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Protokolle

Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 10.05.2019

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag die Tagesordnung zu erweitern. Einstimmig wurden folgende Tagesordnungspunkte aufgenommen: „Nichtöffentlicher Teil“ Tagesordnungspunkt 1: Friedhofsangelegenheiten / „Öffentlicher Teil“ Tagesordnungspunkt 2: Bekanntgabe der Beratungsergebnisse „Nichtöffentlicher Teil“

Tagesordnung:

Nichtöffentlicher Teil:

  1. Friedhofsangelegenheiten

Öffentlicher Teil:

  1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse „Nichtöffenlicher Teil“

Zu 1. Friedhofsangelegenheiten: Der Öffentlichkeit wird mitgeteilt, dass mehrheitlich einem Antrag zur Gestaltung zweier Urnenreihengräber (Verbindung der beiden Einzelgräber mit einer zusätzlichen Abdeckung) zugestimmt wurde.

3.       Einwohnerfragestunde

Schriftlich wurden keine Fragen eingereicht. Seitens der anwesenden Zuhörer wurden      ebenfalls keine Fragen gestellt

  1. Ehrungen

Der Gemeinde und Städtebund Rheinland-Pfalz ehrt langjährige Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen, die sich um die gemeinsame kommunale Sache verdient gemacht haben. Ehrungen erfolgen für mindestens 20 Jahre kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit in folgenden Funktionen: Ratsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und ehrenamtliche Ortsbürgermeister. In Würdigung der Verdienste um das Gemeinwesen wurde Thomas Mockenhaupt für seine 20-Jährige Tätigkeit als Ratsmitglied und Beigeordneter, Herrmann-Josef Christian für seine 22-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied, Dieter Schuster für seine 25-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied und Beigeordneter, Jürgen Hauft für seine 30- jährige Tätigkeit als Ratsmitglied und Beigeordneter sowie Thomas Ax für seine 30-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied und Ortsbürgermeister mit einer Ehrenurkunde Dank und Anerkennung ausgesprochen. Diesen Auszeichnungen schloss sich die Gemeinde an und überreichte den Geehrten ein Präsent.

  1. Beratung und Beschlussfassung Fortschreibung der Dorfmoderation (Antrag der Wählergruppe Ax)

Um bei der Modernisierung der Gemeinde nicht unnötig Zeit zu verlieren sollte die Gemeinde die Möglichkeit nutzen vorzeitig – gefördert durch das Land Rheinland-Pfalz- in die Dorfmoderation einzusteigen. Der Wählergruppe Ax ist es wichtig, dass alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess von Anfang an transparent beteiligt werden und an diesem Konzept mitarbeiten können. Im Vorgriff auf die mögliche Auswahl der Ortsgemeinde Mörlen als Schwerpunktgemeinde des Landes im Jahr 2020 beschließt der Gemeinderat einstimmig zur Vorbereitung der dann durchzuführenden Maßnahmen die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts. Die Verwaltung wird beauftragt ein Planungsbüro zu beauftragen und die notwendigen Anträge zu stellen.

  1. Beratung und Beschlussfassung Barrierefreie Bushaltestellen in der Westerwaldstraße (Antrag der Wählergruppe Ax)

Gemäß Gesetz müssen alle Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum Jahresende 2022 barrierefrei umgerüstet werden. Durch die neue Buslinie 270, die mit modernen Niederflurbussen von früh morgens bis spät abends im Stundentakt, an Wochenenden alle zwei Stunden, Mörlen mit den Städten Hachenburg und Betzdorf verbindet, ist es jetzt möglich, durch Veränderungen an den Bushaltestellen in der Westerwaldstraße, einen Einstieg in die Busse ohne Stufen zu schaffen. Einstimmig beschließt der Rat den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Westerwaldstraße. Die Verwaltung wird ermächtigt ein Büro mit den Planungen zu beauftragen und diese dem Rat in der zweiten Jahreshälfte vorzulegen.

  1. Beratung und Beschlussfassung Brunnenanstrich im Kirchweg und am Bürgerhaus

Einstimmig ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung Angebote für den Neuanstrich der beiden Brunnen einzuholen. Alternativ soll geprüft werden, ob es langfristig günstiger ist den Brunnen am Bürgerhaus ebenfalls mit einer Edelstahlwanne zu versehen. Nach Prüfung, wird die Verwaltung das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot in Auftrag geben.   

  1. Beratung und Beschlussfassung Bestellung eines Protokollführers/in (Antrag der Wählergruppe Ax)

    Die Verbandsgemeindeverwaltung wird in Kürze ein Ratsinformationssystem (digitale Übermittlung von Einladungen, Sitzungsunterlagen, etc.) einführen. Um die Protokolle mit den Beratungsergebnissen und Abstimmungen zeitnah einzupflegen, beschließt der Rat einstimmig von dem Recht Gebrauch zu machen, und beantragt ab der neuen Wahlperiode seitens der Verbandsgemeindeverwaltung einen Schrift- Protokollführer/in zu stellen. 

  2. Beratung und Beschlussfassung Teilnahme am zukünftigen Ratsinformationssystem der Verbandsgemeindeverwaltung (Antrag der Wählergruppe Ax)

    Der Rat beschließt einstimmig die Teilnahme an der Einführung des Ratsinformationssystem bei der Verbandsgemeinde, sobald dieses in die Umsetzung kommt.

  1. Annahme einer Spende

    Im Nachgang beschließt der Rat einstimmig die Annahme der Spende (zusätzliche Garage für den Bauhof) von Fam. Greb.

  2. Beratung und Beschlussfassung Sanierung zusätzliche Bauhofgarage

    Einstimmig beschließt der Rat die Instandsetzung der gebrauchten Garage. Die Gesamtkosten werden auf rund 3500,- € - 4000,- € geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch die liquiden Mittel der Ortsgemeinde.
  3. Beratung und Beschlussfassung Zuschussantrag SV Mörlen

    Die Jugendspielgemeinschaft Mörlen, Nauroth, Norken beantragt eine Förderung für die Anschaffung neuer Trainingsanzüge. Einstimmig wird die Gemeindeverwaltung beauftragt Kontakt mit den Ortsgemeinden Nauroth und Norken aufzunehmen mit dem Ziel die Jugendspielgemeinschaft mit den jeweils gleichen Beträgen zu fördern. Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt zum nächst möglichen Zeitpunkt.

  4. Kenntnisgaben / Verschiedenes

              Der Vorsitzende informiert:

  •  
    • Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 der Ortsgemeinde wurden mit Schreiben vom 05.04.19 von der Kreisverwaltung genehmigt. Das Ergebnis sowie der Finanzhaushalt sind nicht ausgeglichen. Nach der Prognose der künftigen Haushaltsentwicklung werden in den Haushaltsfolgejahren jeweils negative Salden bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen erwartet. Die Gemeinde wird angehalten diesem entgegenzuwirken und alle gestaltbaren Möglichkeiten zur Ausgabeneinsparung zu nutzen, sowie auf der Einnahmenseite alle Einnahmequellen konsequent auszuschöpfen.
    • Die Gräber im rechten unteren Grabfeld wurden in der 17. Kalenderwoche eingeebnet.
    • Sobald es die Witterung zulässt wird dieses mit Mutterboden aufgefüllt und eingesät.
    • Die Bauarbeiten für den barrierefreien Umbau der Friedhofshalle haben begonnen. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis Mitte / Ende Juni andauern.
    • Sachstand Ausbau Kirchweg: Nach einem Gespräch mit einem der neuen  Erben der Erbengemeinschaft, konnte für den Ankauf der überbauten und für die in der jetzigen Straßenführung benötigten Fläche (55 m²) erneut keine zielführende Einigung erreicht werden. Die Erbnachfolger sind lediglich bereit diese Fläche abzugeben, wenn sie von den zu erwarteten Erschließungs- und Ausbaubeiträgen im Kirchweg befreit werden. Diese Aussage wird seitens der Verwaltung und des Rates nicht gewertet, allerdings kann dies kein Angebot im Sinne der Allgemeinheit sein.
    • Zur Unterstützung der theoretischen Ausbildung der Jugendfeuerwehr wurde einem Antrag zugestimmt. Die Gemeinde hat die Kosten für einen Beamer (338,- Euro) übernommen.
    • Bei der jährlichen Spielplatzkontrolle wurden Mängel festgestellt. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Weiterhin weist das große Multifunktionsspielgerät gravierende Mängel auf und ist aus Sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr auf dem neuesten Stand. Seitens des Prüfers wurde festgehalten, dass die Gemeinde plant dieses Spielgerät im Jahre 2020 zu ersetzen. Übergangsweise müssen jedoch einige Mängel abgestellt werden.
    • Die neue Wippe für den Spielplatz ist eingetroffen und wird die nächsten Tage aufgebaut
    • Der neue Rat wird sich mit der Friedhofsgebührensatzung beschäftigen müssen. Eine Preiserhöhung für das Ausheben und Schließen der Grabstätten wurde angekündigt.
    • Mit Schreiben vom 21.03. wurde mitgeteilt, dass die Fördergelder (90% entspricht 206.129,70 €) aus dem kommunalen Investitionsprogramm KI 3.0 für die energetische Sanierung des Bürgerhauses angewiesen wurden. Es ergab sich lediglich eine Kostenüberschreitung von 2.737,88 € die neben dem 10% Anteil der Ortsgemeinde getragen werden müssen. Somit kann die Ortsgemeinde den Liquiditätskredit bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg wieder zurückzahlen.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


 

Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 15.03.2019

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Fraktion „Farbe für Mörlen“ den Antrag Tagesordnungspunkt 4: Aufstellen eines Bebauungsplanes im Bereich Kirchweg, aus Gründen neuer Gegebenheiten, von der Tagesordnung abzusetzen. Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden den Top nicht abzusetzen, wird der Antrag zurückgenommen. Weiterhin stellt der Vorsitzende den Antrag um Erweiterung der Tagesordnung um Ergänzung nachfolgender Punkte: Neuer Top 2 / Bekanntgabe der Beratungsergebnisse „Nichtöffentlicher Teil“ und die Erweiterung des Tagesordnungspunktes 5. Neuer Top 5b; Auftragsvergabe für die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Kirchweg. Dieses wird einstimmig angenommen.

Tagesordnung:

Nichtöffentlicher Teil:

  1. Grundstücksangelegenheiten

Öffentlicher Teil:

        2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse „Nichtöffenlicher Teil“

Zu 1a) es wird bekannt gegeben, dass die 8 gemeindeeigenen Baugrundstücke im zweiten Bauabschnitt im Baugebiet „Auf der Struth“ bis zur Erschließung verpachtet werden.
Zu 1b) Hier wurde über Eigentumsverhältnisse und Grundstückseigentümer gesprochen.   

  1. Einwohnerfragestunde

Schriftlich wurden keine Fragen eingereicht. Seitens eines Einwohners wurde darauf hingewiesen, dass sich am Auslauf des neuen Regenrückhaltebeckens vermehrt Plastikmüll etc. ansammelt. Die Verbandsgemeindewerke sollen angesprochen werden, den Auslauf regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls ein zusätzliches Auffanggitter anzubringen.  Eine Frage bezog sich darauf, warum die Kindertanzgruppen des SV Mörlen und die Kindergartenkinder nicht zur Seniorenfeier eingeladen wurden. Antwort: in der Vergangenheit gab es mehrere Teilnahmen seitens der Mörlener Kindertanzgruppe. Aus organisatorischen Gründen, die auch mit der Übungsleiterin besprochen wurden, hat man in diesem Jahr von einer Beteiligung abgesehen. Noch eine zurückliegende Frage bezüglich Pflasterangleichungen im Ausbaugebiet Hasselweg wurde beantwortet. Die Pflastersteine werden im Zuge der Restarbeiten getauscht. Ein Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.  

  1. 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße – Hasselweg“

Zu diesem Top übernahm der 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt die Sitzungsleitung, da Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestanden.

a)      Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der ergänzenden Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen
Zu diesem Top war Frau K. Eiteneuer vom Planungsbüro, Planeoingenieure, Hachenburg erschienen. Frau Eiteneuer erläuterte dem Rat die eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Offenlage des Bebauungsplanes. Die Stellungnahmen Nr. 1 – 7 erhalten keine abwägungsrelevanten Anregungen oder Bedenken gegen die Planungen. Sie werden daher einstimmig vom Rat zur Kenntnis genommen.                                                

b)      Satzungsbeschluss
Nach Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Gemeinderat einstimmig den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz (Textteil und Bestandskarte) als Satzung.

  1. a) Aufstellen eines Bebauungsplanes im Bereich Kirchweg

Frau Eiteneuer erläutert dem Rat die Notwendigkeit der Aufstellung des Planes. Der Planbereich umfasst ein Gebiet von ca. 1.1 ha. Um ein geordnetes und rechtssicheres Verfahren bezüglich der Kanalsanierungsarbeiten, dem damit verbundenen Straßenausbau und der festzulegenden Abrechnungsgebieten zu erzielen, ist es unumgänglich einen Bebauungsplan aufzustellen. Da durch die derzeitige Straßenführung mehrere private Grundstücke mit der Straße überbaut sind und sich private Einfriedungen auf Gemeindegrund befinden, müssen in diesem Zuge die genauen Grenzen festgestellt werden. Inwiefern die Sanierungsmaßnahmen in der jetzigen Straßenführung weiter geplant werden können, steht in der Bereitschaft der Grundstückseigentümer, ob sie einem Verkauf einer dazu benötigten Parzelle zustimmen. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Kirchweges. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Kirchweg.

b) Auftragsvergabe für die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Kirchweg
Hierzu lagen der Gemeindeverwaltung zwei Angebote vor. Einstimmig wird beschlossen den Auftrag an den Billigstbieter das Planungsbüro Planeo Ingenieure, Hachenburg zum Angebotspreis von 12.865,78 Euro zu vergeben.

6. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Vorschläge der Einwohner zum Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

     Seitens der Einwohner der Gemeinde sind während der Offenlage des o.g. Entwurfes keine Vorschläge bzw. Anregungen eingegangen.

  1. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

Als Vorbericht wurde dem Rat folgendes mitgeteilt: Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 hatte die Ortsgemeinde einen negativen Finanzmittelbestand in Höhe von minus 2.118629 €. Im Jahr 2018 war zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes eine Zunahme des Liquiditätskredit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg in Höhe von 38.750,00 € vorgesehen. Nach Ablauf des Jahres 2018 musste die Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2017 ihren Liquiditätskredit sogar um rund 221.350,00 € auf nunmehr 223.480,21 € erhöhen. Ursächlich ist in erster Linie die noch nicht geflossene Landeszuweisung für die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses. Daneben konnten auch die veranschlagten Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge für die verschiedenen Straßenbaumaßnahmen noch nicht bzw. nicht in der veranschlagten Höhe vereinnahmt werden. Der Haushaltsplan 2019 enthält die folgenden Festsetzungen: Ergebnishaushalt: Erträge 636.830,00 € Aufwendungen 682.580,00 € Jahresfehlbetrag 45.750,00 €. Finanzhaushalt: Einzahlungen 1.106.060,00 € Auszahlungen 777.760,00 € Veränderung des Finanzmittelbestandes plus 328.300,00 €. Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Eine sogenannte freie Finanzspitze, die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (./. 30.500,00 € gegenüber./. 61.830,00 € im Vorjahr). Dabei ist bei dem Produkt 6111 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ ein gegenüber dem Vorjahr um 12.700,00 € erhöhter Überschuss zu verzeichnen. Des Weiteren sind geringere Aufwendungen bei der Gebäudeunterhaltung des Dorfgemeinschaftshauses (11.000, - €) bei der Wartung der Gemeindefahrzeuge (4.000, - €) sowie bei den Personalkosten bei den Grünanlagen, beim Friedhof und der Grillhütte (14.170, - €) vorgesehen. Demgegenüber steht aufgrund der vorgesehenen Dachsanierung ein um 10.000,00 € erhöhter Ansatz bei der Gebäudeunterhaltung des gemeindlichen Mietwohngebäudes. Zudem verschlechtert sich der laufende Forsthaushalt um 6.200 €. Bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es zu einem Überschuss in Höhe von 358.800,00 €, welche in erster Linie auf die in diesem Jahr erwartete Landeszuweisung aus dem „kommunalen Investitionsprogramm 3.0“  sowie die veranschlagten Beitragseinnahmen für die verschiedenen Straßenbaumaßnahmen zurückzuführen ist. Als wichtigste Vorhaben sind hier die Fertigstellung des Baugebietes „Wiesenstraße / Hasselweg / Weinsgarten“ sowie die Errichtung einer Rampenanlage am Friedhof zu nennen. Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung ist die Gemeinde in der Lage, den Liquiditätskredit bei der Verbandsgemeindekasse vollständig zurückzuzahlen. Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 104.810,00 € werden dem Finanzmittelbestand zugeführt. Unter Berücksichtigung aller Pflichtausgaben der Ortsgemeinde (z.B. Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, Grundschulumlage, Gemeindeanteil an den ungedeckten Kosten für den Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen, Löhne etc. (runde 500.000,- €)  sind folgende Maßnahmen für 2018 beabsichtigt: Renovierung Bürgermeisterbüro 2.000,- €, Unterhaltung und Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 5.000,- € / Anschaffungen für den Bauhof 1.500,- € / Neuanschaffung einer Wippe und Unterhaltungsarbeiten am Kinderspielplatz 1.500,- € / Wiederholungsveranschlagung Sanierung Denkmal 1.500,- € / Unterhaltung Sportplatz und Zuschüsse für die Jugendmannschaften 1.000,- € / Innenenovierungsarbeiten Grillhütte 2.000,- € / Umsetzung und Steuerung von Planung (Aufstellen Bebauungspläne, Dorfmoderation, Planung Schwerpunktgemeinde / Unterhaltung Grundstücke 3.500,- € / Dachsanierung am gemeindeeigenen Wohnhaus 20.000,- € / Unterhaltungsarbeiten und kleinere Neuanschaffungen Bürgerhaus 6.500,- € / Bereitstellung des Grünabfallcontainers 3.000,- € / Winterdienst 3.000,- €  / Unterhaltungsarbeiten am Friedhofsgebäude 2.000,-€, barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches an der Friedhofshalle 55.000,- €, Einebnen eines Grabfeldes 8.000,- €.                                                                                                     
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss wird einstimmt dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zugestimmt. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt; er ist im Haushaltsplan 2019 veranschlagt.   

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlagen.

Zu diesem Top übernahm der 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt die Sitzungsleitung, da Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestanden.

a)      „Wiesenstraße“ -Teilstück- (Verlängerung) (Flur 2, Flurstück Nr. 923 teilweise)
Für die Herstellung der vorgenannten Erschließungsanlage sind für deren Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung, Kosten in Höhe von insgesamt 74.822,86 € zu erwarten. Unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorstehenden Kosten, eines Gemeindeanteils von 10 v.H. beschließt der Gemeinderat einstimmig eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB zu erheben.

b)       „Hasselweg“ -Teilstück- (Verlängerung) (Flur 2, Flurstück Nr. 930/1 teilweise)
Für die Herstellung der vorgenannten Erschließungsanlage als Baustraße sowie für deren Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung sind bisher Kosten in Höhe von 10.297,01 € entstanden. Für die Fertigstellung der vorgenannten Erschließungsanlage sind voraussichtlich noch Kosten in Höhe von 22.931,97 € zu erwarten. Unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorstehenden Gesamtkosten in Höhe von 33.228,98 €, eines Gemeindeanteils von 10 v.H. und der Summe der nach dem Vollgeschossmaßstab gewichteten Grundstücksflächen der erschlossenen Grundstücke von 1.294,8 Quadratmetern,  beschließt der Gemeinderat einstimmig eine 2.    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB zu erheben. Die von den Anliegern bereits gezahlten Vorausleistungen werden angerechnet.

c)       „Hasselweg“ -Teilstück- (Flur 2, Flurstück Nr. 930/1 teilweise) und „Weinsgarten“ (Flur 2, Flurstück Nr. 933)
Für die Herstellung der vorgenannten Erschließungsanlage als Baustraße sowie für deren Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden       Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung sind bisher Kosten in   Höhe von 97.668,65 € entstanden. Für die Fertigstellung der vorgenannten Erschließungsanlage sind voraussichtlich noch Kosten in Höhe von 198.321,59 € zu erwarten. Unter   Zugrundelegung von 80 v.H. der vorstehenden Gesamtkosten in Höhe von 295.990,24 €, eines Gemeindeanteils von 10 v.H. beschließt der Gemeinderat einstimmig eine 2. Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB zu erheben. Die von den Anliegern bereits gezahlten Vorausleistungen werden angerechnet.

  1. Kenntnisgaben / Verschiedenes

              Der Vorsitzende informiert:

-          Schul- Linienbus fährt wieder nach Marienstatt! Nach der Fahrplanumstellung im Dezember 2018 wurde die Haltestelle in Mörlen für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in Marienstatt nicht mehr angefahren. Eine Beschwerde wurde an die Gemeindeverwaltung herangetragen mit der Bitte sich dem Problem anzunehmen. Zwischenzeitlich konnte seitens des Westerwaldkreises und des Verkehrsverbundes des Landkreises Altenkirchen Abhilfe geschaffen werden.

-          Entfernen von Gräbern: Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, werden die noch vorhandenen Gräber im rechten unteren Grabfeld in Kürze eingeebnet. Der Abräumtermin wird festgesetzt auf spätestens 15.04.2019.

-          Situation Forst! Nach den schweren Stürmen in den vergangenen Tagen ist neben den vielen Einzelwürfen auch ein besonders hoher Anteil in unserem Altfichtenbestand gefallen. Förster Esper schätzt, dass incl. dem noch anfallenden Käferholz weit mehr als der Jahreshiebsatz aufgearbeitet werden muss. Das Holz zu vermarkten ist schwer, da die deutschen Säger alle überlastet sind. Zurzeit wird überwiegend für unter 50,- € der Festmeter nach China, Vietnam etc. verschifft.  

-          Die von der Familie Greb an die Gemeinde geschenkte Betonfertiggarage wird im April von der Firma Hundhausen umgesetzt. Die Firma Pfligl wird den Unterbau (Auflagefundamente) herstellen. Als Standort ist die Pflasterfläche neben dem Feuerwehrhaus vorgesehen. Mit diesem Geschenk wird die Gemeinde für kleines Geld (Umsetzen und Erdarbeiten rund 1.500, - €) ein zusätzliches Bauhofgebäude erhalten, welches sie sehr gut nutzen kann. Wenn man bedenkt, dass eine solche Garage rund 10.000, - € kostet, möchten wir uns ganz herzlich bei Familie Greb bedanken.

-          Die durch den Winterdienst in der Wiesenstraße beschädigten Rinnensteine werden von der Fa. Giehl getauscht.

-          Zuschussantrag JSG Wolfstein (Spanienfahrt). Seitens der acht angeschriebenen Ortsgemeinden hat man sich auf einen Betrag von 100,- € pro Gemeinde geeinigt.

-          Bei einer Feuerwehrübung im Bürgerhaus wurde eine Wand im Treppenhaus beschädigt. Die anfallenden Kosten für einen Neuanstrich übernimmt die Versicherung der Verbandsgemeinde.

-          Ebenfalls wird der Wasserschaden im Heizungskeller des Bürgerhauses von der Versicherung übernommen.

-          Ein Teilerlös des Frühschoppens und des Sonntagscafe in Höhe von 500,- € wurden bei der Verbandsgemeindekasse eingezahlt. Dieses Geld soll mitverwendet werden für die Anschaffung einer neuen Wippe für den Spielplatz.

-          Rückblick Seniorenfeier. Es war ein sehr gelungener Nachmittag zur Freude unsere Seniorinnen und Senioren. Nochmals an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an das Vorbereitungsteam,  an alle Akteure und die Helferinnen und Helfer, die am Tag der Feier ihre Unterstützung eingebracht  haben.

 Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2018

Tagesordnungspunkt 1: Forstangelegenheiten

Vorab informiert Förster Esper über den derzeitigen Sachstand bezüglich Eschentriebsterben und die Übersättigung des allgemeinen Brennholzmarktes. Hinsichtlich des Windwurfes im vergangenen Winter konnte dieser in der ersten Jahreshälfte schnell aufgearbeitet werden und noch zu akzeptablen Preisen verkauft werden. Die langanhaltende Trockenheit führte zu einem überdimensionalen Borkenkäferbefall an den Fichten. Hier war Mörlen, nach der Gemeinde Neunkhausen, die am zweitstärksten betroffene Ortschaft im Forstrevier. Dieses befallene Holz musste ebenfalls schnellst möglich aus dem Wald um eine weitere Ausbreitung des Befalls zu verhindern. Da der inländische Absatzmarkt aber total überfüllt ist, wird das Holz derzeit nach China, Vietnam, etc., mit einem Erlös von ca. 50% - 60 % exportiert. Somit zeigt sich, dass der Klimawandel auch im Westerwald nicht Halt macht und die Fichtenwirtschaft auch weiterhin stark unter Druck steht. Der Waldumbau (z.B. Umstellung auf Weißtanne) wird in den nächsten Jahren einen Kraftakt für die Gemeinde darstellen und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein.

1.1        Betriebsergebnis 2017

Der Rat nimmt das Betriebsergebnis 2017 zur Kenntnis. Hier konnte ein Überschuss von 14.630,00 € erzielt werden.

1.2        Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2019

Förster Esper erläutert dem Rat den Wirtschaftsplan 2019. Geplant ist ein   Holzeinschlag von 1.185 Fm. mit einem geplanten Erlös nach Aufwendungen von ca. 23.962,00 €. Für Waldpflegemaßnahmen, Waldbegründung, Wildschutz, Wegeunterhaltung, Verkehrsschutz und Umweltvorsorge, usw. sind Ausgaben von rund 27.050,00 € veranschlagt. Weiterhin verbleiben nach Aufwand noch 10.630,00 € an Beiträgen die an das Land abzuführen sind. Damit wäre mit einem negativen Betriebsergebnis von 13.718,00 € zu rechnen. Einstimmig wird dem Forstwirtschaftsplan 2019 zugestimmt.

Ein Waldbegang für alle Interessierten ist für Mai / Juni geplant. Der Termin wir mit Förster Esper abgesprochen.

1.3     Brennholzpreise 2017

Die Preise bleiben unverändert: Hartholz 50,- € Fm. / Weichholz 35,- € Fm.

Tagesordnungspunkt 2: Auftragsvergabe barrierefreier Umbau Friedhofshalle

Aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur explodieren momentan bei allen Baumaßnahmen die Preise und ein Ende ist nicht in Sicht. Eine verlässliche Kostenschätzung scheint daher einfach nicht möglich zu sein, da die Auftragsbücher der Unternehmen gut gefüllt sind und weiterhin an der Preisschraube gedreht wird. Gegenüber der Kostenschätzung vom 16.08.2017 (stellen des Zuschussantrages) hat das Ausschreibungsergebnis eine Kostensteigerung von 33,5 % ergeben. Es handelt sich hier um keinen Luxusanbau, sondern um eine behindertengerechte Rampenanlage, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Zum bestehenden Förderbescheid des Landes in Höhe von 12.000,00 € soll für das Jahr 2020 eine Nachbewilligung bei der ADD eingereicht werden. Der Rat sieht die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme und die Aufträge werden wie folgt vergeben: Außenanlagen: Fa. Schell Baggerbetrieb, Fehl- Ritzhausen 16.554,63 Euro. Mauerabdeckungen und Abdichtungen: Fa. Fischer, Gehlert 3.332,00 Euro.  Schlosserarbeiten: Fa. Metallbau Kolb, Unnau-Korb 11.873,82 Euro. Stahlbetonarbeiten: Fa. Moritz Bau, Steinebach 18.737,38 Euro. Alle vier Aufträge wurden einstimmig an die jeweils billigst bietende Firmen vergeben.

Tagesordnungspunkt 3: 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße -Haselweg“

 a)   Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen

Die eingereichten Stellungnahmen mit Stand November 2018 lagen jedem Ratsmitglied vor. Frau Eiteneuer vom Planungsbüro Plane Ingenieure, Hachenburg    erläutert den Ratsmitgliedern die im Rahmen der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und beachtet. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig. Die Beschlussvorlagen werden der originalen Niederschrift beigefügt und können während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters eingesehen werden

b)   Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Beteiligungsverfahrens

Aufgrund der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes wird ein ergänzendes Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch durchgeführt. Bei der erneuten Beteiligung können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße – Haselweg“ abgegeben werden. Die erneute öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen wird verkürzt vorgenommen. Die Abstimmung erfolgte ebenfalls einstimmig.

Tagesordnungspunkt 4: Beratung und Beschlussfassung Erschließungsbeitragssatzung

Die derzeitige Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde vom 25.05.1991 entspricht nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellt eine Mustersatzung zur Verfügung. Um den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und damit Rechtssicherheit zu erlangen, beschließt der Rat einstimmig, die vom Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund bereitgestellte und aktuelle Mustersatzung zu übernehmen.

Tagesordnungspunkt 5: Neuabgrenzung der Forstreviere

In der vergangenen Bürgermeisterdienstbesprechung erläuterte Kirburgs Ortsbürgermeister erneut die Hintergründe des Widerspruchsverfahrens der Ortsgemeinde Kirburg gegen die Neustrukturierung der Forstreviere. Die Forstreviere wurden bereits in der Vergangenheit innerhalb der Verbandsgemeinde vergrößert. Ein Revierleiter viel weg. Besonders durch die jetzt festgestellten Schäden durch die Borkenkäfer zeigt sich, dass die Förster in den geplanten größeren Forstrevieren eine solche zusätzliche Arbeit nur schwerlich leisten können. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass bis zum 28.12.2018 ein Widerspruch gegen den Bescheid zur Neueinteilung möglich ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides war fehlerhaft und deshalb besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bescheides Widerspruch einzulegen. Es wird vorgeschlagen, dass die Stadt- und die Ortsgemeinden fristwahrend Widerspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen bis über den Rechtsbehelf von Kirburg entschieden ist. Dafür ist eine schriftliche Mitteilung der Stadt- und Ortsbürgermeister/innen notwendig. Darüber hinaus ist zu klären, ob die früheren Aussagen des Forstamtes zu den Kosten und einer möglichen Kommunalisierung in Folge eines Erhalts der bestehenden Forstreviere den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Der Rat beschließt einstimmig Widerspruch gegen den Bescheid vom 22.12.2017 zu erheben. Zur Begründung wird sich der Ortsgemeinde Kirburg angeschlossen.

Tagesordnungspunkt 6: Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert:

-      Trotz bekannter Verzögerungen ist es den Firmen gelungen, die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im Hasselweg, Weinsgarten und der Wiesenstraße noch vor dem Winter abzuschließen.

-      Am 18.12.2018 erfolgte um 11.00 Uhr die Abnahme der vorgenanten Baumaßnahme. An diesem Termin nahmen die ausführenden Firmen, dass Planungsbüro, die Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung- und der Werke sowie die Gemeindeverwaltung teil.

-      Kleinere Nachbesserungsarbeiten im Ausbaubereich Hasselweg – teilweise - sowie im Erschließungsbereich Hasselweg, Weinsgarten und Wiesenstraße -teilweise - werden, wenn es die Witterung zulässt, im neuen Jahr abgearbeitet.

-      Der Vorsitzende bedankt sich seitens der Ortsgemeinde bei allen Beteiligten:

-      Der Firma Müller, der Firma Koch, den Mitarbeitern des Planungsbüros Planeo Ingenieure, den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung und der Verbandsgemeindewerke.

-      Ebenfalls ein Dankeschön an die Anlieger, die Verständnis für notwendige Baumaßnahmen und damit verbundene Unannehmlichkeiten gezeigt haben.

-      Die Verwaltung wurde darauf angesprochen wer die Verkehrssicherungspflicht für den noch offenen Graben (Arbeitsraum zur Herstellung des Gehweges) an drei Baugrundstücke im Weinsgarten hat. Ebenfalls wurde angefragt wie es mit der winterlichen Räumpflicht bestellt ist. 

-      Für den nicht wieder geschlossenen Arbeitsraum an den drei Baugrundstücksgrenzen ist nicht die ausführende Firma oder die Gemeindeverwaltung verantwortlich. Dieses wurde von einem von mehreren Besitzern der Grundstücke untersagt. Auch ein zweiter Versuch den Arbeitsraum zu schließen und die Grundstücke anzugleichen, scheiterte. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt allein den Grundstückseigentümer. Diese stehen bei Sach- und Personenschäden vollumfänglich in der Haftung. Bezüglich der Räumpflicht ist die Straßenreinigungsatzung der Ortsgemeinde zu beachten. 

-      Auf Vorschlag der VG Verwaltung wird der externe Datenschutzbeauftragte das Bürgermeisteramt einer Ortsgemeinde stellvertretend für alle Gemeinden prüfen. Die Vorgehensweise wie mit den Personenbezogenen Daten umzugehen ist, wird dann auf alle Ortsgemeinden übertragen. Die anfallenden Kosten werden aufgeteilt. Die Prüfung findet auf Vorschlag in der Ortsgemeinde Norken statt. Für die Kindergärten ist dieses bereits erfolgt. Hierfür hatte sich die Ortsgemeinde Langenbach zur Verfügung gestellt.

-      Die Verbandsgemeindewerke senken die Gebühren für die Straßenoberflächenentwässerung von 56 Cent auf 43 Cent pro Quadratmeter. Dieses ergibt eine Ersparnis von rund 2700 Euro.

-      Die neuen Jalousien am Bürgerhaus sind montiert. Bedingt durch einen Trauerfall werden die noch zu erfolgende Elektrikerarbeiten im neuen Jahr durchgeführt. 

-      Im Heizungskeller des Bürgerhauses ist ein Wasserschaden aufgetreten. Mit einer Kamerabefahrung konnte der Schaden lokalisiert werden. Ein Abflussrohr von der Küche ist in einer Wand undicht. Der Schaden wird von dem Beigeordneten J. Hauft beseitigt und die Wand wird ebenfalls von ihm neu verputzt.

-      Der Kreistag hat am 10.12.2018 beschlossen, vorsorglich 30 Millionen Euro für den Breitbandausbau in den Haushalt 2019 einzustellen.

-      Am Freitag, 14.12.2019 wurde in die Sportlerhütten am Sportplatz erneut eingebrochen. Der Zaun wurde zerschnitten, alle vier Türen an den beiden Sportlerhütten wurden gewaltsam aufgebrochen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 2.000,- € bis 2.500,- €. Entwendet wurden lediglich ein Heizstrahler und mehrere Fußbälle. Strafanzeige wurde gestellt.

-      Die Aktion „Saubere Landschaft“ findet am 06.04.2019 statt.

-      Rückblick Weihnachtsmarkt: Dieser hat sich wieder großer Beliebtheit erfreuen können. Alle Beteiligten waren zufrieden. Die Gemeinde hat diese Veranstaltung gerne unterstützt und die Kosten für die Bereitstellung des Bürgerhauses, die Kosten für die Reinigungsarbeiten durch das Hausmeisterehepaar und den Gemeindearbeiter sowie die Elektroinstallationsarbeiten für die Versorgung der einzelnen Stände übernommen. Hierfür sind Kosten von rund 600,- € entstanden. 

-      Am Montag, 07.01.2019, 19.00 Uhr findet ein Vorbereitungstreffen für die am 23.02.2019 geplante Seniorenfeier statt.

-      Seitens eines Ratsmitgliedes wird moniert, dass der Lagerplatz für die Baumaterialien der vergangenen Straßenbaumaßnahmen am Sportplatz nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt wurde.

-      Im neuen Jahr soll der defekte Absperrungspolder am Sportplatzparkplatz erneuert werden.

-      Ein weiteres Ratsmitglied regt an, neue Weingläser für das Bürgerhaus anzuschaffen. Der Vorsitzende wird den Kauf vornehmen.

-      Ein Zuhörer fragt, wann der Grenzstein an seinem Grundstück im Hasselweg neu gesetzt wird. Da die Baufirmen dazu nicht befugt sind, wird im Frühjahr 2019 durch einen öffentlich bestellten Vermesser das Ausbaugebiet vermessen und die Steine neu gesetzt. 

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 02.11.2018

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Fraktion „Farbe für Mörlen“ folgende Frage: Warum beginnt in unserer Gemeinde die Sitzung immer mit dem Nichtöffentlichen Teil? Die Zuhörer müssten warten bis es mit dem Tagesordnungspunkt „Öffentlicher Teil“ weitergeht. Würde der Öffentliche Teil zuerst behandelt, könnten diejenigen Zuhörer jederzeit die Sitzung verlassen, wenn sie die Inhalte der restlichen Tagesordnungspunkte nicht mehr interessieren.  Antwort: Der Ortsbürgermeister stellt im Einvernehmen mit den Beigeordneten die Tagesordnung auf und entscheidet auch mit welchem Teil der Sitzung begonnen wird. Ein weiterer Grund ist die Transparenz bezüglich der Beratungsergebnisse im nichtöffentlichen Teil. Der Vorsitzende lässt abstimmen ob zukünftig der nichtöffentliche Teil wieder an das Ende der Sitzung gestellt werden soll. Abstimmung: Mit 2 Dafür und 7 Dagegen Stimmen wird dem Antrag der Fraktion „Farbe für Mörlen“ auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung nicht zugestimmt. Des Weiteren stellt der Vorsitzende einen Antrag auf Erweiterung des Tagesordnungspunkt 9. Neuer Top: 9b Aufgabenübertragung auf den Westerwaldkreis bzgl. Breitbandausbau. Einstimmig wird dieses so angenommen.       

Nichtöffentlicher Teil:

1.       Grundstücksangelegenheiten

2.       Kenntnisgabe / Verschiedenes

Öffentlicher Teil:

3.       Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil

Zu 1: Grundstücksangelegenheiten

a)      Stellungnahme der Ortsgemeinde zu einem Bauvorhaben

Einem Bauantrag für eine Garage mit einer in dem Bebauungsplan abweichenden Dachneigung in der Nassauer Straße wurde einstimmig stattgegeben.

b)      Aufhebung eines Gestattungsvertrages

Ein bestehender Gestattungsvertrag für die Nutzung zweier gemeindeeigener Parzellen zwischen Ortsgemeinde und einem Privateigentümer in der Roten Erde, wurde aufgehoben. Auf Antrag der neuen Hauseigentümer wird der zuvor aufgehobene Vertrag zu gleichen Bedingungen mit diesen geschlossen. Beide Sachverhalte wurden einstimmig verabschiedet.

Zu 2: Verschiedenes

Der Vorsitzende berichtet, dass eine Betonfertiggarage im Ort entsorgt werden soll. Da diese nach Rücksprache mit dem Eigentümer noch in Ordnung ist, sollte man eventuell überlegen, ob diese nicht für den Gemeindebauhof genutzt werden könnte. Zustimmend wird der Ortsbürgermeister beauftragt, Kontakt zum Eigentümer aufzunehmen. Bei einer positiven Zusage müsste die Gemeinde dann selbstverständlich für den Abtransport sowie das Aufstellen sorgen. Ebenfalls müssten neben der Standortherstellung kleinere Schönheitsreparaturen (neuer Anstrich, etc.) finanziert werden.

4. Einwohnerfragestunde

Schriftlich gestellte Fragen wurden keine eingereicht. Eine Frage aus dem Zuhörerraum bezog sich auf die Grünabfallcontainertermine. Frage: Warum wurde der Container bereits schon das zweite Mal entgegen des angekündigten Termins aufgestellt und frühzeitig wieder abgeholt? Antwort: Dieses Problem wurde bei der beauftragten Firma angemahnt, da alle Termine schon seit Saisonbeginn mitgeteilt wurden. Ebenfalls hat man den Bürgerinnen und Bürgern weitergeholfen Kleinschnitt über die Benjeshecke zu entsorgen. Bei einem weiteren Termin wurde der Container ein zweites Mal über einen längeren Zeitraum aufgestellt. Somit wurde das Problem weitestgehend behoben.

5. Jahresabschluss 2017

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Ortsbürgermeister Th. Ax sowie die beiden Beigeordneten Th. Mockenhaupt und J. Hauft verlassen den Sitzungstisch und begeben sich in den Zuschauerraum. Die Sitzungsleitung übernimmt der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Hermann-Josef Christian. Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet über die Prüfung des Jahresabschlusses vom 07.09.2018. Hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. Einstimmig stellt der Rat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2017 fest.

5.2   Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten

Einstimmig erteilt der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

6.       Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

Gemäß Datenschutzgrundverordnung ist die Gemeinde Mörlen verpflichtet, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nach einer Angebotsabfrage durch die Verbandsgemeindeverwaltung hat man sich in einer Bürgermeisterdienstbesprechung darauf verständigt mit der Firma J. Schneider, Hattert einen Vertrag auszuhandeln. Herr Schneider arbeitet schon seit vielen Jahren als Datenschutzbeauftragter für verschiedene Verbands- und Ortsgemeinden. Die einhellige Meinung war, Herrn Schneider mit den Aufgaben für die Verbandsgemeinde, Ortsgemeinden, usw. zu beauftragen. Einstimmig wird dem vorliegenden Vertragsentwurf zugestimmt.

7. 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße – Hasselweg“

Der Vorsitzende informiert:

Nachdem die noch fehlenden Stellungnahmen von Landesforsten und dem Landesbetrieb Mobilität eingegangen sind, hat die Verwaltungsführung kurzfristig entschieden das geplante Baugrundstück im Weinsgarten nicht mehr zu erschließen. Gründe hierfür:  Der LBM hat erhebliche Bedenken bezüglich des Schallschutzes für dieses neu zu erschließende Baugrundstück (Nähe zur Kreisstraße). Seitens Landesforsten wird die Nähe zum Wald bemängelt. Die Baumfallgrenze muss mindestens 30 Meter betragen. Dieses hätte zur Folge, dass bei einer Bebauung das Haus so geplant werden müsste, dass im Falle eines umstürzenden Baumes keine Personen im Haus zu Schaden kommen. Alternativ wird vorgeschlagen: Den angrenzenden Wald ankaufen, diesen mindestens 15 Meter zurückroden und mit neuen Büschen anpflanzen. Da es sich um sehr viele Parzelleneigentümer handelt, wird dies als problematisch angesehen. Die zuvor genannte Mehrbelastung und die hohen Erschließungskosten würden einer Vermarktung zu ortsüblichen Preisen entgegenwirken.  Der in der Bebauungsplanänderung vorgesehene Wendehammer muss aus Verkehrssicherheits- und Beitragsrechtlichen Gründen auch ohne die Erschließung des Baugrundstückes gebaut werden. Alle Planänderungen werden in der, noch in diesem Jahr stattfindenden, Ratssitzung vom beauftragten Planungsbüro Planeo Ingenieure, Hachenburg vorgestellt.

8.       Festlegung der Steuerhebesätze 2019

Einstimmig beschließt der Rat die Steuerhebesätze auch in 2019 nicht zu verändern. Diese bleiben somit unverändert bei:

 

bisher

Grundsteuer A

 350 %

Grundsteuer B

 395 %

Gewerbesteuer

 365 %

Hundesteuer für den 1. Hund

 50,00 €

Hundesteuer für den 2. Hund

 70,00 €

[u1] Hundesteuer für jeden weiteren Hund

 90,00 €

Hundesteuer für den 1. gefährlichen Hund

350,00 e

Hundesteuer für jeden weiteren gefährlichen Hund

500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

9. Sachstand Breitbandausbau

a)      Sachstandsinformation

Nachdem die Gemeinde die erste Ausschreibung zum Breitbandausbau aufgehoben hatte und eine zweite in die Wege geleitet wurde, konnte beim Submissionstermin auf kein Angebot zugegriffen werden. Lediglich die Deutsche Telekom teilte mit, dass sie trotz Bundes- und Landeszuschuss (180.000,- €), kein für sie wirtschaftliches Angebot abgeben könnte. Somit haben sich alle Bemühungen der Ortsgemeinde erst einmal zerschlagen. Der Vorsitzende dankt der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, für die Zusage, das geplante Vorhaben ebenfalls mit 5.000,- € aus dem Topf „Zukunftsinitiative 2030“ zu unterstützen.

b)      Aufgabenübertragung auf den Westerwaldkreis

Im Juli 2018 wurden die Förderrichtlinien novelliert. Ziel dabei soll zunächst sei, nun auch die letzten „Weißen Flecken“ (Versorgung > 30 Mbit/s) zu erschließen. Der Kreis hat bereits damit begonnen, vorbereitende Maßnahmen für die nun aussichtsreichere Beantragung von Fördermitten zu treffen. Hierzu gehören eine Aktualisierung der Markterkundung sowie eine, auf der Grundlage der Ergebnisse der Markterkundung vorzunehmende Kostenschätzung. Diese beiden Punkte befinden sich aktuell in der Bearbeitung. Da die Breitbandversorgung eine Aufgabe der freiwilligen Daseinsvorsorge der örtlichen Kommunen darstellt, ist zudem eine (nahtlose) Aufgabenübertragung auf den Landkreis erforderlich, damit dieser für die Ortsgemeinden tätig werden kann. Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst: Die Ortsgemeinde Mörlen überträgt dem Westerwaldkreis die Aufgaben:

a)       Beantragung der Fördermittel für den Lückenschluss im                                                          Breitbandausbau und

b)      Erarbeitung einer Versorgungslösung auf Gigabitniveau.

Die Investitionskosten (nach Abzug der zu erwartenden Förderungen durch Bund 50% und Land 40%) für den Lückenschluss trägt in voller Höhe der Westerwaldkreis als kommunaler Eigenanteil. Der Ortsbürgermeister wird zum Abschluss eines entsprechenden öffentlich- rechtlichen Vertrages ermächtigt.

10. Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert zu den derzeitigen Baumaßnahmen im Baugebiet Wiesenstraße/Haselweg und stellt klar:

-       Der Bebauungsplan hat seit März 1987 Rechtskraft

-       Jeder der in diesem Baugebiet ein Grundstück besitzt, wusste, dass das besagte Gebiet irgendwann erschlossen und endausgebaut wird und somit auch entsprechende Ausbaubeiträge gezahlt werden müssen.

-       Eine Schotterstraße wurde bereits Ende der 1980er Jahren angelegt und die Erschließung erfolgte im Jahre 2007.

-       Bereits Anfang der 1990er Jahre wurde auf Wunsch von einem Grundstückseigentümer eine Genehmigung für einen Wohnhausneubau in dem neuen Bauabschnitt stattgegeben.

Daher sind nachfolgend aufgeführte Gegebenheiten kaum nachvollziehbar, verursachen weitere Kosten und schädigen Anlieger und Gemeinde:

-       Unendliche Verhandlungen und Gespräche zu Grunddienstbarkeiten 

-       Immer wieder gibt es Streit mit einem Landwirt einer Nachbargemeinde. Flächen könnten durch den Straßenbau nicht mehr hundertprozentig landwirtschaftlich genutzt werden. Mehrmals wurde die Polizei eingeschaltet. Kühe wurden durch die Baustelle getrieben, rannten gegen abgestellte Baufahrzeuge, ein überdimensional großer Traktor passierte die Baustelle und verstreute Mist auf den Baugrundstücken. Die Baumaßnahmen mussten durch diese Belästigung vorübergehend eingestellt werden.

-       In diesem Zusammenhang wurde durch einen von mehreren Besitzern der besagten Grundstücke ein Baustopp erwirkt.

-       Zwei Anlieger behaupten, Grenzsteine seien versetzt, verschoben und sogar entfernt worden. Im Vorfeld jeder Baumaßnahme wird durch einen amtlichen Vermesser eine Grenzfeststellung durchgeführt. Das gleiche erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Ortsgemeinde handelt auf rechtlicher Basis und hat keinerlei Interesse ihren Anliegern zu schaden.

-       Im Vorfeld der Baumaßnahme fand eine Anliegerversammlung statt. Hier wurde die Ausbauvariante incl. den Straßenprofilen und Querschnitten erläutert. Es ist daher unverständlich, dass Beteiligte sich über fehlende Informationen beklagen.

-       Die Mitarbeiter der Verwaltung und der ausführenden Firmen, sowie der Ortsbürgermeister werden beschimpft. Die ausführende Firma hat bereits eine Bauverhinderungsanzeige in Erwägung gezogen, da sie den zeitlichen Ablauf durch die nicht vom Auftragnehmer verursachten Verzögerungen/Bauverhinderungen, nicht einhalten können. Jeder verlorene Tag würde die Maßnahme zusätzlich mit 4000,- € -  bis 5000,- € belasten.

 

 

-       Ein verantwortlicher Mitarbeiter der Baufirma berichtete, dass sich diese Problematik auch unter den Firmen herumspricht und es fraglich ist, ob in Zukunft überhaupt noch eine Firma bereit ist in Mörlen Baumaßnahmen durchzuführen.

-       Wenn die Baumaßnahmen in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden können ist ebenfalls nur mit einem stark eingeschränkter Winterdienst zu rechnen.

Weitere Informationen:

-       Die Situation im Forst ist katastrophal. Bezüglich der Aufarbeitung von Käferholz ist noch lange kein Ende in Sicht. Bereits rund 1700 Festmeter wurden bis Anfang Oktober eingeschlagen. Vorsichtig geschätzt stehen noch fast 800 – 1000 Festmeter die dringend gefällt werden müssen. Der Markt ist übervoll und somit der Absatz mit enormen Schwierigkeiten verbunden. Die Preise sind im freien Fall. Derzeit wird für 50,- € nach China verkauft. Dieses wird unseren Forsthaushalt in diesem aber auch in den nächsten Jahren sehr stark belasten und wahrscheinlich nur negative Ergebnisse mit sich bringen. Ausführlich wird Förster Esper zum Sachstand in der nächsten Sitzung berichten.

-       Obwohl die Rückmeldefrist für den Ankauf eines benötigten Grundstückes für den Straßenausbau im Kirchweg schon seit Wochen verstrichen ist, hat man nochmals das Gespräch mit einem der betroffenen Eigentümer gesucht. An diesem Termin waren der Ortsbürgermeister, der kath. Pfarrer und ein Ortsausschussmitglied der Kirche anwesend. In dem Gespräch war keinerlei Zugang möglich und somit auch keine zielsetzende Lösung in Sicht. Dieses wurde auch seitens der Kirchenvertreter so gesehen. Somit kann die Straßenführung in ihrer jetzigen Form nicht mehr bestehen bleiben (Kurvenbereich auf privatem Grundbesitz). Nach der ablehnenden Haltung werden die Planungen mit einem Fußweg im Bereich der Kirche fortgeführt.  

-       Die Baumaßnahme am Gemeindewohnhaus (Putzreparaturarbeiten, Sanierung der Dachüberstände, Austausch aller Fensterbänke und ein kompletter Neuanstrich) sind abgeschlossen. Der geplante Kostenrahmen von 10.000,- € konnte eingehalten werden.

-       Während der Sanierungsmaßnahme wurde festgestellt, dass das Dach undicht ist und bereits tragende Balken und Bretter verfault sind. Dieses wurde provisorisch repariert und abgedichtet. Der Rat wird sich im neuen Jahr mit dieser Angelegenheit beschäftigen müssen und gegebenenfalls muss die Dacheindeckung (fast 60 Jahre alt) erneuert werden.

-       Die Anstreicharbeiten an der Friedhofshalle werden ins neue Jahr verlegt.

-       Bedingung für die Zusicherung des Landeszuschusses für den Umbau der Friedhofshalle ist: die Ausschreibung und Auftragsvergabe muss noch in diesem Jahr erfolgen.

-       Noch in diesen Monat werden zwecks Bodenproben, Sondierungsbohrungen im Kirchweg durchgeführt. Hierfür muss die Fahrbahn teilweise abgesperrt werden.

-       Die Sonnenschutzjalousien fürs Bürgerhaus werden voraussichtlich in der KW 45 geliefert. Diese werden dann auch zeitnah von der Fa. Kapp montiert.

-       Die seitens der Gemeinde im Frühsommer neu angeschafften Steine (Gletscher Blau) für die Grabumrandungen sind leer. Kostenfaktor 1 Tonne fast 500,- €. Diese haben für sieben/acht Gräber gereicht. Das sind pro Grab über 60,- €. Diese Serviceleistung soll den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden.

-       Ein neues Notebook wurde angeschafft.

-       Ein neues Laubgebläse für den Bauhof wurde erworben

-       In der Zeit vom 31.10. – 25.11.2018 wird die Haus- und Straßensammlung des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ durchgeführt. Da wir ja in Mörlen keine Sammler mehr finden, wird dieses voraussichtlich durch die Soldaten aus der Kaserne in Rennerod erfolgen.

-       Der Weihnachtsmarkt findet in der gewohnten Form statt.

-       Die Seniorenfeier soll Ende Januar / Anfang Februar 2019 stattfinden. Die Ratsmitglieder werden gebeten sich an der Programmgestaltung zu beteiligen.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.08.2018

Tagesordnung:

Nichtöffentlicher Teil:

1.       Grundstücksangelegenheiten

2.       Personalangelegenheiten

3.       Verschiedenes

Öffentlicher Teil:

4. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil

  1. Grundstücksangelegenheiten

Ein Anlieger beabsichtigte eine Grundstücksparzelle für den Neubau einer Garage in der Nassauer Straße von der Gemeinde anzukaufen. Da man hier durch eine erhebliche Veränderung der Bauflucht einen Präzedenzfall geschaffen hätte, wurde einstimmig von einem Verkauf abgesehen.

  1. Personalangelegenheiten

Diese sind immer nicht öffentlich zu behandeln und somit auch nicht bekannt zu geben.

3.       Verschiedenes

Ein überbautes Grundstück im Kirchweg welches die Gemeinde für den Straßenausbau (Maßnahme in 2019 vorgesehen) in der jetzigen Form ankaufen wollte, konnte von der Mehrheit der verschiedenen Eigentümer nicht erworben werden. Somit müssen die Planungen den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Weiterhin wurde seitens eines Ratsmitgliedes über den Sachstand Brandruine in der Nassauer Straße nachgefragt. Hierzu haben sich bis Dato keine neuen Erkenntnisse ergeben wann ein Abriss erfolgen wird.

 5. Einwohnerfragestunde

Schriftlich gestellte Fragen waren nicht eingegangen.

Seitens der Zuhörer wurde zwei Frage gestellt: Wieso konnte am Morgen des Kirmessonntags kein warmes Wasser aus dem Bürgerhaus geholt werden? Antwort: Dieses ist nicht nachvollziehbar, da sich bereits am frühen Morgen die Frauen der Kirmesgesellschaft in der Küche des Hauses befanden um den Kirmesbrunch vorzubereiten. Ebenfalls bestand, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit Wasser aus dem Boiler im Putzraum zu holen. Die zweite Frage: Wie werden die einzelnen Glasfaseranschlüsse bei einer Breitbandversorgung in die einzelnen Grundstücke/Häuser verlegt? Antwort: Diese Frage konnte nicht detailliert beantwortet werden, da es verschiedene Möglichkeiten der Anbindung gibt. Im Ausbaugebiet „Hasselweg-Teilstück“ und der Erschießungsanlage „Hasselweg/Weinsgarten und Wiesenstraße“ lässt die Gemeinde bereits auf ihre Kosten vorsorglich Leerrohre verlegen. Ob diese jedoch bei einem Ausbau genutzt werden, ist fraglich.

6.a) Beratung und Beschlussfassung über die Neustrukturierung der Holzvermarktung ab dem 01.01.2019

Die Holzvermarktung kann ab dem 01.01.2019 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr landesweit durch die Forstverwaltung vorgenommen werden. Das Land Rheinland-Pfalz wird nach

entsprechender Änderung des § 27 LWaldG die Holzvermarktung für den Gemeindewald daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr übernehmen. Da die Ortsgemeinde Mörlen über keine eigene Verwaltung für diesen Bereich verfügt, obliegt die Aufgabe der Holzvermarktung somit gemäß § 68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung, ohne das es sich um eine eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt. Die Ortsgemeinde Mörlen spricht sich für einen größtmöglichen Zusammenschluss von Gemeinden zur Holzvermarktung aus. Frühestens nach 5 Jahren bzw. nach Ablauf der Anschubfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde erneut über die Organisation der Holzvermarktung entscheiden. Das Verfahren zur Brennholzabgabe bleibt hiervon unberührt und wird in der bisherigen Form fortgeführt. Gemäß den vorgenannten Maßgaben wird die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg beauftragt, im Namen der Ortsgemeinde Mörlen alle weiteren Schritte im Rahmen der Neustrukturierung bzw.   Organisation der Holzvermarktung abschließend durchzuführen. Einstimmig wird vom Rat dieser Verfahrensweise zugestimmt.

b) Änderung der Verträge gemäß §27 LWaldG / Holzvermarktung

Im Mai 2018 hat der Landtag Rheinland-Pfalz eine Änderung des § 27 Landeswaldgesetz (LWaldG) beschlossen. Zur Umsetzung der Trennung der Holzvermarktung aus Staatswald und dem Körperschafts- Privatwald wurde insbesondere in § 27 Abs. 3 LWaldG die gesetzliche Verpflichtung des Landesbetriebs Landesforsten zur Übernahme des Holzvermarktung für kommunale Forstbetriebe gestrichen. Die Gesetzesänderung wird am 01.01.2019 in Kraft treten. In der Vergangenheit hat die Ortsgemeinde Mörlen auf vertraglicher Basis aus dem Gemeindewald zusammen mit Holz aus den übrigen Gemeindewäldern des Forstamtes sowie Privat- und Staatswald durch das Forstamt Rennerod verkaufen lassen. Diese gemeinsame Holzvermarktung wird gemäß der „Zehn Eckpunkten zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“, die mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Waldbesitzerverband abgestimmt und dem Bundeskartellamt vorgestellt wurden, zum 1. Januar 2019 beendet. Eine entsprechende Anpassung der bestehenden Verträge im Sinne des § 27 LWaldG wird hierdurch erforderlich. Landesforsten bieten auf Grundlage des mit Wirkung vom 01.01.2019 geänderten § 27 LWaldG einen angepassten und mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmten Geschäftsbesorgungsvertrag an, der, wie bisher, die Übertragung der Verwertung der Walderzeugnisse (neu: mit Ausnahme von Holz), die Beauftragung von Unternehmen und die Beschaffung der für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien auf das Forstamt. Der Rat beschließt einstimmig den bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag vom 09.11.2001 fristgerecht mit Wirkung vom 30.09.2018 zu kündigen. Der fristgerecht gekündigte Vertrag soll bis zum 31.12.2018 zu den bisherigen Konditionen fortgeführt werden. Weiterhin wird dem geänderten Vertrag mit Wirkung 01.01.2019 zugestimmt.

7. Änderung der Ausbaubeitragssatzung

Die derzeitige Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde vom 10.06.1996 entspricht nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Der Gemeinde- und Städtebund stellt seinen Mitgliedern eine Mustersatzung mit einer Kostenverteilung nach Vollgeschossen zur Verfügung. Um Rechtssicherheit zu erlangen beschließt der Rat einstimmig, die vom Gemeinde- und Städtebund für seine Mitglieder bereitgestellte und aktuelle Mustersatzung mit einer Kostenverteilung nach Vollgeschossen. Die Aktuelle Satzung wurde bereits an dieser Stelle in der 36 Kalenderwoche veröffentlicht.

8. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag für den Ausbau der Verkehrsanlage „Hasselweg“ -Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2 Flurstücke Nr. 930/1 teilweise und 167/9)

Für den Ausbau der Verkehrsanlage „Hasselweg“ -Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2, Nr. 930/1 teilweise und 167/9) sind voraussichtlich beitragspflichtige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 155.243,47 € zu erwarten. Hiervon entfallen voraussichtlich 127.032,71 e auf die Fahrbahn und voraussichtlich 28.210,82 e auf die Nebenanlagen. Einstimmig beschließt der Rat gemäß § 9 die beschlossene und noch vom Ortsbürgermeister auszufertigende und in Kraft zu setzenden Ausbaubeitragssatzung eine Vorausleistung auf den einmaligen Ausbaubeitrag unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorgenannten Kosten zu erheben.

9. Barrierefreier Umbau der Friedhofshalle

Mit Schreiben vom 30.06.2018 wurde der Ortsgemeinde eine Zuwendung in Höhe von 12.000,- € (rund 33%) aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz für die Umbaumaßnahme zugesichert. Diese werden im Haushaltsjahr 2019 ausgezahlt. Einstimmig ermächtigt der Rat die Verwaltung den Planer, Architekt J. Mudersbach, mit der Ausschreibung zu beauftragen. 

10. Beratung und Beschlussfassung Ausbau Kirchweg

Eine seit Jahrzehnten überbaute private Grundstücksfläche (55 m²) die die Gemeinde für den Ausbau des Kirchweges in seiner jetzigen Straßenführung benötigen würde, konnte von den Eigentümern nicht erworben werden. 

Da aber dringender Handlungsbedarf bezüglich der teilweise gravierenden Straßenschäden besteht, muss die Straße neu ausgebaut werden.  Nach derzeitigem Sachstand wird die Straßenführung somit zukünftig unterbrochen (es entstehen zwei Sackgassen) und nur noch mit einem Fußweg verbunden werden. In Anbetracht der Tatsache, dass nicht nur wegen der anstehenden Kanalsanierung, sondern auch bezüglich der gravierenden Straßenschäden (die Gemeinde steht diesbezüglich in der Haftung) Handlungsbedarf geboten ist, beschließt der Rat einstimmig das Planungsbüro Planeo Ingenieure, Hachenburg mit den Detailplanungen zu beauftragen. Die Sanierungs- bzw. Ausbaumaßnahme ist für das Jahr 2019 vorgesehen.                        

11. Beratung und Beschlussfassung über den Anbau von Sonnenschutzjalousien am Bürgerhaus

Seit der energetischen Sanierung des Hauses heizen sich die Räume sehr stark auf. Die warme Luft kann nicht mehr (wie früher) durch die gedämmten Außenwände und das gedämmte Dach entweichen. Die Nutzer beschweren sich darüber. Bereits in den Berechnungen des Wärmeschutzgutachtens wurde das Anbringen eines Sonnenschutzes empfohlen. Seitens der Verwaltung wurden mehrere Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben. Bei einer Gegenstimme beschließt der Rat das Anbringen von Sensoren gesteuerten Außenjalousien für die fünf großen Fenster am Bürgersaal. Den Auftrag erhält die Firma Kapp, Gehlert zum Angebotspreis von 8.782,20 Euro.

12. Sachstand Breitbandausbau

Beim Submissionstermin am 17.08.2018 hat sich ergeben, dass kein konformes Angebot abgegeben wurde. Wie bekannt, durfte die durch Landes- und Bundesmittel geförderte Maßnahme, (90% jedoch max. 180.000,- Euro) die Grenze von 200.000,- Euro nicht übersteigen. Das einzige abgegebene Angebot lag fast bei der doppelten Summe. Der mit der Sache beauftragte 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt erläutert dem Rat die weitere Vorgehensweise. Der Rat beschließt einstimmig die Ausschreibung aufzuheben. Da es erlaubt ist die Maßnahme erneut auszuschreiben, wird dieser Vorgehensweise ebenfalls zugestimmt. Die Gemeinde hofft, so doch noch einen Anbieter zu finden. Die zugesagte Förderung bleibt weiterhin bestehen.  Zusätzlich berichtet der Vorsitzende über die am Montag, 20.08.2018 stattgefundene Bürgermeisterdienstbesprechung mit Landrat Achim Schwickert und den Kreistagsmitgliedern zum Thema „Flächendeckende Breitbandversorgung im Westerwald“.

13. Kenntnisgaben/Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert:

Forst:

-       Grabeninstandsetzung entlang des Weges zum Mühlengrund: Nach dem nun endlich ein Unternehmen gefunden wurde, konnte dieser Auftrag vergeben werden. Es wurde jedoch noch kein genauer Zeitpunkt für die Ausführung der Arbeiten genannt.

-       Das Eschentriebsterben ist weiter auf dem Vormarsch: Mittlerweile sterben auch die älteren Bäume ab (125 Jahre und älter).

-       Das Eschenstammholz lässt sich zwar noch halbwegs gut vermarkten; die Säger verlangen aber dazu einen 50% Buchenanteil. Dieses steht in den Revieren jedoch nicht immer in ausreichender Menge zur Verfügung.

-       Fichte und Trockenheit: Die Fichten sind stark geschwächt und der Borkenkäfer hat sich extrem vermehrt. Zunehmend werden Fichten befallen und sterben ab - werden rot.  Der Fichtenstammholzmarkt ist durch den Windwurf im Frühjahr (überwiegend in NRW) noch übersättigt und der Absatz somit nicht sichergestellt. All dieses wird das Finanzergebnis im Forsthaushalt erheblich beeinträchtigen.

-       In der Bürgermeisterdienstbesprechung sagte Forstamtsleiter Weber zu, in einer der nächsten Ausgaben des Wäller Blättchens über die aktuelle Situation zu berichten.

Weitere Informationen:

-       Die Sanierungsarbeiten an der Grillhütte sind abgeschlossen und somit ist diese (gern genutzte Einrichtung) wieder in einem ansehnlichen Zustand.

-       Der Anstrich der Holzvertäfelung an der Friedhofshalle und die Außenputzsanierung sowie der Neuanstrich am Gemeindewohnhaus werden Ende August / Anfang September beginnen.

-       Am 16.07.2018 fand eine Ortsbegehung mit dem Büro Redlin, Dreikirchen bezüglich des Antrages auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde statt. Ebenfalls fand eine Woche später ein Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung statt. Bei dem Rundgang wurde nochmals deutlich, wie viele Häuser in unserem Dorf marode und heruntergekommen sind. Diesem Erscheinungsbild will die Gemeinde entgegenwirken und wird sich gemäß Ratsbeschluss beim Land für die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde bewerben. Die vom Büro erstellte Dokumentation ist fertig und wird somit form.- und fristgerecht beim zuständigen Ministerium in Mainz eingereicht.

-       Der Anteil der Ortsgemeine für die ungedeckten Kosten im Kindergartenjahr 2017 betrugen 25.386, 04 Euro.

-       Im Zuge von Verkehrssicherungsmaßnahmen muss die Allee in der Nassauer Straße in absehbarer Zeit zurückgeschnitten werden. Da es sich um eine nicht unerhebliche und kostenintensive Maßnahme handelt, müssen im Haushalt 2019 entsprechende Gelder bereitgestellt werden.

-       Auf Anfrage der AWO wird in absehbarer Zeit probeweise ein Altkleidercontainer im Bereich der Bushaltestelle Nassauer Straße aufgestellt. Hierfür erhält die Gemeinde ein Standgeld.

-       Mit der Anfrage eine Taschengeldbörse für Kinder und Jugendliche über die Gemeinde ins Leben zu rufen konnte der Rat sich nicht anfreunden. Gründe hierfür waren nicht nur Verwaltungs- und Organisationsfragen, sondern vor allen Haftungs- und Versicherungsfragen. 

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 14.06.2018

Nichtöffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 1: Personalangelegenheiten

Tagesordnungspunkt 2: Verschiedenes

Öffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 3: Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil

  1. Personalangelegenheiten 
    Zu diesem Top verlässt gemäß § 22 der Vorsitzende den Sitzungsraum. Die Sitzungsleitung übernahm der 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt. In diesem Punkt ging es um Personalentscheidungen.  
  2. Verschiedenes
    - Für mehrere Grundstücke einer Erbengemeinschaft hatte die Gemeinde ein Kaufangebot abgegeben. Diese wurden jedoch zwischenzeitlich an einen anderen Interessenten verkauft. Der Verkaufspreis lag um 13 Cent pro m² höher als der, den die Gemeinde geboten hatte. Möglichkeiten für die Ausübung eines Vorkaufrechts bestanden nicht.
    - Ein Grundstückseigentümer möchte einen Schlüssel vom Tor am Sportplatz / Grillhütte ausgehändigt haben. Laut Aussage könnte er seine Grundstücke nicht ordnungsgemäß anfahren. Zu dieser Thematik wurde bereits im Jahre 2015 eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer getroffen.  Es werden auch zukünftig keine Schlüssel an Privatpersonen herausgegeben.
    - Über die zukünftige Verfahrensweise bei Jubiläen und Geburtstagen (wenn keine öffentliche Bekanntgabe im Wäller Blättchen erfolgen soll, oder wenn seitens der Jubilare öffentlich von Gratulationen abgesehen wird) wurde gesprochen.
    - Ein Bürger möchte für das Entfernen von vier Grabstätten in Vorlage treten. Diesem spricht nicht entgegen. Es werden die seit einigen Jahren geltenden Gebührensätze für das Entfernen von Grabmalen berechnet.

Tagesordnungspunkt 4: Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Wahlperiode 2019 – 2023

In der Ratssitzung am 04.05.2018 wurde ein Formfehler bei der Durchführung der Schöffenwahl begangen. Aus diesem Grund muss die Wahl wiederholt werden. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder des Gemeinderates (mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder) erforderlich. Da es sich bei der Aufnahme in Vorschlagsliste um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO handelt, ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden. Für die Wahl von Schöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Westerburg hat die Ortsgemeinde Mörlen eine Person zu wählen, die sich für die Amtszeit 2019 - 2023 als Schöffe zur Verfügung stellt.

Die Wahl wird geheim durchgeführt.

Den Vorsitz der Wahl übernimmt der Ortsbürgermeister. Als Beisitzer wird Anja Löwe und Gabriele Lück ausgewählt.

Bewerbungen:   Astrid Müller-Ax, Dipl. Sozialarbeiterin
Uwe Herbert Peine, Beamter im Ruhestand

Keiner der beiden Bewerber konnte die notwendige Stimmenzahl erreichen. Somit wird seitens der Ortsgemeinde Mörlen kein Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen. Die Gemeindeverwaltung bedankte sich bei beiden Bewerbern recht herzlich für die grundsätzliche Bereitschaft ein solches Ehrenamt übernehmen zu wollen.      

Tagesordnungspunkt 5: Barrierefreier Umbau der Friedhofshalle

Bis zum Sitzungsdatum war noch kein Förderbescheid (I-Stockantrag) für den barrierefreien Umbau der Friedhofshalle vom zuständigen Ministerium eingegangen.
Der Rat sprach sich dafür aus, den Top zu vertagen.

Tagesordnungspunkt 6: Kenntnisgaben/Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert:

  • Der Baubeginn Hasselweg/Weinsgarten und Wiesenstraße hat am 10.06. begonnen, früher als angedacht. Dieses wurde der Gemeinde nicht mitgeteilt und somit konnten die Anwohner nicht rechtzeitig über das Wäller Blättchen informiert werden. Geplante Dauer der Baumaßnahme bis ca. Ende Dezember 2018. 
  • Die Fa. WEST NETZ wird im Hasselweg vier neue Straßenleuchten montieren. Die Erneuerung für zwei Leuchten werden übernommen (Teil der Vereinbarung im Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Ortsgemeinde) und fließen somit nicht in die umlagefähigen Kosten ein. Weiterhin werden in dem neuen Teil des Baugebietes alle Lampenköpfe getauscht und auf neueste LED - Technik umgerüstet. Diese Kosten hierfür trägt ebenfalls die Fa. WESTNETZ.
  • Mit Datum vom 18.05.2018 ist ein Teilstück des Kirchweges als Einbahnstraße rechtskräftig ausgewiesen worden. Die benötigten Schilder sind mittlerweile da und müssen noch befestigt werden. (zwischenzeitlich bereits erledigt)
  • Am 25.06.2018 erfolgt erneut eine Wiederholungsprüfung Brandschutz Bürgerhaus. Die noch fehlende Fluchttreppe aus dem Jugendraum im Keller ist beauftragt. Die ebenfalls noch fehlende Notfallbeleuchtung für die Kellertreppe ist zwischenzeitlich montiert und ein neuer Fluchtwegeplan wurde erstellt. Somit müssten alle Mängel beseitigt sein. Alles in allem hat die Gemeinde für die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen bezüglich Brandschutz runde 16.000,- € investiert.
  • Das Sicherheitsschloss an der Nebeneingangstür des Bürgerhauses ist defekt. Da diese Türen und auch Schlösser nicht mehr produziert werden, handelt es sich um eine Sonderanfertigung. Preis für das Schloss 391,- € zuzüglich einer neuen Drückergarnitur ca. 150,- € plus Einbau.
  • Breitbandausbau: Unser Förderantrag ist Form- und Fristgerecht beim zuständigen Ministerium eingegangen. Mit einem Bescheid wird in Kürze gerechnet.
  • Bezüglich der neuen Datenschutzverordnung musste unserer Homepage überarbeitet werden. Hierfür sind Kosten von rund 125,- € entstanden.
  • Der Gemeindetraktor ist zwischenzeitlich repariert und wieder voll einsatzbereit. Kosten hierfür 2.455,54 €.
  • Die Ortsgemeinde stellt zukünftig ihren Bürgern Steine für die Grabeinfassungen zur Verfügung.
  • Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bedankt sich für die Zuwendung der Ortsgemeinde im Jahre 2018.  

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 02.03.2018

Tagesordnungspunkt 1: Einwohnerfragestunde

Schriftliche gestellte Fragen waren keine eingegangen. Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes, wurde seitens der Zuhörer eine Frage bezüglich eines Zuschussantrages der Ortsgemeinde für den Gemeindeanteil an den Ausbaubeiträgen im Hasselweg gestellt und beantwortet.     

Tagesordnungspunkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 eingegangenen Vorschläge.

Während der Offenlage sind keine Vorschläge seitens der Bürgerschaft eingegangen.

Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2018

Als Vorbericht wurde dem Rat folgendes mitgeteilt: Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 hatte die Ortsgemeinde einen Finanzmittelbestand in Höhe von 215.269,49 €. Im Jahr 2017 war für die Gesamtfinanzierung des Haushaltes die nahezu vollständige Abnahme des Zahlungsmittelbestandes geplant (215.000,- €). Nach Ablauf des Jahres 2017 weist die Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2017 sogar einen negativen Kassenstand in Höhe von 2.118,62 € aus. Hier konnte trotz enormer Minderausgaben, aufgrund von nicht bzw. nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführten Investitions- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen, die in 2017 noch nicht geflossene Landeszuweisung für die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses letztlich nicht vollständig kompensiert werden.

Der Haushaltsplan 2018 enthält die folgenden Festsetzungen:

Ergebnishaushalt: Erträge 569.870,00 € Aufwendungen 666.970,00 € Jahresfehlbetrag 97.100,00 €

Finanzhaushalt: Einzahlungen 1.083.840,00 € Auszahlungen 1.130.590,00 € Veränderung des Finanzmittelbestandes -46.250,00 €

Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert Eine sogenannte freie Finanzspitze, die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (./. 61.830,00 € gegenüber./. 62.500,00 € im Vorjahr). Dabei ist bei dem Produkt 6111 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ ein gegenüber dem Vorjahr um 35.950,00 € erhöhter Überschuss zu verzeichnen. Hier kommt es allein bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer aufgrund einer „erhöhten“ Schlüsselzahl bzw. der gestiegenen Verteilmasse zu Mehreinnahmen von 31.600,00 €. Demgegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, u.a. bei der Gebäudeunterhaltung des Dorfgemeinschaftshauses (12.000,00 €) oder bei der Wartung der Gemeindefahrzeuge (4.900,00 €). Auch der Forsthaushalt schließt um rund 5.400,00 € schlechter ab als im Vorjahr. Bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es zu einem Überschuss in Höhe von 23.080,00 €, was in erster Linie auf die in diesem Jahr erwartete Landeszuweisung aus dem „kommunalen Investitionsprogramm 3.0“ zurückzuführen ist (206.000,00 €). Als wichtigste Vorhaben sind hier die Fertigstellung des Baugebietes „Wiesenstraße/Hasselweg/Weinsgarten“ sowie die Errichtung einer Rampenanlage am Friedhof zu nennen. Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung ist die Gesamtfinanzierung des Haushaltes letztlich nur durch eine Zunahme des Liquiditätskredites bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg in Höhe von 46.250,00 € möglich. Unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben (z.B. Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, Fond Deutsche Einheit, Grundschulumlage, Gemeindeanteil an den ungedeckten Kosten für den Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen, Löhne etc. (fast 500.000,- €) der Ortsgemeinde sind folgende Maßnahmen für 2018 beabsichtigt: Unterhaltung und Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 5.000,- € / Anschaffungen für den Bauhof und die Reparatur des Gemeindetraktors 6.000,- € / Unterhaltungsarbeiten am Kinderspielplatz 1.500,- € / Wiederholungsveranschlagung Sanierung Denkmal 1.500,- € / Unterhaltung Sportplatz 1.500,- € / Wiederholungsveranschlagung Renovierungsarbeiten Grillhütte 5.000,- € / Unterhaltung Grundstücke 4.000,- € / Grunderwerb 3.000,- € / Weitere Sanierungsarbeiten am gemeindeeigenen Wohnhaus 10.000,- € / Neuanschaffungen Bürgerhaus 16.000,- € (u.a. automatische Sonnenschutzlamellen für den Bürgersaal, ein Beamer und weitere Brandschutzmaßnahmen) / Bereitstellung des Grünabfallcontainers 3.000,- € / Winterdienst 3.000,- € / Rückzahlung eines Zuschusses im Forsthaushalt 11.400,- € / Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße-Hasselweg“ 5.000,- € / Erschließungsbeiträge für einen Gemeindebauplatz im Weinsgarten 34.500,- € / Gemeindeanteil am Endausbau der Straßen im Baugebiet „Wiesenstraße/Hasselweg/Weinsgarten“ und dem Ausbau „Teilstück Hasselweg“, rund 160.000,- € / Unterhaltungsarbeiten Friedhof sowie barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches an der Friedhofshalle 37.500,- € / Einebnen eines Grabfeldes 4.000,- €. Für die Folgejahre ist geplant: Erneuerung Kanal und Straße Kirchweg/ Erneuerung Kanal und Straße Teilbereich Altenklosterstraße/Endausbau Straße „Auf der Struth“ sowie die Sanierung oder gegebenenfalls sogar der Abriss der Brücke am Mühlengrund.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2018 den Haushaltsplan vorberaten und empfiehlt dem Rat die Annahme des Planes. Einstimmig stimmt der Rat dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zu. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt; er ist im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.   

Tagesordnungspunkt 4: Forstangelegenheiten

Der Vorsitzende informiert:

  1. Neuabgrenzung der Forstreviere 
    Den Waldbesitzenden Städten und Gemeinden wurde mit Bescheid vom 22.12.2017 die   Neuabgrenzung der Forstreviere im Bereich des Forstamtes Rennerod mitgeteilt. Die Neubildung der jetzt noch verbleibenden fünf Forstrevier tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.
  2. Neustrukturierung der Holzvermarktung 
    Seit vielen Jahren wird das Holz aus dem rheinland-pfälzischen Gemeindewald und aus dem Staatswald gemeinsam vermarktet. Ein erfolgreiches und aus Sicht der Gemeinden bewährtes und verlässliches System. Die Entwicklungen in dem gegen das Land Baden-Württemberg gerichteten Kartellverfahren „Rundholzvermarktung“,  geben jedoch Anlass zu der Sorge, dass die gemeinsame Holzvermarktung von Land und Kommunen kartellrechtlichen Bedenken begegnet. Ein gerichtlich bestätigtes „Vertriebskartell“ (ein Zusammenschluss von Unternehmen des gleichen Wirtschaftszweiges, die auf diesem Wege zum Beispiel durch Preisabsprachen die Konkurrenten auszuschalten versuchen) zwischen Land und Gemeinden hätte unter Umständen weitreichende Folgen. Alle an der gemeinsamen Holzvermarktung Beteiligten hätten gegebenenfalls mit hohen Schadensersatzforderungen der Holzkundenseite zu rechnen. Daher wird die gemeinsame Holzvermarktung zum 01. Januar 2019 beendet; das Landeswaldgesetz soll insoweit geändert werden. Das Holz wird nach diesem Zeitpunkt auf anderem Wege zu vermarkten sein. Dieses soll auch zukünftig professionell, reibungslos und ohne unnötigen Mehraufwand geschehen. Um auf dem Holzmarkt dauerhaft wettbewerbsfähig zu sein, wird vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Waldbesitzerverband eine tragfähige Konzeption entwickelt. Diese Konzeption wird den Kommunen in den kommenden Monaten vorgestellt und ausführlich erläutert werden.
  3. Stürme Burglind und Friedericke 
    Die Windwurfschäden in unserer Gemeinde sind überschaubar- haben aber die Planungen für die Einschlagarbeiten komplett durcheinandergeworfen. Die Windwurfmenge kann im Rahmen der Vermarktungskontingente bei den Kunden abgesetzt werden. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Holzpreis spürbar nachgibt. Gleich nach dem Sturm wurden mit zwei Rotten die Straßen und Waldwege freigeräumt. Gerade in dieser Situation macht sich die Unabhängigkeit vom Haupterwerbsrücker durch den eigenen Seilschlepper bezahlt. Allerdings hat der Sturm – wie meist der Fall – keine größeren Holzmengen in einzelnen Flächen geworfen, sondern eine Vielzahl von Einzelwürfen oder Nestern in der ganzen Fläche. Die Aufarbeitung durch den Einsatz von Harvestern ist wirtschaftlich nicht möglich. Der vorgesehene Harvestaeinsatz Durchforstung Frühjahr 2018 fällt aus. Im Hinblick auf die wachsende Gefahr mit Borkenkäferbefall (Windwürfe sind ideale Brutnester) hat die Windwurfaufarbeitung und Vermarktung oberste Priorität. Da kein Harvestaeinsatz möglich ist, muss das Holz mit erhöhtem Aufwand seilunterstützt – motormanuell – durch eigenes Personal aufgearbeitet werden. Wie sich zeigt, ist der Jahresablauf deutlich gestört. Inwieweit das zweite Halbjahr wieder normal verläuft und die geplanten Durchforstungen sich nachholen lassen, kann man heute noch nicht sagen. Förster Esper wird zur gegebener Zeit zu einer Ratssitzung eingeladen um einen Sachstandsbericht abzugeben. 

Tagesordnungspunkt 5: Beratung und Beschlussfassung Breitbandausbau in Mörlen

Der Vorsitzende weist auf die stattgefundene Informationsveranstaltung bezüglich Breitbandausbau im Ländlichen Raum am 16.02.2018 hin. Nach dem das Ergebnis der Markterkundungsstudie des Westerwaldkreises vorliegt, ist die Gemeinde Mörlen die einzige im Kreis die nicht an kabelgebundenes Internet angeschlossen ist. Der Kreis wird keine Schritte einleiten um Mörlen anzubinden. Der heimische Landtagsabgeordnete Hendrik Hering erläuterte den Anwesenden der Veranstaltung, welche Schritte eingeleitet werden müssten um Mörlen an das Breitbandnetz anzuschließen. Da eine Realisierung (Machbarkeitsstudie liegt vor) mit einem sehr hohen sechsstelligen Betrag verbunden ist und dieses seitens der Gemeinde nicht finanzierbar ist, hofft man auf die Unterstützung des Landes Rheinland- Pfalz, des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Der erste Beigeordnete Thomas Mockenhaupt ist bereit sich der Sache anzunehmen, die nötigen Kontakte herzustellen und alle erforderlichen Schritte einzuleiten. 

Beschluss: Einstimmig beschließt der Rat, dass Interessenbekundungsverfahren für den Breitbandausbau in unserer Gemeinde einzuleiten und den Antrag auf eine Bezuschussung nach den Vorgaben des Landes Rheinland- Pfalz beim Innenministerium auf den Weg zu bringen.

Tagesordnungspunkt 4: Nachwahl für ein ausgeschiedenes Mitglied im Bauausschuss

Herr Helmut Poganski ist als Mitglied im Bauausschuss ausgeschieden. Daher muss ein neues Mitglied gewählt werden. Nach §36 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden. Die Wahl wird geheim durchgeführt. Vorgeschlagen wurden: Benjamin Güntzel und Gottfried Weller. Bei einer Stimmenthaltung wurde mit fünf zu zwei Stimmen Herr Benjamin Güntzel als neues Mitglied in den Bauausschuss gewählt.

Tagesordnungspunkt 7: Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft“

Die Messlatte um am Wettbewerb teilzunehmen erfordert immer höherer Ansprüche. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten, örtliche Baugestaltung- und Entwicklung, Grüngestaltung “Das Dorf in der Landschaft“ wären Oberbegriffe für einzelne Bewertungskriterien. Einstimmig sieht der Rat auch im Jahre 2018 von einer Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ab.     

Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert:

  • Wegen schwierigen Verhandlungen zwischen einem Grundstückseigentümer und den V.G. Werken zum Erlangen eines geeigneten Grundstückes für den Bau eines Regenrückhaltebeckens haben sich die geplanten Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im Baugebiet Wiesenstraße / Hasselweg nunmehr um fast zwei Jahre verschoben. Über Monate hinweg wurde mit dem betroffenen Grundstückseigentümer bezüglich eines Grundstücksankaufes, später über einen eventuellen Grundstückstausch verhandelt. Zusagen wurden getroffen und wieder zurückgezogen. Als Folge von diesem Hin und Her, welches mit keinem einvernehmlichen Ergebnis abschließen konnte, werden die Verbandsgemeindewerke nun ein untererdiges Rückhaltebecken in der Wiesenstraße bauen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten, für den Bau einer solch aufwändigen Anlage, werden von allen Abgabenzahlern in der Verbandsgemeinde zu tragen sein. Weiterhin werden die Werke für den Ausbau Teilstück Hasselweg, die Fertigstellung Hasselweg, Weinsgarten und Wiesenstraße rund 330.000 Euro in die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung investieren.
  • Während der o.g. langen Verzögerungszeit mussten durch stetig gestiegene Preise im Kanal- und Straßenbau die geschätzten Baukosten immer wieder korrigiert werden.
  • Durch solche Verzögerungen wird nicht nur die Ortsgemeinde, die Abgabenzahler der Verbandsgemeinde, sondern auch alle betroffenen Anlieger die zu erwartenden Mehrkosten tragen müssen.
  • Das Auftragsvolumen für alle zuvor genannten Baumaßnahmen wird sich auf rund 1 Millionen Euro belaufen. Hierbei sind die Kosten der anderen Versorger wie RWE, Rhenag, Telekom, etc. noch nicht berücksichtigt.
  • Die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im Baugebiet Wiesenstraße /Hasselweg werden voraussichtlich im März ausgeschrieben. Der Submissionstermin hierfür wird auf Mitte April terminiert. Somit könnten die Aufträge Ende April beziehungsweise Anfang Mai vergeben werden.
  • Die Kosten für die Schneeräumung im Dezember betrugen 3009,- €. Die Monate Januar, Februar sind noch nicht abgerechnet.
  • Am 16.02. hat ein Vororttermin mit dem Landtagspräsidenten Hendrik Hering und Verbandsbürgermeister Andreas Heidrich stattgefunden. Nach Besichtigung der geplanten Baumaßnahmen sagte Hering zu, uns in unseren Anliegen bezüglich Zuschussanträgen Ausbau Kirchweg, barrierefreier Umbau Friedhofshalle und Breitbandversorgung zu unterstützen.
  • Im Frühjahr 2018 erfolgt eine Standfestigkeitsprüfung für Flutlichtmasten. Derjenige der Masten aufstellt oder betreibt (SV Mörlen), ist gemäß Baugesetzbuch verantwortlich, dass von diesen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dazu ist der Eigentümer (SV Mörlen) verpflichtet. Zum Nachweis der Zustandsüberwachung sind mindestens alle 6 Jahre alle Bauteile und Verbindungen, die für die Standsicherheit des Tragwerkes von Bedeutung sind, eingehend zu prüfen. Die Prüfung für 2018 wurde bereits Verbandsgemeindeweit veranlasst. Für die Prüfung mit einem Spezialgerät ist mit Kosten von rund 350,- € zu rechnen welche die Gemeinde an den SV weiterleitet.
  • Einem Antrag des SV Mörlen wurde stattgegeben. Es wurde der Entwässerungsraben zur Böschung hin nachgearbeitet damit das Wasser wieder ordnungsgemäß abfließen kann. Dieses verursachte Kosten in Höhe von 1.000, €.
  • Der Pellets Verbrauch im Bürgerhaus in einem Jahr betrug ca. 7 Tonnen / dies entspricht gegenüber der alten Ölheizung eine Heizkostenersparnis im Jahr von rund 60% und eine Gesamtenergieeinsparung von rund 30%
  • Der Rechnungsbetrag in Höhe von 2640,- € für das neue Außengeländer am Haupteingang des Bürgerhauses lag rund 200,- € unter dem Angebotspreis.  
  • Der Wert des Bürgerhauses wurde neu veranschlagt und beläuft sich auf nunmehr 1.900.000 €
  • Weitere Brandschutz- und Sicherheitsauflagen haben ergeben: Der Zustand der Nutzung des Behinderten WC als Abstellraum für die Ortsvereine ist abzustellen. Weiterhin ist die Nutzung des Umkleideraumes, wie in der Baugenehmigung erteilt, herzustellen und nicht als Abstellraum zu nutzen. Kleinere Gegenstände sind in geeigneten Behältern aufzubewahren. Ebenfalls sind die Sportmatten im Vorraum der Heizung zu entfernen.   

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.11.2017

Tagesordnungspunkt 1: Forstangelegenheiten

1.1 Betriebsergebnis 2016

Der Rat nimmt das Betriebsergebnis 2016 zur Kenntnis. Hier konnte ein Überschuss von 16.865,02 € erzielt werden.

1.2  Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2018

Förster Esper erläutert dem Rat den Wirtschaftsplan 2018. Geplant ist ein Holzeinschlag von 940 Festmeter mit einem geplanten Erlös nach Aufwendungen von ca. 34.495,- €. Für Waldpflegemaßnahmen, Waldbegründung, Wildschutz, Wegeunterhaltung, Verkehrsschutz und Umweltvorsorge, usw. sind Ausgaben von rund 20.000,- € veranschlagt. Weiterhin verbleiben noch nach den zuvor genannten Maßnahmen 10.359,- € für die anteiligen Beförsterungskosten die an das Land abzuführen sind. Somit kann mit einem Betriebsergebnis von rund 4.136,- € gerechnet werden. Einstimmig stimmt der Rat dem Forstwirtschaftsplan 2018 in seiner vorgestellten Form zu.

1.3  Brennholzpreise 2018

Die Brennholzpreise bleiben auch im Jahr 2018 unverändert: Hartholz gerückt am Weg 50,- € je Festmeter und Weichholz ebenfalls gerückt am Weg 35,- € je Festmeter.

Ein Termin für einen Waldbegang wird mit Förster Esper abgestimmt.

Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde

Schriftliche gestellte Fragen waren keine eingegangen. Nach Aufrufen des Top`s wurde seitens der Zuhörer eine Frage gestellt. Frage: Wann wird der Briefkasten am Bürgerhaus wieder aufgehangen? Antwort: Dann, wenn alle Baumaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung abgeschlossen sind, wird dieser an geeigneter Stelle neu befestigt. Bis dahin können Briefe, analog der normalen Post beim Ortsbürgermeister privat eingeworfen werden. 

Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung Steuerhebesätze 2018

Einstimmig beschließt der Rat die Steuerhebesätze 2018 nicht zu ändern.

Tagesordnungspunkt 4: Auftragsvergabe Treppengeländer Bürgerhaus

Hintergrund der anstehenden Erneuerung ist: Das alte Geländer passt aus Gründen der energetischen Sanierung nicht mehr zur Außenwand und entspricht ebenfalls nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Zu diesem Top wurden drei Firmen angefragt. Zwei haben ein Angebot abgegeben. Einstimmig wird der Auftrag an den Billigstbieter die Firma Uwe Born, Elkenroth zum Angebotspreis von 2841,13,- € vergeben. Da keine Finanzmittel für diese Maßnahme im Haushalt 2017 eingeplant waren, erfolgt die Finanzierung durch die Reduzierung der liquiden Mittel der Ortsgemeinde.

 Der Vorsitzende informiert:

-      Witterungsbedingt wurde der am 11.11.2017 geplante Austausch der maroden Stützpfosten an der Grillhütte verschoben.

-      Am 03.11. und 06.11. wurde das Bankett und der Graben vom Sportplatz zum Nauberg gefräst. Dieses hat nach den bereits im Frühjahr entstandenen Kosten von 1710,- € für die Mulcharbeiten weitere 595,48 € verursacht.

-      Der Gemeindetraktor (Deutz Bauj. 1967) ist erneut defekt. Es soll ein Kostenvoranschlag für eine Instandsetzung eingeholt werden. Sollte eine Reparatur sich nicht mehr lohnen, wird der Rat sich mit der Frage um Ersatz beschäftigen müssen.

-      Mit einem Zuschuss aus dem Investitionsstock (I-Stock) des Landes Rheinland-Pfalz für den barrierefreien Umbau der Friedhofshalle ist gegebenenfalls schon im Jahr 2018 zu rechnen.

-      Am 16.12. findet in gewohnter Form wieder der Mörlener Weihnachtsmarkt statt.

-      Bei einem Treffen mit den Ortsvereinen wurde über die neuen Gegebenheiten (Gründung einer Kirmesgesellschaft) bezüglich der zukünftigen Durchführung und Abrechnung der Kirmes gesprochen. Hierzu stehen weitere Gespräche an.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation  zur Sitzung des Gemeinderates vom 28.09.2017

Nichtöffentlicher Teil:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes

Öffentlicher Teil:

3. Bekanntgabe der Ergebnisse Nichtöffentlicher Teil

Zu 1: Grundstücksangelegenheiten

Der Rat hat dem Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet „Auf der Struth“ zugestimmt.

Zu 2: Verschiedenes

Bezüglich Beschädigungen an mehreren Bordsteinen wurde der Verwaltung in schriftlicher Form eine Instandsetzung bis spätestens Herbst 2017 zugesagt.

Da auf öffentliche Aufrufe seitens einiger Anlieger nicht reagiert wird, wird durch einige Ratsmitglieder das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum durch Privateigentümer angesprochen. Aus Sicht des Rates ist die Sicherheit für Fußgänger und Autofahrer an vielen Straßeneinmündungen und Fußwegen im Ort nicht mehr gewährleistet. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass nach dem Einreichen von Fotos und Rücksprache, seitens des Ordnungsamtes kein zwingender Handlungsbedarf gesehen wird. 

4. Einwohnerfragestunde

Schriftliche gestellte Fragen waren keine eingegangen. Nach Aufrufen des Top`s  wurden seitens der Zuhörer keine Fragen gestellt.

5. Jahresabschluss 2016

Ortsbürgermeister Th. Ax sowie die beiden Beigeordneten Th. Mockenhaupt und J. Hauft verlassen den Sitzungstisch und begeben sich in den Zuschauerraum.

Die Sitzungsleitung übernimmt der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Hermann- Josef Christian. 

Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet über die Prüfung des Jahresabschlusses. Hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. Bei einer Enthaltung stellt der Rat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2016 fest.

Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten.

Einstimmig erteilt der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

 6. Sanierung Bürgerhaus

Mittlerweile liegen alle Schlussrechnungen vor. Der geschätzte Kostenrahmen konnte eingehalten werden.

Durch unvorhersehbare Zusatzarbeiten beim Dach, dem Blitzschutz sowie der Erneuerung der kompletten Holzkonstruktion des Vordaches am Eingangsbereich, können der Austausch der Fensterglasscheiben und das Anbringen des Sonnenschutzes an den Fenstern zum Bürgersaal nicht mehr durchgeführt werden.  

Beim Blitzschutz sind Mehrkosten von 2279,79 € entstanden. Es bestand seitens der alten Anlage keine ausreichende Erdung mehr. Aus diesem Grund musste rund um das Haus alles aufgegraben werden um einen neuen Ring mit vier tiefen Erdern einzubauen. Die Kosten für die Erdarbeiten werden alleine von der Gemeinde getragen da diese kein Bestandteil der energetischen Sanierung sind.

Reklamationen am Außenputz und den Fensterbänken werden noch nachgearbeitet.

Alle Lichtschächte mussten erneuert und angepasst werden, diverse Bordsteine neu gesetzt werden und das Pflaster gehoben und neu verlegt werden.

Weiterhin hat sich die Verwaltung entschieden vor den Kellerfenstern zum Parkplatz hin Lichtschächte anzubringen und die Außenleuchten in einem zeitgemäßen Design zu erneuern.

In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende auf den besonderen Einsatz von  Jürgen Hauft hin,  der diese vorgenannten Arbeiten ausgeführt hat und somit der Gemeinde wesentliche Kosten erspart hat.

Nachdem die Verbandsgemeinde den neuen Gastank für das Feuerwehrgerätehaus in die Erde eingebaut hat und die Fläche gepflastert ist, wird uns die Fa. H. Leiß, Großseifen den Festplatz noch abziehen und somit für ein ansehnliches Erscheinungsbild sorgen. Im Anschluss wird der Festplatz mit einer Absperrung versehen.      

7. Umbaumaßnahmen Eingangsbereich Friedhofshalle

Der Haupt- Finanz- und Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.08.2017 und einem gleichzeitigen Ortstermin im Beisein von Architekt Mudersbach ausgiebig mit den Planungen befasst. Für den Umbau des Eingangsbereiches mit Rampe etc. sind Kosten in Höhe von 37.032,- € veranschlagt. Die Ausschüsse empfehlen dem Rat die Annahme, die Baumaßnahme umzusetzen und Fördergelder zu beantragen. Auf Empfehlung des Haupt- Finanz und Bauausschusses vom 11.08.2017 beschließt der Rat einstimmig den barrierefreien Umbau des Eingangsbereiches zur Friedhofshalle. Um Planungssicherheit zu erhalten sollen Zuschussmittel aus dem Investitionsstock (I-Stock) des Landes beantragt werden.

8. Ausbau Kirchweg

Die Gemeindeverwaltung hat das Ingenieurbüro Planeo, Hachenburg mit den Planungen und einer Kostenschätzung für den Ausbau Kirchweg beauftragt. Um die Maßnahme (Erneuerung Kanal, Wasserleitungen, etc.)  gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken und den sonstigen Versorgern (RWE, Rhenag und Telekom) durchführen zu können, sollen für den Gemeindeanteil an den Ausbaubeiträgen Fördergelder beantragt werden. Einstimmig stimmt der Rat der Gemeinschaftsmaßnahme Ortsgemeinde, Verbandsgemeindewerke und sonstiger Versorger für den Ausbau des Kirchweges zu. Mit weiteren Detailplanungen wird erst nach einer Förderzusage für den Gemeindeanteil an den Ausbaubeiträgen begonnen werden.

 9. Nachwahlen in die Ausschüsse 

 Da Frau Katja Becker als Ratsmitglied ausgeschieden ist und sie in mehreren Ausschüssen als Vertreterin für Dieter Schuster tätig war, müssen neue Vertreter/innen gewählt werden. Als Vertreter für Herrn Schuster werden jeweils einstimmig folgende Personen gewählt. Für den Haupt-und Finanzausschuss Herrn Jürgen Hauft, für den Bauausschuss Herrn Thomas Mockenhaupt und für den Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Klaus Nauroth.

10. Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert:

Gemeinsame Sitzung des Haupt- Finanz und Bauausschusses vom 11.08.2017:

Hier wurde seitens Architekt J. Mudersbach über den Baufortschritt energetische Sanierung Bürgerhaus informiert.

über die Beanstandungen der Kreisverwaltung bezüglich der Brandschutzmängel im Bürgerhaus. Die Verwaltung wurde ermächtigt in Absprache mit dem Architekten die jeweiligen Aufträge zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch die Reduzierung der liquiden Mittel der Ortsgemeinde.

nachdem mehrere Angebote vorlagen, wurde die Fa. Held, Norken als Billigstbieter mit der Teilerneuerung der Friedhofshecke zum Preis von 3823.90 € beauftragt.

die Ausschüsse empfehlen dem Rat die geplante Umbaumaßnahme an der Friedhofshalle (Barrierefreiheit) anzunehmen und einen Zuschussantrag (I-Stock) an das Land zu melden.

Weiterhin wurde über die Reparaturarbeiten an der Grillhütte gesprochen

Weitere Informationen:

Zwischenzeitlich wurde die Hecke am Friedhof erneuert und sorgt somit wieder für ein ansehnliches Erscheinungsbild. Zusätzlich wurde noch ein Zaun gebaut um den Zugang für Wildtiere zu verhindern.

Zwischenzeitlich sind schon diverse Mängel bezüglich Brandschutzmängel im Bürgerhaus abgearbeitet worden. Die geschätzten Kosten hierfür werden sich um einen Betrag von rund 10.000,- € bewegen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt auch hier durch die Reduzierung der liquiden Mittel der Ortsgemeinde.

Mit Herrn Tim Weber hat die Gemeinde einen Nachfolger für den ausgeschiedenen Gemeindemitarbeiter Herrn Heinz Weyand gefunden.

Nachdem die Schaltung am gemeindeeigenen Traktor repariert wurde, stehen schon wieder neue Reparaturen an. Da der Traktor aus dem Jahre 1967 stammt gibt der Vorsitzende zu bedenken, dass in naher Zukunft eine Ersatzbeschaffung unumgänglich sein wird.     

Die Nachfrage, dass sich eine Grundstücksabgrenzung mit Steinen im Baugebiet “Auf der Sruth“ im öffentlichen Verkehrsraum befindet, hat sich nicht bestätigt. Die Steine liegen an der Grenze zur Baustraße - die auf dieser Seite bis an die Grundstücksgrenzen gebaut wurde.

Ebenfalls auf Nachfrage nach Querrissen im Straßenbelag „Wirtschaftsweg Lehmkaute“ spricht sich der Rat mehrheitlich dafür aus vorerst keine Maßnahmen zu ergreifen.  

Bei einer Gebührenabrechnung Grillhütte hat sich ein Fehler seitens der Verwaltung ergeben. Eine Zusage zur kostenlosen Nutzung durch den Verein „Farbe für Mörlen für Mensch und Natur e.V.“ wurde übersehen.  Der Vorsitzende entschuldigt sich für dieses Versehen und gibt bekannt, dass der Rechnungsbetrag in Höhe von 72,40 € bei der Verbandsgemeindekasse bereits in Abgang gestellt wurde.

Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass jedem Verein das Bürgerhaus sowie die Grillhütte einmal jährlich kostenlos für vereinsinterne Veranstaltungen (Grillfest, gemütlicher Abend, etc.) zur Verfügung gestellt wird.  

Die anteiligen ungedeckten Kosten im Kindergarten für das Haushaltsjahr 2016 betrugen für unsere Gemeinde 36.782,27 €, für die Gemeinde Norken 49.657,03 €

Die Entleerung der Klärgrube an der Grillhütte hat Kosten von 320,71 € verursacht.

Der gemeindeeigene Laptop war defekt. Die Reparaturkosten betrugen 359,- €.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gebeten einen Kleidercontainer in unserer Gemeinde aufstellen zu dürfen. Der Rat spricht sich dafür aus einen geeigneten Standort zu suchen um dann eine Entscheidung zu fällen.

Die Feierstunde zum Nikolaus wird nur noch von wenigen Kindern besucht. Da die Durchführung der Nikolausfeier auch mit einem entsprechenden Aufwand verbunden ist,  wird die Gemeinde diese Veranstaltung (wenn auch mit Wehmut )einstellen. Zukünftig wird seitens der Gemeinde ein Nikolaus den Mörlener Weihnachtsmarkt besuchen um dort die Kinder mit kleinen Geschenken zu erfreuen.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 16.06.2017

Nichtöffentlicher Teil:

 1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes

Öffentlicher Teil

 3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil

Als Bürgerinformation wird bekannt gegeben:

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der Fraktion „Farbe für Mörlen“ das von ihr zur Einsichtnahme gewünschte Schreiben an die Fa. juwi, Wörstadt zur Genehmigung zum Befahren von Forst u. Wirtschaftswegen in der Gemarkung Mörlen im Zusammenhang mit  der Planung von Windenergieanlagen in der Gemarkung Langenbach vorgelegt.

Zu 1:  Grundstücksangelegenheiten

Der Gemeinde wurden mehrere Grundstücke zum Kauf angeboten. Der Rat stimmt für den Ankauf von allen 9 Grundstücken. Die gesamte Fläche beträgt 6.436 m².

Zu 2: Verschiedenes

Hier wurde über die weitere Vorgehensweise zu mehreren Bordsteinbeschädigungen an einem Privatgrundstück beraten. Weiterhin wurde über die derzeitige Personalsituation informiert und über weitere Vorgehensweisen bzgl. Arbeitszeit, Einsatz und Entlohnung gesprochen.

 

3. Ausschreibung Gas- und Stromlieferungsverträge;  Beschaffungen ab dem Jahr 2019

Die Ortsgemeinde wird sich an der Bündelausschreibung des Westerwaldkreises für die Strom- und Gasbeschaffungen ab dem Jahr 2019 beteiligen. Der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur am „Arbeitskreis Gas und Strom “ teilzunehmen und die Interessen der Ortsgemeinde wahrzunehmen, insbesondere dem wirtschaftlichst bietenden Teilnehmer den Zuschlag zu erteilen.

4. Änderung des Bebauungsplan „Wiesenstraße-Haßelweg“

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Wiesenstraße – Haselweg“ wurde im Jahr 1987 zur Rechtskraft gebracht. Im Jahr 1988 wurde in einem Teilbereich die 1. Änderung beschlossen und durchgeführt. Bis zum Jahr 1995 wurden zwei weitere Änderungen durchgeführt, wobei am Ortseingang an der Kreisstraße Nr. 26 in die Verkehrsfläche ein Fahrbahnverschwenker integriert wurde.  Zwischenzeitlich haben sich im Plangebiet Umstände ergeben, die eine erneute, geringfügige Änderung des Bebauungsplanes notwendig machen. Die nun anstehende 4. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet die Aufnahme des Grundstücks Parzelle 191, Flur 2, das durch die Gemeinde erworben werden konnte. Durch Einbeziehung der Fläche in den Bebauungsplan kann zum einen am Ende der Erschließungsstraße „Weinsgarten“ eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge geschaffen und zum anderen ein weiteres Baugrundstück erschlossen werden. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 24.02.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Wiesenstraße - Haselweg“ zu ändern (4. Änderung).  Im Zuge dieser Änderung werden weitere, redaktionelle Änderungen und Ergänzungen an der Planzeichnung vorgenommen. Die textlichen Festsetzungen wurden aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen und lediglich in geringem Umfang den örtlichen Gegebenheiten und der neuen Rechtslage angepasst. Im Zuge der Änderung wird der Plan zudem einer digitalen Neuzeichnung unterzogen. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, findet das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch [BauGB] Anwendung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da sich die Änderung des Bebauungsplanes auf das Plangebiet bzw. die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt. Zudem wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

5.1. Anerkennung der vom Ing.-Büro Planeo, Hachenburg, vorgelegten Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz) zur Einleitung der Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat erkennt den vom Ing.-Büro Planeo, Hachenburg, vorgelegten Entwurf (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz) zur Einleitung der Offenlage an.

5.2. Beschluss der Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beauftragung der Bauverwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanes nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bauverwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Planungsbüro das Verfahren durchzuführen.

6: Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert:

Zur Sitzung des Bauausschusses vom 05.05.2017:

-          Über die Vergabe der Baumaßnahme: Neugestaltung Hof bzw. Garageneinfahrt am Gemeindewohnhaus an die  Fa. Held, Norken zum Angebotspreis von 3.991,97 €.

-           Folgende Beschlüsse wurden vom Ausschuss gefasst:  Der obere Teil der Friedhofshecke soll im Herbst erneuert werden. Das Planungsbüro Mudersbach wurde mit den Planungen für den barrierefreien Umbau des Eingangsbereiches Friedhofshalle beauftragt.

-          Es soll ein Riss in der Schulstraße und mehrere Löcher im Kirchweg Einmündung Westerwaldstraße ausgebessert werden.

-           Es wurde über den Sachstand Kanalsanierung / Teilstück Altenklosterstraße und Kirchweg gesprochen. Hierzu muss frühzeitig ein Planungsbüro beauftragt werden.

-          Architekt Mudersbach wurde beauftragt eine Kostenschätzung für einen weiteren Ausgang vom Bürgersaal zum Festplatz zu erstellen.

Weitere Informationen:

-       Am 25.04.2017 erfolgte eine Überprüfung des Bürgerhauses gemäß § 124 Versammlungsstättenverordnung durch die Kreisverwaltung. Hier wurden mehrere Beanstandungen festgestellt.

-       Die noch ausstehenden Restarbeiten rund ums Feuerwehrhaus sollen nach Aussage der V.G. zügig abgeschlossen werden.

-       Bei der Anliegerversammlung wurde bekannt gegeben, dass die Fertigstellung der Erschließungsanlage Hasselweg, Weinsgarten und Wiesenstraße ins Frühjahr 2018 verschoben wird. Die Baumaßnahmen werden nach der Sommerpause  ausgeschrieben.

-       Der Anteil für das Wegepflegegerät (Forst) der Gemeinde beträgt 1.665,64 €. Gegenüber der Kostenschätzung konnte das Gerät billiger erworben werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 24990,-€.

-       Die Kosten für die Mulcharbeiten vom Sportplatz bis zum Mühlengrund betrugen 1.710,63 €.

-       Der Anlasser am Gemeindetraktor war defekt. Die Reparatur in einer Fachwerkstatt würde rund 500,- € betragen. Ein neuen Anlasser wurde im Internet erworben (176,- €). Der Einbau erfolgte in Eigenleistung.

-       Instandsetzung Grillhütte: Es ist zwingend Handlungsbedarf geboten. Die Zimmerei Axel Maurer, Katzwinkel wird die defekten Hölzer tauschen. Zuvor muss das Pflaster aufgenommen werden und eine neue Steinreihe zur Abstützung gemauert werden. Dachdecker Kohlhas wird dann Bleche für den Nässeschutz anbringen. Die Maßnahme ist für den Herbst geplant.

-       Zukunftsinitiative 2030 – Sanierung lohnt sich –. Erfreulich, dass bereits in einem Jahr 165 Anträge gestellt wurden. Das Auftragsvolumen beträgt rund 2,2 Millionen Euro und kommt überwiegend der heimischen Wirtschaft zu gute. Es wird angeregt noch mehr Werbung für diese Finanzierungsunterstützungen zu machen und Bürgerinnen und Bürger gezielt anzusprechen.

-       Am 09.06. nahmen 13 Personen am Waldbegang teil.

-       Die Kosten für einen zusätzlichen Ausgang am Bürgerhaus belaufen sich auf rund 9.700 €. Die Verwaltung rät von einer Durchführung ab.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister 


Bürgerinformation zur Sitzung des Bauausschusses vom 05.05.2017

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung zur Erneuerung der Garageneinfahrt am Gemeindewohnhaus.

Den Auftrag zur Erneuerung der Garageneinfahrt am gemeindeeigenem Wohnhaus erhält die Fa. Andreas Held, Norken zum Angebotspreis in Höhe von 3.991,97 Euro. Folgende Maßnahmen umfassen die Sanierung: Teilweise Entfernung der asphaltierten Einfahrt, Entsorgung der gesamten Betonfläche vor der Garage, auskoffern der Fläche, Entwässerungsrinnen und sonstige Rohrleitungen erneuern, Bordsteine erneuern und neues Pflaster einbauen sowie das Gelände zur Eingangstreppe angleichen

TOP 2: Besichtigung des alten Teiles der Friedhofshecke. Beratung über die weitere Vorgehensweise.

 Da sich der alte Teil der Friedhofshecke in einem nicht akzeptablen Zustand befindet, spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, dass hier eine Erneuerung unumgänglich ist. Für diese Maßnahme sollen Angebote eingeholt werden um diese Maßnahme im Herbst umzusetzen.

 TOP 3: Barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches Friedhofshalle.

Im  Aussenbereich des Einganges zur Friedhofshalle sind diverse Schäden an den Stufen und dem gefliesten Boden entstanden. Ebenfalls ist es   in der Vergangenheit immer wieder zu Feuchtigkeitsschäden in den Wänden gekommen. Da hier Abhilfe geschaffen werden muss, beauftragt der Ausschuss Architekt J. Mudersbach mit der Maßnahme. Im Zuge der Neugestaltung des Eingangsbereiches soll ebenfalls der barrierefreie Zugang gewährleistet werden. Hierzu sollen Fördermittel aus dem Investitionsstock des Landes beantragt werden. 

 TOP 4: Straßensanierungsmaßnahmen

Da in den nächsten Jahren noch weitere Kanalsanierungsarbeiten in unserer Gemeinde anstehen (Teilbereich Altenklosterstraße u. Kirchweg), muss bereits in naher Zukunft ein Planer für den Ausbau der betroffenen Straßen bestellt werden. Weiterhin soll ein größerer Fahrbahnriss in der Schulstraße, sowie einige Löcher im Kirchweg- im Einfahrtsbereich aus der Westerwaldstraße kommend- ausgebessert werden.

TOP 5:Verschiedenes 

  • Der Gemeinde wurden einige interessante Grundstücke zum Kauf angeboten.
  • Mit Hilfe des Dachdeckerbetriebes U. Kohlhas konnte endlich eine Zimmerei gefunden werden, die bereit ist die dringend anstehenden Reparaturarbeiten an der Grillhütte durchzuführen.
  • Die Fa. Andreas Held wird einen defekten Rohrdurchlass von zwei Entwässerungsgräben in der Zufahrt zu den Grundstücken in der Hofwiese erneuern.
  • Architekt J. Mudersbach soll eine Kostenschätzung für einen eventuellen zusätzlichen Ausgang aus dem großen Saal zum Gelände hinter dem Bürgerhaus ermitteln.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister 


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 07.04.2017

Öffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe der Ergebnisse Nichtöffentlicher Teil
Als Bürgerinformation wird bekannt gegeben:
Zu Top 1: Grundstücksangelegenheiten
Hier wurde über den derzeitigen Sachstand bzgl. des Wohnhausbrandes in der Nassauer Straße informiert.
Zu Top 2: Abrechnungsangelegenheiten
a)       Zukünftig werden die Stromkosten für die Sportplatznutzung dem SV Mörlen in Rechnung gestellt.
b)      Für die privat durchgeführten Tanzkurse im Bürgerhaus wird die Benutzungsgebühr pro Abend von 10,- € auf 15,- € erhöht.
Zu Top 3: Verschiedenes
Die in der Ausschreibung angebotenen gemeindeeigenen Weideflächen in Flur 8 „ Die Hofwies“ wurden an den Höchstbietenden verpachtet.
Tagesordnungspunkt 5: Einwohnerfragestunde
Es waren keine schriftlichen Fragen eingereicht worden. Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes wurde eine Frage gestellt.
Frage: Wann ist der Termin für den angekündigten Waldbegang.
Antwort: Hierzu werden unter Tagesordnungspunkt Verschiedenes zwei Termine zur Auswahl bekannt gegeben.
Tagesordnungspunkt 6: Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Verkehrsanlage „Hasselweg“ –Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2, Flurstücke Nr. 930/1 teilweise und 167/9)

6.1. Widmung der Verkehrsanlage
Als Voraussetzung für die rechtssichere Erhebung von Ausbaubeiträgen ist auf Grund der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Nachweis zu erbringen, dass die zum Ausbau vorgesehene Verkehrsanlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Das zum Ausbau vorgesehene Teilstück der Verkehrsanlage „Hasselweg“ wird bereits seit Jahrzehnten als öffentliche Gemeindestraße genutzt. Der Nachweis eines formell ordnungsgemäßen Widmungsakts kann jedoch derzeit nicht erbracht werden. Aus zuvor genannten Gründen beschließt der Gemeinderat, die Verkehrsanlage „Hasselweg“ –Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2, Flurstück Nr: 930/1 teilweise und 167/9) gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz, i. d. F. vom 01.08.1977 (GVBI. S. 273), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBI. S. 516) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziffer 3 a Landesstraßengesetz.

6.2. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Ausbauprogrammes
Der Gemeinderat setzt das Ausbauprogramm für das zum Ausbau vorgesehene, unter 6.1 gewidmete Teilstück der Verkehrsanlage „Hasselweg“ wie folgt fest:
  •  
    • Ausbau der Fahrbahn und Gehwege entsprechend der Ausführungsplanung des Ingenieurbüros „Planeo Ingenieure“.
    • Erneuerung der Entwässerungsrinnen und Regeneinläufe und Anschlüsse an den von den Verbandsgemeindewerken unterhaltenen Oberflächenwasserkanal.
    • Ausbau der Entwässerungseinrichtung. Die Verbandsgemeindewerke erneuern den defekten Kanal in dem zum Ausbau vorgesehenen Teilstück der Verkehrsanlage „Hasselweg“. Die Gemeinde betreibt keine eigene Kanalisation zur Aufnahme des Niederschlagwassers, das  auf der in ihrer Baulast stehenden Verkehrsfläche anfällt. Stattdessen hat sie gemäß § 6 des Vertrages für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen vom 19. April 1984 die Herstellung, den Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenoberflächenentwässerungsanlagen der Verbandsgemeinde übertragen. Erneuern die Verbandsgemeindewerke die Straßenleitungen, in die Oberflächenwasser eingeleitet wird, schuldet die Ortsgemeinde Mörlen gemäß § 8 Absatz 4 des vorgenannten Vertrages den Verbandsgemeindewerken einen Investitionskostenanteil als Pauschalbetrag für die Erneuerung einer gemeinsamen Abwasserbeseitigungsanlage. Bei diesem vertraglich geschuldeten Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung handelt es sich um tatsächlichen Investitionsaufwand der Ortsgemeinde im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (siehe hierzu Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.04.2009, Az. 6 A 11364/08.OVG), er unterliegt der Beitragserhebungspflicht.
    • Freilegung der benötigten Flächen (z.B. Abriss und Versetzen von Mauern, Hecken, Zäunen, Sträuchern, Schildern usw.).
    • Angleichen der Anliegergrundstücke an das geänderte Straßenniveau (einschl. entsprechender Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen, soweit sachlich geboten und wirtschaftlich sinnvoll).
    • Ausbau der Straßenbeleuchtung.
    • Ingenieurleistungen für Bauplanung, Bauleitung, Abrechnung etc. sowie andere Baunebenkosten.
    • Grenzanzeige vor Baubeginn zur Gewährleistung des genauen Ausbaus innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, soweit erforderlich.
    • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten, soweit erforderlich.
    • Schlussmessungen und Wiederherstellung von Grenzmarkierungen, sofern sich die Notwendigkeit hierfür während der Baumaßnahme ergeben sollte.
Der Rat beschließt, dass die Ortsgemeinde Mörlen die im Ausbauprogramm festgesetzten Arbeiten entsprechend den Planungen des Ingenieurbüros Planeo-Ingenieure GmbH, Bachweg 5, 57627 Hachenburg in der derzeit vorliegenden Entwurfsfassung vom 08. März 2017 durchführt. Die entstehenden Kosten werden nach Abzug des Gemeindeanteils auf die angrenzenden Anliegergrundstücke umgelegt. Es können nur die Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt werden, die durch im Ausbauprogramm festgelegten Maßnahmen entstehen.

6.3. Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde an den Aufwendungen
Gemäß § 10 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAB) in Verbindung mit § 5 der Ausbaubeitragssatzung / Einzelabrechnung der Ortsgemeinde Mörlen vom 10.06.1996 ist die Ortsgemeinde verpflichtet, für jede einzelne Ausbaumaßnahme den Gemeindeanteil an den entstehenden Aufwendungen festzulegen. Der Gemeindeanteil ist der auf die Allgemeinheit entfallende Vorteil, der dem Verkehrsaufkommen entspricht, das nicht dem Beitragsschuldner (Anlieger) zuzurechnen ist. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz unterscheidet unter Zugrundelegung der vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Urteil vom 08.09.1969 aufgestellten Leitlinien (Lüneburger Tabelle) hinsichtlich der Festsetzung des Gemeindeanteils die folgenden typischen Fallgruppen (Beschluss vom 15.12.2005 Az. 6 A 11220/05.OVG und Urteil vom 16.07.2007, Az. 6 A 11315/06.OVG): Gemeindeanteil:
  • 25 %bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr,
  • 35 – 45 %bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr,
  • 50 %Anlieger- und Durchgangsverkehr halten sich die Waage,
  • 55 – 65 %bei überwiegendem Durchgangsverkehr,
  • 70 %bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr
 
Hierbei räumt die Rechtsprechung den Gemeinden eine Bandbreite von 5 % nach oben und unten ein, die einen Ausgleich für die tatsächliche Unsicherheit bieten soll, die mit der Bewertung der Anteile des Anlieger- sowie Durchgangsverkehrs ohne präzise Datenerhebung zwangsläufig verbunden ist. Sollte das Verhältnis von Anlieger- Durchgangsverkehr beim Fußgängerverkehr deutlich abweichen von dem entsprechenden Verhältnis beim Fahrverkehr, muss, so der o. g. Beschluss des OVG Koblenz, ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung des Gemeindeanteils zur Anwendung kommen, das aus der zunächst gesonderten Bewertung einerseits des Fußgänger- und anderseits des Fahrverkehrs und einer sich anschließenden Zusammenführung der so gewonnenen Teilgemeindeanteile besteht.
Örtliche Lage der Ausbaustrecke:
Das zum Ausbau vorgesehene Teilstück der Verkehrsanlage „Hasselweg“ beginnt mit der Einmündung in die K 26 („Nassauer Straße“) und verläuft mit Ausnahme des Einmündungsbereichs geradlinig in einer Länge von ca. 115 Meter in südwestlicher Richtung. Es erschließt beidseitig insgesamt 10 Grundstücke; 8 davon erstmals, bebaut sind 9 Grundstücke. Im Südwesten verläuft der „Hasselweg“ dann als Baustraße circa 30 Meter geradlinig weiter, knickt dann rechtwinklig Richtung Nordwesten ab und mündet nach circa 65 Meter in die „Wiesenstraße“. Vor dem Richtungswechsel stößt die Erschließungsanlage „Weinsgarten“, derzeit ebenfalls Baustraße, von Südosten kommend hinzu. Die vorgenannten Straßen erschließen zusammen das südwestlich der K 26 („Nassauer Straße“) gelegene Wohngebiet. „Hasselweg“ und „Wiesenstraße“ verlaufen gemeinsam U-förmig und münden jeweils mit einem Abstand von circa 80 Meter in die K 26. Die Straße „Weinsgarten“ ist nur über die U-förmige  Verbindung an das öffentliche Straßennetz angeschlossen. Alle Straßen sind als Wohnstraßen zu qualifizieren. Beim Fahrverkehr findet nur in geringem Umfang land- und forstwirtschaftlicher Durchgangsverkehr statt. Der Fußgängerverkehr ist ebenfalls zu vernachlässigen.
Verkehrsfrequenzen:
Für die Festsetzung des Gemeindeanteils an den Aufwendungen sind nur die in dem Ausbauabschnitt des Hasselweges anfallenden Verkehrsfrequenzen heranzuziehen. Hierbei sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht zu prognostizieren. Die Beitragspflicht entsteht mit Abrechenbarkeit der Baumaßnahme, wenn also die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 der Fall sein. Bis dahin könnten noch 1 bis 2 Wohngrundstücke im Neubaugebiet hinzugekommen sein. Für den Anliegeranteil ist der Ziel- und Quellverkehr, der von und zu den Anliegergrundstücken ausgeht, maßgeblich. Verursacht wird dieser durch die 7 bebauten Wohngrundstücke mit derzeit 24 gemeldeten Einwohnern.  Durchgangsverkehr und damit Gemeindeanteil bestimmt ist der Verkehr, der von den Anliegern des angrenzenden Neubaugebietes über das zum Ausbau vorgesehene Teilstück des Hasselweges ausgehende Verkehr zur K 26 („Nassauer Straße“). Verursacht wird dieser durch 3 bebaute Grundstücke mit derzeit 8 gemeldeten Einwohnern. Fazit: Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der durch die 7 Wohnbaugrundstücke mit 24 Einwohnern ausgehende Ziel- und Quellverkehr den von den derzeit 3 bebauten Grundstücken mit insgesamt 8 Einwohnern verursachten Durchgangsverkehr überwiegt.
Da das zum Ausbau vorgesehene Teilstück der Verkehrsanlage „Hasselweg“ erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr dient und das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr beim Fußgängerverkehr allenfalls geringfügig von dem beim Fahrverkehr abweicht, beschließt der Gemeinderat den Gemeindeanteil an den beitragsfähigen Aufwendungen einheitlich für alle Teileinrichtungen auf 35 % festzusetzen.
 
Tagesordnungspunkt 7: Kenntnisgaben / Verschiedenes   
Der Vorsitzende informiert:
  • Über ein Schreiben der Kreisverwaltung bzgl. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Mörlen.
  • Die Heizungsanlage im Bürgerhaus ist fertig. Zusätzlich wurden 7 Heizkörper erneuert und an allen anderen neue Ventile verbaut. Von dem noch  vorhandene Heizöl (knapp 3000 l) wurden rund 2000 l an den Beigeordneten J. Hauft und etwas mehr als 900 l an den Ortsbürgermeister abgegeben. Hierfür erfolgt selbstverständlich eine  ordnungsgemäße Verrechnung. Als sinnvolle energetische Maßnahmen wurden noch beantragt: Solarmodule zur Warmwasseraufbereitung, Jalousien für die großen Fenster im Bürgersaal und eine neue Blitzschutzanlage. Mit dem Gerüstbau geht’s am 08.05. planungsmäßig weiter und die Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein. Einem vom Heizungshersteller (5 Jahre Gewährleistung) vorgeschriebenem Wartungsvertrag wird die Verwaltung an die Fa. Kruschel, Fehl- Ritzhausen zum Angebotspreis von 214,38 € pro Jahr erteilen.
  • Die Innensanierung des Gemeindewohnhauses ist abgeschlossen. Hierfür ein herzliches Dankeschön an Jürgen Hauft. Als nächste Maßnahme ist geplant: Defekte Betonplatte vor Garageneinfahrt entfernen, Unterbau neu herstellen, Entwässerungsrinnen neu setzen und anschließen, Bordsteine teilweise erneuern und Einfahrt neu pflastern. Die geschätzte Kosten durch eine Fachfirma belaufen sich auf circa 4000,- €.
  • Kindergarten: Aus Kältegründen (da noch viele kleine Kinder auf der Erde rutschen) ist der Boden im Raum für die unter 3 jährigen  zwischenzeitlich erneuert worden. Von den ursprünglich 3.000,-€ geschätzten Kosten wurden es jedoch fast 12.000,-€. Um eine optimale Wärmedämmung zu erreichen wurde ein Boden mit Heizspiralen eingebaut. Diese Maßnahme konnte  durch Zuschüsse (Rest 300 €) gedeckt werden. Weiterhin wurden diverse Spielgeräte für den Außenbereich angeschafft welche ebenfalls durch Zuschüsse bezahlt wurden und noch werden. Die defekte Außentreppe wird J.Hauft ehrenamtlich sanieren. Seitens der Gemeinde ebenfalls ein dickes Dankeschön an alle die mit ihrem Einsatz für den Aufbau der Spielgeräte unentgeltlich geholfen haben. Somit bleibt die Kindertagesstätte Norken - Mörlen auch weiterhin eine moderne und zukunftsweisende Einrichtung.
  • Das 25 jährige Jubiläum der Kita wird am 25.06.2017 ab 11.00 Uhr gefeiert.
  • Die Fa. Muhr, Luckenbach hat die Wege vom Sportplatz bis zum Mühlengrund freigemulscht bzw. gehäckselt. Eine Fräse zum Öffnen der Gräben kommt voraussichtlich erst im Herbst da eine Sammelbestellung (Kostengründen) durch das Forstamt getätigt wird.
  • Ca. 20 Grundstückseigentümer, die ihrer Verpflichtung zum Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen nicht nachkommen sind,  wurden an das Ordnungsamt gemeldet.
  • Am 02.03. wurde wegen Baumfällarbeiten auf einem Gemeindegrundstück ein größerer Polizeieinsatz ausgelöst. Veranlasst hatte diese Aktion ein Landwirt aus einer Nachbargemeinde
  • Vom 01. auf den 02.04.2017 wurden zum wiederholten Male Gräber geschändet.
  • Nur zwei Tage nach der letzten Gemeinderatssitzung suchte ein Ratsmitglied der “Fraktion Farbe für Mörlen“ die V.G. auf und wollte wissen, ob die Gemeindeverwaltung neue Verträge bzgl. Windenergieanlagen abgeschlossen hätte. Hier eine kurze Stellungnahme der Gemeindeverwaltung:
    • 1. Warum wurde diese Frage nicht an die  Gemeindeverwaltung gerichtet?
    • 2. Warum hat man nicht in der Sitzung gefragt?
    • 3. Es gibt keinen neuen Vertrag. Ein Vertrag bedarf immer der  Abstimmung im Rat.
    • 4. Ein solches Verhalten ist nicht nur ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung, sondern auch gegenüber dem gesamten Rat.
  • Der  „Vorschriftenband Kommunale Doppik RLP“ liegt der  Verwaltung nicht mehr vor. Einsicht kann im Internet genommen werden.
  • Die diesjährige Holzverlosung ist am Freitag, den 21.04.2014
  • Terminvorschläge Waldbegang: Freitag, 02.06. oder 09.06. 17.00 Uhr. Der Rat spricht sich mehrheitlich für den Termin 09.06.2017 aus.
  • Die Anliegerversammlung zum Ausbau Teilstück „Hasselweg“, Erschließung „Hasselweg“, „Weinsgarten“ und Teilstück „Wiesenstraße“ findet am 03.05.2017 um 19.00 Uhr statt
  • Das Ratsmitglied H.J. Nauroth weist darauf hin, dass beim Sitzungsprotokoll vom 10. Februar die Jahreszahl falsch eingetragen wurde.
  • Seitens der Fraktion wird nachgefragt, ob die Fahrgenehmigung durch den Mörlener Wald direkt an die Fa. juwi, Wörrstadt oder über eine dritte Person
  • aus Langenbach erfolgte. Antwort: direkt an die Firma juwi Weiterhin wird aus Gründen der Transparenz verlangt, dass eine Kopie des Schreibens ausgehändigt wird. Der Vorsitzende wird in der nächsten Sitzung des Rates das Schreiben zur Einsichtnahmen vorlegen. Eine Kopie wird nicht ausgehändigt. 
Thomas Ax, Ortsbürgermeister 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2017

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende um Aufnahme eines weiteren Beratungspunktes. Der Rat stimmt einstimmig für die Aufnahme des neuen Tagesordnungspunktes 2. Grundstücksangelegenheit

Nichtöffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 1: Auftragsvergaben Sanierung Bürgerhaus

Tagesordnungspunkt 2: Grundstücksangelegenheiten

Öffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 3: Bekanntgabe der Ergebnisse Nichtöffentlicher Teil

Zu 1: Auftragsvergaben Sanierung Bürgerhaus

 

  • Den Auftrag für die Heizungserneuerung erhält die Fa. Kruschel zum Angebotspreis von 34.430,56 Euro.
  •  Den Auftrag für die Asbestsanierung  erhält die Fa. Kohlhas zum Angebotspreis von 19.370,82 Euro.
  •  Den Auftrag für den Gerüstbau erhält die  Fa. Eisenmenger zum Angebotspreis von 5.727.82 Euro.
  • Den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten  erhält die Fa. Schütz zum Angebotspreis von 54.282,40 Euro.
  • Den Auftrag für das  Wärmedämmverbundsystem erhält die Fa. Ünver zum Angebotspreis von 47.971,57  Euro.

 

Zu 2: Grundstücksangelegenheiten

Die Gemeinde wird Gespräche mit dem Hauseigentümer Nassauer Straße 24 bezüglich der weiteren Vorgehensweise des durch den Brand zerstörten Wohnhauses führen.

Tagesordnungspunkt 4: Einwohnerfragestunde

Es waren keine schriftlichen Fragen eingereicht worden. Nach aufrufen des Tagesordnungspunktes wurden keine Fragen gestellt. 

Tagesordnungspunkt 5: Haushalt 2017

6.1Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage der Haushaltssatzung und Haushaltsplanes 2017 eingegangenen Vorschläge.

Es waren keine Vorschläge eingegangen.

6.2 Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

Als Vorbericht wurde dem Rat das Ergebnis des Jahresabschluss 2016 mitgeteilt. Zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes 2016 war eine Abnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 109.200,- Euro geplant. Nach Ablauf des Jahres 2016 konnte auf die veranschlagte Reduzierung der liquiden Mittel verzichtet werden. Vielmehr konnte der Finanzmittelbestand der Ortsgemeinde sogar um rund 24.850,00 € erhöht werden. Ursächlich hierfür sind u.a. nicht bzw. nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführte Investitions- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen sowie ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen. Die Ortsgemeinde Mörlen verfügt zum 31.12.2016 über einen Finanzmittelbestand in Höhe von 215.269,49 €. Der Haushaltsplan 2017 enthält die folgenden Festsetzungen:

Ergebnishaushalt: Erträge 548.740,00 € Aufwendungen 636.440,00 € Jahresfehlbetrag 87.700,00 €

Finanzhaushalt: Einzahlungen 901.300,00 € Auszahlungen 1.116.300,00 € Veränderung des Finanzmittelbestandes -215.000,00 €

Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert Eine sogenannte freie Finanzspitze, die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (./. 62.650,00 € gegenüber ./. 58.400,00 € im Vorjahr). Bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es zu einem Defizit in Höhe von 152.350,00 €. Als wichtigste Maßnahmen sind hier die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses im Rahmen des „kommunalen Investitionsprogrammes 3.0“ sowie die Fertigstellung des Baugebietes „Wiesenstraße/ Hasselweg“ zu nennen. Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung ist die Gesamtfinanzierung des Haushaltes letztlich nur durch eine Abnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 215.000,00 € möglich. Unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben (z.B. Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, Fond Deutsche Einheit, Grundschulumlage, Unterhaltung Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen, Löhne etc. (weit mehr als 450.000,- €) der Ortsgemeinde sind folgende Maßnahmen für 2017 beabsichtigt: Unterhaltung und Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 4.000,- € / Anschaffungen Bauhof 3.000,- € / Instandsetzungsarbeiten Kinderspielplatz 1.500,- € / Sanierung Denkmal 1.500,- € (in 2017 nur Treppenerneuerung) / Unterhaltung Sportplatz 1.500,- € / Wiederholungsveranschlagung Renovierungsarbeiten Grillhütte 7.500,- € / Unterhaltung Grundstücke und evtl. Anschaffung von 4 Hundetoiletten 11.000,- € / Grunderwerb 3.000,- € / Weitere Sanierungsarbeiten am gemeindeeigenen Wohnhaus 8.000,- € / Neuanschaffungen Bürgerhaus 4.000,- € (u.a. Beamer) / Neue Schließanlage für alle Gemeindegebäude und Einrichtungen 3.500,- € / Bereitstellung des Grünabfallcontainers 3.000,- € / Winterdienst 3.000,- € / Rückzahlung eines Zuschusses im Forsthaushalt 11.400,- € / Anschaffung eines Wegepflegegerätes für den Forstbauhof 2.000,- € / Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße-Hasselweg“ 5.000,- € / Erschließungsbeiträge für einen Gemeindebauplatz 22.000,- € / Gemeindeanteil Fertigstellung Baugebiet “Wiesenstraße – Haselweg 120.000,- € / Unterhaltungsarbeiten Friedhof sowie barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches an der Friedhofshalle 8.500,- € / Energetische Sanierung Dorfgemeinschaftshaus  236.000,- € . Sollten alle Maßnahmen wie geplant durchgeführt werden, sind alle liquiden Mittel (sprich Bares der Gemeinde) aufgebraucht.

Der Rat stimmt  bei zwei Enthaltungen der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zu. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt; er ist  im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.   

Tagesordnungspunkt 6: Neuorganisation der Forstreviere

Landesforsten Rheinland- Pfalz altern wie die meisten übrigen öffentlichen Verwaltungen, der Personalbestand schrumpft daher stark. Finanzmittel für den vollen personellen Ausgleich der altersbedingten Abgänge fehlen. Zwischen Forstministerium und Personalvertretung wurde eine Dienstvereinbarung zur Personaluntergrenze von 1.461 Vollzeitstellen geschlossen. Die Umsetzungskonzeption sieht neben einem bemessenen Einstellungskorridor u.a. Reviergrößen von 1.500 – 2.000 ha (reduzierte Holzbodenfläche) vor. In diesen vergrößerten Revieren werden zukünftig Forstwirtschaftsmeister zur Unterstützung eingesetzt. Aus diesen Gründen ist auch in unserer Verbandsgemeinde eine Neuorganisation notwendig. Seitens des Forstamtes Rennerod ergeben sich zwei Varianten. Die sogenannte Variante 2 erscheint als sinnvollste Gestaltungsmöglichkeit.  Somit würde der Staatswald aus der VG Rennerod dem Revier Bad Marienberg zugeordnet und die Gemeindewälder Stockhausen- Illfurt, Großseifen und Hahn sowie der Kirchenwald ev. Kirche Bad Marienberg zum Revier Kirburg zugeordnet. Die Betriebskostenbeiträge (Beförsterungskosten) würden bei Reviergrößen von rund 1.500 ha relativ konstant bleiben. Einstimmig wird der vorgestellten Variante 2 zugestimmt.        

Tagesordnungspunkt 7: Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft“ 

 Die Messlatte um am Wettbewerb teilzunehmen erfordert immer höherer Ansprüche. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten, Baugestaltung- und Entwicklung,  Grüngestaltung “Das Dorf in der Landschaft“ wären Oberbegriffe für einzelne Bewertungskriterien. Aus Sicht der Verwaltung erfüllt unsere Gemeinde keine bzw. nur wenige der geforderten Punkte. Einstimmig spricht sich  der Rat auch in 2017 dafür aus,  nicht am Wettbewerb teilzunehmen.

Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert:

 

  • Rückblick zum Besuch von Landrat Schwickert
  • Über das Aufstellen eines Verkehrsspiegels
  • Über den Sachstand Bauarbeiten Haselweg, Weinsgarten und Wiesenstraße. Die geplante Anliegerversammlung wird erst im April/Mai stattfinden. Die Bauausführungen sind für die zweite Jahreshälfte vorgesehen 
  • Über die Schließung des Jugendraums
  • Über einen Widerspruch bezüglich des Drohnenfluges über unsere Gemeinde
  • Über den Abbau eines Gatters oberhalb des Sportplatzes
  • -Über anstehende Mulcharbeiten am Weg zum Nauberg und Mühlengrund
  • Über die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Fa. Juwi im Mörlener Wald
  • Über die Einrichtung eines Spendenkontos für die Brandopfer

Thomas Ax, Ortsbürgermeister 


Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2016

Nach Verlesen der Tagesordnung bittet der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 4 Verschiedenes abzusetzen und als neuen Tagesordnungspunkt 4 Grundstücksangelegenheiten aufzunehmen.

Tagesordnungspunkt 1: Verabschiedung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Katja Becker für fast 8 Jahre ehrenamtliche Engagement im Gemeinderat.  Als Zeichen des Dankes überreicht der Vorsitzende ein Präsent und wünscht Frau Becker und ihrer Familie für die Zukunft alles Gute.

Tagesordnungspunkt 2: Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Herr Klaus- Dieter Nauroth hat sich als nächst berufener Kandidat bereit erklärt das Ratsmandat anzunehmen. 

Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Nauroth gemäß § 30 Abs. 2 GemO mit dem Hinweis  auf die Bestimmungen der §§ 20,21 und 30 Abs.1 GemO und heißt ihn als neues Ratsmitglied willkommen.

Tagesordnungspunkt 5: Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil

Als Bürgerinformation wird mitgeteilt:

Zu Top 3: Der Rat hat sich entschieden im Zuge der energetischen Sanierung des Bürgerhauses eine Pelletheizung einzubauen.

Zu Top 4: Der Rat stimmt einem Antrag zur kostenlosen Nutzung zweier gemeindeeigener Grundstücke oberhalb der Roten Erde durch einen Anlieger zu. Details werden in einem Gestattungsvertrag geregelt.

Tagesordnungspunkt 6: Einwohnerfragestunde

Schriftlich waren keine Fragen eingegangen

Eine Frage wurde aus dem Zuhörerraum gestellt. Die Frage bezog sich auf die Pflege und eventuelle Nachpflanzungen in der Weihnachtsbaumkultur am Sportplatz in Richtung Nauberg. Der Vorsitzende wird diese Anfrage im Tagesordnungspunkt Forstangelegenheiten an Förster Esper zur Beantwortung weiter geben.

Tagesordnungspunkt 7: 4. Änderung Bebauungsplan „Wiesenstraße – Haßelweg“

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau K. Euteneuer vom Planungsbüro „Planeo“ aus Hachenburg.

Frau Eiteneuer erläutert dem Rat den derzeitigen Planungsstand.

4. Änderung Bebauungsplan „Wiesenstraße – Haßelweg“

 

  • Es erfolgt eine digitale Neuzeichnung des gesamten Plangebietes
  • Das Grundstück Parzelle 191 wird ins Plangebiet mit aufgenommen und als Baugrundstück (ca. 700 m²) ausgewiesen. Die restliche Fläche kann als Ausgleichsfläche festgesetzt werden.
  • Am Ende der Straße „Weinsgarten“ wird eine Wendeanlage für ein 3-achsiges Müllfahrzeug vorgesehen und als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan ausgewiesen.
  • Die öffentliche Verkehrsfläche zwischen Hs.-Nr. 8 und Hs.-Nr. 10 („Wiesenstraße“), die im Ursprungsplan für eine mögliche Erweiterung vorgesehen war, entfällt ersatzlos.
  • Die Baugrenzen aus dem Ursprungsplan werden übernommen und in Teilbereichen angepasst.
  • Der Fahrbahnverschwenker im Ortseingangsbereich aus Richtung Kirburg kommend, der Gegenstand der 2. und 3. Änderung war, wird in die 4. Änderung übernommen, wobei lediglich die notwendige Fläche als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen wird.
  • Die Parzelle 151/4 (Hs.-Nr. 31 „Nassauer Straße“, ehemals zwei Parzellen) wird im Ganzen in das Plangebiet aufgenommen.
  • Die sich derzeit in Privateigentum befindliche Parzelle 169/1 („Wiesenstraße“) wird, wie im Ursprungsplan, weiterhin als Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Gemeinde strebt an das Grundstück käuflich zu erwerben.

Ausbau „Haßelweg“ und Fertigstellung der Erschließungsanlage „Wiesenstraße / Haßelweg / Weinsgarten“

  • Der „Haßelweg“ wird im Bereich zwischen der „Nassauer Straße“ und dem Anschluss an die Fertigstellung der Erschließung ausgebaut. Die notwendige Planung wird in die Planung der Fertigstellung der Erschließung einbezogen. Die Kosten sind entsprechend den Vorgaben des Fachbereichs 5 getrennt aufzustellen.
  • Die vorhandene Planung (Büro IU Plan, Stand: 2007) zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen wird in einigen Punkten angepasst:
  • Der vorgesehene Grünstreifen wird durch einen Mehrzweckstreifen in Pflasterbauweise ersetzt.
  • Die geplanten Bäume fallen weg.
  • Die Rückenstütze der Randbordsteine wird mit einem Läuferstein abgedeckt, sodass die Rückenstütze im öffentlichen Raum liegt.
  • Die Bordanlage wird im Bereich des Wirtschaftsweges (Parzelle 938) durchgezogen
  • Am Ende der Straße „Weinsgarten“ wird eine Wendeanlage für ein 3-achsiges Müllfahrzeug vorgesehen. Die Straßenplanung und der Bebauungsplan sind aufeinander abzustimmen
  • Die Stärke der noch aufzubringenden Binderschicht wird entsprechend der neuen Richtlinie (RStO ´12) von 4 cm auf 5 cm erhöht und der Regelquerschnitt entsprechend angepasst.

Der Straßenbau wird in 4 Abrechnungseinheiten gegliedert:
  • Wiesenstraße
  • Weinsgarten
  • Haßelweg (Fertigstellung der Erschließungsanlage)
  • Haßelweg (Ausbau)

Eine Anliegerversammlung ist für den Monat Februar angedacht.

Tagesordnungspunkt 8: Forstangelegenheiten

8.1. Betriebsergebnis 2015

Der Rat nimmt das Betriebsergebnis 2015 zur Kenntnis. Hier konnte ein Überschuss von 30.363,19 € erzielt werden.

8.2. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2017

Förster Esper erläutert dem Rat den Wirtschaftsplan 2017. Geplant ist ein   Holzeinschlag von 1.025 Fm. Mit einem geplanten Erlös nach Aufwendungen von ca. 39.700,- € sind für Waldpflegemaßnahmen, Waldbegründung, Wildschutz, Wegeunterhaltung, Verkehrsschutz und Umweltvorsorge, usw. Ausgaben von rund 21.000,- € veranschlagt. Weiterhin verbleiben nach Aufwand noch 9250,- an Beiträgen die an das Land abzuführen sind. Damit wäre mit einem  Betriebsergebnis von 9.552,- € zu rechnen.  Weginstandsetzungsarbeiten sollen ebenfalls in diesem Jahr durchgeführt werden. Sollte die ausstehende Rückzahlung des Zuschusses (ca. 10.500,- €) aus dem Jahre 2008 in diesem Jahr erfolgen, würden das Wirtschaftsjahr mit einem Minus abschließen.  Der Rat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2017 in seiner vorgestellten Form zu.

Die in der Fragestunde gestellte Frage wird wie folgt beantwortet: Eine Nachpflanzung von Blaufichten als Weihnachtsbaumkultur rentiert sich nicht mehr. Mittlerweile kommen ca. 90% der Weihnachtsbäume aus dafür angelegten Kulturen (Nordmanntanne) in den Handel.

Ein Waldbegang ist für das Frühjahr geplant. Der Termin wir mit Förster Esper abgesprochen.

8.3. Brennholzpreise 2017

Auch im Jahr 2017 kann Brennholz erworben werden. Es fallen mehrere Festmeter bei Durchforstungsmaßnahmen sowie bei Verkehrssicherungsmaßnahmen an.

Die Preise bleiben unverändert: Hartholz 50,- € Fm. / Weichholz 35,- € Fm.

8.4. Anschaffung eines Wegepflegegerätes für den Forstbauhof Bad Marienberg

Den Waldbesitzern wurde bereits mitgeteilt, dass eine Ersatzbeschaffung für das 35 Jahre alte Wegepflegegerät von Nöten ist. In Bezug auf die geschlossene Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Marienberg und den beiden Forstrevieren bedarf diese Anschaffung der Zustimmung durch die Waldbesitzer. Bei geschätzten Anschaffungskosten von max. 30.000,- € entfällt auf unsere Gemeinde ein Kostenanteil von ca. 2000,- €. Der Rat stimmt der Neuanschaffung zu.

Tagesordnungspunkt 9: Neuregelung der Umsatzsteuer (§2b UStG) Ausübung des Optionsrechts gemäß §27 Abs. 22 UStG

Durch eine Änderung des Umsatzsteuerrechts werden die Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts ab 01.01.2017 umsatzsteuerpflichtig. Der Regelsatz von 19 % ist auf alle Umsätze der Jagdgenossenschaften (Jagdverpachtung, Wildschadenspauschale, etc.) anzuwenden. Für einen Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 besteht die Möglichkeit, die Besteuerung nach bisherigem Recht vornehmen zu lassen. Hierzu muss gegenüber dem Finanzamt bis 31.12.2016 eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.   Der Ortsgemeinderat beschließt, das Wahlrecht, bzg. der Jagdverpachtung etc., nach §27 Abs. 22 UStG auszuüben und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung bzw. den ergänzenden Hinweisen des GStB frist- und formgerecht abzugeben.

 Tagesordnungspunkt 10: Änderung der Friedhofssatzung

Dem Rat liegt ein Antrag vor eine Reihengrabstätte zukünftig wieder mit einer zusätzlichen Urne  belegen zu lassen.Bei zwei Gegenstimmen wird folgender Beschluss gefasst: Ein Einzelgrabfeld nach § 12 und 14 der Friedhofssatzung kann durch Beschluss des Gemeinderates in ein Gräberfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber, in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte. Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Nutzungszeit verliehen wird. Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt. Die Kosten werden wie folgt festgesetzt:                                                                                                            

  • § 12 Abs.2 b Reihengrabstätte 150,- €                                                                                                         
  • § 14 Wiesenreihengrabstätte 750,- €                                                                                                  
  • Anfertigen der Grabstätte 150,- €.

Tagesordnungspunkt 11: Gewährung eines Zuschusses

Der Verwaltung liegt ein Antrag des MGV Mörlen mit der Bitte um Gewährung eines Zuschusses vor. Der Verein kann aus eigener Kraft, sprich mit den eigenen Einnahmen, die Kosten für den laufenden Sangesbetrieb nicht mehr decken. Der Rat beschließt dem MGV Mörlen mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000,- € zu unterstützen. Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Tagesordnungspunkt 12: Kenntnisgaben / Verschiedenes   

Der Vorsitzende informiert:

 

  • Der Vorsitzende bedankt sich nochmals bei allen die zum Gelingen der Martinsfeier, der Nikolausfeier und der Seniorenfeier beigetragen haben
  • Der Winterdienst wird auch in diesem Winter durch die Fa. Giehl, Kirburg gewährleistet. Der Stundensatz hat sich nach 4 Jahren um 5,- Euro erhöht auf nun 90,- €  zuzüglich Mwst.
  • Da die Heizung im Bürgerhaus defekt ist und diese seit geraumer Zeit nur im Notlaufbetrieb betrieben wird musste schon wieder getankt werden. Somit haben wir von Ende Februar bis Dezember fast 6.000 Öl verbraucht. 
  • Die Kosten für den Innenputz im Treppenhaus des Gemeindewohnhauses wurden mit 300,- €  weniger als im Angebot abgerechnet. Eine neue Kellertür soll noch eingebaut werden. Den Auftrag erhält die Fa. Zimmermann, Neunkhausen zum Angebotspreis von 1045,- €. Ebenfalls soll die Kellertreppe und der Flur im Keller noch neu gefliest werden. Diese Arbeiten werden durch einen Gemeindebediensteten durchgeführt.
  • Die Decke in der Küche des Bürgerhauses hatte sich gelöst und wurde von Fa. Willwacher neu geklebt und vom Hausmeister neu gestrichen.
  • Die Baumpflanzaktion “Für jedes Kind einen Baum“ wird alle 2 Jahre durchgeführt
  • Bürger die ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt von überhängenden Sträuchern und Bäumen an Straßen und Fußwegen bis Ende des Jahres nicht nachkommen werden dem Ordnungsamt gemeldet.
  • Die Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2017 sind in Arbeit. Die Finanzlage der Gemeinde sieht nicht sehr berauschend aus und an Investitionen für die Zukunft ist nicht zu denken. Die Kosten für die allgemeinen Pflichtaufgaben sind auch weiterhin durch die Einnahmen der Gemeinde nicht abgedeckt. Bei einem zu erwartenden Minus von rund 95.000 Euro in 2017 wären die Rücklagen der Gemeinde aufgebraucht und man müsste sich in 2018 am Kreditmarkt bedienen.  
  • Der Weg vom Sportplatz in Richtung Nauberg muss freigeschnitten werden. Hierzu wurde bereits Kontakt zu einem Unternehmen aufgenommen.
  • Landrat Achim Schwickert besucht am Dienstag, 07.02.2017 von 17.00 – 20.00 Uhr unsere Gemeinde.
  • Anlässlich des Lutherjahres möchte die ev. Kirchengemeinde in jedem Dorf einen Apfelbaum pflanzen. Als Termin ist der 01.04.2017 geplant.
  • Am 08.04.2017 findet die kreisweite Aktion Saubere Landschaft statt.
  • Bezüglich schnellem Internet ist ein Bürger an die Gemeinde herangetreten. Er hat ein Unternehmen ausfindig gemacht welches evtl. bereit wäre unsere Gemeinde per Richtfunk mit W-DSL 16.000 zu versorgen. Es müssten jedoch min. 30 Haushalte bereit sein sich anschließen zu lassen. Die Kosten belaufen sich auf 150,- € für den Anschluss und 25,- € pro. Monat bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Da dieses System schon einmal in Mörlen zum Einsatz gekommen ist, ist es allerdings fraglich ob jeder Haushalt erreicht werden kann. Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

 

Thomas Ax, Ortsbürgermeister 


Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 22.07.2016

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende seitens der Ortsgemeinde und des Rates dem Ratsmitglied Michael Weyand und seiner Ehefrau nachträglich zur Hochzeit, wünscht alles erdenklich Gute und überreicht ein Präsent.

Tagesordnungspunkt 1: Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Paul- Werner Weyand und Benjamin Wengenroth haben ihr Mandat als Nachrücker für das ausgeschiedene Ratsmitglied Klaus- Peter Wahlen nicht angenommen. Herr Hans– Joachim Nauroth hat sich als nächster Kandidat bereit erklärt das Ratsmandat anzunehmen. 

Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Nauroth gemäß § 30 Abs. 2 GemO mit dem Hinweis  auf die Bestimmungen der §§ 20,21 und 30 Abs.1 GemO und heißt ihn als neues Ratsmitglied willkommen.

Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde

Schriftlich waren keine Fragen eingegangen

Drei Fragen wurden aus dem Zuhörerraum gestellt. Eine Frage bezog sich auf die Bezuschussung der energetischen Sanierung des Bürgerhauses, eine zur Neuaufstellung des  Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein Westerwald sowie zu einem Waldbegang. Zu 1: Hierzu wird der 1. Beigeordnete in der heutigen Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes den aktuellen Sachstand erläutern.  Zu 2: Zum Sachstand Raumordnungsplan gibt es keine Neuerungen für unsere Gemeinde. Zu 3: Ein gemeinsamer Waldbegang mit Förster Esper ist bereits für November geplant. Hierzu werden alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

Tagesordnungspunkt 3: Ausweisung von Sanierungsgebieten

Nach § 22 sind alle Ratsmitglieder, bis auf Thomas Mockenhaupt, wegen Befangenheit ausgeschlossen.

a)   Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. §137 und § 139 BauGB

b)   Billigung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB

c)   Beschluss der Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB

Hierzu erfolgte bereits eine ausführliche Berichterstattung im Wäller Blättchen KW/32

Tagesordnungspunkt 4: Ersatzbeschaffung einer Gewerbespülmaschine für das Bürgerhaus

Die Spülmaschine im Bürgerhaus  (24 Jahre alt)  ist defekt. Nach Überprüfung durch eine Fachfirma lohnt sich die Reparatur nicht mehr. Da in Kürze größere Feiern im Bürgerhaus anstehen, ist Handlungsbedarf geboten.

Dem Rat lagen drei Angebote zur Entscheidung vor.

Als wichtig erscheint es dem Rat, dass der Kundendienst in der Nähe ist und auch bei Feierlichkeiten am Wochenende  zu erreichen ist. Den Auftrag für die Lieferung und Montage einer neuen Spülmaschine erhält die Fa. Utsch, Elkenroth zum Angebotspreis von 3000,- Euro.

Tagesordnungspunkt 5: Auftragsvergabe Brunnensanierung im Kirchweg

Die Brunnenwanne ist an mehreren Stellen brüchig, undicht und nicht mehr schweißbar. Da ein neuer Brunnen den Kosten- Nutzenfaktor sprengen würde, hat sich die Verwaltung entschieden, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Der Brunnen ist denkmalgeschützt und in jedem Fall zu erhalten.

Vorschlag: Den Brunnen mit einer Edelstahlwanne auszukleiden erscheint die einzige dauerhafte Lösung zu sein. Den Auftrag für die Brunnensanierung erhält die Fa. Born, Elkenroth zum Angebotspreis von 1000,- Euro zuzüglich Mwst.

Tagesordnungspunkt 6:  Auftragsvergabe Straßensanierungsarbeiten

a)   Der Rat beauftragt die Fa Held, Norken mit den Ausbesserungsarbeiten von mehreren Straßenrissen in der Schulstraße , einem Straßenriss in der Roten Erde, einem größeren Loch sowie einem Streifen von 8 – 10 Metern im vorderen Bereich der Altenklosterstraße. Hierfür sind Kosten von 2250,- Euro veranschlagt. Zusätzlich sollen noch zwei weitere Risse im hinteren Abschnitt der Schulstraße ausgebessert werden. Die Kosten pro laufendem Meter hierfür richten sich nach dem Angebotspreis.    

b)   Die Gemeindefläche vor dem Anwesen Becker, Altenklosterstraße ist in einem sehr maroden Zustand. Der alte Aufbau (Bitumen) muss ausgekoffert und entsorgt werden; die Fläche mit Erde und Mutterboden aufgefüllt und eingesät werden. Auch hier wird die Fa. Held mit den Arbeiten beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 3500,- Euro.

Tagesordnungspunkt 7: Klärung zur Durchführung der Seniorenfeier       

Die diesjährige Seniorenfeier soll am 19.11.2016 stattfinden. Zu einer Vorbesprechung wird sich der Rat am 02.09.2016 treffen. Die Ratsmitglieder werden gebeten zur Programmgestaltung Vorschläge zu machen.   

Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes   

Der Vorsitzende informiert:

 

  • Die Bewohner der Mörlener Mühle haben sich erneut über den Zustand der Zuwegung zu deren Anwesen beschwert. Immer wieder müssten Löcher mit Schotter aufgefüllt werden. Dieses ist aus ihre Sicht kein akzeptabler Zustand. Da in der Vergangenheit der Weg schon mehrmals für viele Tausende Euros saniert wurde und die Gemeinde über keine finanziellen Mittel für eine komplette Erneuerung verfügt,  sieht der Rat von weiteren Sanierungsmaßnahmen ab. Schotter zum Verfüllen der Löcher wird seitens der Gemeinde bereitgestellt. Dieser wird bei Bedarf gegen Entlohnung durch einen der Anwohner eingebracht.
  • Seitens der Verbandsgemeinde wird ein Brückenkataster erstellt. Da die Kommunen  vom Gesetzgeber dazu verpflichtet sind,  hat die VG das Büro Best, Lahnau (35.016,- €) mit der Bauwerksüberprüfung beauftragt. In unserer Gemeinde ist das betroffene Brückenbauwerk am Mühlengrund ebenfalls marode. Beim Erhalt der Brücke werden noch nicht absehbare Sanierungskosten auf die Gemeinde zukommen, wobei man sich auch hier die Frage der Finanzierung stellen muss.
  • Die von der Verbandsgemeinde in Auftrag gegebene Erstellung eines Baumkatasters wird im Juli / August durchgeführt. Verbandsgemeindeweit wurden rund 3.700 Bäume zur Überprüfung gemeldet. Auch hierzu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.
  • Die Kosten für den Aufbau des neuen Spielgerätes betrugen für den Unternehmereinsatz und Fallschutzmaterial rund 1200,-€.  
  • Der Rasentraktor war defekt. Die Reparaturkosten betrugen 365,- Euro
  • Für die vom Land geforderten Rückzahlungen von Forstzuschüssen in einigen Gemeinden und der Stadt sind noch keine Bescheide da. Die betroffenen Gemeinden werden sich  vehement und nicht widerspruchslos dagegen wehren. Alle sind  der Auffassung  nicht für das vorgegebene Wachstumsziel verantwortlich zu sein. Bei uns würde eine Rückzahlung mit rund 11.500 Euro zu Buche schlagen.
  • Die Bäume in den gesamten Straßen (Kugelahorn) müssen aus Verkehrstechnischen Gründen geschnitten werden. Dieses soll nach Abwurf des Laubes erfolgen.
  • Für die ungedeckten Kosten am gemeinsamen Kindergarten mit der Ortsgemeinde Norken ist für das Haushaltsjahr 2015 eine Nachzahlung von 10700,- Euro zu leisten. Grund hierfür ist, dass  durch Zuzug mehr Mörlener und durch Wegzug weniger Norkener Kinder die Kita besuchten. Somit beträgt der Anteil von  Mörlen 37.724,33 Euro; der der Gemeinde Norken 39.364,51 Euro. Die Gesamtkosten der Einrichtung belaufen sich im Jahre 2015 auf stolze 461.916,19 Euro. Weiterhin stehen noch Sanierungsarbeiten in der Kita an. Der Belag der Kelleraußentreppe und der Fußboden in einer Gruppe  muss erneuert werden.  
  • Im Gemeindewohnhaus ist die neue Treppe eingebaut. Der Flur erhält jetzt noch eine neue Elektrik und kann dann verputzt werden. Ein Angebotspreis für ein neues Pflaster vor der Garage  soll noch angefragt werden.
  • Die Sanierung des Bauhofgebäudes wird durch die Fa. Willwacher, Bad Marienberg durchgeführt. Kleinere Bauvorbereitungen werden in Eigenregie übernommen.
  • Der Endausbau des Teilstückes Wiesenstraße verzögert sich, da Verhandlungsschwierigkeiten mit einem betroffenen Anlieger bestehen. Die Verbandsgemeindewerke planen nun  eine neue Trassenführung für den Kanal an das geplante Regenrückhaltebecken.  Sicherlich werden hier Mehrkosten für die Allgemeinheit entstehen.  Der  Ausbau der Straße wird nun  mit der geplanten Maßnahme Teilsanierung und Endausbau Haßelweg in 2017 verbunden.
  • Es wurde angeregt  Hundetoiletten anzuschaffen. Hierfür sollen eventuell Mittel im Haushalt 2017 bereitgestellt werden.
  • Kirmesrückblick: Wieder einmal konnte eine tolle Kirmes gefeiert werden. Nach dem die Tage Freitag bis Sonntag gut besucht waren, waren die Besucherzahlen am Montag rückläufig. 
  • Die Treppenstufen am Fußweg Nassauer Straße / Kohlgarten müssen repariert werden.
  • Der 1. Beigeordnete T. Mockenhaupt informiert den Rat über den Sachstand Sanierung Bürgerhaus. Die Ortsgemeinde wird Fördermittel von runden 216.000,- Euro erhalten. Architekt J. Mudersbach steht mit der Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltung und den zuständigen Behörden in Kontakt und wird über alle weiteren Schritte informieren.   
  • Der Bürgermeister legt dem Rat seine Position zur Situation der Grabpflege am Mörlener Friedhof und der Straßenreinigung von Privatgrundstücken dar.
  • Der Vorsitzende verliest einen Brief der Firma FHP Promation, Kirchen an den Gemeinderat.   

 

Nichtöffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 9: Personalangelegenheiten


Thomas Ax, Ortsbürgermeister 


Bekanntmachung über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014

Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 01.06.2014 fest, dass folgende Personen als Ersatzleute im Sinne des § 45 Abs. 4 KWG (Kommunalwahlgesetz) für den Gemeinderat gelten.

1. Lück, Gabriele mit 89 Stimmen 
2. Weyand, Paul-Werner mit 88 Stimmen
3. Nauroth, Hans-Joachim mit 85 Stimmen
3. Wengenroth, Benjamin mit 85 Stimmen
5. Nauroth, Klaus Dieter mit 83 Stimmen
6. Rausch-Betz, Gitta mit 78 Stimmen
7. Arndt, Anna-Lena mit 70 Stimmen
8.Lück, Heiko mit 59 Stimmen
8. Schiffer, Peter mit 59 Stimmen
10. Barget, Joachim mit 50 Stimmen
11. Poganski, Helmut mit 49 Stimmen
12. Lück, Andreas mit 28 Stimmen
13. Bendgen, Siegfried mit 25 Stimmen
14. Müller, Ulrike mit 18 Stimmen
15. Grahn, Dieter mit 15 Stimmen
16. Güntzel, Benjamin mit 11 Stimmen

Für eine anstehende Nachberufung in den Gemeinderat war entsprechend der Regelungen der §§ 43 und 45 KWG i.V.m. § 63 Abs. 7 KWO (Kommunalwahlordnung) ein Losentscheid zwischen den Personen mit Stimmengleichheit durchzuführen. Der Losentscheid erfolgte am 21. April 2016 in öffentlicher Sitzung des Wahlausschusses.Nach Durchführung des Losentscheids, ergibt sich nunmehr folgende Reihenfolge:

1. Lück, Gabriele mit 89 Stimmen
2. Weyand, Paul-Werner mit 88 Stimmen
3. Wengenroth, Benjamin mit 85 Stimmen
4. Nauroth, Hans-Joachim mit 85 Stimmen
5. Nauroth, Klaus Dieter mit 83 Stimmen
6. Rausch-Betz, Gitta mit 78 Stimmen
7. Arndt, Anna-Lena mit 70 Stimmen
8. Lück, Heiko mit 59 Stimmen
9. Schiffer, Peter mit 59 Stimmen
10. Barget, Joachim mit 50 Stimmen
11. Poganski, Helmut mit 49 Stimmen
12. Lück, Andreas mit 28 Stimmen
13. Bendgen, Siegfried mit 25 Stimmen
14. Müller, Ulrike mit 18 Stimmen
15. Grahn, Dieter mit 15 Stimmen
16. Güntzel, Benjamin mit 11 Stimmen

Mörlen, den 25. April 2016 
Thomas Ax, Wahlleiter für die Gemeinderatswahl 


Bürgerinformation zur Ratssitzung vom 23.03.2016


Tagesordnungspunkt 1: Ausweisung von Sanierungsgebieten


Bis auf den ersten Beigeordneten, Thomas Mockenhaupt, waren alle anwesenden Ratsmitglieder gemäß  §22 auszuschließen. Herr Mockenhaupt übernahm die Sitzungsleitung, erläutert den Zuhören und den ausgeschlossen Ratsmitgliedern die Bedeutung der Beschlussfassung. In seinen Ausführungen weist er darauf hin, dass die Gemeinde für die Ausweisung von Sanierungsgebieten circa 6.000,- € investiert um somit steuerliche Anreize für die Sanierung von Immobilien ihre  Bürger zu erhalten.

BESCHLUSS ZUR EINLEITUNG VORBEREITENDER UNTERSUCHUNGEN NACH § 141 BAUGB
IN DER ORTSGEMEINDE MÖRLEN

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mörlen beschließt in öffentlicher Sitzung am 23.03.2016 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen in der Ortsmitte in Mörlen. Vor Erlass einer Sanierungssatzung hat die Ortsgemeinde Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das „Sanierungsverdachtsgebiet“ durchzuführen. Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen vor. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. Das Untersuchungsgebiet mit einer Größe von ca. 11,6 ha ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.  

Erläuterung: Die Analyse der Ortsgemeinde Mörlen im Rahmen der Entwicklungsstudie „Bad Marienberg 2030, Zukunftsinitiative“ zeigte, dass der ländlich geprägte Wohnort mit Strukturschwächen, Funktionsverlusten und städtebaulichen Herausforderungen bei der Bausubstanz zu kämpfen hat. Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Ortsgemeinde Mörlen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Bürger und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.

Die vorbereitenden Untersuchungen dienen dabei der Beschaffung sanierungsrelevanter Informationen und damit als Beurteilungsgrundlage über

  •  die Notwendigkeit der Sanierung und die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen,
  • die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge; städtebauliche Mängel und Missstände,
  • die anzustrebenden allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung.

Damit kann abschließend geklärt werden, ob die Voraussetzungen eines förmlichen Sanierungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch vorliegen und ob ein solches Verfahren rechtlich, tatsächlich und finanziell durchführbar ist (Prüfung, ob das „Sanierungsverdachtsgebiet“ als Sanierungsgebiet in Betracht kommt). Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Abschlussbericht dokumentiert und sind Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, die Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes und die Wahl des Sanierungsverfahrens. Die Beteiligung und Beratung der betroffenen Anwohner und anderer Akteure während der  Vorbereitenden Untersuchungen ist wichtiges Element des Planungsprozesses. Auch die öffentlichen Aufgabenträger werden eingebunden und sollen im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Es werden zentrale Bürgerinformationen durchgeführt und die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Stellungnahme in der Verbands- und den Ortsgemeinden ausgelegt. Parallel werden die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Anschließend billigt der Ortsgemeinderat die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. Gem. § 141 Abs. 4 BauGB finden mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Dabei ist in der Bekanntmachung insbesondere auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen. Danach sind „Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige (...) Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. (...)“

Tagesordnungspunkt 2: Kenntnisgaben / Verschiedenes   

Der Vorsitzende Informiert:                                                                                                                                

  • Einwände gegen die Niederschrift vom 23.02.2016 werden nicht erhoben
  • über ein Schreiben der Kreisverwaltung zur Genehmigung des Haushaltes 2016. Es wird festgestellt, dass der Haushalt mit einem Jahresfehlbetrag von 93.700 € nicht ausgeglichen ist. Es liegt somit ein Rechtsverstoß gegen § 93 Abs.4 GemO I. V. m. § 18Abs. 1 Nr. 1 GemHVO vor. Ein Ausgleich ist somit nur durch eine Rücklagenentnahme zu erreichen. Die Prognose für die Haushaltsfolgejahre 2017 – 2019 lassen weiterhin Jahresfehlbeträge erwarten. Ein Haushaltsausgleich ist mittelfristig nicht zu erwarten. Fazit: Die Gemeinde wird ihre Rücklagen in Kürze aufgebraucht haben und sich am Kreditmarkt bedienen müssen. Dies hat zur Folge, dass zukünftig nur noch das nötigste unterhalten werden kann und von Zukunftsinvestitionen ganz abgesehen werden muss.
  • Die Antragsunterlagen für die  Sanierung  des Bürgerhauses wurden von der Kreisverwaltung genehmigt und an das Land weitergeleitet. Mit einem Bescheid ist im April / Mai zu rechnen.
  • Einem Antrag auf Befriedung von Grundflächen durch einen Privateigentümer im Jagdrevier Mörlen wurde widersprochen.
  • Es wurde eine mündliche Anfrage bezüglich Pferdehaltung in einem Allgemeinen Wohngebiet gestellt. Hiervon will ein Interessent den Hauskauf in der  Westerwaldstraße abhängig machen. Der Rat sieht noch keinen Handlungsbedarf da keine genaue Antragstellung vorliegt.
  • Der Fraktionsvorsitzende „Farbe für Mörlen“ hat sein Ratsmandat niedergelegt.
  • Der Bau der Regenrückhaltebecken unterhalb des Baugebietes „Wiesenstraße / Hasselweg verzögert sich. Grund hierfür: Es konnte keine Einigung mit einem Grundstückseigentümer erzielt werden. Somit verzögert sich ebenfalls der Endausbau des unteren Teiles der Wiesenstraße. Auch hier besteht noch Klärungsbedarf bezüglich überbauter Grenzen durch Privateigentümer.
  • Vermehrt wird wieder über eine Katzenplage in der Schulstraße berichtet. Hier soll erneut die Kreisverwaltung tätig werden.
  • Ein Ratsmitglied regt an, die von einem Privateigentümer genutzte gemeindeeigene Fläche zum Abstellen von Mülltonnen zwischen Bauhofgebäude und einer Garage zu räumen. Grund hierfür ist das Vermüllen des Geländes.

 

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

 


Bürgerinformation zur Ratssitzung vom 24.02.2016

Öffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 1: Ehrung eines verdienten Bürgers

Wegen Verhinderungsgründen der zu ehrenden Person entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

Tagesordnungspunkt 2: Forstangelegenheiten

a)      Betriebsergebnis 2014

Der Rat nimmt das Betriebsergebnis 2014 zur Kenntnis. Hier konnte ein Überschuss von 27.034,- € erzielt werden.

b)      Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2016

Förster Esper erläutert dem Rat den Wirtschaftsplan 2016. Geplant ist ein Holzeinschlag von 1.185 Fm. Dringende Waldpflegemaßnahmen sowie Weginstandsetzungsarbeiten sollen ebenfalls in diesem Jahr durchgeführt werden. Herr Esper weist darauf hin, dass Zuschüsse zur Wiederaufforstung aus dem Jahre 2006, an das Land zurückgezahlt werden müssten. Grund hierfür sei, dass das Wachstumsziel der Pflanzen nicht erreicht wurde. Der Rat spricht sich gegen eine Rückzahlung aus. Schließlich sind alle Vorgaben des Landes befolgt worden. Es könne ja nicht sein, dass alle Bäume eine bestimmte Wuchshöhe erreicht haben müssten und wegen weniger Zentimeter eine ganze Kultur verworfen würde. Dieses hätte schließlich auch etwas mit dem Klima sowie der Bodenbeschaffenheit zu tun. Sollte der Zuschuss tatsächlich zurückgezahlt werden müssen, blieben lediglich die Zahlungen aus der Jagdpacht übrig.  Der Rat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2016 in seiner vorgestellten Form zu.

Tagesordnungspunkt 3: Einwohnerfragestunde

Schriftliche Fragen wurden nicht eingereicht.

Eine mündlich gestellte Frage bezog sich auf den Breitbandausbau in unserer Gemeinde. 

Antwort:  Derzeit ist keine Aussicht auf die Versorgung mit schnellem Internet (Breitband) für unserer Ortsgemeinde in Aussicht. Nach mehrmaligen Gesprächen  wäre es zwar möglich eine Versorgung durch die Telekom zu bekommen, aber die Anschlusskosten in Höhe von rund 35.000,- bis 40.000,- Euro müsste die Ortsgemeinde schultern. Diese Mittel stehen leider nicht zur Verfügung. Eine Förderung durch den Bund ist nicht möglich, da nur Beratungs- und Planungskosten bezuschusst werden. Eine Förderung durch das Land Rheinland- Pfalz ist abhängig von der politischen Entwicklung nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Hier wird teilweise ein flächendeckender Ausbau bis zum Ende des Jahres 2018 anvisiert.

Eine weitere Frage bezog sich auf die mögliche Bezuschussung für die energetische Sanierung des Bürgerhauses. 

Antwort: Eine weitere Hürde ist geschafft. Die Ortsgemeinde erfüllt alle Kriterien die für die Bewilligung eines Zuschusses in Betracht kommen. Der Antrag ist über die Kreisverwaltung auf dem Weg nach Mainz. Mit einem Bescheid ist ca. Ende April Anfang Mai zu rechnen.                                                                                                   

Weitere Fragen wurden nicht gestellt.                                                                                      

Tagesordnungspunkt 4: Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016

Als Vorbericht wurde dem Rat das Ergebnis des Jahresabschluss 2015 mitgeteilt. Zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes 2015 war eine Abnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 76.000,- Euro geplant. Durch eine positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft musste der Finanzmittelbestand nicht in der vorgesehen Höhe reduziert werden. Es wurde lediglich eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von rund 16.050,- Euro erforderlich. Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2015 verfügt die Ortsgemeinde noch über einen Finanzmittelbestand in Höhe von 190.402,89 Euro. Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr merklich verschlechtert. Eine sogenannte freie Finanzspitze die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (58.400 € gegenüber 50.200 € im Vorjahr). Unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben (z.B. Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, Fond Deutsche Einheit, Grundschulumlage, Unterhaltung Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen, Löhne etc. / weit mehr als 450.000,.- €) der Ortsgemeinde sind dringend anstehende Unterhaltungsmaßnahmen für 2016 beabsichtigt:

Unterhaltung und Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 5.000,- € / Renovierung Bauhofgebäude 7.000,- € / Instandsetzungsarbeiten am Kinderspielplatz 1.500,- € / Sanierung des Denkmals 8.000,- € / Unterhaltung Sportplatz 1.500,- € / weitere Renovierungsarbeiten an der Grillhütte 7.000,- € / Unterhaltung Grundstücke 4.000,- € / Außengebietsentwässerung Rote Erde 9.000,- € / Neuanschaffung eines Rasentraktors 6.500,- € / Grunderwerb 3.000,- € / Weitere Sanierungsarbeiten am gemeindeeigenen Wohnhaus 11.000,- € / Instandhaltungsarbeiten im Bürgerhaus 2.500,- € / Bereitstellung des Grünabfallcontainers 3.000,- € / Winterdienst 3.000,- € / Gegeben falls Rückzahlung eines Zuschusses im Forsthaushalt 11.400,- € / Sanierung Brunnen im Kirchweg 1.000,- €  / Ausweisung von Sanierungsgebieten 5.000,- € / Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße-Hasselweg“ 3.500,- € / Erschließungsbeiträge für einen Gemeindebauplatz 10.500,- € / Fertigstellung Wiesenstraße 10.500,- € / Unterhaltungsarbeiten Friedhof sowie barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches an der Friedhofshalle 8.500,- € / Energetische Sanierung Dorfgemeinschaftshaus 232.000,- €.  Bei Durchführung dieser geplanten Maßnahmen schließt die Haushaltsplanung mit einem Minus von 109.200,- € ab.

Anstehende Maßnahmen im nächsten Jahr: Endausbau der Straßen im Baugebiet „Wiesenstraße-Hasselweg“ , Kanalerneuerung Hasselweg. Für die Folgejahre sind geplant: Endausbau der Straßen im Baugebiet „Auf der Struth“, Teilsanierung der Altenklosterstraße sowie sonstige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen. Eine Sanierung der Brücke am Mühlengrund ist aus Kostengründen nicht möglich und muss somit erneut aufgeschoben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 den Haushaltsplan ausgiebig beraten und empfiehlt dem Rat die Annahme des Planes. Der Rat stimmt dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zu. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt. Er ist  im Haushaltsplan 2016 veranschlagt. Die im Forsthaushalt vorgesehene Zuschussrückforderung des Landes wird bei eintretender Fälligkeit im Rat neu beraten. Regressansprüche gegenüber dem Forstamt müssten dann geprüft werden

Tagesordnungspunkt 5: Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße – Hasselweg“

Vor einigen Jahren hat die Ortsgemeinde ein an das Baugebiet grenzendes Grundstück (1684m²) erworben. Es besteht die Möglichkeit hier noch ein weiteres Baugrundstück für die Gemeinde zu erschließen. Dieses soll dann im Zuge des  Endausbaues der Straße im Weinsgarten erfolgen. Der Rat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Wiesenstraße - Haselweg. Das Grundstück Flur 2 Flurstück 191 soll in ein zusätzliches Baugrundstück umgewandelt werden.

Tagesordnungspunkt 6: Beauftragung eines Planungsbüros

Es empfiehlt sich das Planungsbüro PLANEO, ehemals IU-PLAN, Hachenburg, zu beauftragen. Hiesiges Büro hat auch seinerzeit die Planungen für die Erschließung des Baugebietes vorgenommen und verfügt somit über alle Unterlagen. Die Kosten werden nach der Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Der Rat erteilt dem Architekturbüro PLANEO, Hachenburg den Auftrag für die Bebauungsplanänderung Wiesenstraße – Hasselweg. Mit den Planungen für den Endausbau der Straßen Hasselweg und Weinsgarten im Jahr 2017 wird ebenfalls das zuvor genannte Büro beauftragt.                           

Tagesordnungspunkt 7: Annahme einer Spende

Die Frauen des Gitarrensingkreises möchten 100,- € für die kostenlose Nutzung des Bürgerhauses spenden. Der Betrag soll dem neu angeschafften Spielgerät gutgeschrieben werden. Der Rat beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 100,- € von den Frauen des Gitarrensingreise                                                                                                                                                              

Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes

Vor Aufnahme des Tagesordnungspunktes bedankt sich der Vorsitzende mit einem  Präsent bei Ratsmitglied H.J. Christian für die Spende eines Vordaches für den Nebeneingang des Bürgerhauses.

Der Vorsitzende informiert:

 

  • Es werden keine Einwände gegen die Niederschrift vom 23.10.2015 erhoben
  • Fälschlicherweise wurde in der Ratssitzung am 23.10.2015 vom Vorsitzenden das eventuelle  Entfernen der Tannen am Ortsausgang in Richtung Kirburg angesprochen. Nach neuesten Erkenntnissen stehen diese jedoch nicht auf Gemeindegrund sondern befinden sich in Privatbesitz. Somit besteht seitens der Ortsgemeinde kein Handlungsbedarf.
  • Die Verbandsgemeindewerke planen in diesem Jahr den Bau von drei Regenrückhaltebecken unterhalb des Baugebietes Wiesenstraße – Hasselweg. Im Zuge dieser Baumaßnahme wird die Ortsemeinde den Endausbaues des unteren Teiles der Wiesenstraße durchführen.
  • Zukünftig müssen Mieter von Bürgerhaus oder Grillhütte den Zweck der Anmietung bekanntgeben. Dieses wird auf der Reservierungsbestätigung vermerkt. Grund hierfür ist, dass die Räumlichkeiten durch Mörlener Bürgerinnen und Bürger für ortsfremde Personen angemietet werden um kostengünstiger verfahren zu können. Weiterhin wird oftmals eine private Nutzung vorgegeben und es handelt sich dann um Veranstaltungen die einer gesonderten Genehmigung bedürfen.
  • Es wird angeregt eine Wandertafel am Parkplatz an der Grillhütte / am Sportplatz aufzustellen.
  • Vor einiger Zeit wurden der Gemeinde mehrere Grundstücke zum Kauf angeboten. Die Gemeinde hatte  den  ortsüblichen Preis geboten, mit dem der Eigentümer jedoch nicht einverstanden war. Zwischenzeitlich wurden die Grundstücke an Privatpersonen veräußert. Der Verkaufspreis entsprach dem Gebotspreis der Gemeinde bzw. lag sogar darunter.
  • Vermehrt wird das Parken von Fahrzeugen auf den Wegen zum Nauberg beobachtet. Dieses ist nicht zulässig, da sich am Parkplatz des Sportplatzes ein Durchfahrtverbot-Schild befindet. Weiterhin wird durch dieses Verhalten der Rettungsdienst, aber auch der Abtransport von Langholz behindert. Zukünftig werden alle Fahrzeuge der Ordnungsbehörde gemeldet und gegebenenfalls ein Bußgeld erteilt.
  • Die Ortsgemeinde hat den vergangenen Weihnachtsmarkt mit rund 300,- € unterstützt.
  • Die Aktion „Saubere Landschaft „ findet am 16.04.2016 statt.   

Nichtöffentlicher Teil:                                                                                                          

Tagesordnungspunkt 9: Pachtangelegenheiten 

Der Rat stimmt der Verpachtung der Grundstück 933/1 und 933/5 zu. Weiterhin soll eine Teilfläche des Grundstückes Flur 9 Flurstück 658/1 zur Verpachtung angeboten werden. Grund hierfür: Die besagte Fläche wurde Jahrzehnte lang unentgeltlich von Landwirten aus Neunkhausen und Mörlen bewirtschaftet, was zwischenzeitlich nicht mehr der Fall ist. Die Gemeindeverwaltung musste feststellen, dass das Gelände ohne jegliche Erlaubnis nun von einem Ortsfremden genutzt wird. Ebenfalls sind schon Schäden an den Entwässerungsgräben und der Fläche entstanden.

 

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

 


 


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 23.10.2015

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 1“ Ehrung eines verdienten Bürgers“ abzusetzen. Aus aktuellem Anlass wird gebeten 2 neue Tagesordnungspunkte mit aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Somit werden die Punkte Stromlieferung ab dem 01.01.2017 und Kauf eines Spielgerätes zur Entscheidung anstehen.

Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschrift vom 24.07.2015

Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde

Bei der Verwaltung waren keine schriftlichen Fragen eingegangen. Während der Sitzung wurden zwei Fragen gestellt. Eine davon  bezog sich auf den derzeitigen Ausbau mit  schnellem Internet in der Verbandsgemeinde bzw. warum Mörlen hier nicht angeschlossen wird. Antwort: Mörlen ist als einzige Gemeinde in der VG vom RWE versorgt und fällt somit nicht in das Ausbauprogramm der EVM im Westerwaldkreis. Eine weitere Frage bezog sich auf das Betreten der Grillhütte durch Gemeinderatsmitglieder, wenn diese vermietet ist. Den Namen möchte man jedoch nicht nennen. Antwort: Der Verwaltung obliegt das Hausrecht für die Grillhütte. Davon kann der Bürgermeister jederzeit Gebrauch machen. Gemeinderatsmitglieder haben keinen Schlüssel zu der Anlage und waren auch nie beauftragt diese zu kontrollieren.

Tagesordnungspunkt 3: Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2014 nach 2015 

Der Rat stimmt bei einer Enthaltung für die Übertragung der Haushaltsermächtigungen von rund 9.000,- € nach 2015 zu. Es handelt sich hier um die Abrechnung der Parkplatzsanierung am Sportplatz die erst in 2015 geleistet wurde.

Tagesordnungspunkt 4: Jahresabschlusses 2014

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Hermann-Josef Christian berichtet über die am 08.10.2015 stattgefundene Prüfung. Nach Überprüfung aller Belege ergaben sich keine Beanstandungen. Der Gemeinderat stellt bei einer Enthaltung den Jahresabschluss 2014 der Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2014 fest. Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten. Der Gemeinderat erteilt bei einer Enthaltung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

Tagesordnungspunkt 5: Festlegung der Steuerhebesätze 2016

Der Rat spricht sich einstimmig dafür aus die Steuerhebesätze für 2016 nicht zu erhöhen.

Tagesordnungspunkt 6: Investitionsplanung 2016 – 2019

Einstimmig beschließt der Rat folgende Maßnahmen an die Verbandsgemeinde zu melden: Den Endausbau der Straßen Hasselweg, Wiesenstraße und Weinsgarten im Baugebiet “Wiesenstraße / Hasselweg“. Die Planung soll in 2016 und die Durchführung in 2017 erfolgen. Weiterhin ist geplant den defekten Abwasserkanal im alten Bereich des Hasselweges zu sanieren. Hierfür müssen jedoch noch detaillierte Gespräche mit den V.G. Werken geführt werden.

 

Tagesordnungspunkt 7: Ausweisung von Sanierungsgebieten

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Ausweisung von Sanierungsgebieten aus. Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde (§140 BauGB). Der Verbandsgemeinde liegt ein Angebot über die Planungsleistungen zur Vorbereitung der Sanierung der teilnehmenden Gemeinden sowie der Stadt vor. Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg wird ermächtigt, den Auftrag über die Planleistungen einschließlich der vorbereiteten Untersuchungen zu erteilen. Die Verbandsgemeinde steuert das Verfahren und tritt mit den Planungskosten in Vorleistung. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde  die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Sanierung anfallenden Kosten im Verhältnis des mit dem Planungsbüro abgestimmten Gebietes der vorbereiteten Untersuchung der Gemeinde. Das beauftragte Planungsbüro wird das vorgeschlagene Sanierungsgebiet nach Überprüfung Vorort und mit Abstimmung der Gemeindeverwaltung das endgültige Planungsgebiet festlegen. Mit der Ausweisung eines solchen Sanierungsgebietes werden für die Modernisierungen an Gebäuden erhebliche steuerliche Vergünstigungen für steuerpflichtige Privateigentümer sowie Unternehmen geschaffen.

Tagesordnungspunkt 8: Sanierung Bürgerhaus

Der Rat beschließt einstimmig die vorgesehene energetische Sanierung des Bürgerhauses  an das kommunale Investitionsprogramm des Landes RLP 3.0  zu melden. Da unsere Gemeinde als finanzschwach eingestuft wurde, könnten wir mit einer hohen Förderung rechnen. Weiterhin soll das beauftragte Planungsbüro die Kosten für eine Solaranlage auf dem Dach ermitteln.

Tagesordnungspunkt 9: Friedhofsangelegenheiten

Nach Aussprache zur Wiederzulassung, einer in den Anfang 2000er Jahren abgeschafften  Bestattungsform, wurde dieser Top vertagt.

Tagesordnungspunkt 10: Stromlieferungsvertrag ab dem 01.01.2017

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Stromlieferung ab dem 01.01.2017 für die Dauer von 2 Jahren mit Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre, auszuschreiben. Der Einkauf soll in Tranchen, jeweils zum ersten Handelstag der Monate Januar, März, Mai und Juli im Vorjahr eines jeden Lieferjahres zum jeweiligen Börsenpreis, erfolgen. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde wird für den Fall einer günstigen Preisentwicklung ermächtigt, die gesamte Liefermenge bzw. eine bestehende Restmenge in eigener Entscheidung einzukaufen. Bei einer Gegenstimme spricht sich der Rat für die um ca. 0,03 - 0,05 Cent billigere Normalstromvariante gegenüber Ökostrom aus.

Tagesordnungspunkt 11. Kauf eines Spielgerätes

Der Rat genehmigt einstimmig die im Haushaltsplan vorgesehene Anschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz. Die Verwaltung hatte aus einem Herbstangebot eines Geräteherstellers eine neue Netzschaukel erworben. Hier konnten gegenüber dem Normalpreis von 2350 Euro rund 800 Euro gespart werden. Weiterhin wurden für diese Anschaffung auch Spendengelder  vom letzten Weihnachtsmarkt und der Weihnachtsbaumsammelaktion der Feuerwehr bereitgestellt.

Tagesordnungspunkt 12: Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert darüber, dass:

-           nach Rückmeldung durch einige Bürger,  die neue Lautsprecheranlage am Friedhof  als sinnvolle Investition angesehen wird

-          die Steuereinheit der Heizungsanlage im Bürgerhaus defekt ist. Wegen der hohen Kosten wurde die Anlage notdürftig repariert.  Alle Heizkörper müssen wieder mit mechanischen Thermostaten ausgerüstet werden.

-          der vom Rat genehmigte Gasanschluss für die Erneuerung der Heizungsanlage  auf das Jahr 2016 verschoben wird. Grund hierfür ist, dass die Verbandsgemeinde im kommenden Jahr das Feuerwehrgerätehaus ebenfalls mit einer neuen Gasheizung versehen möchte.  Die Herstellungskosten für den Anschluss werden  mit der Verbandsgemeinde geteilt.

-          Der Grüncontainer soll letztmalig am 28. November gestellt werden.

-          Das RWE hat angeregt,  die gemeindeeigenen Tannen vor dem Anwesen Becker in der Nassauer Straße zu entfernen.

-          Die Gemeinde erhält eine einmalige Entschädigung von 150 Euro für das Verlegen einer verstärkten Telefonleitung über einige Meter Gemeindegrund.

-          Sachstand Außengebietsentwässerung  “Rote Erde“ sowie Entwässerung  Wiesengraben unterhalb der Bebauung Nassauer Straße: Die geplanten Baumaßnahmen werden verschoben. Es besteht weiterer Klärungsbedarf.

-          Der Winterdienst wird wieder durch die Firma Giehl, Kirburg gewährleistet.

-          Aus gegebenem Anlass wurden zwei Hinweisschilder am Friedhofseingang erneuert. Es handelt sich hierbei um das Verhalten auf dem Friedhof (Friedhofsordnung) sowie ein Verbotsschild, dass Hunde auf dem Friedhof untersagt sind.

-          Über ein Schreiben der Kommunalaufsicht. Hier wurden erneut Anschuldigungen und Falschbehauptungen der Fraktion “Farbe für Mörlen“ gegenüber dem Ortsbürgermeister zurückgewiesen.

-          Die Aktion “Für jedes neugeborene Kind einen Baum“ findet am 14.11.2015 statt.

 

Nichtöffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt 13: Jagdangelegenheiten

Hier wurde über die neu zu vergebene Jagdverpachtung ab dem Jagdjahr 2016 beraten.

Tagesordnungspunkt 14: Pachtangelegenheiten

Hier wurde über die Befriedung zweier Gewässer beraten.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

Heimat und Erntedankfest

Anlässlich des 9. Heimat u. Erntedankfestes wird wieder eine Doppel CD mit dem Film und den Bildern vom Festumzug angeboten. Der Preis beträgt 9,90 Euro. Reservierungen sind ab sofort  während der Sprechstunde  dienstags, 19.00 – 20.30 Uhr möglich. Sicherlich ist dies auch eine schöne Geschenkidee für das bevorstehende Weihnachtsfest. 

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

 


Bürgerinformation über die Dringlichkeitssitzung des Gemeinderats vom 31. August 2015
  1. Anerkennung der Dringlichkeit
    Der Rat stimmt der Dringlichkeit zu.
  2. Friedhofsangelegenheiten
    Einem Antrag auf derzeit nichtsatzungsgemäßer Bestattung wird stattgegeben. Hiermit wird der Rat sich in einer der nächsten Sitzungen erneut beschäftigen müssen um eine Satzungsänderung zu beschließen.
  3. Verschiedenes
    Der Vorsitzende Informiert:
    Die Heizungsanlage im Bürgerhaus ist defekt hier sind Kosten von rund 1.500,- € zu erwarten.
    Die Sanierungsarbeiten in der oberen Gemeindewohnung sind abgeschlossen. Der Kostenrahmen hierfür konnte eingehalten werden.
    Als weitere Maßnahme spricht sich der Rat für eine Erneuerung der vier Kellerfenster sowie die Sanierung der Kellerräume aus. Die Arbeiten werden durch einen gemeindebediensteten ausgeführt.
    Da sich nur ein Bewerber für die Hausmeisterstelle im Bürgerhaus gemeldet hat wird die Verwaltung beauftragt diese Person auch einzustellen.
    Die Zuschussanträge zur Sanierung des Bürgerhauses sind fertig und wurden bei den zuständigen Behörden eingereicht.
    Der 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt berichtet über die Ergebnisse der letzten Bauausschusssitzung
    Der Vorsitzende dankt den beiden Beigeordneten, dem Rat sowie den Ausschussmitgliedern für die geleistete Arbeit wehrend der Vertretung des Ortsbürgermeisters.

 Thomas Ax, Ortsbürgermeister 


Bürgerinformation über die Bauausschusssitzung vom 13. August 2015

 

Der Bauausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 13.8.2015 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Das Planungsbüro Jürgen Mudersbach bekommt den Auftrag nach Erstellung der Kostenschätzung für die energetische Sanierung des Bürgerhauses, Anträge für Sanierungszuschüsse aus dem Bund-Länder-Konjunkturpaket, hilfsweise aus dem Investitionsstock des Landes vorzubereiten und nach Besprechung mit der Verwaltung, einzureichen.
  • Die Firma Eckel aus Höhn bekommt den Auftrag eine Laustsprecheranlage nach Angebot auf dem Friedhof zu installieren
  • Die Firma Andreas Held bekommt den Auftrag, nach Vorprüfungen durch die VG-Werke den Graben unterhalb Mühlenweg herzurichten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Interessen der Anlieger gewahrt bleiben. Die Kosten teilen sich Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter


 

Bürgerinformation über die Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2015

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratulierte der Vorsitzende Thomas Mockenhaupt Ratsmitglied Tobias Mintkewitz nachträglich im Namen von Gemeinderat und Ortsgemeinde zu dessen 40. Geburtstag.

Ebenfalls vor Eintritt in die Tagesordnung informierte der Vorsitzende, dass In der Bürgermeisterbesprechung der 1. Beigeordnete der VG Bad Marienberg, Andreas Heidrich über eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht informiert hat. Danach sollen Auftragsvergaben grundsätzlich im nichtöffentlichen Teil behandelt und die Ergebnisse neutral bekannt gegeben werden. Daher. In Zukunft werden daher diese Punkte im nichtöffentlichen Teil beraten und auch Ausschussberatungen mehrheitlich nichtöffentlich stattfinden, wenn Beratungen und Beschlussfassungen zu Auftragsvergaben auf der Tagesordnung stehen.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 12. Juni 2015

Der Rat genehmigt die Niederschrift von 12. Juni 2015 mit einer vom Vorsitzenden beantragten Korrektur in der Überschrift. Eine von Ratsmitglied Wahlen beantragte Änderung fand in namentlicher Abstimmung keine Mehrheit.

2. Einwohnerfragestunde

Der Gemeindeverwaltung lagen keine schriftlichen Fragen vor. In der Sitzung wurden keine Fragen gestellt.

3. Kenntnisgaben/Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:

  • Die Grüncontainer-Termine werden gut angenommen. Die erste Rechnung ist auch schon da und beläuft sich für die Abfuhr im Juni auf 246,57 €. Bei der Juli-Abfuhr war der Container deutlich voller, ich denke, dieser Preis wird der Maßstab für die Ermittlung der Jahreskosten sein können. Allerdings ist wieder Fremdmaterial im Container gefunden worden. Blaue Säcke haben nichts in dem Grünschnitt zu suchen und können die Abfuhr deutlich teurer machen. Großer Dank den Gemeindearbeitern die das Fremdmaterial gesehen und aus dem Container entfernt haben. Der nächste Termin Grüncontainer ist der 22. August 2015.
  • Dank an dieser Stelle ebenfalls Anny Strunk und Erika Häring, die rund 25 Jahre die Beete und den Rasen der gemeindeeigenen Fläche vor ihren Häusern gepflegt haben und dies aus Altersgründen nicht mehr können. Die Gemeinde wird sich in der kommenden Woche noch einmal extra mit einem kleinen Präsent bedanken.
  • Es wurde erneut eine Reparatur am Dach des Bürgerhauses fällig, die von der Firma Kohlhaas in Nauroth fachmännisch ausgeführt wurde. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 515 €.
  • Abschließend großer Dank an die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger die sich ehrenamtlich bei der Kirmes engagiert haben. Durch den Ausfall des „Kirmesorganisators“ Thomas Ax wurden die Vertreter ins kalte Wasser geschmissen, aber mit Hilfe aller bewährten und erfahrenen Kräfte konnte die Kirmes erfolgreich abgehalten werden. Hierbei erneut großes Lob an die neuen Chefinnen der Kirmesjugend, Julia Füllenbach und Tanja Eckhoff, die gemeinsam mit der Kirmesjugend eine tolle Arbeit gemacht haben.
  • Bei der Abgrenzung des Sanierungsgebiets wurde eine Ecke in Mörlen unabsichtlich ausgelassen. Die Anwohner des Kirchwegs 7 baten darum mit aufgenommen zu werden. Nach Rücksprache mit Herrn Mohr von der Verwaltung war dies zum jetzigen Stadium ohne Probleme möglich und wurde veranlasst.
  • Die Gemeinde ist von der VG mehrfach angehalten worden, ihre Baugebiete endauszubauen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Kanäle im Haßelweg dringend zu sanieren sind, wird die Gemeinde Gespräche mit der VG aufnehmen, die die Sanierung von Kanal/Wasser im Haßelweg, den Ausbau Haßelweg alter Teil und den Endausbau des Baugebiets Haßelweg/Weinsgarten zum Ziel haben werden. Rechtzeitig hierzu wird es dann Anwohnerversammlungen geben, bei denen die Maßnahmen vorzustellen und zu besprechen sind. Realistisch wird für Planung, Durchführung und Abrechnung der Zeitraum 2016 bis 2018 anzusetzen sein.

Nichtöffentlicher Teil:

4. Beratung und Beschlussfassung Gasanschluss Bürgerhaus
Das Bürgerhaus wird an das Gasnetz angeschlossen. Der Verbandsgemeinde wird gestattet, ihre Gasleitung für das Feuerwehhaus durch den Keller des Bürgerhauses zu führen. Die Kosten für den gemeinsamen Leitungsabschnitt bis zum Bürgerhaus teilen sich Ortsgemeinde und VG.

5. Beratung und Beschlussfassung über Lautsprecheranlage Friedhof
Es wird eine neue Beschallungsanlage auf dem Friedhof installiert. Nach Vorlage von Vergleichsangeboten erfolgt die Auftragsvergabe in einem der Ausschüsse.

6. Beratung und Beschlussfassung Grabeinfriedung Friedhof
Die Ortsgemeinde teilt sich einen Grabverbau mit der Ortsgemeinde Norken. Die Anteiligen Kosten werden Norken überwiesen. Ebenso teilt sich die Ortsgemeinde eventuell anfallende Reparaturen mit der Ortsgemeinde Norken.

7. Personalangelegenheiten
Für die Rasenpflege, die Treppenhausreinigung, Kehren und Winterdienst von Zuwegungen und Straße am Gemeindewohnhaus wird ein Gemeindemitarbeiter eingestellt. Die Kosten tragen die Mieter über die Nebenkostenverordnung und die jährliche Abrechnung. Die Pflege des Platzes in der Nassauerstraße/Mühlenweg wird zukünftig von den Gemeindearbeitern durchgeführt.

8. Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung Mörlen einen Grundstückstausch hinter dem Sportplatz mit dem Antragsteller zu verhandeln.

9. Beratung und Beschlussfassung Ehrungen
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Ratsmitglieds Thomas Mockenhaupt –Wählergruppe Ax- zu, einen verdienten Bürger mit dem Wappenteller der Ortsgemeinde auszuzeichnen.

10. Kenntnisgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:

  • Einen Grundstücksverkauf von Privat an Privat in der Gemeinde Mörlen
  • Die Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder über Beratungsinhalte in nichtöffentlichen Sitzungen
  • Den Sachverhalt „Einschreibebrief“ eines Ratsmitglieds an die Ortsgemeinde Mörlen

11. Pachtangelegenheiten
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung Mörlen mit dem Jagdpächter den neuen Vertrag nach Vorgaben des Rats zu verhandeln.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter



Bericht über die nichtöffentliche Dringlichkeitssitzung des Gemeinderats vom 17. Juli 2015

Der Gemeinderat nahm in nichtöffentlicher Sitzung den Bericht über die Kündigung der Hausmeisterin entgegen und stimmte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Neubesetzung zu. Eine neue Benutzungsordnung des Bürgerhauses für die Vereine wurde besprochen.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter



Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 12. Juni 2015

  1. Genehmigung der Niederschrift
    Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift vom 11. März 2015 ohne Änderungen.
  2. Einwohnerfragestunde
    Der Gemeindeverwaltung lagen zwei schriftlich eingereichte Fragen vor. Die Frage einer Bürgerin musste von der Verwaltung zurückgewiesen werden, da sie sich offensichtlich nicht mit Verwaltungshandeln beschäftigte. Die Frage eines Bürgers zum Heckenschnitt am Friedhof und zu Aussagen von Thomas Ax beantwortete die Verwaltung mit dem Hinweis auf die ausführliche Stellungnahme zum Entscheidungsprozess, die im Gemeinderat bereits besprochen worden ist. Debattenbeiträge im Rat und in den Ausschüssen kommentiert die Verwaltung ebenso wenig wie Aussagen, die außerhalb der Gremien durch Ratsmitglieder oder den Bürgermeister getätigt werden. Eine mündlich gestellte Frage durch einen weiteren Bürger zum selben Themenkomplex wurde vom Vorsitzenden mit dem Hinweis auf die gegebene Stellungnahme beantwortet.
  3. Bericht der Ortsgemeinde zu aktuellen Gegebenheiten
    Der Vorsitzende berichtete über die Sitzungen des Bauausschusses und die gemeinsame Sitzung von Bauausschuss und Haupt- und Finanzausschuss. Er informierte über die beschlossenen Vergaben und den jeweiligen Stand der Bauausführung. Im Einzelnen ging es durch die mit dem Haushalt bereits beschlossenen Maßnahmen Sanierung Grillhütte, Ausbesserungsarbeiten an den Gemeindestraßen, Abschluss der Arbeiten am Parkplatz vor dem Sportplatz und die Renovierung der Gemeindewohnung. Der Vorsitzende informierte den Rat, dass eine weitere Beschwerde über Bürgermeister und Gemeindeverwaltung wegen der Durchführung der Einwohnerfragestunde und der Behandlung des Tagesordnungspunkts „Raumordnungsplan“ bei der Kommunalaufsicht bearbeitet worden ist. Sie endete mit dem Ergebnis, dass die angeführten Punkte nicht zu beanstanden sind und die Kommunalaufsicht des Westerwaldkreises keine Notwendigkeit sieht, gegen Herrn Ortsbürgermeister Thomas Ax oder die Ortsgemeinde Mörlen tätig zu werden.
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Abgrenzung möglicher Sanierungsgebiete nach §142 Baugesetzbuch
    Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten nach §142 Baugesetzbuch verknüpft die Ortsgemeinde die Hoffnung, dass die Immobilien im alten Ortskern von ihren Besitzerinnen und Besitzern mit Hilfe von steuerlichen Erleichterungen, saniert werden. Außerdem könnten Gebäude innerhalb des Sanierungsgebiets für mögliche Käufer durch die steuerlichen Erleichterungen bei der Sanierung, attraktiver werden. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 3. Juni die Notwendigkeit einer Ausweisung möglicher Sanierungsgebiete vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Ausweisung eines solchen Gebiets. Ebenso hat der Bauausschuss sich mit der Abgrenzung dieses Gebiets befasst und empfiehlt dem Rat die in der Karte dargestellte Lösung. Die Gemeindeverwaltung hat in einem weiteren Kartenentwurf die in ihren Augen Mindestgröße des Gebiets vorgestellt. Die Kosten für die Erstellung werden derzeit mit rund 500€ pro Hektar angegeben. Das Büro Kern-Plan wird mit unserer Abgrenzung arbeiten und uns ein konkretes Angebot vorlegen. Die Verwaltung wird in Absprache mit Bürgermeister Jürgen Schmidt die Bürgerinnen und Bürger nach Vorlage der Unterlagen durch Kern-Plan im Herbst zu einer Bürgerversammlung einladen und dort die Vorteile der Ausweisung den Einwohnern unserer Gemeinde präsentieren. Der Rat bekundet Interesse an der Ausweisung eines Sanierungsgebiets gemäß §142 Baugesetzbuch in den Grenzen, die der Bauausschuss empfohlen hat.
  5. Quelle am Rand des Baugebiets „Thomasfeld“
    In der Dezembersitzung 2014 wurde die Notwendigkeit der Maßnahme vom scheidenden Werkleiter Wiederstein dargestellt und das Vorhaben erläutert. Es geht um die Ableitung von Oberflächenwasser an der Wohnbebauung vorbei um dieses Fremdwasser nicht in die Kläranlage gelangen zu lassen. Eine Kostenschätzung für diese Maßnahme ergab einen Betrag von 36.000 €. Verhandelt wurde eine Kostenteilung von je 1/3 Gemeinde Mörlen, Gemeinde Langenbach und Verbandsgemeindewerke. Die Ortsgemeinde Mörlen hat ihren angenommenen Anteil von 12.000 € im Haushalt 2015 veranschlagt. Zwischenzeitlich hat ein Vor-Ort-Termin der Beigeordneten Mockenhaupt und Hauft mit dem neuen Werkleiter Herrn Hombach und dem Bürgermeister der Ortsgemeinde Langenbach, Schneider, stattgefunden. Außerdem ist die Ausschreibung durch die VG erfolgt. Es wurde dem möglichen Lauf des Wassers gefolgt und mögliche Alternativen vorgebracht und besprochen. Es war zu erkennen, dass diese Maßnahme ohne Alternative ist, da die VG-Werke sonst den Einlauf „Rote Erde“ abdichten würden und das Wasser unkontrolliert ins Wohngebiet gelangen könnte. Die Ausschreibung hat ergeben, dass die Maßnahme nur noch knapp 24.000€ kosten wird und sich somit der Gemeindeanteil auf noch 7.659,67 € reduziert, die der Gemeinderat freigegeben hat.
  6. Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Lehmkaute“
    Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage, die über die Verbandsgemeindeverwaltung zur Vorbereitung der Beschlüsse zugeleitet wurde. Es wurden die Einwände, die noch eingegangen sind, abgearbeitet und in der Vorlage vorbereitet. Gemäß § 22 nehmen die Ratsmitglieder Christian, Hauft, Weyand und der Vorsitzende Mockenhaupt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Die Sitzungsleitung wurde dem dienstältesten Ratsmitglied Dieter Schuster übergeben. Ratsmitglied Klaus-Peter Wahlen verzichtete auf die Teilnahme an der Beratung und Beschlussfassung und verließ den Sitzungssaal. Zu den inhaltlichen Details wird auf die Anlage verwiesen. Der Gemeinderat setzte sich mit den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen und folgte den Beschlussvorschlägen jeweils mit 4 Ja-Stimmen und einer Enthaltung. Abschließend fasste der Gemeinderat ebenfalls mit 4 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung den Satzungsbeschluss.
  7. Tagesordnungspunkt 7: Antrag Jürgen Hauft, Wählergruppe Ax Ehrenamtseinsatz in der Gemeinde
    Ratsmitglied Jürgen Hauft bittet in seinem Antrag um Unterstützung bei seinem Vorhaben, ehrenamtliche Arbeitseinsätze in der Gemeinde zu koordinieren. Es gebe viele kleinere Baustellen, die man mit vereinten Kräften in Eigenleistung in Angriff nehmen könne und somit der Gemeinde nur die Materialkosten übrig blieben. Beispielhaft wurden Arbeiten am Spielplatz, das Reinigen der Gullis oder andere kleinere Handwerksarbeiten genannt zu der man Schreiner, Elektriker, Mauer, Dachdecker, Landschaftsbauer uvm. sicherlich gut gebrauchen könnte.
    Der Rat beschließt den Ehrenamtseinsatz zu unterstützen, die notwendigen Gerätschaften und das Material zur Verfügung zu stellen und durch Aufrufe im Wäller Blättchen und in der Gemeindezeitung einsatzwillige Bürgerinnen und Bürger, nicht nur rüstige Senioren, zum Mitmachen zu animieren. Die Gemeinde organisiert, analog zum Tag der Umwelt im Anschluss an die Einsätze einen Mittagsimbiss.
  8. Tagesordnungspunkt 8: Antrag Dieter Schuster, Wählergruppe Ax: „Einen Baum zur Geburt“
    Ratsmitglied Dieter Schuster stellt für die Wählergruppe Ax den Antrag , eine Streuobstwiese mit heimischem Halbstamm anzulegen und für jeden Neugeborenen der Gemeinde einen Baum zu stiften und mit Namensplakette und Geburtsdatum zu versehen. Die Gemeindeverwaltung begrüßt und unterstützt diesen Antrag und schlägt als ein erstes Grundstück die gemeindeeigene Wiese hinterm Bürgerhaus, auf der früher der Kinderspielplatz war, vor. Da die Gemeinde einen defizitären Haushalt hat, schlägt die Verwaltung zur Gegenfinanzierung vor, die Mitgliedschaft im Förderverein Wildpark Bad Marienberg zu kündigen und zukünftig das Geld für das Programm „Einen Baum zur Geburt“ zu verwenden.Die Eltern werden angeschrieben. Es wird ihnen das neue Programm der Gemeinde vorgestellt, sie werden zur Teilnahme und zum Aussuchen einer Obstsorte eingeladen. Pflanztermin wird im Herbst sein. Diesen Vorschlägen gibt der Gemeinderat seine Zustimmung
  9. Genehmigung von Spenden
    Das Einsammeln der Weihnachtsbäume durch die Jugendfeuerwehr hat einen Spendenbetrag von 250 Euro erbracht, den die Feuerwehr für den Spielplatz der Ortsgemeinde zur Verfügung stellen möchte. Die Anschaffung einer Netzschaukel ist bereits mit dem Haushaltsplan beschlossen. Dieser Betrag kann mit in die Anschaffung dieses Spielgeräts fließen. Bezüglich der Anschaffung der Schaukel legt die Verwaltung den Gremien nach der Sommerpause entsprechende Vorschläge vor. Der rat genehmigt die Annahme der Spende.
  10. Beratung und Beschlussfassung weiteres Verfahren Grüncontainer
    Bauausschuss und Haupt- und Finanzausschuss haben in der gemeinsamen Sitzung beschlossen, dass die frühere Praxis, den Grüncontainer unkontrolliert an seinem Platz wieder aufzustellen, im Hinblick auf das Haushaltsdefizit von rund 85.000 Euro nicht mehr zu finanzieren ist. Diese freiwillige Leistung der Gemeinde kostet im Jahr mit allen Nebenkosten rund 5.000 Euro. Die Verwaltung hatte die Aufgabe, Alternativen zu prüfen und diese dem Rat vorzustellen. Die Gemeindeverwaltung stellte dem Rat unterschiedliche Modelle vor, die kontrovers diskutiert wurden bis man sich auf ein – vorläufiges Verfahren mehrheitlich verständigen konnte. Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, mindestens die Kosten zu halbieren. In seiner nächsten Sitzung wird die Gemeindeverwaltung die Erfahrungen, die mit dem Verfahren gemacht wurden, berichten und den Rat gegebenenfalls um Nachsteuern bitten. Der Rat beschließt, beginnend mit dem 20. Juni 2015 vorübergehend einen Umlauf des Grüncontainers an einem Samstag im Monat zu bestellen und diesen Termin jeweils im „Wäller Blättchen und auf der Homepage zu veröffentlichen.
  11. Kenntnisgaben/Verschiedenes
    Der Vorsitzende informierte, dass:
  •  
    • das Stromkabel am Bürgerhaus um 60 cm tiefer in die Erde gelegt wurde.
    • bei den Baggerarbeiten auch das Telefonkabel abgerissen wurde, der Schaden mittlerweile behoben und die Gemeinde erreichbar ist.
    • die Gemeinde wird vor dem Bürgerhaus dort wo jetzt der Schaden war, einen Streifen mit Bordsteinen setzen und den Kies, der um das Feuerwehrhaus gelegen hat, verwerten.
    • einem Interessent für unser Kopfsteinpflaster dieses für 28€ Tonne angeboten wurde.
    • die Bauarbeiten am Dach der Grillhütte durch Dachdecker Uwe Kohlas abgeschlossen wurden und der Kostenrahmen eingehalten ist.
    • die Arbeiten der FA Utsch im Wohnhaus kommende Woche abgeschlossen werden. Trockenbau und Abrissarbeiten werden durch die Gemeinde in Eigenleistung durchgeführt. Restposten Fliesen für den Flur und die Küche sind angeschafft und werden ebenfalls in Eigenleistung eingebaut. FA Neeb und Weyand kommt die Tage um die Rahmen auszumessen und die Türen einbauen.
    • die Arbeiten der FA Held im Laufe der nächsten Woche stattfinden werden. In der Schulstraße werden wir dafür die Einfahrt kurzfristig sperren.
    • die Schlussrechnung Forstbauhof gekommen ist. Gesamtkosten sind 183.715 € der Gemeindeanteil liegt bei 12.253 €. Im Letzten Jahr haben wir schon 11.620 € gezahlt, Unsere Schlussrate ist dementsprechend 633 Euro.
    • auf Veranlassung der Verbandsgemeinde Ortsbürgermeister Thomas Ax 40 Bäume der Gemeinde für das Baumkataster gemeldet hat.

Ratsmitglied Wahlen wurden Auskünfte zur Umzäunung des Gastanks und zur Absicherung der Böschung am Feuerwehrgerätehaus erteilt und für weitere Informationen an die Verbandsgemeinde verwiesen. Zwei Fragen der Fraktion wurden schriftlich zur Stellungnahme eingereicht.

Im nichtöffentlichen Teil wurde über Vertragsangelegenheiten mit Bürgern der Gemeinde, die Jagdpacht und einen Antrag auf Grundstückstausch in Sportplatznähe beraten.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter


Bürgerinformation zur Bauausschusssitzung vom 3. Juni 2015

  1. Beratung Sockelsanierung Grillhütte
    In den letzten Wochen sind viele verschiedene Varianten besprochen worden. Der Beigeordnete Hauf und Ratsmitglied Schuster erklären sich bereit, die Sanierung federführend in die Hand zu nehmen und in Eigenleistung mit ehrenamtlichen Helfern durchzuführen. Bis 1000 Euro wird der Ortsbürgermeister bzw. der Beigeordnete die Materialbestellung beauftragen. Mögliche Mehrkosten bei Holzbestellung o.ä. werden durch den Bauausschuss – auch in der Ferienzeit – in einer kurzfristig einzuberufenden Sitzung entschieden. Gleichzeitig sind die vier Balken am Grillplatz zu erneuern.
  2. Beratung und Beschlussfassung über Teerarbeiten Nassauerstraße, Einfahrt Hausnummer 42
    Nachdem der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss in gemeinsamer Sitzung am 14. Mai 2015 um Klärung noch offener Fragen und Vertagung gebeten hat, konnte die Verwaltung die aufgeworfenen Fragen klären und dem Ausschuss vortragen. Die Anwohner sind bereit 50% der entstehenden Kosten für das Teeren der Einfahrt auf dem Gemeindegrundstück zu tragen. Die Firma Held hat die Arbeit zum Festpreis 1.100€ angeboten. Die Gemeinde beauftragt die FA Held zum Festpreis von 1.100 Euro inkl. Steuer die ca 12 qm zu teeren und mit Randsteinen zu begrenzen. Die Gemeinde wird beauftragt, vor der Vergabe die Vereinbarung mit der Familie Schmidt abzuschließen, die die Kostenbeteiligung von 550 € beinhaltet.
  3. Beratung und Beschlussfassung Beschlussfassung über die Abgrenzung möglicher Sanierungsgebiete nach §142 Baugesetzbuch
    Dem Bauausschuss wurden zur Vorbereitung die Präsentation von Kern-Plan und eine Karte der Gemeinde ausgehändigt. Der Vorsitzende erläuterte daraufhin kurz den Sachverhalt. Im Kern geht es der Gemeinde darum, den alten Ortskern zu attraktivieren indem man Eigentümern im Sanierungsgebiet, aber auch Kaufinteressenten von Häusern in dem Gebiet steuerliche Anreize zur Sanierung von Immobilien schafft. Die Kosten für die Sanierungssatzung werden derzeit auf 500€/Hektar geschätzt. Der Bauausschuss hat die Notwendigkeit einer Ausweisung möglicher Sanierungsgebiete vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Ausweisung eines solchen Gebiets. Ebenso hat der Bauausschuss sich mit der Abgrenzung dieses Gebiets befasst und empfiehlt dem Rat die in der Karte dargestellte Lösung. Die Gemeindeverwaltung sagt zu, dass sie in Absprache mit Bürgermeister Jürgen Schmidt die Bürgerinnen und Bürger zu einer Bürgerversammlung zu diesen Thema einladen und dort die Vorteile der Ausweisung den Einwohnern unserer Gemeinde präsentieren wird. Der Ausschuss empfiehlt die Ausweisung eines Sanierungsgebiets gemäß §142 Baugesetzbuch in den Grenzen, die der beiliegenden Karte zu entnehmen sind. Die Gemeinde wird gebeten, eine erste Information im Wäller Blättchen zu veröffentlichen mit dem Ziel, dass bis zur Ausweisung keine Sanierungen begonnen werden, die anschließend nicht ins Programm aufgenommen werden können.
  4. Beratung und Beschlussfassung über Gasanschluss Bürgerhaus Mörlen
    Die Verbandsgemeinde wird das Feuerwehrhaus an die Gasleitung anschließen wollen. Die Rhenag ist da gewesen und hat der Gemeinde und der Verbandsgemeinde zwei Angebote abgegeben. Der Anschluss bis zum Bürgerhaus soll rd. 3000 Euro und hinterm Haus rd. 2800 Euro. Im Haus sind ebenfalls noch Installationsarbeiten zu veranschlagen. Der Bauausschuss befürwortet den Anschluss des Gebäudes an die Gasleitung. Er bittet die Verwaltung mit der Verbandsgemeinde die Kostenverteilung zu verhandeln und schlägt vor, dass von der Gasleitung bis ins Haus die Gemeinde und die Verbandsgemeinde sich die Kosten teilen und alle anderen anfallenden Kosten (Installation im Haus und Weiterführung der Leitung durch den Kirmesplatz) von der VG zu tragen sind. In Kenntnis des Zustands der Ölheizung im Bürgerhaus bittet der Bauausschuss die Verwaltung, Kostenvoranschläge für die Modernisierung der Heizung im Bürgerhaus einzuholen. Es wurde kein Beschluss gefasst.
  5.  Kenntnisgaben / Verschiedenes

Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Grundstückstausch vorberaten.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter


Bürgerinformation zu HuFA und Bauausschusssitzung vom 14. Mai 2015

  1. Auftragsvergaben Gemeindewohnhaus
    Nachdem das Angebot der Firma Utsch in der Bauausschusssitzung am 07.05.2015 geprüft wurde, empfiehlt der Ausschuss, den Auftrag an dieses Unternehmen zu erteilen.   
  2. Auftragsvergaben Grillhütte
    Nachdem die  Angebote der Firmen Kohlhas und Häbel in der Bauausschusssitzung am 07.05.2015 geprüft wurde, empfiehlt der Ausschuss, den Auftrag an das Unternehmen Kohlhas zu erteilen. Der Haupt- und Finanzausschuss vergibt den Auftrag für die Erneuerung der Dacheindeckung an die Fa. Uwe Kohlhas, Nauroth zum Angebotspreis von 6624,09 €.
  3. Auftragsvergaben  von Straßenreparaturen
    Nachdem sich der Bauausschuss mit der  Thematik beschäftigt hat, und das Angebot der Firma Held geprüft wurde, empfiehlt der Ausschuss den Auftrag an das Unternehmen  Held zu erteilen. Die Ausschüsse beauftragt die Fa. Held, Norken mit den Straßenreparaturarbeiten in den Einfahrtsbereichen Schulstraße und Altenklosterstraße zum Angebotspreis von 1.800,--2.000€. Ebenfalls sollen die Rinnen in den Fußwegen Nassauer Straße entfernt werden und geteert werden. Die Kosten hierfür wurden auf 500-600 € geschätzt.Ein Angebot für das Teeren des Einfahrtsbereiches über dem Gemeindegrundstück vor dem Anwesen Schmidt in der Nassauerstraße 42 soll eingeholt werden. Nach Aussage des Mitgliedes D. Schuster wurde bei der Baugenehmigung ein Zuschuss von 500,- € bereits bewilligt. Dieses kann zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollzogen werden und muss geprüft werden. Der Vorsitzende bittet diesen Punkt bis zur Klärung zu vertagen.
  4. Tiefer legen des Hauptstromkabels am Bürgerhaus
    Das Hauptstromkabel wurde bei Bauarbeiten im Außenbereich beschädigt. Dieses lag nur ca. 15 Zentimeter unter der Erde. Es wurde im Zuge der Umbaumaßnahmen, (Schule zum Bürgerhaus/Abtragen des Schulhofs) wahrscheinlich bei den Erdarbeiten nicht berücksichtigt). Die Ausschachtungsarbeiten werden durch die Gemeindearbeiter durchgeführt. Eine Kernlochbohrung soll die Firma Utsch herstellen. Kosten für die neue Verkabelung werden vom RWE getragen.
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Wiederbereitstellung eines Grünabfallcontainers
    Nachdem im aktuellen Haushalt ein Haushaltsfehlbetrag von ca. 85.000,- € zu erwarten ist und derzeit keine zusätzlichen Einnahmen, die die Gemeinde entlasten und das Angebot für die Bürger verbessern helfen könnten in Sicht sind, hat sich die Verwaltung entschieden alle freiwilligen Serviceleistungen der Gemeinde für unsere Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen. Die Kosten für einen Container für Grünabfälle belaufen sich jährlich auf rund 5.000,- €. Die beiden Ausschüsse können unter den bisherigen Bedingungen einer Wiederbereitstellung eines Containers nicht zustimmen. Dieser Punkt wird vertagt um nach weiteren Entsorgungsalternativen zu suchen.
  6. Verkauf von Pflastersteinen
    Die Firma Holger Leiß, Großseifen hat Interesse an den gemeindeeigenen Pflastersteinen bekundet. Der Fa.Leiß wurde der, einst durch den Gemeinderat festgelegten Preis von 30,- € m², mitgeteilt. Herr Leiß fragt an, ob bei Komplettabnahme eine Preisreduzierung erfolgen könnte.  (Geschätzte 80 – 90 m²). Der Vorsitzende wird mit den Verhandlungen beauftragt. Ein Verkauf unter 25,- € soll jedoch nicht erfolgen.
  7. Kenntnisgaben / Verschiedenes
    - Der Vorsitzende informiert über die vor einer Woche stattgefundenen Bauausschusssitzung und deren Auftragsvergaben.
    - Nach Ablehnung des Haushaltsplanes durch die Fraktion „Farbe für Mörlen“ wurde bis heute keine Alternative zur Einnahmenverbesserung der Gemeinde eingereicht.
    - Verhandlungen für einen Gasanschluss des Feuerwehrhauses und Bürgerhauses sind geführt worden. Die Kosten belaufen sich auf rund 3.000,- €. Über die weitere Vorgehensweise muss mit der V.G. noch gesprochen werden.
    -Zu den erneuten kommunalaufsichtlichen Beschwerden seitens des Fraktionsvorsitzenden „Farbe für Mörlen“ sowie eines Mitgliedes der Interessengemeinschaft „Farbe für Mörlen“ wird der Vorsitzende in der nächsten Gemeinderatssitzung  eine öffentliche Stellungnahme abgeben. 
Thomas Ax, Ortsbürgermeister 

Bürgerinformation zur Bauausschusssitzung vom 7. Mai 2015

  1. Beratung und Beschlussfassung Sanierung Gemeindewohnhaus
    Nachdem die verschiedenen Angebote geprüft wurden, empfiehlt der Ausschuss dem HuFA der Firma Utsch den Auftrag für die Elektrik zum Angebotspreis von 5492.80 € und zu erteilen. Der Firma Neeb&Weyand erteilt der Bauausschuss den Auftrag in der Wohnung im Obergeschoss die Türen zum Angebotspreis von 2.613,82 € inkl. Mwst. zu erneuern.
  2. Beratung und Beschlussfassung Sanierung Grillhütte
    Die Angebote der Firmen Kohlhas und Häbel wurden geprüft. Der Ausschuss empfiehlt dem HuFA, den Auftrag an das Unternehmen Kohlhas zu vergeben.
  3. Beratung und Beschlussfassung von Straßenreparaturen
    Der Ausschuss prüft das Angebot der Firma Held, die Straßenreparaturen Schulstraße und Altenklosterstraße für 1800,- -2.000,- € zzgl. Mwst und die Entfernung der Rinnen im Fußweg Nassauerstraße für 500 - 600,- € durchzuführen und empfiehlt dem HuFA den Auftrag an das Unternehmen Held zu erteilen.  
  4. Beratung und Beschlussfassung Neugestaltung der Böschung am Bürgerhaus
    Der Vorsitzende informierte über die durchgeführten Maßnahmen seitens der VG und in Ergänzung hierzu durch die Gemeinde. Die Informationen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
  5. Kenntnisgaben / Verschiedenes
    - Der Vorsitzende informierte kurz über den Sitzungstermin des HuFA.
    - Ratsmitglied Mintkewitz regte an, den Heckenschnitt am Friedhof wieder ehrenamtlich durchführen zu lassen.
gez. Thomas Ax, Ortsbürgermeister i.V. Thomas Mockenhaupt, 1, Beigeordneter

Bürgerinformationzur Ratssitzung vom 11.03.2015

Nach Eröffnung der Sitzung und Verlesen der Tagesordnung werden keine weiteren Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht. Der Vorsitzende weist erneut darauf hin, dass während der Ratssitzungen keine Tonaufzeichnungen gestattet sind.

Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschrift

Der Rat genehmigt die Niederschrift vom 05.02.2015 mit  9 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen

Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende erläutert zunächst die Modalitäten zur Einwohnerfragestunde. Der Verwaltung wurden im Vorfeld der Sitzung drei  schriftlich formulierte Fragen eingereicht. Der Vorsitzende weist zwei der eingegangenen Fragen mit folgender Begründung zurück:

    • Bei einer Frage handelt es sich um eine Themenstellung, die sich auf einen nachfolgend zu behandelnden Tagesordnungspunkt bezieht und daher auszuschließen ist.
    • Eine weitere Frage bezieht sich auf den Inhalt eines Tagesordnungspunktes vom 05.02.2015 im nichtöffentlichen Teil. Somit ist eine öffentliche Behandlung zurück zu weisen.
    • Eine Fragestellung bezieht sich auf die Erneuerung des Belages für den Parkplatz am Sportplatz.
    • Die Fragestellerin möchte wissen, warum die durchgeführte Baumaßnahme teurer geworden ist und zweifelt die Sinnhaftigkeit der Maßnahme an, zumal die Gemeinde kein Geld hat.

 Hierzu gibt der Vorsitzende folgende Stellungnahme ab:

Bei der Durchführung des Bauvorhabens sind Probleme bei der Beschaffenheit des Untergrundes entstanden, deshalb musste mehr Material eingebaut werden als ursprünglich angenommen. Weiterhin wurde eine Fläche von ca.90 m² zwischen Straße und  Tor, sowie entlang des Zaunes begradigt um dem Platz ein vernünftiges Erscheinungsbild zu geben. Für Ausgleicharbeiten wurde mehr Material benötigt. 10 Rohre für die Absperrung wurden einbetoniert. Da alle Gerätschaften vor Ort waren und es sich anbot, entschied die Verwaltung den Weg bis zu den Sportlerhütten und den Vorplatz der Grillhütte neu abzuschottern um auch hier  wieder ein attraktives Erscheinungsbild herzustellen. Nach fachlicher Überprüfung der Rechnung hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2015 die Mehrausgaben genehmigt. Die angefallenen Kosten waren durch Haushaltsmittel im Haushalt 2014 gedeckt.  Die Baumaßnahme blieb im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel. Der Rat und alle Zuhörer  wurden  über diese Mehrausgaben bereits im öffentlichen Teil der  Sitzung am 05.02.2015 informiert.Zu der Geldfrage: Bereits bei der Beschlussfassung zur Sanierung des Parkplatzes am 19.09.2014  dürfte jedem Ratsmitglied klar gewesen sein, dass die Maßnahme keine 100 % Lösung darstellt.Würde die Gemeinde über ausreichende Finanzmittel verfügen, hätte man sich sicherlich für Teer- oder Pflasterarbeiten entschieden. Dies wäre mit einem zusätzlichen  Finanzaufwand von ca. 30.000 € zu stemmen gewesen.

  •  
    • Eine mündlich gestellte Frage bezog sich auf das Freischneiden der Weihnachtsbaumkultur am Sportplatz. Die Gemeinde nimmt diese Anregung auf und  wird sich mit dem zuständigen Förster in Kontakt setzen.

Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2015

Als Vorbericht wurde dem Rat das positive Ergebnis des Jahresabschluss 2014 mitgeteilt. Zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes 2014 war eine Abnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 16.800,- Euro geplant. Durch eine positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft wurde eine Abnahme der Finanzmittel entbehrlich. Vielmehr konnten diese sogar noch um rund 51.150 € erhöht werden. Zum Abschluss des Haushaltsjahres  2014 verfügt die Ortsgemeinde  über liquide Mittel in Höhe von 206.460,04 Euro. Die Finanzlage der Ortsgemeinde hat sich gegenüber dem Vorjahr drastisch verschlechtert. Eine sogenannte freie Finanzspitze die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist auch weiterhin nicht vorhanden (50.200 € gegenüber 15.850 € im Vorjahr). Unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben (z.B. Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, Fond Deutsche Einheit, Grundschulumlage, Unterhaltung Kindergarten, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Straßenentwässerung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen, etc.) der Ortsgemeinde sind dringend anstehende Unterhaltungsmaßnahmen für 2015 beabsichtigt:

    • Unterhaltung und Reparatur von Gemeindestraßen und Wegen 5.000,- €
    • Renovierung des altes Feuerwehrgerätehaus 7.000,- €
    • Instandsetzungsarbeiten am Kinderspielplatz 3.500,- €
    • Sanierung des Denkmals 8.000,- €
    • Unterhaltung Sportplatz 1.000,- €
    • Restarbeiten der Parkplatzsanierung Sportplatz / Grillhütte 2.500,- €
    • Renovierung Grillhütte 7.000,- €
    • Unterhaltung Grundstücke und Instandsetzung von Ruhebänken 9.000,- €
    • Außengebietsentwässerung 12.000,- €
    • Anschaffung eines Grabverbaus und Kauf einer neuen Lautsprecheranlage 4.000,- €
    • Grunderwerb 3.000,- €
    • Teilerneuerung / Ersatz fehlender Straßenschilder 2.000,- €
    • Sanierung der zweiten Wohnung im gemeindeeigenen Wohnhauses 10.000,- €
    • Instandhaltungsarbeiten am Bürgerhaus und der Außenanlagen 9.000,- €
    • Eventuell weiterhin die Bereitstellung des Grünabfallcontainers 5.000,- €
    • Winterdienst 5.000,- €

Bei Durchführung dieser geplanten Maßnahmen schließt die Haushaltsplanung mit einem Minus von 76.000,- € ab.

Anstehende Maßnahmen

  •  
    •  wie die Sanierung der Brücke am Mühlengrund,
    • der Endausbau der Straßen in den beiden Baugebieten,
    •  sowie die dringende Teilsanierung der Altenklosterstraße und der Schulstraße,

werden erneut aufgeschoben.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2015  mit dem umfangreichen Zahlenwerk des Haushaltsplanes beschäftigt. Nach ausgiebiger Beratung über die einzelnen Produktkonten empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Planes. Mit 9 Jastimmen, 1 Neinstimme und 3 Enthaltungen wird dem Haushaltsplan in seiner vorgestellten Form zugestimmt. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird nicht ausgezahlt. Er ist  im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.

Tagesordnungspunkt 4: Auftragsvergabe Deckensanierung Friedhofshalle

Die Decke der Einsegnungshalle weist deutliche Risse auf. Eine Sanierung ist unumgänglich. Der Rat beschließt einstimmig die Reparaturarbeiten von der Fa. Kappi, Nauroth zum Angebotspreis von 1.108,75 € vornehmen zu lassen.

Tagesordnungspunkt 5: Fortschreibung Flächennutzungsplan ( Teilbereich Windenergienutzung)

Der Vorsitzende setzt den Rat hinsichtlich eines Schreibens an die Verbandsgemeinde Bad Marienberg in Kenntnis. Verfasserin ist eine Mörlener Bürgerin. Diese hat darum gebeten ihr Anliegen und die entsprechende Antwort  in der Sitzung am 11.03.2015  der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen.Das Schreiben bezieht sich auf die aktuelle Diskussion rund um das Thema Windenergie. Der Text wird dem Rat und der Öffentlichkeit vorgelesen, ebenso das Antwortschreiben der VG. Aufgrund der umfassenden Texte ist eine genaue Veröffentlichung an dieser Stelle nicht möglich. Beide Schreiben werden der Niederschrift  vom 11.03.2015 beigelegt und in den Veröffentlichungskästen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Kenntnis gegeben.

Die Gemeindeverwaltung nimmt im Anschluss Stellung zu aktuellen Behauptungen der Interessengemeinschaft „Farbe für Mörlen“:

Die Verwaltung schließt sich vollinhaltlich der Stellungnahme der VG an.  Weiterhin sollte sich die Interessengemeinschaft „Farbe für Neunkhausen und Mörlen“ einmal einigen, wieviel Anlagen lt. ihren Informationen  gebaut werden sollen. Farbe für Mörlen behauptet 26, in Neunkhausen ist die Rede von 30 Anlagen und auf der Homepage der Farbe Neunkhausen sind in der Grafik 16 Windräder eingezeichnet. Was ist dran an solchen Behauptungen und woher stammen diese Informationen? Auch die Aussage  Anlagen ständen  weniger als 800m zur Wohnbebauung  ist nicht nachvollziehbar. Woher stammen die Angaben, dass die Pachtzahlungen um 2/3 gekürzt sind? Der Gemeindeverwaltung liegen solche Informationen jedenfalls nicht vor.
Der Vorsitzende  fordert die Fraktion auf, diese für die Meinungsbildung des Gemeinderates wichtigen Unterlagen in der aktuellen Sitzung  auf den Tisch zu legen, damit auch die übrigen Ratsmitglieder, ganz im Sinne der von der Farbe immer so hochgehaltenen Transparenz, den gleichen Wissenstand haben. Sollten diese  gar nicht existieren und nur Behauptungen der Interessensgemeinschaft Farbe sein, muss davon ausgegangen werden, dass man mit solchen Falschaussagen nur die Bürgerinnen und Bürger verunsichern bzw. verängstigen will. Er bittet darum zur Wahrheit zurückzufinden und damit aufzuhören, Horrorszenarien zu erfinden. Die Fraktion legt ständig dar, was sie nicht will, Alternativen werden jedoch nicht benannt. Die Gemeindeverwaltung steht weiterhin zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und hat keinen Grund, nicht zu ihrem Vertrag mit Vento Ludens zu stehen. Der  Gemeinderat wird gebeten darüber abzustimmen, den Verbandsgemeinderat zur Wiederaufnahme der Planung aufzufordern, denn nur dort liegt die Planungshoheit. Sollte es nach Abschluss der Planung zu Bauanträgen kommen, werden Entscheidungen über Gesundheits- und Artenschutz durch vertiefende Gutachten von der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) durchgeführt. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass dieses eine sehr wichtige Entscheidung für die weitere Zukunft von Mörlen ist. Auf lange Sicht werden die Einnahmen der Gemeinde nicht besser. Hier ist eher eine Negativentwicklung zu erwarten. Erspartes ist bei den  anstehenden Pflichtaufgaben der Gemeinde ganz schnell weg bzw. reicht überhaupt nicht aus. Man kann mit den schönsten Plänen (Dorferneuerungskonzept erstellt mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger) nichts anfangen, wenn das Geld für die Umsetzung fehlt. Liest man in der Studie „Zukunftsinitiative 2030“ der VG Bad Marienberg, ist ganz klar erkennbar wie düster es für Mörlen aussehen kann. (Weiterer Verfall  des alten Ortskerns, Demografischer Wandel der Bevölkerung, Leerstände von Häusern, marode Straßen und Wege, kein altersgerechtes Wohnen, etc.). Man sollte auch nicht glauben, dass die Verwaltung all diese Anstrengungen unternimmt  um die Leute zu ärgern. Zielsetzung ist vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass in Mörlen auch in Zukunft die Lichter nicht ausgehen. Nach den Vorfällen in Fukushima haben sich alle die Energiewende zum großen politischen Ziel gemacht. Mörlen allein wird die Welt nicht retten, aber Mörlen kann ein Teil davon sein. Positiver Nebeneffekt: der Gemeinde stünden finanzielle Mittel zur Verfügung, die zum Wohl der Allgemeinheit investiert würden. Wer gegen die Fortschreibung stimmt, stimmt auch gegen die zukünftige Handlungsfähigkeit der Gemeinde. Freiwillige Leistungen  (Beispiel: Grüncontainer, Schneeräumung, Unterstützung der Vereine, der Unterhaltung des Sportplatzes oder die kostenlose Bereitstellung des Bürgerhauses) sind dann nicht mehr zu leisten. Selbst bei den Pflichtaufgaben steht die Finanzierung in Frage. Die Aussage: „es hat ja immer funktioniert“ entbehrt jeglicher Verantwortung. In der anschließend heftigen Diskussion wird der Gemeindeverwaltung seitens der Fraktion „Farbe für Mörlen“ der Vorwurf der Missachtung des Bürgerwohls und des Bürgerwillens gemacht. Vorwürfe beziehen sich auch auf die Nichtbeachtung gesundheitlicher Gefahren durch Windenergie und die Zerstörung unseres Waldes. Weiterhin folgt der Vorwurf der Geldverschwendung und die Aufforderung ehrenamtliche Tätigkeiten ins Leben zu rufen um Kosten für Gemeindearbeiter zu sparen. Ausführungen des Rechnungsprüfungsvorsitzenden zur Ernsthaftigkeit der finanziellen Lage der Ortsgemeinde werden mit Gelächter kommentiert. Die Stimmung ist konfliktgeladen, mitunter persönlich verletzend. Um weitere Eskalationen zu unterbinden ruft der Vorsitzende zur Abstimmung auf. Mit  9 Dafür Stimmen und 4 Gegenstimmen  fordert der Rat die VG auf, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich Windenergienutzung)  wieder aufzunehmen.

 Tagesordnungspunkt 6: Kenntnisgaben / Verschiedenes

  • Die vom Fraktionsvorsitzenden „Farbe für Mörlen“ geforderte Abrechnung zum Gemeinderatsausflug nach Berlin und den Kosten des Mörlener Weihnachtsmarktes werden ihm schriftlich zur Einsichtnahme vorgelegt.
  • Die Fa. Leiß möchte mit den Bauarbeiten hinter dem Bürgerhaus beginnen. Hierzu müssen noch Bäume gefällt werden.
  • Es wurde angeregt auch den Fußweg zum Friedhof schneefrei zu halten.
  • Krankheitsbedingt hat der bisherige Schausteller der Mörlener Kirmes seinen Betrieb eingestellt. Die Gemeindeverwaltung bittet um Mithilfe bei der Suche eines neuen Angebotes.
  • Es wird angeregt nochmals eine Geschwindigkeitsmessung am Ortseingang aus Richtung Kirburg durchführen zu lassen.
  • Das nächste Treffen zur Vorbereitung des  Heimat- u. Erntedankfestes findet am 18.03.2015 statt.

 Thomas Ax, Ortsbürgermeister


Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 05.02.2015

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende folgendes bekannt: Nach persönlicher Auffassung und Wunsch der Beschwerdeführer, dass Top 8: Stellungnahme bezüglich einer Beschwerde (Baustraße im Baugebiet Wiesenstraße / Haßelweg betreffend) im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sei, wird gebeten diesen als neuen Top 9 in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben. Diesem Wunsch wird bei einer Enthaltung statt gegeben.

Weitere Anträge zur Veränderung der Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnungspunkt 1: Forstangelegenheiten

Betriebsergebnis 2013

Hier konnte ein Überschuss von 23.205,- € erzielt werden.

Forstwirtschaftspläne 2015

Förster Carsten Frenzel erläutert dem Rat  den Wirtschaftsplan 2015. Geplant ist ein Holzeinschlag von 960 Fm, Nachpflanzungen von rund 1000 Pflanzen, Kulturpflege an rund 5000 Bäumen, sowie weitere kleinere Maßnahmen wie Weginstandsetzung, Verbissschutz gegen Wild, etc.. Sollten die Planungen in der beabsichtigten Weise durchgeführt werden, ist mit einem Minus von rund  11.310,- € zu rechnen. Einstimmig beschließt der Rat die vorgestellten Forstwirtschaftspläne 2015.

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung der Niederschrift vom 18.12.2014

Gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung sind Einwendungen gegen die Niederschrift spätestens bei der nächsten Sitzung zu erheben. Der Rat entscheidet hierüber mit  Mehrheit. Der Vorsitzende und Schriftführer gibt bekannt: Bei der Auflistung der Stimmberechtigten Ratsmitglieder wurde versehentlich Anja Löwe vergessen. Diese war aber anwesend und ist mit Unterschrift in der Anwesenheitsliste eingetragen. Auf Nachfragen, ob es Einwände gegen die Niederschrift vom 18.12.2014 gibt, wird seitens des Vorsitzenden der Fraktion „ Farbe für Mörlen“ erneut in den Raum gestellt, dass diverse Abstimmungsergebnisse falsch wären. Dieses wird jedoch seitens der Ratsmitglieder und dem Vorsitzenden zurückgewiesen.  Seitens eines Ratsmitgliedes wird gebeten die 4 Wochenfrist zum Erhalt der Niederschrift einzuhalten. Auf Nachfragen des Vorsitzenden hinsichtlich der zukünftigen Übernahme der  Schriftführertätigkeit  herrschte Stillschweigen. Mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wird die Niederschrift vom 18.12.2014 genehmigt.     

Tagesordnungspunkt 3: Beitritt zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII

 Ziel der Vereinbarung ist es, einschlägig bestrafte Personen von neben- und ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten. Deshalb soll ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt werden, wenn dieses aufgrund der Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen erforderlich ist. Der Rat beschließt einstimmig der Rahmenvereinbarung beizutreten. 

Tagesordnungspunkt 4: Rechtsnachfolge Gas-Konzessionsvertrag von der Rhenag auf die Westerwald-Netz GmbH

 Einstimmig ist der Rat damit einverstanden, dass die Westerwald-Netz GmbH gemäß §10 des Konzessionsvertrages vom 19.12.2003 / 05.01.2004 als Rechtsnachfolgerin der Rheinische Energie Aktiengesellschaft in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem vorbezeichneten Vertrag eintritt. Es bestehen keine Bedenken gegen die finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Westerwald-Netz GmbH.

Tagesordnungspunkt 5: 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Marienberg (hier Zustimmung der Ortsgemeinden)

Der Vorsitzende erläutert dem Rat die verschiedenen Änderungen im Flächennutzungsplan (Hier nur Städtebaulicher Teil). Es handelt sich hier unter anderem um die Ausweisung von Baugebieten in verschiedenen Ortsgemeinden, die Erweiterung verschiedener Industriegebiete, eine neue gewerbliche Baufläche, die Umwandlung der alten Bahnstrecke Erbach Bad Marienberg in den neuen Radweg sowie die Neudarstellung der südlichen Umgehungsstraße Bad Marienberg. Da Mörlen mit keiner Änderungsmaßnahme betroffen ist, stimmt der Rat bei drei Enthaltungen der vorgestellten 5. Fortschreibung des Planes zu.

Tagesordnungspunkt 6: Genehmigung einer Spende

Beim Weihnachtsmarkt 2014 hatte eine Teilnehmergruppe Sägearbeiten angeboten und Kartoffelklöße verkauft. Hierzu erfolgt seitens der Gruppe ein Bericht in der 3. Ausgabe des Wäller Blättchen. Der Vorsitzende dankt namentlich nochmals allen Spendern. Nach § 94 Abs.3 Satz 5 GemO genehmigt der Rat einstimmig die Annahme der am 06.01.2015 eingegangenen Spende in Höhe von 180,- €. Diese ist zweckgebunden für die Anschaffung der neuen Rutsche am Spielplatz.

Tagesordnungspunkt 7: Zuschussangelegenheiten (hier Teilnahme an einem Jugendfußballturnier in Barcelona / Spanien)

 Der Verwaltung liegt mit Datum vom 02.01.2015 ein Antrag des SV Mörlen  (Abteilung Jugend) zur finanziellen Unterstützung der o.g. Fahrt vor. Die Fahrt findet vom 27.03.- 02.04.2015 statt. Die Kosten belaufen sich auf rund 7.000,- €. Diese sollen nach Abzug des Eigenanteils der Teilnehmer (14 Jugendliche Spieler auf den Mörlener Verein gemeldet) durch Sponsoren gedeckt werden. Da der Vorsitzende H. Fabig, schon einige Spenden gesammelt hat und der Rat diese Aktion für eine tolle Sache hält, wird sich die Gemeinde mit einen Zuschuss von 1.000,- € an der Reise beteiligen. Die Abstimmung erfolgte einstimmig.

Tagesordnungspunkt 8: Kenntnisgaben / Verschiedenes                                                                            

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 29.01.2015 fand eine Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses statt. Hier wurde der Haushaltsplan 2015 vorberaten.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes“ Auf der Struth“ ist rechtskräftig. Bei der öffentlichen Auslegung ergaben sich keine Bedenken durch die Bürgerschaft, der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange
  • Die Kostenabrechnung für die Kommunalwahlen 2014 liegt vor. Für Mörlen sind Kosten in Höhe von 415,14 € entstanden.
  • Die Parkplatzsanierung, die Befestigung des Vorplatzes an der Grillhütte und deren Zuwegung haben Kosten von 9800,- € verursacht. Die Absperrung wird, wenn es die Witterung zulässt, fertiggestellt.
  • Die Sonderumlage für die Grundschulen in 2015 beträgt  19.154,- € 
  • Die Abschlagszahlung für das 1. Quartal der Verbandsgemeindeumlage beträgt 28.057,51 €
  • Die vorläufigen anteiligen Kosten für das neue Forstbetriebsgebäude belaufen sich für Mörlen auf 11.800 €. Die Schlussrechnung erfolgt ca. März / April.
  • Der Vorsitzende der Fraktion „Farbe für Mörlen“  wünscht eine detaillierte Kostenaufstellung für den Weihnachtsmarkt und den Ausflug des Gemeinderates. Der Vorsitzende wird ihm  eine Kostenaufstellung zukommen lassen.
  • Ein Ratsmitglied merkt an, dass bei der letzten Einwohnerfragestunde im Dezember Fragen und Anregungen eines Fragestellers nicht an die Ratsmitglieder weitergeleitet wurden. Dieses wird zurückgewiesen, da alle eingegangenen Fragen vorgelesen und beantwortet wurden.

 

Nichtöffentlicher Teil:

Tagesordnungspunkt 9. Stellungnahme bezüglich einer Beschwerde (Baustraße im Baugebiet Wiesenstraße / Haßelweg betreffend)

Hier beschäftigte sich der Rat mit dem Entfernen einer Bodenwelle in der oben genannten Baustraße.

Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Fraktionsvorsitzenden „Farbe für Mörlen“ auf Einsichtnahme in nichtöffentliche Sitzungsniederschriften vom 22. Februar 2013 und 03. Mai 2013

Die entsprechenden Niederschriften wurden zur Einsichtnahme vorgelegt.

Tagesordnungspunkt 11: Mietangelegenheiten

Der Rat beschäftigte sich mit der Kündigung der oberen Wohnung im gemeindeeigenen Wohnhaus.

Tagesordnungspunkt 12: Friedhofsangelegenheiten

Hier wurde über noch nicht gezahlte Gebühren über das Entfernen von Grabfundamenten beraten.

Tagesordnungspunkt 13: Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Rat beschäftigt sich mit Planungsfragen bezüglich des anstehenden Heimat- und Erntedankfestes

Thomas Ax, Ortsbürgermeister


 Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2014

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende den Top 6 der Tagesordnung: Beratung und Beschlussfassung zum Erstellen einer Geschäftsordnung, abzusetzen. Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt. Weitere Anträge werden nicht gestellt.

Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschriften

 Es ergaben sich keine Beanstandungen. Bei zwei Gegenstimmen wird die Niederschrift vom 31.10.2014 genehmigt.
 

Tagesordnungspunkt 2: Quelle am Rand des Baugebietes „Thomasfeld“

 Nach dem der TOP bereits in einer der vergangenen Sitzungen behandelt worden war und sich noch Unklarheiten ergeben hatten, wurde der Werkleiter der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Herr Klaus Widerstein, eingeladen. Dieser erläuterte dem Rat den fachlich- und rechtlichen Sachverhalt. Das Quellwasser darf nicht mehr in den Mischwasserkanal der Ortsgemeinde eingeleitet werden. Um eine Lösung des Problems zu erreichen bittet er dem Vorschlag der Werke anzunehmen. Die geschätzten Kosten von rund 36.000,- € würden sich zu je einem Drittel die Ortsgemeinden Langenbach und Mörlen sowie die Verbandsgemeindewerke teilen. Eine Abstimmung zum Tagesordnungspunkt erfolgte nicht. Der Vorsitzende dankt Herrn Widerstein für seine fachlichen Informationen und wünscht ihm für seinen in Kürze anstehenden Ruhestand alles Gute und noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit.
 

Tagesordnungspunkt 3: Einwohnerfragestunde
 

Der Vorsitzende weist nochmals auf den Ablauf einer Einwohnerfragestunde hin. Die Einwohner können Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde wird vierteljährlich anberaumt. Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. Fragen werden mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Kann die Frage in einer Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt. Der Vorsitzende hat Fragen zurückzuweisen sowie die Äußerungen von Vorschlägen und Anregungen zu unterbinden, wenn sie nicht in den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen, oder sie sich auf nachfolgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, oder sie Angelegenheiten betreffen, die gemäß § 5 Abs. 2 und 3 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Die Dauer der Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Einwohner können in der Fragestunde nur jeweils eine Frage stellen.
Sechs Fragen waren der Verwaltung schriftlich eingereicht worden. Keine der eingegangenen Fragen wurde zurückgewiesen und selbstverständlich auch beantwortet.
Die Fragen bezogen sich auf geschwindigkeitshemmende Maßnahmen am Ortseingang aus Richtung Kirburg; Gründe warum keine Fragen zu nachfolgenden Tagesordnungspunkten der Sitzung zugelassen werden, inwieweit sich die Gemeinde mit der Thematik Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung und der Beleuchtung des Bürgerhaus beschäftigt hat, dem Ergebnis (Bestandsaufnahme) der Ortsbegehung durch den Gemeinderat und wie die Gemeinde das neu erstellte Dorferneuerungskonzept umsetzen kann. Weiterhin wurde angefragt: wie ernst die Gemeindevertretung Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Windenergienutzung in unserer Gemarkung nimmt und wie man diese in die Planungen zu integrieren gedenkt.
Eine Nachfrage eines Bürgers die sich nicht auf seine schriftlich gestellte Frage bezog, wurde vom Vorsitzenden zurückgewiesen. Obwohl alle eingegangenen Fragen eine sachliche Beantwortung fanden kam es zu Zwischenrufen aus dem Publikum, die als eine persönliche Beleidigung zu werten sind. Der Vorsitzende wird bei solchem Verhalten zukünftig von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
 

Tagesordnungspunkt 4: Jahresabschlusses
 

Zu diesem Top übernimmt der 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt die Sitzungsleitung. Der Vorsitzende Thomas Ax und der Beigeordnete Jürgen Hauft verlassen den Sitzungstisch.
 

Feststellung des Jahresabschlusses 2013
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Hermann-Josef Christian berichtet über die am 28.11.2014 stattgefundene Prüfung. Nach Überprüfung aller Belege ergaben sich keine Beanstandungen. Lediglich bei der Anschaffung einer Schneefräse ergab sich aus Sicht der Prüfer ein Formfehler. Der Rat hatte hierzu keinen Beschluss gefasst, ist aber der Meinung, dass dieses eine sinnvolle Investition gewesen wäre und es sich auch um keine persönliche Bereicherung des Vorsitzenden gehandelt hätte. Nach dem der Fraktionsvorsitzende „Farbe für Mörlen“ mehrmals beim Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden nachfragte ob sich wirklich keine Beanstandungen ergeben hätten und dieses durch den Prüfungsausschuss verneint wurde, empfiehlt der Ausschuss Entlastung zu erteilen.
Der Gemeinderat stellt bei vier Enthaltungen den Jahresabschluss 2013 der Ortsgemeinde Mörlen zum 31.12.2013 fest.
Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten.
Der Gemeinderat erteilt bei drei Neinstimmen und einer Enthaltung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
 

Tagesordnungspunkt 5: Teilnahme am Wettbewerb 2014 „Unser Dorf hat Zukunft“

 Der Vorsitzende schlägt dem Rat vor, von einer Teilnahme abzusehen, da Wettbewerbschancen als gering angesehen werden.
Der Rat beschließt einstimmig auch im Jahr 2015 von einer Teilnahme abzusehen.
 

Tagesordnungspunkt 6: Beratung und Beschlussfassung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald; hier: 2. Anhörung zum Planentwurf

 Der seit Ende August veröffentliche Planentwurf wird dem Rat vom Vorsitzenden nochmals in den für Mörlen relevanten Punkten erläutert. Der Nauberg ist immer noch als Vorrangfläche für Basaltabbau ausgewiesen. Dies bedeutet, dass bei einem Abbau eine gesamte Fläche von rund 40-50 Hektar zerstört würde. Der komplette Höhenrücken (Naturwaldreservat und hochwertiger Buchenwald) von Norken bis zur „Weisen Ley“ in Luckenbach würde zerstört und bis zu einer Tiefe von 60 m abgebaut. Bei einem geplanten Betrieb der Anlage von 6.00 – 22.00 Uhr kann man sich vorstellen, welch enormen Belastungen Mensch und Tier ausgesetzt wären. Nach kurzer Aussprache fasst der Rat bei drei Enthaltungen folgenden Beschluss: Die Ortsgemeinde Mörlen nimmt im Rahmen der zweiten Anhörung des Raumordnungsplanes der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald den Entwurf mit der unten genannten Anmerkung zustimmend zur Kenntnis. Die Ortsgemeinde Mörlen weist darauf hin, dass die Basaltabbaufläche im Nauberg (Welsche Hütte), so wie sie im Plan des Jahres 2006 aufgenommen ist, als erledigt angesehen wird.
Die Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der derzeitigen Landesregierung haben vertraglich festgelegt:
„Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, den Bergbau am Nauberg im Westerwald nicht auszuweiten. Dafür wird es keinen Pachtvertrag mit den am Bergbau Interessierten geben.“
Wir bitten die Planungsgemeinschaft den Plan den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Dies erfordert die Herausnahme der Vorrangflächen für Rohstoffgewinnung im Nauberg.
 

Tagesordnungspunkt 7: Kenntnisgaben / Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt dem Rat folgendes zur Kenntnis:

  • Der Vorsitzende bedankt sich nochmals bei den Ratsmitgliedern die ehrenamtlich das Kreuz am Friedhof erneuert haben.
  • Rückblickend war der 2. Weihnachtsmarkt wieder ein toller Erfolg. Der Vorsitzende dankt namens der Gemeinde allen Akteuren die zum Gelingen beigetragen haben. Die Kosten von rund 500,- Euro für Hallennutzung /Reinigung, Stromversorgung, Musik, etc. werden von der Gemeinde getragen. Die Ortsgemeinde sieht in dieser Form der Unterstützung ebenfalls einen Beitrag zur Dorfgemeinschaft.
  • Die Mehrtagesfahrt des Gemeinderates nach Berlin war aus Sicht der Teilnehmenden Ratsmitglieder eine gelungene Veranstaltung. Der Vorsitzende bedankt sich bei der SPD Bundestagsabgeordneten Gabi Weber, die über ihr Büro die Fahrt organisiert und auch finanziell unterstützt hat.
  • Im Januar findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Dieser wird den Haushaltsplan für 2015 vorberaten.
  • Diverse Fenster im Bürgerhaus wurden von der Fa. Kapp repariert (Kosten rund 1.000,- Euro)
  • In Kürze erscheint nochmals eine Ausgabe der Zeitung „Mörlener Nachrichten“ mit allen aktuellen Informationen und Sachständen, die die Gemeinde betreffen.
  • Die Parkplatzsanierung am Sportplatz wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Im Zuge der Arbeiten hat sich die Verwaltung kurzfristig entschieden die Zuwegung zur Grillhütte und deren Vorplatz neu abzuschottern.
  • Am 16.12.2014 fand ein Gespräch mit dem Mitpächter sowie der Jägerschaft bezüglich des auslaufenden Pachtvertrages statt.
  • Der Vorsitzende berichtet über den Eingang einer schriftlichen Beschwerde, von einer Nichtanliegerin, über das Entfernen einer Bodenwelle in der Baustraße Hasselweg.
  • Die Aktion Saubere Landschaft ist auf den 18.04.2015 terminiert
  • Fälschlicherweise wurde in einer Bürgerinformation (Flugblatt der Fraktion „Farbe für Mörlen“) behauptet, dass die Wählergruppe Ax einen Beschluss bezüglich Vorrangflächen für Windenergie gefasst haben soll. Der Vorsitzende weist diese Aussage zurück und gibt zur Kenntnis, dass Beschlüsse zu fassen immer noch Sache des Gemeinderates und nicht einer Wählergruppe ist.
  • Im Namen der Beigeordneten Thomas Mockenhaupt und Jürgen Hauft sowie von Verbandsbürgermeister Jürgen Schmidt wünscht der Unterzeichner den Ratsmitgliedern und allen Mörlener Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest sowie alles erdenklich Gute für das Jahr 2015.

 

Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 31.10.2014

Öffentlicher Teil

Vor Eintritt in die Tagesordnung:

 In der Vergangenheit wurden seitens des Vorsitzenden die Geschäftsordnung und die Gemeindeordnung immer großzügig ausgelegt. Im Sinne einer sachlichen und zielorientierten Zusammenarbeit wird dies, nach den Erfahrungen der letzten Sitzungen, zukünftig strenger gehandhabt.

Das bedeutet: Vor Eintritt in die Tagesordnung werden nur noch Wortmeldungen zugelassen, die Anträge zur Veränderung der Tagesordnung nach §34 Absatz 7 Gemeindeordnung stellen und das auch nur dann, wenn nach § 34 Absatz 3 Satz 2 Dringlichkeit vorliegt. Wortbeiträge sind nur zur Begründung der Dringlichkeit zugelassen. Alle andern Anträge und Schriftstücke von Ratsmitglieder bzw. der Fraktion nimmt der Vorsitzende nicht mehr entgegen. Rechtzeitig eingereichte  Schriftstücke und Anträge werden in  der nächsten Sitzung besprochen. Der Vorsitzende der Fraktion „Farbe für Mörlen“ hat die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass bei der vorletzten Ratssitzung Tonbandaufzeichnungen gemacht wurden. Der Bürgermeister und die Beigeordneten sind dem Vorsitzenden für diesen Hinweis dankbar und nehmen dieses zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass jegliche Tonaufzeichnung und das Fotografieren in den Sitzungen nicht zulässig sind. Die Zuschauer werden ebenfalls gebeten darauf zu achten, dass dieses Verbot eingehalten wird.

 

Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschriften 

Gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung sind Einwendungen gegen die Niederschrift spätestens bei der nächsten Sitzung zu erheben. Der Rat entscheidet hierüber mit  Mehrheit. Es dürfen nur Ratsmitglieder abstimmen die anwesend waren.

Der Rat genehmigt die Niederschrift vom 29.08.2014 und vom 19.09.2014

Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Ortsbürgermeisters über Angelegenheiten der Ortsgemeinde

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache vorgesehen ist. Seit der zweiten Sitzung des Gemeinderats haben den Ortsbürgermeister vom Fraktionsvorsitzenden „Farbe für Mörlen“ einige Schriftstücke erreicht, zu denen die Ortsgemeinde wie folgt Stellung nimmt:

Schreiben vom 19.09.2014 Einspruch zum Verfahren: Wahl Bauausschuss und Antrag die Beschlussfähigkeit des Ausschusses auszusetzen

Die Ortsgemeinde nimmt die Einwände ernst und kommt nach Prüfung zum Ergebnis, dass ein Mörlener Bürger   fälschlicherweise ausgeschlossen wurde, da er in seinem Beschäftigungsverhältnis überwiegend körperliche Arbeiten ausübt und für die Gemeinde nicht tätig ist. Daher wird der Bauausschuss in der Sitzung neu gewählt.

Der Antrag auf Aussetzung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses ist weder durch die Gemeindeordnung, noch durch die Mustergeschäftsordnung begründbar. Die Beschlussfähigkeit eines Gremiums ist gegeben, wenn die Mehrheit der Ratsmitglieder anwesend ist und kann nicht durch Beschluss hergestellt bzw. ausgesetzt werden. Der Antrag ist unzulässig. Da die Wahl nicht gültig zustande gekommen war, konnte der Ausschuss auch nicht tagen bzw. Beschlüsse fassen.

Antrag vom 19.09.2014 Stellungnahme zu den Schriftstücken ggf. Vorlage der Schriftstücke in Sachen kommunalaufsichtliche Beschwerde

Der Bürgermeister unterrichtet den Rat über Angelegenheiten der Ortsgemeinde und informiert über das Schreiben der Kreisverwaltung an die Antragstellerin aus Neunkhausen und gibt eine Kopie des Schreibens an alle Ratsmitglieder zur Kenntnisnahme. Ein Recht auf Vorlage des Schriftverkehrs besteht grundsätzlich nicht.

Der Gemeinderat hat das Recht, aus seinen Reihen Mitglieder zu beauftragen diese Schriftstücke einzusehen.

Unterrichtung über das Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Beschwerde wegen Beschlussfassung von Gemeinderäten im Zusammenhang mit den Gestattungsverträgen mit den Firmen Juwi und Vento ludens:

Die Kreisverwaltung teilt wörtlich mit:

„Da die Beschlüsse unserer Auffassung nach rechtmäßig in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten, wurde hier auch nicht gegen die Unterrichtung der Einwohner gem. §41 Abs. 5 GemO verstoßen, denn diese trifft für Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurden, gerade nicht zu. Vielmehr verhält es sich, dass hier die Geheimhaltung der Zweck der nichtöffentlichen Sitzung darstellt. Diesem würde eine Unterrichtung der Einwohner gem. § 45 Abs. 5 GemO zuwider laufen.

Daher können wir vorliegend keine Rechtsverstöße feststellen, gegen die wir einschreiten könnten. Folglich halten wir kommunalaufsichtliches Einschreiten weder für gerechtfertigt, noch für geboten.“

Schreiben vom 19.09.2014 Einspruch gegen den Heckenschnitt auf dem Friedhof

Die Entscheidung die Hecke durch eine Firma schneiden zu lassen, war eine Entscheidung der laufenden Verwaltung des geschäftsführenden Gemeindevorstands im Zeitraum zwischen Ende der Wahlperiode und konstituierender Sitzung des neuen Rats. Die Maßnahme ist durch Haushaltsmittel gedeckt und daher nicht  zu beanstanden.

Schreiben vom 19.9.2014 Formfehler Sitzungsprotokoll:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.9.2014  mehrheitlich keine Einwände gegen das Protokoll erhoben. Eine Abstimmung gemäß §41 Abs. 3 wurde nicht beantragt. Eine Genehmigung erfolgte in der aktuellen Sitzung.

Schreiben vom 19.09.2014 Nennung von Ratsmitgliedern, die in einem wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnis zu Vento Ludens stehen.

Die Ortsgemeinde wird eine solche Befragung nicht durchführen. Die privaten und finanziellen Verhältnisse von Ratsmitgliedern und Mitgliedern der Gemeindeverwaltung gehen die Ortsgemeinde schlicht nichts an. Im Rahmen jeder Abstimmung haben Ratsmitglieder die Pflicht, bei Ausschließungsgründen nach § 22 GemO, dies bekannt zu geben und an Beratungen und Abstimmungen nicht  teilzunehmen. Ob   Ausschließungsgründe bei Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Gestattungsvertrag vorlagen, ist in der entsprechenden Niederschrift einsehbar.

Schreiben vom 29.08.2014 und 19.09.2014 Beschwerde zu Formfehlern und Informationspraxis zu Einladungen

Hierzu ein Auszug aus dem Kommentar zu § 34 GemO: Es gilt für Gemeinderäte in Rheinland-Pfalz das sog. Mündlichkeitsprinzip. Ein Rechtsanspruch zur Übersendung von Sitzungsunterlagen gibt es nicht. Hier gilt für die Rechtslage auch in RLP die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.8.1986.

Eine mündliche Unterrichtung bzw. eine Tischvorlage ist daher in den meisten Fällen ausreichend. Bei umfangreichen oder schwierigen Entscheidungsgegenständen wie z.B. Vertragsangelegenheiten, Haushalt und Rechnungsprüfung wird die Gemeindeverwaltung wie in der Vergangenheit Unterlagen vorab den Gemeinderäten zur Verfügung stellen. Insofern ist die Beschwerde zurückzuweisen. Es gibt somit keine Formfehler bei der Einladung.

Schreiben vom 10.10.2014. Beschwerde bezüglich Formfehlern Sitzungsprotokoll vom 29.08.2014 und erneute Beschwerde zur Einladungsform:

Die Gemeinde verweist zum ersten Punkt auf die Stellungnahme zum Schreiben vom 19.09.2014. Zur Einladungsform erfolgt  letztmalig der Hinweis auf die Gemeindeordnung und die Mustergeschäftsordnung:

Der Gemeinderat wird vom Vorsitzenden zu einer Sitzung einberufen (§ 34 Abs. 1 Satz 1 GemO, § 1 Abs. 1 MGeschO). Aus dieser Zuständigkeit folgt das Recht des Einladenden, den Tag, die Uhrzeit und den Ort der Sitzung zu bestimmen. Die Einladung an die Ratsmitglieder und die Beigeordneten ergeht schriftlich oder per E-Mail unter Mitteilung von Zeit und Ort der Sitzung sowie der Tagesordnung (§ 34 Abs. 2 Satz 1 GemO, § 2 Abs. 1 Satz 1 MGeschO).

Es obliegt dem Vorsitzenden, die Tagesordnung aufzustellen (Entscheidung über den Inhalt) und diese festzusetzen (formale Zuordnungen, z. B. Reihenfolge). Er ist jedoch verpflichtet, bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist. Mit den Beigeordneten muss sich der Bürgermeister bei der Festsetzung der Tagesordnung ins Benehmen setzen; „Ins Benehmen setzen“ und „abstimmen“ bedeuten Kontaktaufnahme mit dem Ziel, die Angelegenheit zu erörtern. Dies kann im Rahmen einer Besprechung (z. B. in den regelmäßig stattfindenden Beigeordnetenbesprechungen [§ 50 Abs. 7 GemO]), schriftlich, telefonisch oder in sonst geeigneter Form erfolgen. Der Bürgermeister muss sich mit den Beigeordneten auch ins Benehmen setzen hinsichtlich der Vorbereitung der Beschlüsse (§ 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemO); dabei geht es darum, die einzelnen Tagesordnungspunkte inhaltlich vorzubereiten. Solche Beteiligungsnotwendigkeiten schränken den Bürgermeister allerdings in seiner letzten Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Festlegung der Tagesordnung rechtlich nicht ein.

In all diesen Regelungen kommt in keinem Satz eine Fraktion vor. Ein vom Fraktionsvorsitzenden angeführtes Recht, bei Aufstellung der Tagesordnung ins Einvernehmen gesetzt zu werden bzw. auf Bereitstellung von Unterlagen existiert nicht. Daher ist auch der Einspruch weder mit der Gemeindeordnung, noch mit der Mustergeschäftsordnung begründbar.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, zukünftig solche Vorhaltungen und Einsprüche, für die es  keine Rechtsgrundlage gibt, zu unterlassen.

Tagesordnungspunkt 3: Wahl des Bauausschusses

Die Wahl wird geheim durchgeführt.

Nach § 36 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden.

Gewählt wurden:

Claus Weigel              Vertreter       Philipp Arndt                                   

Dieter Schuster          Vertreterin     Katja Becker                    

Tobias Mintkewitz       Vertreterin     Anja Löwe                     

Helmut Poganski         Vertreter       Andreas Lück     

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

 

Tagesordnungspunkt 4: Festlegung der Steuerhebesätze 2015

Die Steuerhebesätze werden nicht geändert und betragen auch im Jahr 2015:

Grundsteuer A            300%

Grundsteuer B            365%

Gewerbesteuer           365%

Hundesteuer für den 1. Hund                                            40,-€

Hundesteuer für den 2. Hund                                            60,-€

Hundesteuer für jeden weiteren Hund                                70,-€

Hundesteuer für den 1. Gefährlichen Hund                        250,-€

Hundesteuer für jeden weiteren gefährlichen Hund            400,-€

 

Tagesordnungspunkt 5: Auftragsvergabe Sanierung / Neugestaltung Festplatz am Bürgerhaus

Für die Neugestaltung der Böschung wurde bereits ein Beschluss am 13.05.2013 gefasst. Nach Rücksprache und zweier Ortstermine wird die Verbandsgemeinde ihren Teil der Böschung neben und hinter dem Feuerwehrhaus ebenfalls sanieren. Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit noch in diesem Jahr von der Fa. Moritz ausgeführt werden. Die Ortsgemeinde wird den verbleibenden Teil der Böschung in diesem Zuge mit sanieren. Da der Verwaltung zum Zeitpunkt der Sitzung noch kein Angebot vorliegt, wird die Auftragsvergabe an den Bauausschuss übertragen.

Tagesordnungspunkt 6: Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Lehmkaute“

Der Gemeinderat erkennt den Entwurf der Bebauungsplanänderung an. Der Rat beschließt, dass auf Basis dieses Entwurfes nunmehr die förmliche Beteiligung

der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung gem. § 2 BauGB durchzuführen ist.

 

Tagesordnungspunkt 7: Kenntnisgaben / Verschiedenes

-      Am 25.10.2014 fand eine Ortsbegehung mit den Ratsmitgliedern statt. Hier konnten sich die Teilnehmer von dringend anstehenden Maßnahmen überzeugen. Für die anstehenden Haushaltsberatungen 2015 wird  jedem Ratsmitglied eine Liste  der Maßnahmen zukommen.

-      Der bei den Mitfahrern sehr gut angekommene Seniorenausflug hat Kosten von 1291,37€ verursacht.

-      Bei den kürzlich stattgefundenen Neuwahlen wurde Thomas Müller in seinem Amt als Wehrführer bestätigt. Als neuer Stellvertreter wurde Dirk Schuster  gewählt.

-      Die obere Mietwohnung im Gemeindewohnhaus wird eventuell gekündigt.

-      In der Sprechstunde am Dienstag, 28.10.2014 hatte der Ortsbürgermeister im Beisein des 1. Beigeordneten ein Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden Klaus- Peter Wahlen. Nach bereits kurzer Zeit eskalierte  die Unterredung und der Ortsbürgermeister machte von seinem Hausrecht Gebrauch und verwies Herrn Wahlen  des Hauses.

-      Am 28.10.2014 fand eine Sitzung des Haupt- und  Finanzausschuss statt. Hier wurde nach Überprüfung der Angebote der Auftrag für die Parkplatzinstandsetzung am Sportplatz vergeben. Den Zuschlag erhielt die Fa. Giehl, Kirburg zum Angebotspreis von 3502,-€.

-      Die Grüncontainersaison wurde zum Monatsende eingestellt.

-      Eine Vermietung des Bürgerhauses am 24.12.2014 steht an. Diesbezüglich wurde Kontakt zu den katholischen und evangelischen Pfarrern aufgenommen, die diesbezüglich keine Bedenken äußerten.

-      Der Verwaltung liegt die 2. Anhörung zum Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein- Westerwald vor.

-      Nach der Kündigung der Jagd durch den langjährigen Pächter P. Lück  verlängert sich diese nicht automatisch für den Mitpächter um ein weiteres Jahr. Die zukünftige  Vorgehensweise soll mit dem Mitpächter ein Gespräch gef

-      Stellungnahmen zu den Kommunalausichtlichen Beschwerden gegenüber dem Ortsbürgermeister an die Kreisverwaltung wurden  beantwortet.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

 


 

Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2014

Vor Eintritt in die Tagesordnung erhebt der Fraktionssprecher der Farbe für Mörlen  verschiedene  Einwände und Beschwerden hinsichtlich der Ratssitzung vom 29.08.2014. Ebenfalls werden Beschwerden und Formfehler etc.  hinsichtlich der Tagesordnung  der aktuellen Sitzung  angezeigt.

Der Vorsitzende weist die Vorwürfe mit Hinweis auf die Mustergeschäftsordnung und die Gemeindeordnung zurück.

Die Tagesordnung wird auf Antrag des Vorsitzenden um den Top 7: Nichtöffentlicher Teil: Mietangelegenheiten erweitert.

Öffentlicher Teil:

Top 1: Außengebietsentwässerung Rote Erde

Oberhalb des Baugebietes  „Thomasfeld“ befindet sich auf der Gemarkung Neunkhausen eine Quelle, deren Wasser  durch einen Graben in den Mischwasserkanal der Ortsgemeinde Mörlen eingeleitet wird. Durch zu viel Frischwasser wird die Kläranlage zusätzlich belastet und der Klärungsprozess erheblich beeinträchtigt. Da die Quelle sich in der Gemarkung Neunkhausen befindet, die Gemeinde Langenbach Grundstückseigentümer ist und das Wasser in Mörlen eingeleitet wird, die Verbandsgemeindewerke diesen Zustand seit den 70 er Jahren geduldet hat, wird seitens der Verbandsgemeinde folgender Vorschlag zur Abhilfe gemacht:

Die überschläglichen Kosten in Höhe von 36.000 € für den Anschluss der Quelle an eine Regenwasserleitung sollen auf die Gemeinden Langenbach, Mörlen und die Verbandsgemeindewerke zu je einem Drittel aufgeteilt werden. Der Rat vertagt den Punkt. Der Werksleiter der Verbandsgemeinde soll hierzu gehört werden.

Top 2: Wahl Haupt und Finanzausschuss

Gewählt wurden:

Tobias Mintkewitz      Vertreter: Jürgen Hauft
Hermann-Josef Christian       Vertreterin: Anja Löwe
Claus Weigel               Vertreter: Phillip Arndt
Dieter Schuster           Vertreterin: Katja Becker

 Top 3: Wahl Kindergartenbeirat

Gewählt wurden:

Katja Becker und MichaelWeyand. Weiterhin ist der Ortsbürgermeister gemäß Vertrag mit der Gemeinde Norken automatisch Mitglied in diesem Ausschuss.

 Top 4: Sanierung Parkplatz / Sportplatz – Grillhütte

Dem Rat liegen 3 Angebote vor. Den Zuschlag erhält der  Billigstbieter, die Fa. Giehl, Kirburg zum Angebotspreis von 3.523 €. Im Zuge der Baumaßnahme sollen noch Leerrohre einbetoniert werden, um eine Absperrung vorzunehmen.

 Top 5: Einwohnerfragestunde

Der Verwaltung liegen zu diesem Punkt keine schriftlichen Anträge vor. Mündliche Anfragen lehnt die Gemeindeverwaltung unter Bezugnahme auf die GemO und MGeschO ab.

Top 6: Kenntnisgaben /Verschiedenes

  • Förster Esper ist auf unbestimmte Zeit erkrankt
  • Hinsichtlich der Ausrichtung des 2. Mörlener Weihnachtsmarktes gibt es unterschiedliche Auffassungen in puncto Betriebs- und Energiekosten
  • Bürger, die ihrer Verpflichtung zur Grundstückspflege nicht nachkommen, sollen schriftlich angemahnt werden
  • Die Anschaffung einer neuen Rutschbahn und Bekanntmachungskästen werden dem Bauausschuss zur Entscheidung übertragen
  • Grabstätten befinden sich teilweise in einem desolaten Zustand
  • Der Rasentraktor ist erneut defekt (Lenkung)
  • Die Ratsmitglieder werden schriftlich  zu  einer Ortsbegehung eingeladen (voraussichtlicher Termin wird der 11.10.2014 sein)

Nichtöffentlicher Teil

Top 7:Mietangelegenheiten

Der Rat beschäftigt sich mit der Vermietung einer gemeindeeigenen Autogarage.

 

 


 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.08.2014

Nach Eröffnung der Sitzung,  jedoch vor Eintritt in die Tagesordnung, erhebt die  Fraktion „Farbe für Mörlen“,  Einspruch zu fast allen Tagesordnungspunkten (außer Top2) und fordert deren Aussetzung mangels ausreichender und zeitgemäßer Kenntnisgabe von Details, Informationen und Anliegen.  Sie bittet diesen Einspruch und das Beharren auf Weiterführung der Tagesordnung im Protokoll zu vermerken und behält sich vor, Abstimmungen mangels Kenntnisgabe zu verweigern. Der Vorsitzende weist alle Vorwürfe als unberechtigt zurück und bittet den Rat um Abstimmung, ob die von der Fraktion “Farbe für Mörlen“  genannten, angeblichen Mängel, in der Niederschrift aufgenommen werden sollen. Dieses wird vom Rat abgelehnt.

  1. Beratung und Beschlussfassung Hauptsatzung                                                                                    
    Der Vorsitzende informiert den Rat über die Änderungen in der Hauptsatzung. Die wichtigsten Änderungen sind: Die Änderung der Standorte für die Bekanntmachungstafeln, die Bildung eines Haupt- Finanzausschusses, die Umwandlung von Kindergartenausschuss in Kindergartenbeirat gemäß Vertrag mit der Gemeinde Norken, die Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates an Ausschüsse, die Regelung der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, sowie die Erhöhung der Vergabe von Aufträgen und Arbeiten durch  den Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  2. Wahl der Ausschüsse                                                                                                                         
    Nach dem zuvor in Top 1 eine neue Hauptsatzung beschlossen wurde und diese erst in Kraft treten muss, können in dieser Sitzung nur zwei Ausschüsse gewählt werden. Für beide Wahlen gaben die Fraktion „Farbe für Mörlen“ und auch die Wählergruppe Ax ihre Vorschläge ab.  Ein Vorschlag der Fraktion „Farbe für Mörlen“ musste zurückgewiesen werden, da es nach einem  Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz nicht mehr möglich ist Gemeindebedienstete in Ausschüsse zu wählen. Bei  geheimer Wahl  konnten sich alle Kandidaten  der Wählergruppe Ax  durchsetzen.          

    Bauausschuss:   
    Dieter Schuster                Katja Becker (Vertreterin)
    Tobias Mintkewitz          Anja Löwe (Vertreterin)
    Helmut Poganski             Siegfried Bendgen (Vertreter)
    Claus Weigel                    Philipp Arndt (Vertreter)
     
    Rechnungsprüfungsausschuss:   
    Hermann- Josef Christian  Tobias Mintkewitz (Vertreter)
    Dieter Schuster                       Philipp Arndt (Vertreter)
    Claus Weigel                          Katja Becker (Vertreterin)
  1. Investitionsplanung 2015                                                                                                                 
    Nach ausführlicher Beratung beschießt der Rat folgende Baumaßnahmen an die Verbandsgemeindewerke zu melden: Erneuerung der Fahrbahndecke Einfahrt Nassauer Straße / Altenklosterstraße sowie die Erneuerung der Einfahrt  Westerwaldstraße / Schulstraße. Nach Überprüfung der Versorgungsleitung durch die Werke müssen dann Angebote eingeholt werden um die weitere Vorgehensweise zu beraten.
  2. Erdgaslieferung ab 2015                                                                                                                                  
    Im Vorfeld hatte sich die Ortsgemeinde an der  Bündelausschreibung des Westerwaldkreises und der Stadt Neuwied angeschlossen.  Der Vorsitzende informiert den Rat über das Ausschreibungsergebnis  und den weiterhin günstigen  Verbrauchspreisen. Der Rat stimmt dem  Erdgasliefervertrag ab 2015 zu.
  3. Kenntnisgaben /Verschiedenes
    Der Vorsitzende informiert den Rat: 
  • Die Verbandsgemeindeumlage beträgt 104.051 €
  • Die Kreisumlage wird mit 152.360 € beziffert                        
  • Die Fertigstellung und Einweihung des neuen Forstgebäudes
  • Die neu angebrachte Radwegebeschilderung rund um Mörlen
  • Die Reparatur von Fenstern im  Bürgerhaus  
  • Einen Ortstermin zwecks Bau einer Mauer am Festplatz und hinter dem Feuerwehrhaus
  • Die Entfernung der Grabstätten auf dem Friedhof
  • Die Kosten für den Rückschnitt  der Friedhofshecke
  • Die eventuelle Anschaffung eines neuen Kreuzes für den Friedhof
  • Noch anstehende Reparaturarbeiten im gemeindeeigenen Wohnhaus
  • Die Kosten für die kaputte Rutsche am Spielplatz
  • Einen geplanten Seniorenausflug
  • Die Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den bisherigen Pächter
  • Eine  Kommunalaufsichtliche Beschwerde einer Neunkhausener Bürgerin  gegen die Ortsgemeinden Norken, Neunkhausen und Mörlen bzgl. Windenergienutzung
  • Über den sofortigen Ausschluss zweier Ratsmitglieder aus der Wählergruppe Ax

 Nichtöffentlicher Teil:

  1. Grundstücksangelegenheiten                                                                                                                       
    Es wurde sich mit folgenden Angelegenheiten beschäftigt:
    a)  Den Verkauf eines Baugrundstückes
    b)  Den Ankauf von Grundstücken
    c)  Die Beschädigung eines Bürgersteiges
    d)  Grundstücksverpachtungen  
  1. Kenntnisgaben                                                                                                                                                                   
    Der Rat wurde über noch ausstehende Zahlungen an die Ortsgemeinde sowie ein Insolvent Verfahren  informiert.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

Bitte um Veröffentlichung im Wäller Blättchen KW/39 Mörlen

Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.08.2018

Tagesordnung:

Nichtöffentlicher Teil:

1.       Grundstücksangelegenheiten

2.       Personalangelegenheiten

3.       Verschiedenes

Öffentlicher Teil:

4. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil

  1. Grundstücksangelegenheiten

Ein Anlieger beabsichtigte eine Grundstücksparzelle für den Neubau einer Garage in der Nassauer Straße von der Gemeinde anzukaufen. Da man hier durch eine erhebliche Veränderung der Bauflucht einen Präzedenzfall geschaffen hätte, wurde einstimmig von einem Verkauf abgesehen.

  1. Personalangelegenheiten

Diese sind immer nicht öffentlich zu behandeln und somit auch nicht bekannt zu geben.

3.       Verschiedenes

Ein überbautes Grundstück im Kirchweg welches die Gemeinde für den Straßenausbau (Maßnahme in 2019 vorgesehen) in der jetzigen Form ankaufen wollte, konnte von der Mehrheit der verschiedenen Eigentümer nicht erworben werden. Somit müssen die Planungen den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Weiterhin wurde seitens eines Ratsmitgliedes über den Sachstand Brandruine in der Nassauer Straße nachgefragt. Hierzu haben sich bis Dato keine neuen Erkenntnisse ergeben wann ein Abriss erfolgen wird.

 5. Einwohnerfragestunde

Schriftlich gestellte Fragen waren nicht eingegangen.

Seitens der Zuhörer wurde zwei Frage gestellt: Wieso konnte am Morgen des Kirmessonntags kein warmes Wasser aus dem Bürgerhaus geholt werden? Antwort: Dieses ist nicht nachvollziehbar, da sich bereits am frühen Morgen die Frauen der Kirmesgesellschaft in der Küche des Hauses befanden um den Kirmesbrunch vorzubereiten. Ebenfalls bestand, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit Wasser aus dem Boiler im Putzraum zu holen. Die zweite Frage: Wie werden die einzelnen Glasfaseranschlüsse bei einer Breitbandversorgung in die einzelnen Grundstücke/Häuser verlegt? Antwort: Diese Frage konnte nicht detailliert beantwortet werden, da es verschiedene Möglichkeiten der Anbindung gibt. Im Ausbaugebiet „Hasselweg-Teilstück“ und der Erschießungsanlage „Hasselweg/Weinsgarten und Wiesenstraße“ lässt die Gemeinde bereits auf ihre Kosten vorsorglich Leerrohre verlegen. Ob diese jedoch bei einem Ausbau genutzt werden, ist fraglich.

6.a) Beratung und Beschlussfassung über die Neustrukturierung der Holzvermarktung ab dem 01.01.2019

Die Holzvermarktung kann ab dem 01.01.2019 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr landesweit durch die Forstverwaltung vorgenommen werden. Das Land Rheinland-Pfalz wird nach

entsprechender Änderung des § 27 LWaldG die Holzvermarktung für den Gemeindewald daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr übernehmen. Da die Ortsgemeinde Mörlen über keine eigene Verwaltung für diesen Bereich verfügt, obliegt die Aufgabe der Holzvermarktung somit gemäß § 68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung, ohne das es sich um eine eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt. Die Ortsgemeinde Mörlen spricht sich für einen größtmöglichen Zusammenschluss von Gemeinden zur Holzvermarktung aus. Frühestens nach 5 Jahren bzw. nach Ablauf der Anschubfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde erneut über die Organisation der Holzvermarktung entscheiden. Das Verfahren zur Brennholzabgabe bleibt hiervon unberührt und wird in der bisherigen Form fortgeführt. Gemäß den vorgenannten Maßgaben wird die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg beauftragt, im Namen der Ortsgemeinde Mörlen alle weiteren Schritte im Rahmen der Neustrukturierung bzw.   Organisation der Holzvermarktung abschließend durchzuführen. Einstimmig wird vom Rat dieser Verfahrensweise zugestimmt.

b) Änderung der Verträge gemäß §27 LWaldG / Holzvermarktung

Im Mai 2018 hat der Landtag Rheinland-Pfalz eine Änderung des § 27 Landeswaldgesetz (LWaldG) beschlossen. Zur Umsetzung der Trennung der Holzvermarktung aus Staatswald und dem Körperschafts- Privatwald wurde insbesondere in § 27 Abs. 3 LWaldG die gesetzliche Verpflichtung des Landesbetriebs Landesforsten zur Übernahme des Holzvermarktung für kommunale Forstbetriebe gestrichen. Die Gesetzesänderung wird am 01.01.2019 in Kraft treten. In der Vergangenheit hat die Ortsgemeinde Mörlen auf vertraglicher Basis aus dem Gemeindewald zusammen mit Holz aus den übrigen Gemeindewäldern des Forstamtes sowie Privat- und Staatswald durch das Forstamt Rennerod verkaufen lassen. Diese gemeinsame Holzvermarktung wird gemäß der „Zehn Eckpunkten zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“, die mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Waldbesitzerverband abgestimmt und dem Bundeskartellamt vorgestellt wurden, zum 1. Januar 2019 beendet. Eine entsprechende Anpassung der bestehenden Verträge im Sinne des § 27 LWaldG wird hierdurch erforderlich. Landesforsten bieten auf Grundlage des mit Wirkung vom 01.01.2019 geänderten § 27 LWaldG einen angepassten und mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmten Geschäftsbesorgungsvertrag an, der, wie bisher, die Übertragung der Verwertung der Walderzeugnisse (neu: mit Ausnahme von Holz), die Beauftragung von Unternehmen und die Beschaffung der für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien auf das Forstamt. Der Rat beschließt einstimmig den bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag vom 09.11.2001 fristgerecht mit Wirkung vom 30.09.2018 zu kündigen. Der fristgerecht gekündigte Vertrag soll bis zum 31.12.2018 zu den bisherigen Konditionen fortgeführt werden. Weiterhin wird dem geänderten Vertrag mit Wirkung 01.01.2019 zugestimmt.

7. Änderung der Ausbaubeitragssatzung

Die derzeitige Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde vom 10.06.1996 entspricht nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Der Gemeinde- und Städtebund stellt seinen Mitgliedern eine Mustersatzung mit einer Kostenverteilung nach Vollgeschossen zur Verfügung. Um Rechtssicherheit zu erlangen beschließt der Rat einstimmig, die vom Gemeinde- und Städtebund für seine Mitglieder bereitgestellte und aktuelle Mustersatzung mit einer Kostenverteilung nach Vollgeschossen. Die Aktuelle Satzung wurde bereits an dieser Stelle in der 36 Kalenderwoche veröffentlicht.

8. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den einmaligen Beitrag für den Ausbau der Verkehrsanlage „Hasselweg“ -Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2 Flurstücke Nr. 930/1 teilweise und 167/9)

Für den Ausbau der Verkehrsanlage „Hasselweg“ -Teilstück- (Gemarkung Mörlen, Flur 2, Nr. 930/1 teilweise und 167/9) sind voraussichtlich beitragspflichtige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 155.243,47 € zu erwarten. Hiervon entfallen voraussichtlich 127.032,71 e auf die Fahrbahn und voraussichtlich 28.210,82 e auf die Nebenanlagen. Einstimmig beschließt der Rat gemäß § 9 die beschlossene und noch vom Ortsbürgermeister auszufertigende und in Kraft zu setzenden Ausbaubeitragssatzung eine Vorausleistung auf den einmaligen Ausbaubeitrag unter Zugrundelegung von 80 v.H. der vorgenannten Kosten zu erheben.

9. Barrierefreier Umbau der Friedhofshalle

Mit Schreiben vom 30.06.2018 wurde der Ortsgemeinde eine Zuwendung in Höhe von 12.000,- € (rund 33%) aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz für die Umbaumaßnahme zugesichert. Diese werden im Haushaltsjahr 2019 ausgezahlt. Einstimmig ermächtigt der Rat die Verwaltung den Planer, Architekt J. Mudersbach, mit der Ausschreibung zu beauftragen. 

Bericht wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

Termine Oktober/November

06.10. Grüncontainer

08.10. Spielenachmittag im Pfarrheim

22.10. Spielenachmittag im Pfarrheim

27.10. Kirchweihfest

02.11. Sitzung des Gemeinderates

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

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