehen die Ortsgemeinde schlicht nichts an. Im Rahmen jeder Abstimmung haben Ratsmitglieder die Pflicht, bei Ausschließungsgründen nach § 22 GemO, dies bekannt zu geben und an Beratungen und Abstimmungen nicht teilzunehmen. Ob Ausschließungsgründe bei Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Gestattungsvertrag vorlagen, ist in der entsprechenden Niederschrift einsehbar.
Schreiben vom 29.08.2014 und 19.09.2014 Beschwerde zu Formfehlern und Informationspraxis zu Einladungen
Hierzu ein Auszug aus dem Kommentar zu § 34 GemO: Es gilt für Gemeinderäte in Rheinland-Pfalz das sog. Mündlichkeitsprinzip. Ein Rechtsanspruch zur Übersendung von Sitzungsunterlagen gibt es nicht. Hier gilt für die Rechtslage auch in RLP die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.8.1986.
Eine mündliche Unterrichtung bzw. eine Tischvorlage ist daher in den meisten Fällen ausreichend. Bei umfangreichen oder schwierigen Entscheidungsgegenständen wie z.B. Vertragsangelegenheiten, Haushalt und Rechnungsprüfung wird die Gemeindeverwaltung wie in der Vergangenheit Unterlagen vorab den Gemeinderäten zur Verfügung stellen. Insofern ist die Beschwerde zurückzuweisen. Es gibt somit keine Formfehler bei der Einladung.
Schreiben vom 10.10.2014. Beschwerde bezüglich Formfehlern Sitzungsprotokoll vom 29.08.2014 und erneute Beschwerde zur Einladungsform:
Die Gemeinde verweist zum ersten Punkt auf die Stellungnahme zum Schreiben vom 19.09.2014. Zur Einladungsform erfolgt letztmalig der Hinweis auf die Gemeindeordnung und die Mustergeschäftsordnung:
Der Gemeinderat wird vom Vorsitzenden zu einer Sitzung einberufen (§ 34 Abs. 1 Satz 1 GemO, § 1 Abs. 1 MGeschO). Aus dieser Zuständigkeit folgt das Recht des Einladenden, den Tag, die Uhrzeit und den Ort der Sitzung zu bestimmen. Die Einladung an die Ratsmitglieder und die Beigeordneten ergeht schriftlich oder per E-Mail unter Mitteilung von Zeit und Ort der Sitzung sowie der Tagesordnung (§ 34 Abs. 2 Satz 1 GemO, § 2 Abs. 1 Satz 1 MGeschO).
Es obliegt dem Vorsitzenden, die Tagesordnung aufzustellen (Entscheidung über den Inhalt) und diese festzusetzen (formale Zuordnungen, z. B. Reihenfolge). Er ist jedoch verpflichtet, bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist. Mit den Beigeordneten muss sich der Bürgermeister bei der Festsetzung der Tagesordnung ins Benehmen setzen; „Ins Benehmen setzen“ und „abstimmen“ bedeuten Kontaktaufnahme mit dem Ziel, die Angelegenheit zu erörtern. Dies kann im Rahmen einer Besprechung (z. B. in den regelmäßig stattfindenden Beigeordnetenbesprechungen [§ 50 Abs. 7 GemO]), schriftlich, telefonisch oder in sonst geeigneter Form erfolgen. Der Bürgermeister muss sich mit den Beigeordneten auch ins Benehmen setzen hinsichtlich der Vorbereitung der Beschlüsse (§ 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemO); dabei geht es darum, die einzelnen Tagesordnungspunkte inhaltlich vorzubereiten. Solche Beteiligungsnotwendigkeiten schränken den Bürgermeister allerdings in seiner letzten Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Festlegung der Tagesordnung rechtlich nicht ein.
In all diesen Regelungen kommt in keinem Satz eine Fraktion vor. Ein vom Fraktionsvorsitzenden angeführtes Recht, bei Aufstellung der Tagesordnung ins Einvernehmen gesetzt zu werden bzw. auf Bereitstellung von Unterlagen existiert nicht. Daher ist auch der Einspruch weder mit der Gemeindeordnung, noch mit der Mustergeschäftsordnung begründbar.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, zukünftig solche Vorhaltungen und Einsprüche, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, zu unterlassen.
Tagesordnungspunkt 3: Wahl des Bauausschusses
Die Wahl wird geheim durchgeführt.
Nach § 36 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden.
Gewählt wurden:
Claus Weigel Vertreter Philipp Arndt
Dieter Schuster Vertreterin Katja Becker
Tobias Mintkewitz Vertreterin Anja Löwe
Helmut Poganski Vertreter Andreas Lück
Die Gewählten nehmen die Wahl an.
Tagesordnungspunkt 4: Festlegung der Steuerhebesätze 2015
Die Steuerhebesätze werden nicht geändert und betragen auch im Jahr 2015:
Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%
Hundesteuer für den 1. Hund 40,-€
Hundesteuer für den 2. Hund 60,-€
Hundesteuer für jeden weiteren Hund 70,-€
Hundesteuer für den 1. Gefährlichen Hund 250,-€
Hundesteuer für jeden weiteren gefährlichen Hund 400,-€
Tagesordnungspunkt 5: Auftragsvergabe Sanierung / Neugestaltung Festplatz am Bürgerhaus
Für die Neugestaltung der Böschung wurde bereits ein Beschluss am 13.05.2013 gefasst. Nach Rücksprache und zweier Ortstermine wird die Verbandsgemeinde ihren Teil der Böschung neben und hinter dem Feuerwehrhaus ebenfalls sanieren. Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit noch in diesem Jahr von der Fa. Moritz ausgeführt werden. Die Ortsgemeinde wird den verbleibenden Teil der Böschung in diesem Zuge mit sanieren. Da der Verwaltung zum Zeitpunkt der Sitzung noch kein Angebot vorliegt, wird die Auftragsvergabe an den Bauausschuss übertragen.
Tagesordnungspunkt 6: Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Lehmkaute“
Der Gemeinderat erkennt den Entwurf der Bebauungsplanänderung an. Der Rat beschließt, dass auf Basis dieses Entwurfes nunmehr die förmliche Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung gem. § 2 BauGB durchzuführen ist.
Tagesordnungspunkt 7: Kenntnisgaben / Verschiedenes
- Am 25.10.2014 fand eine Ortsbegehung mit den Ratsmitgliedern statt. Hier konnten sich die Teilnehmer von dringend anstehenden Maßnahmen überzeugen. Für die anstehenden Haushaltsberatungen 2015 wird jedem Ratsmitglied eine Liste der Maßnahmen zukommen.
- Der bei den Mitfahrern sehr gut angekommene Seniorenausflug hat Kosten von 1291,37€ verursacht.
- Bei den kürzlich stattgefundenen Neuwahlen wurde Thomas Müller in seinem Amt als Wehrführer bestätigt. Als neuer Stellvertreter wurde Dirk Schuster gewählt.
- Die obere Mietwohnung im Gemeindewohnhaus wird eventuell gekündigt.
- In der Sprechstunde am Dienstag, 28.10.2014 hatte der Ortsbürgermeister im Beisein des 1. Beigeordneten ein Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden Klaus- Peter Wahlen. Nach bereits kurzer Zeit eskalierte die Unterredung und der Ortsbürgermeister machte von seinem Hausrecht Gebrauch und verwies Herrn Wahlen des Hauses.
- Am 28.10.2014 fand eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss statt. Hier wurde nach Überprüfung der Angebote der Auftrag für die Parkplatzinstandsetzung am Sportplatz vergeben. Den Zuschlag erhielt die Fa. Giehl, Kirburg zum Angebotspreis von 3502,-€.
- Die Grüncontainersaison wurde zum Monatsende eingestellt.
- Eine Vermietung des Bürgerhauses am 24.12.2014 steht an. Diesbezüglich wurde Kontakt zu den katholischen und evangelischen Pfarrern aufgenommen, die diesbezüglich keine Bedenken äußerten.
- Der Verwaltung liegt die 2. Anhörung zum Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein- Westerwald vor.
- Nach der Kündigung der Jagd durch den langjährigen Pächter P. Lück verlängert sich diese nicht automatisch für den Mitpächter um ein weiteres Jahr. Die zukünftige Vorgehensweise soll mit dem Mitpächter ein Gespräch gef
- Stellungnahmen zu den Kommunalausichtlichen Beschwerden gegenüber dem Ortsbürgermeister an die Kreisverwaltung wurden beantwortet.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2014
Vor Eintritt in die Tagesordnung erhebt der Fraktionssprecher der Farbe für Mörlen verschiedene Einwände und Beschwerden hinsichtlich der Ratssitzung vom 29.08.2014. Ebenfalls werden Beschwerden und Formfehler etc. hinsichtlich der Tagesordnung der aktuellen Sitzung angezeigt.
Der Vorsitzende weist die Vorwürfe mit Hinweis auf die Mustergeschäftsordnung und die Gemeindeordnung zurück.
Die Tagesordnung wird auf Antrag des Vorsitzenden um den Top 7: Nichtöffentlicher Teil: Mietangelegenheiten erweitert.
Öffentlicher Teil:
Top 1: Außengebietsentwässerung Rote Erde
Oberhalb des Baugebietes „Thomasfeld“ befindet sich auf der Gemarkung Neunkhausen eine Quelle, deren Wasser durch einen Graben in den Mischwasserkanal der Ortsgemeinde Mörlen eingeleitet wird. Durch zu viel Frischwasser wird die Kläranlage zusätzlich belastet und der Klärungsprozess erheblich beeinträchtigt. Da die Quelle sich in der Gemarkung Neunkhausen befindet, die Gemeinde Langenbach Grundstückseigentümer ist und das Wasser in Mörlen eingeleitet wird, die Verbandsgemeindewerke diesen Zustand seit den 70 er Jahren geduldet hat, wird seitens der Verbandsgemeinde folgender Vorschlag zur Abhilfe gemacht:
Die überschläglichen Kosten in Höhe von 36.000 € für den Anschluss der Quelle an eine Regenwasserleitung sollen auf die Gemeinden Langenbach, Mörlen und die Verbandsgemeindewerke zu je einem Drittel aufgeteilt werden. Der Rat vertagt den Punkt. Der Werksleiter der Verbandsgemeinde soll hierzu gehört werden.
Top 2: Wahl Haupt und Finanzausschuss
Gewählt wurden:
Tobias Mintkewitz
Vertreter: Jürgen Hauft
Hermann-Josef Christian Vertreterin: Anja Löwe
Claus Weigel
Vertreter: Phillip Arndt
Dieter Schuster
Vertreterin: Katja Becker
Top 3: Wahl Kindergartenbeirat
Gewählt wurden:
Katja Becker und MichaelWeyand. Weiterhin ist der Ortsbürgermeister gemäß Vertrag mit der Gemeinde Norken automatisch Mitglied in diesem Ausschuss.
Top 4: Sanierung Parkplatz / Sportplatz – Grillhütte
Dem Rat liegen 3 Angebote vor. Den Zuschlag erhält der Billigstbieter, die Fa. Giehl, Kirburg zum Angebotspreis von 3.523 €. Im Zuge der Baumaßnahme sollen noch Leerrohre einbetoniert werden, um eine Absperrung vorzunehmen.
Top 5: Einwohnerfragestunde
Der Verwaltung liegen zu diesem Punkt keine schriftlichen Anträge vor. Mündliche Anfragen lehnt die Gemeindeverwaltung unter Bezugnahme auf die GemO und MGeschO ab.
Top 6: Kenntnisgaben /Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
Top 7:Mietangelegenheiten
Der Rat beschäftigt sich mit der Vermietung einer gemeindeeigenen Autogarage.
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.08.2014
Nach Eröffnung der Sitzung, jedoch vor Eintritt in die Tagesordnung, erhebt die Fraktion „Farbe für Mörlen“, Einspruch zu fast allen Tagesordnungspunkten (außer Top2) und fordert deren Aussetzung mangels ausreichender und zeitgemäßer Kenntnisgabe von Details, Informationen und Anliegen. Sie bittet diesen Einspruch und das Beharren auf Weiterführung der Tagesordnung im Protokoll zu vermerken und behält sich vor, Abstimmungen mangels Kenntnisgabe zu verweigern. Der Vorsitzende weist alle Vorwürfe als unberechtigt zurück und bittet den Rat um Abstimmung, ob die von der Fraktion “Farbe für Mörlen“ genannten, angeblichen Mängel, in der Niederschrift aufgenommen werden sollen. Dieses wird vom Rat abgelehnt.
Nichtöffentlicher Teil:
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Bitte um
Veröffentlichung im Wäller Blättchen KW/39 Mörlen
Bürgerinformation zur
Sitzung des Gemeinderates vom 24.08.2018
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher
Teil:
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Verschiedenes
Öffentlicher Teil:
4. Bekanntgabe der
Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil
Ein Anlieger beabsichtigte eine Grundstücksparzelle für den
Neubau einer Garage in der Nassauer Straße von der Gemeinde anzukaufen. Da man
hier durch eine erhebliche Veränderung der Bauflucht einen Präzedenzfall
geschaffen hätte, wurde einstimmig von einem Verkauf abgesehen.
Diese sind immer nicht öffentlich zu behandeln und somit auch
nicht bekannt zu geben.
3. Verschiedenes
Ein überbautes Grundstück im Kirchweg welches die Gemeinde
für den Straßenausbau (Maßnahme in 2019 vorgesehen) in der jetzigen Form ankaufen
wollte, konnte von der Mehrheit der verschiedenen Eigentümer nicht erworben
werden. Somit müssen die Planungen den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Weiterhin wurde seitens eines Ratsmitgliedes über den
Sachstand Brandruine in der Nassauer Straße nachgefragt. Hierzu haben sich bis
Dato keine neuen Erkenntnisse ergeben wann ein Abriss erfolgen wird.
5. Einwohnerfragestunde
Schriftlich gestellte Fragen waren nicht eingegangen.
Seitens der Zuhörer wurde zwei Frage gestellt: Wieso konnte am Morgen des Kirmessonntags
kein warmes Wasser aus dem Bürgerhaus geholt werden? Antwort: Dieses ist
nicht nachvollziehbar, da sich bereits am frühen Morgen die Frauen der
Kirmesgesellschaft in der Küche des Hauses befanden um den Kirmesbrunch
vorzubereiten. Ebenfalls bestand, wie auch in den vergangenen Jahren, die
Möglichkeit Wasser aus dem Boiler im Putzraum zu holen. Die zweite Frage: Wie werden die einzelnen Glasfaseranschlüsse
bei einer Breitbandversorgung in die einzelnen Grundstücke/Häuser verlegt? Antwort:
Diese Frage konnte nicht detailliert beantwortet werden, da es verschiedene
Möglichkeiten der Anbindung gibt. Im Ausbaugebiet „Hasselweg-Teilstück“ und der
Erschießungsanlage „Hasselweg/Weinsgarten und Wiesenstraße“ lässt die Gemeinde
bereits auf ihre Kosten vorsorglich Leerrohre verlegen. Ob diese jedoch bei
einem Ausbau genutzt werden, ist fraglich.
6.a) Beratung
und Beschlussfassung über die Neustrukturierung der Holzvermarktung ab dem
01.01.2019
Die Holzvermarktung
kann ab dem 01.01.2019 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr landesweit
durch die Forstverwaltung vorgenommen werden. Das Land Rheinland-Pfalz wird
nach
entsprechender
Änderung des § 27 LWaldG die Holzvermarktung für den Gemeindewald daher ab
diesem Zeitpunkt nicht mehr übernehmen. Da die Ortsgemeinde Mörlen über keine
eigene Verwaltung für diesen Bereich verfügt, obliegt die Aufgabe der Holzvermarktung
somit gemäß § 68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung, ohne
das es sich um eine eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt. Die
Ortsgemeinde Mörlen spricht sich für einen größtmöglichen Zusammenschluss von
Gemeinden zur Holzvermarktung aus. Frühestens nach 5 Jahren bzw. nach Ablauf
der Anschubfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde
erneut über die Organisation der Holzvermarktung entscheiden. Das Verfahren zur
Brennholzabgabe bleibt hiervon unberührt und wird in der bisherigen Form fortgeführt.
Gemäß den vorgenannten Maßgaben wird die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg
beauftragt, im Namen der Ortsgemeinde Mörlen alle weiteren Schritte im Rahmen
der Neustrukturierung bzw. Organisation
der Holzvermarktung abschließend durchzuführen. Einstimmig wird vom Rat dieser
Verfahrensweise zugestimmt.
b) Änderung der Verträge gemäß §27 LWaldG /
Holzvermarktung
Im Mai 2018 hat der
Landtag Rheinland-Pfalz eine Änderung des § 27 Landeswaldgesetz (LWaldG)
beschlossen. Zur Umsetzung der Trennung der Holzvermarktung aus Staatswald und
dem Körperschafts- Privatwald wurde insbesondere in § 27 Abs. 3 LWaldG die
gesetzliche Verpflichtung des Landesbetriebs Landesforsten zur Übernahme des
Holzvermarktung für kommunale Forstbetriebe gestrichen. Die Gesetzesänderung
wird am 01.01.2019 in Kraft treten. In der Vergangenheit hat die Ortsgemeinde
Mörlen auf vertraglicher Basis aus dem Gemeindewald zusammen mit Holz aus den
übrigen Gemeindewäldern des Forstamtes sowie Privat- und Staatswald durch das
Forstamt Rennerod verkaufen lassen. Diese gemeinsame Holzvermarktung wird gemäß
der „Zehn Eckpunkten zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“,
die mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Waldbesitzerverband abgestimmt und
dem Bundeskartellamt vorgestellt wurden, zum 1. Januar 2019 beendet. Eine
entsprechende Anpassung der bestehenden Verträge im Sinne des § 27 LWaldG wird
hierdurch erforderlich. Landesforsten bieten auf Grundlage des mit
Wirkung vom 01.01.2019 geänderten § 27 LWaldG einen angepassten und mit dem
Gemeinde- und Städtebund abgestimmten Geschäftsbesorgungsvertrag an, der, wie
bisher, die Übertragung der Verwertung der Walderzeugnisse (neu: mit Ausnahme
von Holz), die Beauftragung von Unternehmen und die Beschaffung der für den
Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien auf das Forstamt. Der Rat
beschließt einstimmig den bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag vom 09.11.2001
fristgerecht mit Wirkung vom 30.09.2018 zu kündigen. Der fristgerecht
gekündigte Vertrag soll bis zum 31.12.2018 zu den bisherigen Konditionen
fortgeführt werden. Weiterhin wird dem geänderten Vertrag mit Wirkung
01.01.2019 zugestimmt.
7. Änderung der Ausbaubeitragssatzung
Die derzeitige
Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde vom 10.06.1996 entspricht nicht mehr den
rechtlichen Anforderungen. Der Gemeinde- und Städtebund stellt seinen
Mitgliedern eine Mustersatzung mit einer Kostenverteilung nach Vollgeschossen
zur Verfügung. Um Rechtssicherheit zu erlangen beschließt der Rat einstimmig,
die vom Gemeinde- und Städtebund für seine Mitglieder bereitgestellte und
aktuelle Mustersatzung mit einer Kostenverteilung nach Vollgeschossen. Die
Aktuelle Satzung wurde bereits an dieser Stelle in der 36 Kalenderwoche
veröffentlicht.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von
Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag für den Ausbau der Verkehrsanlage
„Hasselweg“ -Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2 Flurstücke Nr. 930/1
teilweise und 167/9)
Für den Ausbau der
Verkehrsanlage „Hasselweg“ -Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2, Nr. 930/1
teilweise und 167/9) sind voraussichtlich beitragspflichtige Aufwendungen in
Höhe von insgesamt 155.243,47 € zu erwarten. Hiervon entfallen voraussichtlich
127.032,71 e auf die Fahrbahn und voraussichtlich 28.210,82 e auf die
Nebenanlagen. Einstimmig beschließt der Rat gemäß § 9 die beschlossene und noch
vom Ortsbürgermeister auszufertigende und in Kraft zu setzenden
Ausbaubeitragssatzung eine Vorausleistung auf den einmaligen Ausbaubeitrag unter
Zugrundelegung von 80 v.H. der vorgenannten Kosten zu erheben.
9. Barrierefreier Umbau der Friedhofshalle
Mit Schreiben vom 30.06.2018 wurde der
Ortsgemeinde eine Zuwendung in Höhe von 12.000,- € (rund 33%) aus dem
Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz für die Umbaumaßnahme zugesichert.
Diese werden im Haushaltsjahr 2019 ausgezahlt. Einstimmig ermächtigt der Rat
die Verwaltung den Planer, Architekt J. Mudersbach, mit der Ausschreibung zu
beauftragen.
Bericht wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt.
Thomas Ax,
Ortsbürgermeister
Termine Oktober/November
06.10.
Grüncontainer
08.10. Spielenachmittag
im Pfarrheim
22.10. Spielenachmittag
im Pfarrheim
27.10. Kirchweihfest
02.11. Sitzung
des Gemeinderates
Thomas Ax, Ortsbürgermeister